Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Kundinnen und Kunden merken erst bei der Kündigung, was sie bei Swissgas überhaupt abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust. Swissgas ist ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Zürich und tritt als Anbieter im Gasbereich auf. Als Firmenadresse für Kündigungen ist Grütlistrasse 44, 8002 Zürich, Schweiz angegeben.
Für die Einordnung wichtig: Auf der Unternehmensseite beschreibt sich Swissgas als Schweizer Akteur im Energiesektor, mit Informationen zu Firma und Hintergrund auf der Unternehmensseite von Swissgas. Für Konsumentinnen und Konsumenten zählt vor allem, dass es sich nicht um ein Probeabo mit automatischer Gratisphase handelt. Kostenlose Testversionen sind laut AGB derzeit nicht vorgesehen.
Bezahlt wird bei Swissgas laut den vorliegenden Preisdaten für den Erdgas-Lieferpreis. Genannt werden zwei Tarife mit 9.40 Rp./kWh und 8.40 Rp./kWh. Zusätzlich enthalten die Preise eine CO2-Abgabe von 2.158 Rp./kWh. Das ist relevant, weil die Schlussrechnung nach der Kündigung oft höher wirkt als erwartet, obwohl nicht alles eine eigentliche Zusatzgebühr ist.
Die Verträge sind abonnementartig ausgestaltet und verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Mindestdauer beträgt laut AGB mindestens zwei Wochen, die konkrete Vertragsdauer kann aber je nach Vereinbarung variieren. Wer also denkt, ein Gasvertrag ende einfach mit dem nächsten Monat, tappt schnell in eine Abo-Falle.
Swissgas bietet Support per E-Mail an [email protected] und telefonisch unter +41 84 888 12 34, jeweils von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Eine Chat-Funktion wurde nicht gefunden. Eine Hilfeübersicht gibt es unter den FAQ von Swissgas.
Für Schweizer Kundinnen und Kunden wichtig: Die Preise sind in Schweizer Rappen pro Kilowattstunde ausgewiesen, also passend zum hiesigen Markt. Wenn Sie nach der Kündigung wechseln möchten, kommen je nach Region etwa Erdgas Zürich, SWG Grenchen oder die Gasversorgung Kanton Zürich infrage. Bei regionalen Energiediensten lohnt sich der Vergleich, weil Unterschiede von 0.07 CHF bis 0.12 CHF pro kWh im Markt vorkommen können.
Viele Swissgas-Mitglieder sind genervt, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn der Zugang zu früh endet. Bevor Sie kündigen, sichern Sie deshalb drei Dinge: Ihre letzte Rechnung, das aktuelle Vertragsdatum und einen Nachweis Ihres Tarifs. Ein Bildschirmfoto des Kontos und der letzten Abrechnung spart später viel Diskussion.
Prüfen Sie zudem den nächsten Abrechnungszeitpunkt. Da Verträge sich automatisch verlängern können, sollten Sie nicht bis zum letzten Tag warten. Wenn Ihre Zahlungsweise monatlich läuft, kündigen Sie am besten mehrere Tage vor der nächsten Verrechnung. So vermeiden Sie, dass eine weitere Periode ausgelöst wird.
Swissgas gibt an, dass die Kündigung über die Online-Plattform möglich ist und zusätzlich schriftlich an die Firma gerichtet werden soll. Der praktische Weg ist daher: im Konto anmelden, den Bereich mit Vertragsdaten öffnen und die Kündigung dort auslösen. Wenn die Oberfläche unklar ist, hilft die FAQ-Seite von Swissgas weiter.
Ein sinnvoller Klickpfad ist in der Regel Konto > Vertrag oder Abo > Kündigen > Bestätigung prüfen > absenden. Achten Sie darauf, dass nach dem Absenden eine Bestätigungsseite erscheint oder eine E-Mail eingeht. Ohne Nachweis stehen Sie bei einer späteren Belastung schlechter da. Gerade bei Energieverträgen lohnt es sich kaum, nur auf eine mündliche Aussage zu vertrauen.
