Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Kundinnen und Kunden merken erst bei der Kündigung, was sie bei Naturenergie eigentlich abgeschlossen haben. Das ist verständlich, denn bei Stromverträgen sind Laufzeit, Preisblatt und Verlängerung oft weniger sichtbar als der eigentliche Tarifname. Naturenergie ist ein Anbieter für Strom aus erneuerbaren Quellen und tritt in der Schweiz über die naturenergie hochrhein AG mit Sitz in Laufenburg auf offizielle Unternehmensseite.
Für die Kündigung zählt vor allem: Es geht nicht um ein Probeabo aus einer App, sondern um einen Energievertrag mit vertraglich geregelter Mindestlaufzeit. Laut den Rechtstexten von Naturenergie gilt Schweizer Recht, und nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit läuft der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit weiter, wenn Sie nicht kündigen "Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit" (naturenergie.de).
Bezahlt wird bei Naturenergie nicht für digitale Inhalte, sondern für die laufende Energieversorgung. Im Preisblatt zur Grundversorgung ist ein Monatsbetrag von CHF39.00 genannt. Darin enthalten sind nachhaltiger Strom, Netznutzungsentgelt und Stromsteuer "Energieversorgung mit nachhaltigem Strom, inkl. Netznutzungsentgelt und Stromsteuer" (naturenergie.de).
Ein kostenloser Testzeitraum ist in den verfügbaren Angaben nicht aufgeführt. Gerade das ist wichtig, weil viele Leserinnen und Leser von typischen Abo-Fallen aus anderen Branchen ausgehen. Bei Naturenergie steht stattdessen die Vertragslaufzeit im Vordergrund, und diese finden Sie laut Anbieter in Ihrem konkreten Vertrag oder in den Vertragsunterlagen (naturenergie.de).
Für die Schweiz ist relevant, dass eine physische Kündigungsadresse in Laufenburg vorhanden ist und der Anbieter Schweizer Recht nennt. Gleichzeitig laufen viele Hilfeseiten und Kündigungsinformationen über naturenergie.de. Das wirkt auf den ersten Blick etwas gemischt, ist aber bei grenznah organisierten Energieunternehmen nicht ungewöhnlich.
Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte vor der Kündigung drei Dinge bereitlegen: Vertragsnummer, Lieferadresse und das gewünschte Kündigungsdatum. Lokale Stolpersteine sind laut den vorliegenden Hinweisen vor allem Probleme mit der Kündigungsbestätigung sowie unklare Tarife und versteckte Kosten. Genau dort lohnt es sich, sauber zu dokumentieren.
Viele Naturenergie-Kundinnen und -Kunden sind frustriert, wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird oder der Zugang zu früh endet. Prüfen Sie deshalb vorab Ihr nächstes Abrechnungsdatum, Ihren Tarifnamen und die vertragliche Mindestlaufzeit. Falls Ihr Vertrag monatlich belastet wird, notieren Sie den letzten Belastungstag direkt im Kalender.
Machen Sie zudem Bildschirmfotos Ihrer Vertragsdaten und speichern Sie die letzte Rechnung als PDF. Wenn später eine Belastung auftaucht, haben Sie Datum, Betrag und Kundennummer griffbereit. Bei Streit über den Endzeitpunkt hilft auch ein Foto der Kontoübersicht mit aktuellem Tarif und Status.
Der schnellste offizielle Weg führt über die Kündigungsseite von Naturenergie. Der Anbieter nennt ausdrücklich das Onlineformular als Kündigungskanal "Du kannst deinen Vertrag über das Onlineformular oder in Textform kündigen" (naturenergie.de). Die direkte Hilfeseite ist Kündigung bei Naturenergie.
Ein vollständig dokumentierter Klickpfad im Stil eines App-Abos wird von Naturenergie nicht veröffentlicht. Praktisch läuft es so: Öffnen Sie die Kündigungsseite, wählen Sie den Vertrag, tragen Sie Kundendaten ein, nennen Sie den Kündigungsgrund wenn abgefragt und verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung. Speichern Sie am Schluss unbedingt die Bestätigungsseite oder den Versandhinweis als Bildschirmfoto.
Achtung, da wird’s heikel: Nutzer werden teils zur Beratung per Telefon motiviert. Das ist noch kein klarer Trick, kann aber den Vorgang verzögern, wenn Sie eigentlich schon entschieden haben. Bleiben Sie beim Ziel und verlangen Sie direkt die Kündigungsbestätigung mit Datum.
