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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Nutzerinnen und Nutzer merken erst bei der Kündigung, was sie überhaupt abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust. Xing ist ein berufliches Netzwerk für Fach- und Führungskräfte, gegründet 2003 und heute Teil von New Work SE mit Sitz in Hamburg. Das Angebot richtet sich stark an den deutschsprachigen Markt, auch wenn es in der Schweiz klar weniger dominant ist als früher.
Für die Schweiz ist Xing trotzdem relevant, weil Profile, Stellenkontakte und Recruiter-Anfragen weiterhin genutzt werden. Laut den Vertragsunterlagen läuft die zahlungspflichtige Mitgliedschaft als Abo mit automatischer Verlängerung, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die massgeblichen Bedingungen stehen in den AGB von Xing und in den Unterlagen zu Premium-Zusatzpaketen (xing.com).
Das Gratisprofil dient vor allem zum Netzwerken, für Sichtbarkeit und einfache Kontakte. Bezahlt wird bei Xing vor allem für Premium-Funktionen wie erweiterte Suche, zusätzliche Nachrichten, ein werbefreies Profil und detaillierte Besucherstatistiken. Genau diese Funktionen nennt Xing bei den aktuellen Premium-Angeboten.
Ein kostenloser Testzeitraum ist in den vorliegenden Bedingungen nicht ausdrücklich genannt. Stattdessen ist laut Vertragsdaten in der Regel direkt eine Mitgliedschaft nötig, mit einer Mindestlaufzeit von meist einem Monat, je nach gewähltem Modell. Wer nur kurz ein Profil aufwerten wollte, tappt darum schnell in eine Abo-Falle, wenn die Verlängerung übersehen wird.
Für Schweizer Nutzer ist die Oberfläche auf Deutsch verfügbar, und die Hilfeseiten zur Kündigung sind ebenfalls auf Deutsch erreichbar. Die genannten Preise liegen bei CHF 14.99 pro Monat, CHF 29.99 pro Quartal und CHF 94.99 pro Jahr. Xing weist darauf hin, dass Preise je nach Region oder Aktion abweichen können (xing.com).
Wer nach der Kündigung weiternetzen möchte, hat Alternativen. LinkedIn ist international deutlich grösser, Bewerbermatrix fokussiert den Schweizer Markt, und JobScout24 ist für Stellensuche in der Schweiz etabliert. Wenn Sie Xing kaum noch aktiv nutzen, lohnt sich ein teures Premium-Abo oft nicht mehr.
Viele Mitglieder haben Sorge, dass nach der Kündigung trotzdem nochmals etwas verrechnet wird oder der Zugang zu früh endet. Diese Sorge ist berechtigt, denn bei Abos zählt oft der Abrechnungszeitpunkt. Prüfen Sie vor dem Klick auf Kündigen Ihr aktuelles Paket, das nächste Belastungsdatum und den Zahlungsweg.
Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrem Tarif, dem Status der Mitgliedschaft und der Seite mit dem nächsten Verlängerungsdatum. Sichern Sie ausserdem wichtige Nachrichten, Profiltexte oder Kontakthinweise, denn nach der Umstellung auf Gratisfunktionen sind gewisse Premium-Vorteile weg. Gerade wenn Sie später eine Beanstandung bei der Bank einreichen müssen, sind solche Nachweise Gold wert.
Wenn Sie direkt bei Xing bezahlt haben, läuft die Kündigung laut offizieller Hilfe über den Bereich «Käufe» im Browser. Genau dort liegt für viele der Knackpunkt, weil Nutzer oft in den Profileinstellungen oder in der App suchen und den richtigen Ort nicht finden. Die offizielle Hilfe nennt als Weg die Verwaltung der bezahlten Mitgliedschaft im Browser unter «Käufe» (help.xing.com).
Gehen Sie am besten so vor: Melden Sie sich im Browser bei Xing an, öffnen Sie den Bereich zur Kontoverwaltung und wechseln Sie zu «Käufe». Dort sollte Ihre bezahlte Mitgliedschaft erscheinen. Wählen Sie die laufende Mitgliedschaft, starten Sie den Kündigungsprozess und folgen Sie den Bestätigungsschritten bis zur Abschlussmeldung.
