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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele, die Bieler Tagblatt kündigen wollen, merken erst dann, was sie eigentlich abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust: unklare Laufzeiten, automatische Verlängerung und die Sorge, nach der Kündigung trotzdem noch eine Rechnung zu erhalten.
Bieler Tagblatt ist ein regionales Nachrichtenangebot für Biel und die Umgebung. Im Zentrum stehen lokale Politik, Kultur, Sport und Alltagsthemen. Laut den verfügbaren Angaben läuft das Angebot unter dem Verlag Gassmann Media AG mit Standort am Robert-Walser-Platz 7 in Biel/Bienne. Als operative Kontaktadresse taucht 2501 Biel/Bienne auf, historisch wurde auch 2503 Biel/Bienne genannt.
Das Geschäftsmodell ist ein klassisches Abo-Modell. Laut Bedingungen verlängern sich Abonnements automatisch um die gleiche Laufzeit, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Die Mindestvertragslaufzeit beträgt in der Regel 12 Monate, kostenlose Testphasen sind nicht vorgesehen, und es handelt sich um ein kostenpflichtiges Angebot.
Bezahlt wird vor allem für den Zugang zur digitalen Ausgabe. Verifizierte Preise nennen CHF 10.00 pro Woche und CHF 25.00 pro Monat, gültig ab 1. Januar 2025. Beide Modelle richten sich an Leserinnen und Leser, die regelmässig auf Inhalte zugreifen wollen, statt einzelne Artikel separat zu kaufen.
Für viele ist der entscheidende Punkt nicht der Inhalt, sondern die Abologik. Wer ein digitales Abo abschliesst, bindet sich typischerweise längerfristig und muss aktiv kündigen, damit keine automatische Verlängerung ausgelöst wird. Gerade bei Regionalzeitungen ist das eine typische Abo-Falle, wenn man nur für ein paar Monate lesen wollte.
Bieler Tagblatt ist klar auf die Schweiz ausgerichtet. Die Preise sind in CHF angegeben, und der Kundendienst ist per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch unter 032 324 24 24 erreichbar. Die Servicezeiten sind Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.
Wichtig für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer: Als Hilfeweg wird ein Selfservice-Portal genannt, und zusätzlich existiert eine Hilfeseite unter Bieler Tagblatt Hilfe. Wer nach der Kündigung einfach nur weiter lokale Nachrichten lesen will, findet als Alternativen etwa Berner Zeitung ab CHF 35 pro Monat, Tages-Anzeiger ab CHF 40 pro Monat oder 20 Minuten kostenlos.
Viele Bieler Tagblatt-Abonnentinnen und -Abonnenten haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren oder nachher keine Beweise zu haben. Diese Sorge ist berechtigt, weil in Erfahrungsberichten genau diese Probleme auftauchen: Kündigung abgeschickt, aber später weiter belastet.
Prüfen Sie vor dem Kündigen Ihr aktuelles Abo, das nächste Belastungsdatum und den Abschlusskanal. Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrem Tarif, notieren Sie die letzte Rechnung und speichern Sie die E-Mail-Adresse, mit der Sie das Abo abgeschlossen haben. Wenn Sie über iPhone oder Android bezahlt haben, läuft die Kündigung oft nicht direkt bei Bieler Tagblatt, sondern über App Store oder Google Play.
Der direkteste Weg läuft laut Anbieter über das Selfservice-Portal. Dort melden Sie sich mit Ihrem Konto an und wählen die Kündigungsoption aus. Die Hilfeseite des Anbieters verweist auf diesen Weg als regulären Kanal.
Der praktikable Ablauf sieht so aus: Konto öffnen, zum Bereich Abo oder Abonnement wechseln, den aktiven Plan auswählen und die Kündigung bestätigen. Falls eine Bestätigungsseite erscheint, speichern Sie sofort einen Bildschirmfoto. Wenn zusätzlich eine E-Mail eintrifft, archivieren Sie diese noch am gleichen Tag.
Falls Sie Hilfe brauchen, nutzen Sie die Seite Bieler Tagblatt Hilfe. Wenn im Portal nichts klar ersichtlich ist, lohnt sich eine kurze E-Mail an den Kundendienst mit Bitte um schriftliche Bestätigung noch am selben Tag.
Wenn Sie das Abo auf dem iPhone abgeschlossen haben, müssen Sie in die Kontoeinstellungen des App Store. Typischer Weg auf iOS: Einstellungen, Ihr Name, Abonnements, Bieler Tagblatt, Abo kündigen. Nur das Löschen der App beendet das Abo nicht.
Bei Android läuft der Vorgang über Google Play. Öffnen Sie Google Play, tippen Sie auf Profil, Zahlungen und Abos, Abos, Bieler Tagblatt und dann auf Abo kündigen. Auch hier gilt: Die App zu entfernen stoppt keine wiederkehrende Zahlung.