Wenn Sie schnell handeln müssen, etwa kurz vor dem nächsten Rechnungsdatum, ist der telefonische Weg möglich. Naturenergie nennt dafür die Nummer 0049 7623 92-1200. Die Zeiten sind Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr (naturenergie.de).
Der wichtige Punkt beim Telefon ist die Nachweisfrage. Laut Anbieter kann telefonisch gekündigt werden, die schriftliche Bestätigung soll innerhalb einer Woche folgen (naturenergie.de). Notieren Sie bei jedem Anruf Datum, Uhrzeit und den Namen der zuständigen Person. Wenn nach sieben Tagen nichts eintrifft, senden Sie zusätzlich eine E-Mail an [email protected] mit Bezug auf das Gespräch.
Per E-Mail sollte der Text knapp und eindeutig sein: Sie kündigen den Naturenergie-Vertrag, nennen Vertragsnummer, Lieferadresse und gewünschtes Enddatum. Verlangen Sie in derselben Nachricht eine Bestätigung in Textform. So vermeiden Sie spätere Diskussionen darüber, ob nur eine Anfrage und noch keine Kündigung gemeint war.
Wer bei sensiblen Fällen auf Nummer sicher gehen will, kann Naturenergie schriftlich per Brief kündigen. Ein Einschreiben ist in der Schweiz ein sauberer Beleg für den Versand. Als digitale Variante nutzen manche Konsumentinnen und Konsumenten auch Dienste wie Postclic, wenn sie einen nachweisbaren elektronischen Versand mit Zeitstempel möchten.
Die Schweizer Kündigungsadresse lautet:
Schreiben Sie in den Brief nur das Nötige: Kündigung des Naturenergie-Vertrags, Kundennummer, Lieferadresse, gewünschtes Vertragsende und Bitte um schriftliche Bestätigung. Legen Sie keine Originalunterlagen bei. Eine Kopie des unterschriebenen Schreibens sollten Sie immer behalten.
Viele sorgen sich, dass sie an den Vertrag gebunden bleiben, obwohl sich die Situation geändert hat. Bei Naturenergie ist eine Sonderkündigung bei Preisänderungen oder Umzügen möglich "Bei Preisänderungen oder Umzügen ist eine Kündigung direkt bei Bekanntgabe möglich" (naturenergie.de).
In der Praxis sollten Sie die Mitteilung zur Preisänderung oder die Umzugsunterlagen gleich mitschicken. Formulieren Sie ausdrücklich, dass Sie sich auf das Sonderkündigungsrecht berufen. So verhindern Sie, dass Ihre Nachricht nur als normale Kündigung zum Laufzeitende behandelt wird.
Viele haben Angst, nach der Kündigung plötzlich ohne Versorgung dazustehen. Bei Naturenergie endet der Vertrag nicht mitten im laufenden bestätigten Zeitraum, sondern zum akzeptierten Kündigungsdatum. Wenn Ihre Kündigung also zum Monatsende oder zum Ende der Mindestlaufzeit bestätigt wird, bleibt die Versorgung bis zu diesem Datum bestehen.
Fehlt in der Bestätigung ein Enddatum, fragen Sie sofort nach. Genau dort entstehen später Ärger und Fehlbuchungen. Eine gute Bestätigung nennt mindestens Vertragsnummer, Zähler- oder Lieferbezug und das exakte Vertragsende.
Wer die Frist verpasst, landet schnell in einer stillen Verlängerung. Naturenergie schreibt, dass sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit verlängert (naturenergie.de). Das ist bei Stromverträgen üblich, aber lästig, wenn Sie gerade wechseln wollten.
Setzen Sie deshalb direkt nach Vertragsabschluss und nochmals 30 Tage vor dem vermuteten Laufzeitende eine Kalendererinnerung. Das lohnt sich besonders dann, wenn die ursprüngliche Mindestlaufzeit im Vertrag zwar vorhanden, aber im Alltag schnell vergessen ist.
Nach der Kündigung verschwinden Ihre Daten nicht sofort. Naturenergie erklärt, dass Daten gemäss Datenschutzrichtlinien für die erforderliche Dauer gespeichert werden (naturenergie.de). Das betrifft typischerweise Rechnungen, Vertragsdaten und Vorgänge, die für Abrechnung oder Nachweise noch gebraucht werden.
Speichern Sie vor dem Ende letzte Rechnungen, Preisblätter und die Kündigungsbestätigung lokal ab. Falls Sie später eine Rückerstattung oder eine Korrektur verlangen müssen, sind genau diese Unterlagen entscheidend.