Wenn die Plattform zwar eine Kündigung annimmt, aber keine Kopie anzeigt, schicken Sie direkt im Anschluss zusätzlich eine kurze schriftliche Bestätigung per E-Mail an [email protected]. Schreiben Sie Ihre Kundennummer, die Lieferadresse und das gewünschte Kündigungsdatum in die Nachricht. Das ist der einfachste Weg, um auf Nummer sicher zu gehen.
Swissgas akzeptiert eine schriftliche Kündigung per E-Mail. Senden Sie Ihr Schreiben an [email protected]. Geben Sie im Betreff klar an: Kündigung Swissgas Vertrag. Im Text sollten mindestens Name, Kundennummer, Adresse, Vertragsbezug und das Kündigungsdatum stehen. Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung.
Telefonisch unter +41 84 888 12 34 können Sie Unklarheiten klären, doch für die eigentliche Kündigung sollten Sie einen schriftlichen Kanal verwenden. Die Erreichbarkeit ist laut Supportangaben Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Mehrere Erfahrungsberichte sprechen von unklaren Auskünften. Deshalb gilt: Telefon gut, schriftlicher Beleg besser.
Auch eine Postsendung ist möglich. Wenn Sie einen förmlicheren Nachweis möchten, können Sie einen eingeschriebenen Brief senden. Wer keine Filiale nutzen will, findet mit Postclic eine digitale Variante für eingeschriebene Schreiben mit Versandnachweis, Empfangsnachweis und Zeitstempel. Das ist nicht zwingend, aber praktisch bei strittigen Fällen.
Zu Swissgas wurden keine gezielten Kündigungstricks festgestellt. Das Problem liegt eher bei der Umsetzung: unklare Abläufe, automatische Verlängerung und spätere Diskussionen über die Schlussrechnung. Genau deshalb sollten Sie nie nur kündigen, sondern immer auch die Bestätigung sichern.
Bei einer ordentlichen Kündigung fallen laut den vorliegenden Angaben keine Stornogebühren an. Heikel wird es bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. Dann kann laut Bedingungen eine Entschädigung verlangt werden, die sich am entgangenen Ertrag orientiert. Wer vor Ablauf aussteigen will, sollte diesen Punkt vorab schriftlich klären.
Viele haben Sorge, dass sie nach der Kündigung sofort den Zugang oder die Belieferung verlieren. Bei Swissgas endet der Vertrag grundsätzlich zum wirksamen Kündigungstermin, nicht mitten im laufenden, bereits bestätigten Zeitraum. Entscheidend ist also das Datum in Ihrer Bestätigung, nicht der Tag, an dem Sie auf Kündigen geklickt haben.
Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die vertraglich vereinbarte Dauer. Diese Verlängerung ist in den AGB festgehalten. Wer also erst nach der nächsten Abrechnung reagiert, hängt unter Umständen schon in der nächsten Vertragsperiode.
Laut AGB werden Benutzerdaten 30 Tage nach der Kündigung gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Das ist ein wichtiger Punkt für alle, die Rechnungen, Vertragsunterlagen oder Korrespondenz später noch brauchen. Laden Sie deshalb alles Relevante vor oder direkt nach der Kündigung herunter.
Für steuerliche oder abrechnungstechnische Unterlagen können einzelne Daten trotz Kontolöschung länger aufbewahrt werden. Das ist bei Schweizer Unternehmen üblich. Für Sie praktisch heisst das: Verlassen Sie sich nicht darauf, dass Sie alte Rechnungen nach einem Monat noch im Konto finden.
Viele Kundinnen und Kunden hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung. Bei Swissgas sind die Chancen dafür eher klein. Laut den vorliegenden Angaben besteht nach der Vertragskündigung grundsätzlich kein Anspruch auf Rückerstattung. Auch für nicht genutzte Zeiträume nach der Kündigung wird keine Rückerstattung zugesprochen.
Eine Ausnahme gilt bei Abrechnungsfehlern. Wenn Swissgas falsch verrechnet hat, soll eine Rückerstattung gemäss den allgemeinen Nutzungsbedingungen erfolgen. Genau hier lohnt sich eine saubere Dokumentation mit Rechnung, Zahlungsbeleg und Kündigungsbestätigung.