Wer unsicher ist oder bereits schlechte Erfahrungen mit dem Portal gemacht hat, kann zusätzlich per E-Mail nachfassen. Der Kundendienst ist unter [email protected] erreichbar, telefonisch unter 032 324 24 24, Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Gerade wenn die Kündigungsfrist knapp wird, ist der Anruf nützlich, um den Eingang sofort bestätigen zu lassen.
Für eine schriftliche Kündigung per Post können Sie die bekannte Verlagsadresse verwenden. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen eingeschriebenen Brief schicken oder eine digitale eingeschriebene Zustellung über einen Dienst wie Postclic nutzen, der Versand und Öffnung protokolliert. Das ist keine Pflicht, aber bei Streit über den Zugang sehr hilfreich.
Verwenden Sie bei E-Mail oder Brief immer Ihren vollständigen Namen, die Kundennummer, die verwendete E-Mail-Adresse und den gewünschten Kündigungstermin. Fehlen diese Angaben, zieht sich die Sache oft unnötig in die Länge.
Viele fürchten, dass ihr Zugang sofort verschwindet. Bei Abos ist es normalerweise so, dass die Nutzung bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft. Konkret heisst das: Wenn Ihre nächste Belastung am 31. März wäre und Sie vorher kündigen, sollten Sie bis zu diesem Datum Zugriff behalten.
Eine Rückerstattung für ungenutzte Restzeit ist laut Anbieter nicht vorgesehen. Das bedeutet in der Praxis: Sie kündigen für das Ende der laufenden Periode, nicht für eine sofortige anteilige Auszahlung.
Die Bedingungen sagen klar, dass sich Abonnements automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern. Bei einer üblichen Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten kann ein vergessenes Kündigen also direkt die nächste Periode auslösen. Das lohnt sich kaum, wenn Sie das Abo nur noch selten nutzen.
Setzen Sie deshalb direkt nach dem Abschluss oder spätestens nach der Kündigung eine Kalendererinnerung. Gerade bei wiederkehrenden Medienabos ist das der einfachste Schutz vor unnötigen Folgekosten.
Laut den verfügbaren Bedingungen werden alle Daten nach Kündigung gelöscht, nachdem eine Bestätigung der Kündigung erfolgt ist. Wer Artikel, Rechnungen oder Kontobelege braucht, sollte diese vorab sichern. Nachträglich ist das oft mühsam.
Speichern Sie deshalb Rechnungen, Bestätigungsmails und relevante Kontoseiten lokal als PDF oder Bildschirmfoto. Wenn später noch eine Belastung auftaucht, sind genau diese Unterlagen Ihr wichtigster Beleg.
Viele hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung. Bieler Tagblatt sagt dazu klar, dass eine Rückerstattung der bereits bezahlten Abonnementsgebühren nicht möglich ist. Auch für noch nicht erbrachte Leistungen ist laut den veröffentlichten Angaben keine Rückerstattung vorgesehen.
Das ist der wichtigste Punkt dieses Guides: Wer kündigt, stoppt in der Regel die nächste Verlängerung, bekommt aber das bereits bezahlte Geld normalerweise nicht zurück. Die neutrale Einschätzung lautet deshalb: Erfolgschancen für eine Kulanzrückzahlung sind eher tief.
Für die Schweiz wird in den vorliegenden Angaben eine Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsabschluss genannt. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen und wird innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Wenn Ihr Abschluss erst wenige Tage zurückliegt, ist dieser Weg deutlich stärker als ein normales Kündigungsgesuch.
Schicken Sie den Widerruf per E-Mail an [email protected] und nennen Sie Abschlussdatum, Abo-Art und Ihre Kontodaten. Schreiben Sie klar, dass Sie den Vertrag innert 14 Tagen widerrufen. So vermeiden Sie Diskussionen darüber, ob Sie nur ordentlich kündigen wollten.
Wenn eine falsche Lieferung oder eine Fehlbelastung vorliegt, gibt es eher Chancen. Der Anbieter erwähnt bei Falschlieferungen, dass entsprechende Massnahmen ergriffen werden können. Das ist kein automatisches Geld-zurück-Versprechen, aber ein brauchbarer Anknüpfungspunkt.
Wenn nach einer bestätigten Kündigung trotzdem weiter abgebucht wird, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz läuft das meist über die kartenausgebende Bank, oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist nicht eine separate Behörde, sondern die Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts.
Bei App Store oder Google Play sollten Sie eine Belastung zuerst auch dort prüfen, weil der Kauf über den jeweiligen Zahlungsweg lief. Wer über Apple oder Google abgeschlossen hat, muss die Kündigung und allfällige Rückfrage zuerst im entsprechenden Store sauber dokumentieren.