Achtung, da wird’s heikel: Xing verwendet je nach Abschlussweg unterschiedliche Kündigungswege. Wenn Sie im falschen Bereich suchen, wirkt es schnell so, als gäbe es gar keinen Kündigungsbutton. Lassen Sie sich auch von allfälligen Halteangeboten oder Zusatzangeboten nicht ablenken und klicken Sie konsequent bis zur endgültigen Bestätigung weiter.
Wenn Sie die Mitgliedschaft über iPhone oder iPad abgeschlossen haben, können Sie nicht in der Xing-App selbst kündigen. Xing verweist dafür ausdrücklich auf die Einstellungen des iOS-Geräts beziehungsweise auf die Abo-Verwaltung von Apple (xing.com). Genau dieser Unterschied führt oft zu unnötigen Support-Anfragen.
Bei Android gilt dasselbe Prinzip. Wurde das Abo über Google Play abgeschlossen, muss die Kündigung im Google Play Store erfolgen und nicht direkt bei Xing. Öffnen Sie im jeweiligen Store die Abos, wählen Sie Xing aus und beenden Sie die Verlängerung vor dem nächsten Abrechnungstag.
Wer im Konto nicht weiterkommt, kann den Support kontaktieren. Verfügbar sind die E-Mail-Adresse [email protected] und die Telefonnummer +49 40 4191311. Öffentliche Supportzeiten sind nicht konkret angegeben. Für knappe Fristen ist Telefon allein deshalb riskant, weil Ihnen ohne schriftliche Bestätigung später der Nachweis fehlen kann.
Per Brief ist ebenfalls möglich, besonders wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen. Eine klassische eingeschriebene Sendung ist in der Schweiz weiterhin brauchbar. Daneben gibt es auch digitale Zustelldienste wie Postclic, bei denen Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitstempel dokumentiert werden. Als einzige Methode würde ich den Brief aber nur wählen, wenn der Onlineweg blockiert ist oder wenn es schon Streit um eine Belastung gibt.
Viele fürchten, dass Premium sofort verschwindet. Nach einer normalen Kündigung endet in der Regel nicht der Zugang am selben Tag, sondern die automatische Verlängerung wird gestoppt. Das heisst praktisch: Sie behalten die bezahlten Funktionen meist bis zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit, also etwa bis zum nächsten Monats-, Quartals- oder Jahresende Ihres Abos.
Wenn Ihr Abo zum Beispiel am 12. September verlängert würde und Sie am 5. September kündigen, sollte Premium noch bis zum 11. September aktiv bleiben. Eine Rückerstattung für den ungenutzten Rest nach der Kündigung sieht Xing grundsätzlich nicht vor, ausser bei einem Fehler von Xing selbst (xing.com).
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch, wenn Sie nicht fristgerecht kündigen. Diese automatische Verlängerung ist in den Vertragsdaten ausdrücklich erwähnt (xing.com). Wer die Frist verpasst, rutscht also in die nächste Abrechnungsperiode und muss meist bis zum Ende dieser Laufzeit warten.
Ihre Benutzerdaten werden nach der Kündigung der bezahlten Mitgliedschaft nicht automatisch gelöscht. Laut Vertragsdaten bleiben sie gespeichert, bis Sie sie selbst löschen. Wer Xing ganz verlassen will, sollte darum zwei Schritte unterscheiden: zuerst das Premium-Abo beenden und danach, falls gewünscht, das Profil oder einzelne Daten separat entfernen.
Hier liegt oft der grösste Ärger: Viele hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung, bekommen aber keine. Xing sagt klar, dass bei einer normalen Kündigung keine Rückerstattung für ungenutzte Zeit vorgesehen ist. Eine Ausnahme gilt nur, wenn ein Fehler auf Seiten von Xing vorliegt, etwa ein Abrechnungsfehler (xing.com).
Anders sieht es beim Widerruf aus. Wenn Sie den Vertrag innert 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen, erstattet Xing laut eigener Angabe alle Zahlungen ohne Gebühren. Das steht so in den Informationen zum Widerruf und ist der wichtigste Hebel, wenn der Abschluss noch frisch ist (xing.com).