Viele hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückerstattung. Bei Naturenergie ist die Regel eher streng. Rückerstattungen sind laut Anbieter nur für Zeiträume möglich, in denen der Vertrag nicht genutzt wurde, und bei vorzeitiger Kündigung vor Ende der Mindestlaufzeit gibt es in der Regel keine Rückerstattung bereits gezahlter Abschläge (naturenergie.de).
Am ehesten haben Sie Chancen bei einem Abrechnungsfehler. Dazu sagt Naturenergie klar, dass der Betrag nach Ermittlung des Fehlers zurückerstattet wird (naturenergie.de). Prüfen Sie deshalb jede Schlussabrechnung Zeile für Zeile und vergleichen Sie sie mit dem letzten bestätigten Tarif.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden online geschlossenen Vertrag. Eine wichtige Ausnahme betrifft Haustürgeschäfte und bestimmte telefonisch angebahnte Verträge nach Art. 40a ff. OR mit 14 Tagen Frist. Naturenergie nennt selbst einen Widerruf innert 14 Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung (naturenergie.de).
Wenn Sie also sehr frisch abgeschlossen haben, prüfen Sie sofort das Datum Ihrer Auftragsbestätigung. Für Schweizer Kundschaft ist entscheidend, nicht einfach von einem automatischen Online-Widerruf auszugehen, sondern den Widerruf schriftlich und fristgerecht abzusenden. Die SKS weist bei solchen Fällen regelmässig darauf hin, dass der Nachweis des Versanddatums zentral ist.
Gehen Sie kurz und sauber vor. Schreiben Sie an [email protected] oder nutzen Sie die Kündigungs- beziehungsweise Servicekanäle mit Angabe von Vertragsnummer, Rechnungsnummer, betroffenem Betrag in CHF und dem genauen Grund. Bei Abrechnungsfehlern hängen Sie die Rechnung und Ihren Nachweis als PDF oder Foto an.
Wenn innert 14 Tagen keine klare Antwort kommt, haken Sie telefonisch unter 0049 7623 92-1200 nach und verweisen auf Ihre erste Nachricht mit Datum. Bleibt eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Kartenbelastung bestehen, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der kartenausgebenden Bank, gestützt auf die Regeln von Visa oder Mastercard und die Bedingungen Ihrer Bank.
Bei Naturenergie stehen einige Punkte klar in den Rechtstexten. Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestvertragslaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit, die konkrete Mindestlaufzeit finden Sie in Ihrem Vertrag, ein kostenloser Testzeitraum ist nicht angegeben und es gilt Schweizer Recht (naturenergie.de).
Für Konsumentinnen und Konsumenten heisst das ganz praktisch: Wer die Unterlagen nicht mehr hat, sollte sie vor der Kündigung beschaffen oder beim Kundendienst anfordern. Sonst kündigen Sie womöglich zum falschen Datum und verlieren Zeit.
Falls es nach der Kündigung Streit gibt, verweist Naturenergie auf die Schlichtungsstelle Energie e.V. als Stelle für Streitbeilegung (naturenergie.de). Das ist nützlich, wenn es um nicht bestätigte Kündigungen, unklare Schlussabrechnungen oder ausbleibende Korrekturen geht.
Für die Schweiz lohnt sich parallel der Blick auf die SKS und bei allgemeinen Konsumententhemen auf das SECO. Die Schlichtung ist meist erst dann sinnvoll, wenn Sie Ihre Unterlagen vollständig gesammelt und Naturenergie bereits eine konkrete Frist zur Antwort gesetzt haben.
| Tarif | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
| naturenergie Grundversorgung | CHF39.00 | Monatlich | Ökostrom inkl. Netznutzung |
Der veröffentlichte bekannte Tarif ist die naturenergie Grundversorgung mit CHF39.00 pro Monat. Laut Preisangaben sind staatliche Zuschüsse bereits eingerechnet und Preisanpassungen sollen Vorteile direkt an Kundinnen und Kunden weitergeben (naturenergie.de).
Weil nur ein klar bezifferter Tarif vorliegt, gibt es hier keinen internen Preisvergleich zwischen mehreren Naturenergie-Abos. Für die Kündigung heisst das aber auch: Wenn Ihre Rechnung höher ausfällt als erwartet, sollten Sie genau prüfen, ob Zusatzkosten oder abweichende Tarifbestandteile im individuellen Vertrag stehen.
