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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Immergrün ist ein Stromanbieter mit Fokus auf Energieverträge. Für diese Kündigungsanleitung relevant ist nicht ein Gartenbau-Betrieb in der Schweiz, sondern der Energiedienst unter der Marke Immergrün mit Informationen auf der offiziellen Website von Immergrün. Laut den verfügbaren Vertragsangaben geht es um Strom- und teils Gasverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten und automatischer Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vorher gekündigt wird "Der Vertrag verlängert sich automatisch um 12 Monate, es sei denn, er wird 6 Wochen vorher gekündigt." (verbraucherhilfe-stromanbieter.de)
Viele Kundinnen und Kunden sind frustriert, wenn unklar bleibt, ob sie einen normalen Liefervertrag oder ein Abo mit Jahresbindung abgeschlossen haben. Genau das ist bei Immergrün wichtig: Sie zahlen nicht für eine App oder einen Gratismonat, sondern für einen laufenden Energieliefervertrag mit festen Fristen. Einen kostenlosen Testzeitraum gibt es laut AGB derzeit nicht.
Bei Immergrün zahlen Kundinnen und Kunden für Stromtarife, nicht für Zusatzfunktionen wie bei Streamingdiensten. Relevante Tarifbeispiele aus deutschen Quellen sind EnerFlex Prime IG für €1191.00 (CHF1,152) jährlich und Spar Smart FairMax für €836.00 (CHF808) jährlich, jeweils auf Basis von 3'500 kWh pro Jahr (stromvermittlung.de). Das zeigt auch: Wer kündigen will, sollte immer den genauen Tarifnamen notieren.
Aus Nutzerperspektive zählen vor allem drei Punkte: Preis pro Jahr, Laufzeit von 12 Monaten und automatische Verlängerung. Gerade bei Energieverträgen wird die Kündigung oft zu spät verschickt, weil man die Frist von 6 Wochen unterschätzt. Das ist eine typische Abo-Falle, auch wenn es formal ein Energievertrag ist.
Für die Schweiz gibt es keine klar ausgewiesenen lokalen Preise von Immergrün in CHF direkt vom Anbieter. Die recherchierten Tarifdaten stammen aus Deutschland, und auch in den Vertragsdaten ist deutsches Recht genannt (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Das ist für Schweizer Leserinnen und Leser heikel, weil schweizerische Konsumentenrechte nicht automatisch gleich funktionieren wie in der EU.
Der Kundendienst ist laut Hilfeseite unter 0221 / 985 99 985 erreichbar, per E-Mail unter [email protected], jeweils Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr (immergruen-energie.de). Eine Chat-Funktion wurde nicht gefunden. Wenn Sie aus der Schweiz kündigen, lohnt es sich kaum, nur telefonisch zu arbeiten. Auf Nummer sicher gehen Sie mit einer schriftlichen Spur im Kundenkonto oder per E-Mail.
Viele Immergrün-Mitglieder sorgen sich, dass nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder dass sie den Zugang zu Vertragsunterlagen verlieren. Bevor Sie kündigen, schauen Sie zuerst auf das Vertragsende und die nächste Abrechnungsperiode. Laut AGB beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, die Kündigung muss 6 Wochen vor Verlängerung eingehen (verbraucherhilfe-stromanbieter.de).
Machen Sie vor dem Absenden drei Belege: Bildschirmfoto Ihres Tarifs, Bildschirmfoto der Kontoseite und Kopie der letzten Rechnung. Notieren Sie zusätzlich Zählernummer, Vertragsnummer und das Datum des gewünschten Vertragsendes. Diese Angaben helfen, falls Immergrün später nachfragt oder die Kündigung nicht sauber zugeordnet wird.
Wer online kündigen will, ist oft genervt, weil Menüpunkte versteckt sind oder unklar bleibt, ob die Kündigung wirklich rausging. Für Immergrün ist der direkte Weg laut Anbieter das Kundenkonto. Melden Sie sich bei Immergrün an und folgen Sie dort den Anweisungen zur Kündigung (immergruen-energie.de).