Für Schweizerinnen und Schweizer ist wichtig: In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Onlineverträge. Bei Xing hilft Ihnen also nicht automatisch das Schweizer Recht, sondern vor allem das vertraglich eingeräumte 14-Tage-Widerrufsrecht von Xing. Das ist ein wichtiger Unterschied, den viele übersehen.
Wenn Sie direkt online abgeschlossen haben, sollten Sie den Widerruf so schnell wie möglich schriftlich und eindeutig erklären. Schreiben Sie Ihren Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse, das Abschlussdatum und dass Sie den Vertrag innert 14 Tagen widerrufen. So vermeiden Sie Diskussionen über missverständliche Support-Nachrichten.
Der effizienteste Weg ist schriftlich per E-Mail an [email protected] mit allen Belegen in einer Nachricht. Legen Sie den Zahlungsnachweis, das Abschlussdatum, den Betrag und einen Bildschirmfoto Ihres Kontostatus bei. Wenn es um einen Abrechnungsfehler geht, erwähnen Sie ausdrücklich, welche Belastung falsch war und an welchem Datum sie erfolgt ist.
Wurde über App Store oder Google Play bezahlt, läuft die Rückerstattung oft über den jeweiligen Store. Bei einer unberechtigten Belastung trotz Kündigung können Sie in der Schweiz zudem bei Ihrer Kartenbank eine Kartenrückbelastung beanstanden. Dafür gilt in der Regel eine Frist von 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre Bank oder Ihr Kartenherausgeber, nicht eine separate staatliche Stelle.
Die wichtigsten Punkte stehen schwarz auf weiss: automatische Verlängerung, Mindestlaufzeit meist ab einem Monat, kein ausdrücklich genannter Gratis-Test und Datenspeicherung bis zur Löschung durch den Nutzer. Für den Alltag bedeutet das vor allem eines: Wer nicht kündigt, zahlt weiter. Diese Punkte ergeben sich aus den Vertragsdaten und den AGB-Unterlagen von Xing (xing.com).
Eine vorzeitige Kündigungsgebühr ist in den vorliegenden Unterlagen nicht ausgewiesen. Das ist positiv. Der Haken bleibt aber die laufende Periode: Wenn Sie zu spät kündigen, endet die Mitgliedschaft meist erst zum Ende der bereits erneuerten Laufzeit.
Die Vereinbarung unterliegt laut Vertragsdaten deutschem Recht, und Streitigkeiten werden nach deutschem Recht behandelt (xing.com). Für Nutzer in der Schweiz heisst das nicht, dass lokale Konsumentenschutzfragen bedeutungslos sind. In der Praxis zählt bei Xing aber stark, was in den AGB und Hilfeseiten zum Abo konkret geregelt ist.
Wenn ein Konflikt über eine Abbuchung entsteht, ist es oft schneller, mit sauberer Dokumentation direkt an Xing und bei Bedarf an die kartenausgebende Bank zu gehen. Ein langer Grundsatzstreit über das anwendbare Recht lohnt sich bei einem Monatsbetrag von CHF 14.99 meist kaum.
Plan | Preis in CHF | Abrechnungsperiode | Hauptfunktionen |
|---|---|---|---|
XING Premium | CHF 14.99 | Monatlich | Suche, Nachrichten, werbefrei, Statistiken |
XING Premium | CHF 29.99 | Quartalsweise | Suche, Nachrichten, werbefrei, Statistiken |
XING Premium | CHF 94.99 | Jährlich | Suche, Nachrichten, werbefrei, Statistiken |
Die Preisangaben stammen aus den verfügbaren Xing-Daten. Xing weist selbst darauf hin, dass Aktionen und regionale Abweichungen möglich sind. Für die Kündigung ist genau dieser Punkt wichtig, weil reduzierte Einstiegsangebote später in einen höheren Standardpreis übergehen können.