CHF39.00 pro Monat ist als Richtwert nur dann aussagekräftig, wenn Ihr Verbrauchsprofil ähnlich ist wie die zugrunde liegende Tariflogik. Bei Strom ist ein scheinbar guter Einstiegspreis wenig wert, wenn später unklare Tarifbestandteile auftauchen. Gerade Beschwerden über versteckte Kosten zeigen, dass ein Blick ins Preisblatt unverzichtbar ist.
Wenn Sie einen Wechsel planen, vergleichen Sie Naturenergie mit Anbietern wie EWS Schönau mit etwa CHF25-30 pro Monat, Energie Zukunft Schweiz mit etwa CHF28-32 oder swissgas mit etwa CHF29-34. Das sind keine identischen Produkte, aber brauchbare Orientierungswerte für Haushalte mit Fokus auf erneuerbare Energie.
Viele sind verunsichert, wenn Naturenergie keine glasklare Frist in der Zusammenfassung nennt. In der Schweiz richtet sich die Kündigungsfrist zuerst nach dem Vertrag und den AGB. Fehlt eine vereinbarte Frist, gilt bei monatlicher Zahlungsweise grundsätzlich Art. 266c OR mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende.
Für Naturenergie ist der wichtigste Abgleich deshalb simpel: Schauen Sie zuerst in Ihren Vertrag, weil dort die Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen stehen. Erst wenn dazu nichts geregelt ist, wird die gesetzliche Auffangregel spannend. Die SKS empfiehlt bei solchen Fällen eine nachweisbare Kündigung in Textform.
Wenn Sie Naturenergie an der Haustür, am Arbeitsplatz oder in einem ähnlich überraschenden Umfeld abgeschlossen haben, kann das Widerrufsrecht nach Art. 40a ff. OR greifen. Die Frist beträgt 14 Tage. Naturenergie nennt ebenfalls 14 Tage ab Erhalt der Auftragsbestätigung, was für Betroffene praktisch gut passt (naturenergie.de).
Wichtig ist der Unterschied: In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Wer also einfach im Netz einen Tarif gewählt hat, kann sich nicht automatisch darauf berufen. Genau deshalb sollte der Widerruf nur genutzt werden, wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind oder Naturenergie ihn vertraglich selbst einräumt.
Wenn Naturenergie nicht reagiert, gehen Sie gestuft vor. Senden Sie zuerst eine klare schriftliche Beanstandung mit Frist von 10 Tagen. Danach können Sie sich an die SKS wenden und zusätzlich das SECO für allgemeine Informationen zu Konsumententhemen nutzen. Bei konkreten Streitigkeiten nennt Naturenergie die Schlichtungsstelle Energie e.V. (naturenergie.de).
Nützliche Anlaufstellen sind die Stiftung für Konsumentenschutz unter sks.ch und das Staatssekretariat für Wirtschaft unter seco.admin.ch. Für Kartenbeanstandungen ist nicht der Staat zuständig, sondern Ihre Bank oder der Kartenherausgeber unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Gesamturteil: eher schwierig. In den vorliegenden 5 einzigartigen Bewertungen ist das Verhältnis 1 positiv zu 4 negativ. Das Muster passt zu den lokalen Problemen rund um Kündigungsbestätigung und unklare Kosten. Naturenergie wirkt also nicht grundsätzlich unkündbar, aber die Abwicklung scheint für manche unnötig mühsam.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Kündigungsaufwand | Hoch | Mehrfach anrufen |
| Weiterbelastung | Hoch | Gebühren nach Kündigung |
| Rückerstattung | Mittel | Lange Wartezeit |
| Kundendienst | Niedrig positiv | Schnelle Reaktion |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Consumer Forum | 4 von 5 | 1 |
| TrustPilot | 1 von 5 | 3 |
| Negativ | 1 |
Viele Fehler passieren, weil Unterlagen erst gesucht werden, wenn schon etwas schiefgelaufen ist. Legen Sie vor der Kündigung Vertragsnummer, letzte Rechnung, Preisblatt, Lieferadresse und ein Bildschirmfoto des aktuellen Tarifs bereit. Bei einem Umzug zusätzlich Datum des Auszugs und neue Adresse.
Wenn Sie Geld zurückfordern, brauchen Sie konkrete Belege. Speichern Sie Rechnungsnummer, abgebuchten Betrag, Belastungsdatum und die Kündigungsbestätigung. Ohne diese Kombination wird es zäh, besonders wenn nach der Kündigung nochmals verrechnet wurde.