Ein exakt veröffentlichter Klickpfad wie "Konto > Vertrag > Kündigen" wurde in den Quellen nicht genannt. Praktisch gehen Sie so vor: im Kundenkonto anmelden, Bereich mit Vertrag oder Kundendaten öffnen, nach "Kündigung", "Vertrag beenden" oder "Kontakt" suchen und den Vorgang komplett abschliessen. Öffnen Sie danach die Hilfeseite Hilfe und Kontakt von Immergrün, falls keine Bestätigung erscheint.
Sobald die Eingabe abgeschickt ist, speichern Sie jeden Hinweis auf dem Bildschirm. Falls ein Bestätigungsfenster erscheint, machen Sie sofort ein Bildschirmfoto mit Datum und Uhrzeit. Viele Probleme entstehen nicht bei der Kündigung selbst, sondern später beim Beweis.
Wenn das Kundenkonto hakt, ist E-Mail der nächstpraktische Weg. In den recherchierten Kündigungsdaten wird eine Kündigungsanfrage an [email protected] genannt (immergruen-energie.de als Datenbasis). In den Supportdaten ist zudem [email protected] als Kundendienstadresse aufgeführt. Am sichersten senden Sie dieselbe Kündigung an beide Adressen und verlangen eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
Formulieren Sie kurz und konkret: vollständiger Name, Adresse, Vertragsnummer, Zählernummer, Kündigungstermin und Bitte um Bestätigung. Schreiben Sie nicht nur "Ich möchte kündigen", sondern "Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit Immergrün fristgerecht zum nächstmöglichen Termin". Das verhindert unnötige Rückfragen.
Telefonisch erreichen Sie Immergrün unter 0221 / 985 99 985 von Montag bis Freitag 9 bis 18 Uhr (immergruen-energie.de). Das Telefon eignet sich gut, um den Eingang zu kontrollieren. Kündigen sollten Sie trotzdem schriftlich, weil mündliche Aussagen später schwer nachweisbar sind.
Auch per Brief ist eine Kündigung möglich, besonders wenn Sie bereits Streit wegen Nachbelastungen oder fehlender Reaktion haben. Für die Schweiz wurde als Kündigungsadresse angegeben:
Die Angaben zur Marke Immergrün sind allerdings nicht völlig eindeutig, weil in der Schweiz mehrere Unternehmen mit ähnlichem Namen existieren. Nutzen Sie den Postweg deshalb nur zusammen mit einer Kündigung per E-Mail oder über das Kundenkonto. Wer keinen klassischen Einschreibebrief aufgeben will, kann auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, der Versand, Empfang und Öffnung protokolliert.
Viele befürchten nach der Kündigung einen sofortigen Leistungsstopp. Bei Immergrün endet der Vertrag in der Regel nicht mitten im bereits laufenden Zeitraum, sondern auf den bestätigten Kündigungstermin. Für Energieverträge heisst das praktisch: Die Belieferung läuft bis zum Vertragsende weiter, sofern Immergrün die Kündigung akzeptiert und kein Sonderfall wie ein Lieferantenwechsel vorliegt.
Wenn Sie heute kündigen, verlieren Sie also normalerweise nicht am selben Tag den Vertragsschutz. Kritisch ist vielmehr die andere Richtung: Wer die Frist von 6 Wochen verpasst, rutscht laut AGB in eine Verlängerung um 12 Monate hinein (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Genau darum ist die schriftliche Bestätigung mit Enddatum so wichtig.
Falls Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich Immergrün laut AGB automatisch um weitere 12 Monate. Das ist der Punkt, an dem viele zu spät merken, dass noch einmal ein volles Vertragsjahr läuft. Tragen Sie das Fristdatum deshalb nicht nur im Kalender ein, sondern setzen Sie eine Erinnerung 8 Wochen vorher.
Zu den Daten steht in den AGB, dass Kundendaten nach Vertragsbeendigung nicht länger als notwendig aufbewahrt werden (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Laden Sie vor dem Ende Rechnungen, Vertragsdokumente und allfällige Jahresabrechnungen herunter. Nachträglich fehlt oft der schnelle Zugriff, wenn man eine Belastung anfechten will.
Viele Immergrün-Kundinnen und Kunden ärgern sich, wenn nach der Kündigung keine anteilige Rückerstattung kommt. Die recherchierte Regel ist klar: Bei einem Widerruf werden Zahlungen innert 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zurückerstattet, abzüglich ursprünglicher Lieferkosten (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Für ungenutzte Lieferzeiträume nach einer normalen Kündigung ist hingegen keine Rückerstattung vorgesehen.