Am teuersten pro Jahr ist das Monatsmodell: CHF 14.99 mal 12 ergibt CHF 179.88. Das Jahresabo kostet CHF 94.99 und spart damit rund CHF 84.89 pro Jahr gegenüber zwölf Monatszahlungen. Auch das Quartalsmodell ist auf Jahresbasis teurer als das Jahresabo.
Wenn Sie Xing nur während einer Jobsuche oder für eine konkrete Bewerbungsphase brauchen, ist das Monatsabo flexibler. Wenn Sie die Premium-Funktionen aber nicht mindestens mehrere Monate aktiv nutzen, lohnt sich selbst das günstigere Jahresmodell oft kaum. Gerade in der Schweiz wechseln viele inzwischen lieber zu JobScout24 oder parallel zu LinkedIn.
Viele gehen davon aus, dass sie einen Onlinevertrag in der Schweiz immer innert 14 Tagen rückgängig machen können. Das stimmt so nicht. In der Schweiz gibt es kein generelles gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Bei normalen Xing-Abos hilft deshalb vor allem das von Xing selbst eingeräumte 14-Tage-Widerrufsrecht.
Massgebend sind in der Schweiz oft das Obligationenrecht und die AGB des Anbieters. Für Konsum-Abos gibt es keine einheitliche gesetzliche Standardfrist, die automatisch für jedes Onlineabo gilt. Darum ist bei Xing die vertragliche Kündigungsregel entscheidend, vor allem wegen der automatischen Verlängerung.
Ein gesetzliches 14-Tage-Widerrufsrecht gibt es in der Schweiz nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften über CHF 100. Ein normal online abgeschlossenes Xing-Premium fällt typischerweise nicht darunter. Wenn Sie kurz nach dem Abschluss merken, dass es ein Fehlklick war, sollten Sie sich deshalb auf das vertragliche Widerrufsrecht von Xing berufen und sofort schriftlich handeln.
Wenn Xing eine Belastung trotz wirksamer Kündigung nicht korrigiert, dokumentieren Sie alles und reklamieren Sie bei Bedarf die Kartentransaktion bei Ihrer Bank. Für allgemeine Hilfe in Konsumentenfragen sind in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz SKS und bei Preis- und Marktfragen auch das SECO nützlich. Für die praktische Abo-Frage bringt aber oft schon ein sauber dokumentiertes Schreiben mehr als lange Grundsatzdebatten.
Das Bild aus den vorliegenden Bewertungen ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Rückmeldungen. Dazu passen die lokalen Hinweise, wonach Nutzer Probleme mit der Kündigung ihrer Premium-Mitgliedschaft melden und den Ablauf nur schwer vollständig verstehen. Kurz gesagt: Xing kündigen ist machbar, aber nicht besonders nutzerfreundlich.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Unklare Kündigung | Hoch | Falscher Kündigungsweg |
Belastung danach | Hoch | Trotz Kündigung verrechnet |
Schwacher Support | Mittel | Keine klare Antwort |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | 1 von 5 | 1 |
1 von 5 | 2 | |
1 von 5 | 1 | |
Forum | 1 von 5 | 1 |
Positiv lässt sich nur sagen: Der offizielle Kündigungsweg ist dokumentiert und technisch vorhanden. Negativ überwiegen aber Berichte über Unklarheit, fehlende Rückerstattung und wenig hilfreichen Support. Wer sauber dokumentiert und den richtigen Kanal nutzt, senkt das Risiko deutlich.
Wenn Sie schon genervt sind, wirkt Dokumentation lästig. Sie spart aber im Streitfall oft Tage. Sichern Sie den aktuellen Tarif, das nächste Belastungsdatum, die verwendete E-Mail-Adresse und den Zahlungsweg. Ein Bildschirmfoto der Seite «Käufe» ist besonders nützlich.
Für eine Rückerstattungsanfrage brauchen Sie mehr als nur den Satz «Ich habe gekündigt». Legen Sie Transaktionsdatum, Betrag, Kartenabrechnung oder Store-Beleg und die Kündigungsbestätigung bereit. Nach der Kündigung kontrollieren Sie zusätzlich das Konto bis nach dem nächsten erwarteten Abrechnungstag.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung am falschen Ort. Wer via App Store oder Google Play bezahlt hat, kann nicht einfach im Xing-Konto stoppen. Ergebnis: Das Abo läuft weiter. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob die Belastung von Xing direkt oder über Apple beziehungsweise Google kam.