In der Schweiz gibt es für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge normalerweise kein allgemeines Widerrufsrecht. Das überrascht viele. Ausnahmen gelten etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, bei Konsumkrediten und bei vielen Versicherungen. Für einen normalen online abgeschlossenen Swissgas-Vertrag wäre dieses allgemeine Recht also nicht automatisch gegeben.
In den vorliegenden Daten zu Swissgas wird trotzdem ein Widerrufsrecht von 14 Tagen genannt. Wenn Swissgas dieses freiwillig oder vertraglich einräumt, sollten Sie den Widerruf schriftlich innerhalb dieser Frist erklären. Im Zweifel zählt der Wortlaut der AGB und Ihrer Vertragsunterlagen. Bei Unklarheit helfen die SKS oder das SECO bei der Einordnung.
Schreiben Sie an [email protected] mit dem Betreff Rückerstattung Swissgas. Nennen Sie Kundennummer, Rechnungsnummer, Betrag in CHF, Zahlungsdatum und den Grund der Beanstandung. Legen Sie die Kündigungsbestätigung und die fragliche Rechnung bei. Ohne diese Unterlagen wird der Fall oft unnötig in die Länge gezogen.
Wenn nach angemessener Frist keine klare Antwort kommt, rufen Sie unter +41 84 888 12 34 an und verweisen auf Ihre E-Mail mit Datum. Bleibt die Sache weiterhin offen und wurde Ihre Karte trotz Kündigung belastet, können Sie bei Ihrer Bank eine Kartenrückbelastung beantragen. In der Schweiz erfolgt das in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der kartenausgebenden Bank.
Die AGB von Swissgas sagen klar, dass sich Verträge automatisch um die vertraglich vereinbarte Dauer verlängern, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Genau dieser Satz ist für viele die teuerste Stolperfalle. Wer die Frist verpasst, hängt nicht wegen einer Strafe fest, sondern wegen der Weiterführung des Vertrags.
Die Mindestdauer beträgt laut den vorliegenden Bedingungen mindestens zwei Wochen. Gleichzeitig kann die tatsächliche Laufzeit variabel sein und muss konkret vereinbart werden. Schauen Sie deshalb nicht nur auf die letzte Rechnung, sondern auf Ihre Vertragsbestätigung oder AGB-Beilage.
Kostenlose Testversionen gibt es laut AGB derzeit nicht. Sie müssen also keinen Probezeitpunkt im Auge behalten, dafür aber die ordentliche Laufzeit. Das vereinfacht zwar die Kündigung, nimmt aber nicht das Risiko einer automatischen Verlängerung.
Es gilt Schweizer Recht, und Streitigkeiten werden im Kanton Zürich vor den zuständigen Gerichten verhandelt. Diese Angaben stammen aus den AGB von Swissgas im AGB-Dokument von Swissgas. Für Konsumenten ist das vor allem dann relevant, wenn es um eine bestrittene Schlussrechnung geht.
| Tarif | Preis in CHF | Abrechnungsperiode | Leistung |
|---|---|---|---|
| Tarif M | 0.094 CHF/kWh | monatlich | Erdgas Lieferpreis |
| Tarif L | 0.084 CHF/kWh | monatlich | Erdgas Lieferpreis |
Tarif M ist mit 0.094 CHF pro kWh teurer als Tarif L mit 0.084 CHF pro kWh. Die Differenz beträgt 0.010 CHF pro kWh. Bei 1500 kWh Verbrauch macht das rund 15 CHF Unterschied aus, ohne weitere Preisbestandteile.
In beiden Preisen ist laut Angabe bereits eine CO2-Abgabe von 2.158 Rp./kWh enthalten. Das hilft beim Vergleich, weil nicht jede Gasrechnung die einzelnen Bestandteile gleich klar ausweist. Wenn Ihre Schlussrechnung deutlich höher ist, prüfen Sie daher zuerst Verbrauch, Ablesedatum und allfällige weitere Netzkosten.
Wer nur wegen des Preises kündigen will, sollte kurz gegenrechnen. Wenn Swissgas intern einen günstigeren Tarif anbietet und keine neue Mindestlaufzeit auslöst, kann ein Wechsel einfacher sein als ein kompletter Anbieterwechsel. Gerade bei knappen Preisunterschieden lohnt sich der Aufwand eines Wechsels kaum.