Fehler eins ist die Kündigung ohne Nachweis. Ein Telefonat allein reicht im Alltag oft nicht, wenn die schriftliche Bestätigung ausbleibt. Lösung: Nach dem Anruf innert weniger Minuten eine E-Mail hinterherschicken und auf das Gespräch Bezug nehmen.
Fehler zwei ist das falsche Timing. Wer erst am Tag der nächsten Belastung kündigt, ist häufig zu spät dran. Lösung: Kündigung einige Tage vorher einreichen und bei Briefversand 5 bis 10 Werktage Reserve lassen.
Fehler drei ist die Erwartung einer automatischen Rückerstattung. Bei Naturenergie gibt es in der Regel keine Erstattung bereits gezahlter Abschläge bei vorzeitiger Kündigung vor Ende der Mindestlaufzeit (naturenergie.de). Lösung: Nur bei Nichtnutzung oder klarem Abrechnungsfehler aktiv Rückzahlung verlangen.
Fehler vier ist, sich in eine Beratungsschleife ziehen zu lassen, obwohl man schon kündigen will. Wenn Naturenergie am Telefon erst beraten möchte, sagen Sie direkt, dass Sie die Kündigung heute verbindlich erfassen lassen wollen. Verlangen Sie das Enddatum schriftlich innert einer Woche.
Fehler fünf ist, versteckte oder unklare Kosten auf der Rechnung nicht sofort zu beanstanden. Ein typisches Beispiel aus Bewertungen ist eine Belastung, die so im Vertrag nicht erwartet wurde. Lösung: Rechnung markieren, Abweichung in CHF nennen und innert 10 Tagen schriftlich reklamieren.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| Telefonisch | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Sonderkündigung | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Es gibt bei Naturenergie nicht den einen perfekten Weg für alle. Online geht schnell, Telefon kann kurzfristig helfen, der Brief schafft oft den besten Beleg. Die eigentliche Entscheidung hängt davon ab, ob Sie nur kündigen wollen oder ob schon ein Streit über Frist, Betrag oder Bestätigung läuft.
Wenn es bereits Ärger gab, ist ein dokumentierter Weg meist klüger als ein rein mündlicher Kontakt. Wenn Sie nur rechtzeitig vor der nächsten Abrechnung raus wollen, reicht oft das Onlineformular mit sauber gesichertem Nachweis.
Prüfen Sie noch am selben Tag, ob Sie eine Bestätigung erhalten haben. Fehlt sie, setzen Sie eine Erinnerung für sieben Tage, denn Naturenergie nennt für telefonische Kündigungen eine schriftliche Bestätigung innert einer Woche (naturenergie.de). Machen Sie zusätzlich ein Bildschirmfoto der gesendeten Nachricht oder der Bestätigungsseite.
Kontrollieren Sie danach mindestens zwei weitere Konto- oder Kartenabschlüsse. Taucht trotz bestätigter Kündigung eine neue Belastung auf, reklamieren Sie sofort schriftlich. Bei Kartenzahlungen können Sie innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen.
Wenn Sie nach der Kündigung wechseln möchten, kommen als grobe Orientierung EWS Schönau mit etwa CHF25-30 pro Monat, Energie Zukunft Schweiz mit etwa CHF28-32 und swissgas mit etwa CHF29-34 in Frage. Ein Vergleich lohnt sich nur, wenn Sie Tarifstruktur, Laufzeit und allfällige Zusatzkosten nebeneinanderlegen.
Wenn Sie Naturenergie auf dem Postweg kündigen möchten, verwenden Sie die Schweizer Adresse des Unternehmenssitzes. Das ist besonders nützlich, wenn Sie einen formellen Nachweis für Ihre Unterlagen möchten.
Die Adresse lautet:
Schreiben Sie Ihre Kundennummer und die Lieferadresse gut lesbar in den Brief. Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum des Naturenergie-Vertrags.
Für Rückfragen zur laufenden Kündigung oder zu einer fehlenden Bestätigung erreichen Sie Naturenergie zusätzlich per E-Mail und Telefon. So können Sie nachfassen, ohne nochmals von vorne beginnen zu müssen.
Wenn Sie sauber dokumentieren und früh genug handeln, ist die Naturenergie-Kündigung gut machbar. Der wichtigste Punkt ist nicht der Kanal, sondern dass Sie Bestätigung, Datum und Betrag immer schwarz auf weiss sichern.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.