Fehler Nummer zwei ist die zu späte Kündigung. Weil sich Xing automatisch verlängert, reicht ein Tag zu spät im ungünstigsten Fall für eine weitere Laufzeit. Tragen Sie die Frist sofort in den Kalender ein und kündigen Sie ein paar Tage vorher, nicht erst am letzten Abend.
Viele rechnen mit einer anteiligen Rückzahlung nach der Kündigung. Genau das ist bei Xing laut den verfügbaren Angaben normalerweise nicht vorgesehen. Wenn Sie schon wissen, dass Sie aussteigen wollen, kündigen Sie früh vor dem nächsten Belastungsdatum und verlassen Sie sich nicht auf eine Rückzahlung im Nachhinein.
Ein weiterer Fehler ist, den Prozess nach einem Halteangebot oder einer Zwischenseite abzubrechen. Bei Diensten mit unterschiedlichen Kündigungswegen wirkt das schnell wie Absicht. Brechen Sie erst ab, wenn eine klare Bestätigung erscheint und idealerweise auch eine E-Mail eingetroffen ist. Ohne Nachweis wird es später unnötig mühsam.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Google Play | Vor nächster Abrechnung | Keine Gebühr gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage vorher | Keine Gebühr gefunden | Höher, guter Nachweis |
Wenn Sie direkt bei Xing abgeschlossen haben, ist das Webkonto meist der schnellste Weg. Für Store-Abos zählt der jeweilige Store. Der Brief ist langsamer, dafür nützlich, wenn online etwas blockiert oder wenn Sie bereits Streit über eine Belastung haben.
Keine der Methoden ist pauschal die beste. Entscheidend ist, wo Sie abgeschlossen haben und wie knapp die Frist ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, nutzt den richtigen Hauptkanal und sichert sofort den Nachweis.
Nach der Kündigung beginnt die wichtige Kontrollphase. Prüfen Sie sofort, ob eine Bestätigung auf dem Bildschirm erscheint und ob eine E-Mail eingeht. Speichern Sie beides und setzen Sie eine Erinnerung auf das Datum, an dem Premium voraussichtlich endet.
Kontrollieren Sie danach mindestens bis zum nächsten erwarteten Belastungstermin Ihr Bankkonto oder Ihre Kartenabrechnung. Erscheint trotzdem eine Abbuchung, melden Sie sich zuerst bei Xing mit Belegen. Bleibt das erfolglos, können Sie in der Schweiz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen.
Wenn Sie nach Xing weiter beruflich sichtbar bleiben möchten, sind LinkedIn, Bewerbermatrix und JobScout24 die naheliegenden Alternativen. LinkedIn ist international stark, Bewerbermatrix wirkt schweiznäher, und JobScout24 ist vor allem für Stellen sinnvoll. Je nach Ziel brauchen Sie oft gar kein teures Netzwerkabo, sondern eher ein gutes Profil und klare Suchagenten.
Wenn Sie zusätzlich schriftlich kündigen möchten, nutzen Sie die bekannte Kündigungsadresse von Xing in Hamburg:
Schreiben Sie Ihren Namen, die bei Xing verwendete E-Mail-Adresse, das betroffene Abo und das gewünschte Beendigungsdatum dazu. Bitten Sie ausdrücklich um eine schriftliche Bestätigung.
Die Postadresse ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Onlineprozess hakt oder wenn Sie bereits Ärger mit einer Abbuchung haben. Für eine normale fristgerechte Kündigung ist der richtige digitale Kanal oft schneller. Wichtig ist weniger die Form als der beweisbare Eingang Ihrer Erklärung.
Wenn Sie aus der Schweiz schreiben, planen Sie beim Briefversand einige Werktage Reserve ein. Gerade bei knappem Fristende sollten Sie nicht bis zuletzt warten, sonst zahlen Sie unter Umständen nochmals eine ganze Periode.
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