Verglichen mit regionalen Angeboten im Bereich von etwa 0.07 CHF bis 0.12 CHF pro kWh liegt Swissgas im üblichen Schweizer Rahmen. Günstiger ist nicht automatisch besser. Wenn aber schlechter Service und unklare Rechnungen dazukommen, kann die Kündigung trotzdem die bessere Lösung sein.
In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Standardkündigungsfrist für jedes Konsumentenabo. Bei Swissgas sind deshalb in erster Linie die vertraglichen Regeln massgeblich. Wenn keine klare Frist vereinbart wäre, wird bei monatlicher Zahlungsweise oft mit einem Monat gerechnet. Hier ist aber Ihr konkreter Vertrag entscheidend.
Beim Widerruf ist die Schweiz strenger als viele denken. Ein allgemeines Rücktrittsrecht für online oder telefonisch geschlossene Verträge gibt es nicht. Ausnahmen gelten etwa für Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR ab CHF 100. Wenn Swissgas in seinen Unterlagen trotzdem 14 Tage Widerruf nennt, können Sie sich auf diese vertragliche Zusage berufen.
Wenn Swissgas nach der Kündigung weiter belastet oder eine falsche Schlussrechnung schickt, reklamieren Sie zuerst schriftlich bei Swissgas mit allen Belegen. Setzen Sie eine klare Frist von 10 Tagen für eine Antwort. Beschreiben Sie den Betrag in CHF, das Belastungsdatum und den gewünschten Ausgleich präzise.
Kommt keine vernünftige Lösung, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz oder an das SECO wenden, um das weitere Vorgehen einzuordnen. Die SKS hilft bei typischen Abo-Fallen im Schweizer Markt. Das SECO ist bei Preis- und Konsumententhemen ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle, auch wenn es nicht jede Einzelstreitigkeit für Sie übernimmt.
Für eine erste Einschätzung sind die SKS und das SECO die sinnvollsten Adressen. Bei einer Kartenbelastung trotz Kündigung ist Ihre Bank zuständig, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle. Die FINMA beaufsichtigt den Finanzmarkt, bearbeitet aber nicht direkt Ihre einzelne Kartenreklamation.
Das klare Fazit lautet: Die Kündigung von Swissgas wirkt in der Praxis eher mühsam als einfach. In den vorliegenden 5 Einzelrückmeldungen sind 4 negativ, 1 neutral und keine positiv. Das ist ein deutliches Signal. Besonders häufig genannt werden umständliche Abläufe, unklare Informationen und Ärger mit der Schlussabrechnung.
Zu den lokalen Problemen passen auch die recherchierten Themen: Probleme mit der Abrechnung nach der Kündigung, schlechte Erreichbarkeit des Kundendiensts und komplizierte Anmeldungsverfahren für neue Kunden. Positiv ist immerhin, dass ein Google-Bericht den Kundendienst als hilfreich beschreibt, auch wenn die Informationen dort teils unklar gewesen seien.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigung umständlich | hoch | Viele Formalitäten |
| Abrechnung danach | hoch | Unerwartete Gebühren |
| Rückerstattung unklar | mittel | Lange Wartezeit |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| negativ | 2 | |
| TrustPilot | negativ | 1 |
| Consumer Forum | negativ | 1 |
| Google Reviews | neutral | 1 |
Wenn Sie schon genervt sind, weil bei Swissgas vieles unklar wirkt, hilft eine saubere Dokumentation am meisten. Speichern Sie vor der Kündigung die aktuelle Preisübersicht, Ihre letzte Rechnung und ein Bildschirmfoto des Kontos. Notieren Sie zusätzlich das Datum der nächsten Belastung.
Gerade bei Gasverträgen sind Verbrauchsdaten, Kundennummer und Lieferadresse wichtig. Fehlt einer dieser Punkte, kann die Bearbeitung stocken. Das ist einer der häufigsten Gründe, warum Kündigungen unnötig lange offen bleiben.
Für eine Rückerstattung oder Reklamation brauchen Sie den Zahlungsbeleg, die Rechnungsnummer und die Bestätigung der Kündigung. Wenn per Karte bezahlt wurde, speichern Sie auch den Kartenauszug mit dem Belastungsdatum in CHF. So kann die Bank eine allfällige Beanstandung schneller prüfen.