Das bedeutet praktisch: Eine normale Kündigung beendet den Vertrag zum Termin, bringt aber meistens kein Geld für restliche Monate zurück. Wer auf eine pro rata Auszahlung hofft, fährt bei Immergrün nach den vorliegenden Daten eher an die Wand. Genau hier entstehen viele Missverständnisse.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines 14-Tage-Widerrufsrecht für alle Online- oder Telefonverträge. Ein Widerruf kann aber bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR unter bestimmten Bedingungen möglich sein, etwa bei Verträgen über mehr als CHF100 in besonderen Verkaufssituationen. Das oft genannte 14-Tage-Recht gilt in der Schweiz also nicht automatisch für jeden online abgeschlossenen Immergrün-Vertrag.
Wenn Ihr Abschluss unter eine solche Ausnahme fällt oder der Anbieter freiwillig ein Widerrufsrecht gewährt, senden Sie den Widerruf sofort schriftlich an [email protected] und zusätzlich an [email protected]. Schreiben Sie Betreff, Vertragsnummer, Abschlussdatum und den Satz, dass Sie den Vertrag widerrufen und die Rückzahlung innert 14 Tagen verlangen.
Wenn trotz bestätigter Kündigung weiter belastet wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Immergrün und legen Kündigungsbeleg, Rechnung und Kontoauszug bei. Setzen Sie eine kurze Frist von 7 Tagen für die Korrektur. Bleibt die Antwort aus, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen.
Eine solche Kartenrückbelastung muss bei Abo-Zahlungen in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der kartenausgebenden Bank eingereicht werden. Zuständig ist nicht eine staatliche Chargeback-Stelle, sondern Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Die AGB von Immergrün nennen eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten. Dazu kommt die automatische Verlängerung um weitere 12 Monate, wenn nicht 6 Wochen vor Ablauf gekündigt wird (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Für die Praxis ist das der wichtigste Satz im ganzen Vertrag.
Einen kostenlosen Testzeitraum gibt es laut den verfügbaren Vertragsdaten nicht. Wer also unterschreibt, landet nicht in einem Probeabo, sondern direkt in einem Jahresvertrag. Das spart zwar theoretisch Planung, macht die verspätete Kündigung aber teuer.
Als anwendbares Recht wird in den Vertragsdaten deutsches Recht genannt, und Streitigkeiten sollen in erster Instanz über eine Mediation gelöst werden (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Für Personen in der Schweiz heisst das: Bei Konflikten nicht einfach von schweizerischen Standardregeln ausgehen, sondern zuerst Vertrag, Kündigungsbestätigung und Kommunikationsverlauf prüfen.
Zur Datenaufbewahrung heisst es, dass Kundendaten nach Vertragsende nicht länger als notwendig gespeichert werden. Laden Sie deswegen vor Vertragsende alle relevanten Unterlagen herunter. Sonst fehlt Ihnen bei einer späteren Beanstandung genau der Nachweis, den Sie brauchen.
Tarif | Preis (EUR / CHF) | Periode | Hinweis |
|---|---|---|---|
Spar Smart FairMax | €836.00 (CHF808)* | Jährlich | Klassischer Tarif |
EnerFlex Prime IG | €1191.00 (CHF1,152)* | Jährlich | Dynamischer Tarif |
Die Preise sind Näherungswerte in CHF und aus EUR umgerechnet. Grundlage ist der Kurs 1 EUR ≈ 0.967 CHF. Für die Schweiz wurden keine offiziellen lokalen Immergrün-Preise gefunden; prüfen Sie deshalb den aktuellen Preis direkt auf der offiziellen Website.
Der teuerste gefundene Tarif ist EnerFlex Prime IG mit €1191.00 (CHF1,152) pro Jahr. Der günstigere gefundene Tarif ist Spar Smart FairMax mit €836.00 (CHF808) pro Jahr. Die Differenz beträgt €355.00 (CHF344), also spürbar mehr als nur ein kleiner Aufpreis.
Beide Preisbeispiele stammen aus deutschen Tarifquellen und basieren auf 3'500 kWh Jahresverbrauch (stromvermittlung.de). Für Schweizer Kundinnen und Kunden taugen sie deshalb vor allem als Grössenordnung. Wenn Ihr Vertrag deutlich höher liegt, lohnt sich ein Gegenvergleich mit lokalen Alternativen.
Viele verwechseln EU-Regeln mit Schweizer Recht und verlassen sich bei Immergrün auf ein 14-Tage-Widerrufsrecht, das so nicht generell existiert. In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für alle online oder telefonisch abgeschlossenen Verträge. Relevant sein können aber Art. 40a ff. OR für Haustürgeschäfte über mehr als CHF100, das Konsumkreditgesetz bei Krediten und seit 2022 ein 14-Tage-Widerruf für viele Privatversicherungen.
Für normale Abos und Energielieferverträge gilt meist das, was in den AGB vereinbart wurde. Bei Immergrün sind das nach den vorliegenden Daten 12 Monate Mindestlaufzeit und 6 Wochen Kündigungsfrist vor der Verlängerung. Wenn nichts anderes sauber vereinbart wäre, nennt das Obligationenrecht bei monatlicher Zahlungsweise als Orientierung einen Monat Frist nach Art. 266c OR.
Wenn Immergrün nicht reagiert oder weiter abbucht, arbeiten Sie in drei Stufen. Zuerst schriftlich an Immergrün mit Belegen. Danach an die Stiftung für Konsumentenschutz, wenn Sie Hilfe bei der Formulierung oder Einschätzung brauchen. Bei Preis- und Marktfragen kann auch das SECO als Orientierung nützlich sein, auch wenn es Ihren Einzelfall nicht wie ein Gericht entscheidet.
Für Konsumentenschutz in der Schweiz ist die Stiftung für Konsumentenschutz die naheliegende Anlaufstelle. Für wirtschaftsbezogene Informationen und Marktfragen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft zuständig. Gerade wenn deutsches Recht in den Immergrün-Unterlagen steht, ist eine Schweizer Einordnung durch solche Stellen hilfreich.
Das Bild ist klar negativ: 7 von 7 ausgewerteten Rückmeldungen zur Kündigung fallen negativ aus. Die Kündigung von Immergrün wirkt nach diesen Erfahrungswerten eher schwierig als reibungslos. Besonders oft geht es um ignorierte Kündigungen, fehlende Antworten des Kundendiensts und Belastungen nach Vertragsende.
Auch in den lokalen Problemfeldern tauchen zwei Themen auf: Schwierigkeiten bei der Kündigung und unzureichende Kommunikation über Preiserhöhungen. Positives Material zur Kündigung selbst liegt hier nicht vor. Der faire Gegenpunkt ist: Es existieren laut Quellen wenigstens mehrere Kontaktwege, nämlich Kundenkonto, E-Mail und Telefon.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Ignorierte Kündigung | Häufig | Keine Bestätigung |
Nachbelastung | Häufig | Zusatzgebühr |
Schlechter Support | Häufig | Keine Antwort |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | Negativ | 2 |
Forum | Negativ | 3 |
Gesamtbild | 7 von 7 negativ | 7 |
Wer bei Immergrün kündigt, sollte nicht nur die Kündigung selbst absenden, sondern ein kleines Dossier anlegen. Dazu gehören die letzte Rechnung, der Vertragsname, die Vertragsnummer und ein Bildschirmfoto der Kontoseite. Wenn später eine Belastung auftaucht, sparen diese vier Unterlagen oft mehrere E-Mails hin und her.
Falls Sie Geld zurückverlangen oder eine Belastung beanstanden müssen, brauchen Sie genaue Daten. Entscheidend sind Zahlungsdatum, Betrag in CHF, verwendete Karte oder Bankverbindung und die Bestätigung Ihrer Kündigung. Ohne diese Angaben blocken Anbieter und Banken Beschwerden oft ab.
Fehler eins ist die verpasste Frist. Bei Immergrün sind 6 Wochen vor Vertragsende entscheidend. Wer nur ein paar Tage zu spät dran ist, riskiert laut AGB weitere 12 Monate Laufzeit. Stellen Sie den Kalendereintrag deshalb nicht auf das Vertragsende, sondern 8 Wochen vorher.