Nach der Kündigung sollten Sie die Bestätigungs-E-Mail und einen Nachweis des Versandzeitpunkts sichern. Bei eingeschriebener oder digital bestätigter Post gilt dasselbe. Ohne Beleg wird aus einer einfachen Reklamation schnell ein Beweisproblem.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne schriftliche Bestätigung. Beispiel: Sie rufen an, man sagt Ihnen am Telefon, alles sei erfasst, und zwei Wochen später kommt trotzdem die nächste Belastung. Lösung: immer zusätzlich per Konto oder E-Mail kündigen und die Antwort speichern.
Der zweite Klassiker ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Bei Swissgas gibt es laut den vorliegenden Regeln grundsätzlich keine Rückzahlung für ungenutzte Zeiträume. Wer damit rechnet und den Anbieter früh verlässt, erlebt oft eine böse Überraschung auf der Schlussabrechnung.
Der dritte Fehler ist das Verpassen der Verlängerung. Weil sich der Vertrag automatisch erneuern kann, reicht eine Kündigung kurz nach der neuen Abrechnung meist nicht mehr. Lösung: Kalendererinnerung mindestens 10 Tage vor dem vermuteten Stichtag setzen.
Ein vierter Fehler betrifft unvollständige Angaben. Eine E-Mail ohne Kundennummer, Lieferadresse oder Kündigungsdatum führt leicht zu Rückfragen. Schreiben Sie alles in die erste Nachricht. Das spart mehrere Tage Bearbeitungszeit.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | vor nächster Abrechnung | Gratis | einfach |
| vor nächster Abrechnung | Gratis | mittel | |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Gratis | höher, guter Nachweis |
Wenn es schnell gehen soll, ist das Webkonto meist am praktischsten. Wenn Sie Belege sauber sammeln wollen, ist die E-Mail oft am einfachsten, weil Sie Versandzeitpunkt und Inhalt direkt gesichert haben. Für strittige Fälle ist ein eingeschriebener Versand oder eine digitale Zustelllösung mit Nachweis hilfreich.
Keine dieser Methoden ist für alle Fälle perfekt. Entscheidend ist Ihre Lage: eiliger Stopp vor der nächsten Abrechnung, Beweis bei Streit oder einfache Standardkündigung. Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert Konto und E-Mail am selben Tag.
Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung eingegangen ist. Machen Sie ein Bildschirmfoto der Bestätigungsseite und speichern Sie die E-Mail lokal ab. Setzen Sie danach eine Erinnerung 7 Tage später, um zu prüfen, ob Swissgas die Kündigung tatsächlich verarbeitet hat.
Kontrollieren Sie anschliessend mindestens einen weiteren Karten- oder Kontoauszug. Taucht trotz Kündigung eine neue Belastung auf, reklamieren Sie sofort schriftlich bei Swissgas. Bei Kartenzahlungen können Sie innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen.
Wenn Sie nach der Kündigung neu vergleichen, kommen etwa Erdgas Zürich mit rund 0.07 CHF bis 0.12 CHF pro kWh, SWG Grenchen mit rund 0.08 CHF bis 0.10 CHF pro kWh oder die Gasversorgung Kanton Zürich mit rund 0.09 CHF bis 0.11 CHF pro kWh infrage. Die beste Wahl hängt stark von Region, Verbrauch und Servicequalität ab.
Wenn Sie Swissgas schriftlich per Post kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie im Brief Ihre Kundennummer, die Lieferadresse und das gewünschte Kündigungsdatum dazu. Bitten Sie auch hier ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung.
Die Postadresse ist vor allem dann nützlich, wenn Sie bereits Streit über Rechnungen, Fristen oder eine vorzeitige Vertragsbeendigung haben. Für normale Fälle ist die Kündigung über Konto oder E-Mail meist schneller. Bei heiklen Fällen ist ein sauber dokumentierter Versand aber oft Gold wert.
Wenn Sie parallel auch per E-Mail kündigen, haben Sie zwei Belegspuren mit Datum. Genau das hilft, falls später doch noch eine Belastung auftaucht oder Swissgas behauptet, die Kündigung sei nicht rechtzeitig eingegangen.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.