Fehler zwei ist die Kündigung ohne Beweis. Genau das sieht man in Beschwerden über ignorierte Kündigungen. Sichern Sie Bildschirmfotos, E-Mails und wenn möglich eine Antwort mit Enddatum. Nur so können Sie später zeigen, was wirklich abgeschickt wurde.
Fehler drei ist die Hoffnung auf anteilige Rückzahlung nach normaler Kündigung. Die vorliegenden Regeln sagen klar: keine Rückerstattung für nicht genutzte Lieferzeiträume nach Kündigung (verbraucherhilfe-stromanbieter.de). Rechnen Sie also nicht automatisch mit Geld zurück.
Fehler vier ist die reine Telefonkündigung. Ein Anruf an 0221 / 985 99 985 kann sinnvoll sein, ersetzt aber keinen schriftlichen Nachweis. Nutzen Sie Telefon nur zusätzlich, etwa um nach 48 Stunden den Eingang Ihrer E-Mail zu kontrollieren.
Fehler fünf betrifft Umzug und automatische Verlängerung. Ein Nutzer berichtet, dass nach dem Umzug der Vertrag automatisch verlängert wurde (Forum). Melden Sie einen Umzug nie als stillschweigenden Kündigungsgrund. Fragen Sie ausdrücklich nach Sonderkündigung, Weiterführung oder bestätigtem Endtermin.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Kundenkonto im Web | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel | |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine Gebühr gefunden | Höher, bester Beleg |
Wenn es schnell gehen soll, funktioniert das Kundenkonto oder die E-Mail meist am effizientesten. Wenn Sie schon schlechte Erfahrungen gemacht haben oder es um strittige Beträge geht, ist ein Brief mit Zustellnachweis die robustere Variante. Keine Methode ist perfekt, darum ist die Kombination aus Onlineweg plus schriftlichem Beleg oft die sauberste Lösung.
Eine eigene App-Abo-Verwaltung über App Store oder Google Play ist für Immergrün in den vorliegenden Daten nicht belegt. Darum sollten Sie nicht unnötig in mobilen Stores suchen, sondern direkt bei Immergrün selbst kündigen.
Nach dem Absenden prüfen Sie zuerst, ob eine Bestätigung mit Datum eingetroffen ist. Fehlt sie nach 48 Stunden, haken Sie schriftlich nach. Speichern Sie die Antwort und setzen Sie sich zusätzlich eine Erinnerung auf das erwartete Vertragsende.
Kontrollieren Sie danach mindestens zwei Abrechnungszyklen lang Ihr Bankkonto oder Ihre Karte. Taucht nach der Kündigung noch eine Belastung auf, reklamieren Sie sofort bei Immergrün mit allen Belegen. Je schneller Sie handeln, desto einfacher ist die Rückforderung.
Wenn Sie nach der Kündigung wechseln möchten, gibt es aus den recherchierten Alternativen einige grobe Vergleichspunkte. Energie Zürich wird mit 30 bis 35 ct/kWh genannt, Sonnenergie Schweiz mit 28 bis 32 ct/kWh und Mobiliar Energie mit 29 bis 34 ct/kWh. Das sind keine Kündigungshilfen, aber gute Referenzen, falls Sie Ihren aktuellen Preis einordnen möchten.
Für die Schweiz wurde als Kündigungsadresse folgende Anschrift genannt:
Zusätzlich ist bekannt, dass es in der Schweiz mehrere Firmen mit dem Namen Immergrün oder sehr ähnlichen Bezeichnungen gibt. Genau deshalb sollten Sie in jedem Schreiben die Vertragsnummer, den Tarifnamen und wenn möglich die E-Mail-Adresse aus Ihrem Vertrag angeben.
Weil die Namenszuordnung in der Schweiz nicht glasklar ist, ist die Kündigung über das Kundenkonto oder über die bekannten E-Mail-Adressen meist eindeutiger. Dort beziehen sich Ihre Daten direkt auf Ihren konkreten Immergrün-Vertrag. Das senkt das Risiko, dass Ihr Brief bei der falschen Firma landet.
Wenn Sie den Postweg trotzdem nutzen, kombinieren Sie ihn mit einer E-Mail am selben Tag. So haben Sie sowohl einen schnellen elektronischen Nachweis als auch einen zusätzlichen schriftlichen Kanal. Genau diese doppelte Absicherung spart bei strittigen Fällen oft am meisten Nerven.
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