Die Bedingungen nennen zwei Punkte, die für Kündigungen entscheidend sind: automatische Verlängerung und eine Mindestvertragslaufzeit von in der Regel 12 Monaten. Wörtlich heisst es, dass sich Abonnements automatisch um die gleiche Laufzeit verlängern, sofern sie nicht rechtzeitig gekündigt werden. Genau das ist bei Medienabos die häufigste Kostenfalle.
Für Sie heisst das praktisch: Wer nach einigen Monaten aussteigen will, kann zwar anfragen, aber eine vorzeitige Beendigung wird laut Recherche individuell geprüft und ist kulanzabhängig. Eine feste Ausstiegspauschale wurde in den Bedingungen nicht gefunden.
Eine kostenlose Testphase ist laut Bedingungen nicht vorgesehen. Sie starten also direkt in ein kostenpflichtiges Abo. Das reduziert zwar die Gefahr einer versteckten Testabo-Verlängerung, ändert aber nichts daran, dass die Bindung meist 12 Monate beträgt.
Weiter heisst es, dass nach bestätigter Kündigung alle Daten gelöscht werden. Für Streitigkeiten gilt Schweizer Recht, und zuständig ist in der Regel das Gericht in Biel. Die Grundlage stammt aus den publizierten Bedingungen des Angebots.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
| Woche | CHF 10.00 | Wöchentlich | Digitale Ausgabe |
| Monat | CHF 25.00 | Monatlich | Digitale Ausgabe |
Die genannten Preise gelten ab 1. Januar 2025. Beide Tarife umfassen laut den verfügbaren Daten den Zugang zur digitalen Ausgabe und unterscheiden sich vor allem im Zahlungsrhythmus.
Auf den Monat gerechnet ist das Wochenabo klar teurer. Vier Wochen zu CHF 10.00 ergeben ungefähr CHF 40.00 pro Monat, während das Monatsabo bei CHF 25.00 liegt. Wer länger als wenige Wochen lesen will, zahlt mit dem Wochenmodell also deutlich mehr.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den Bedingungen nicht gefunden. Teuer wird es eher dann, wenn die automatische Verlängerung unbemerkt weiterläuft oder wenn man irrtümlich den falschen Kündigungskanal nutzt.
Wenn Sie in der Schweiz ein Bieler Tagblatt-Abo abgeschlossen haben, gelten vor allem das Obligationenrecht und das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Das Obligationenrecht regelt Verträge und Kündigungen allgemein, das UWG greift bei irreführenden oder unfairen Geschäftspraktiken.
Die vorliegenden Rechtsangaben nennen zusätzlich eine 14-tägige Widerrufsfrist für viele Vertragsarten, sofern das Widerrufsrecht in den Bedingungen vorgesehen ist. Bei Bieler Tagblatt ist dieser Punkt besonders relevant, wenn der Abschluss erst frisch erfolgt ist und Sie nicht bloss ordentlich kündigen, sondern den Abschluss rückgängig machen wollen.
Wenn Bieler Tagblatt nach Ihrer Kündigung weiter verrechnet, reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Kundendienst mit Datum, Betrag und Kündigungsnachweis. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich für eine Einschätzung an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO ist bei Fragen zu unlauteren Geschäftspraktiken eine wichtige schweizerische Referenz.
Der praktische Ablauf ist einfach: Unterlagen sammeln, eine klare Beschwerde formulieren, eine kurze Frist setzen und danach die Bank einschalten, falls trotz bestätigter Kündigung weiter belastet wird. Achtung, da wird’s heikel, wenn Sie nur telefonisch reklamieren und keinen schriftlichen Beweis haben.
Für allgemeine Hilfe zu Abo-Problemen in der Schweiz ist die Stiftung für Konsumentenschutz oft die erste Adresse. Bei Fragen rund um Marktverhalten und Konsumententhemen ist auch das SECO relevant. Wenn es um Kartenrückbelastungen geht, bleibt aber Ihre Bank der zentrale Ansprechpartner.
Gesamturteil: Die Kündigung von Bieler Tagblatt wirkt nach den vorliegenden Erfahrungsberichten eher schwierig. Von 5 ausgewerteten Rückmeldungen sind 4 negativ und 1 neutral. Besonders häufig genannt werden weiterlaufende Gebühren nach der Kündigung und ein mühsamer Kontakt mit dem Kundendienst.
Zu den lokalen Problemen aus der Recherche gehören genau diese zwei Punkte: Gebühren laufen nach der Kündigung weiter, und der telefonische Support sei nur auf Englisch verfügbar. Letzteres passt schlecht zu einem klar schweizerisch ausgerichteten Medienabo und sorgt verständlicherweise für zusätzlichen Ärger.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Weiterbelastung | Häufig | Kündigt, trotzdem Rechnung |
| Kundendienst | Mehrfach | Mehrmals anrufen |
| Datenlöschung | Vereinzelt | Viele Zusatzschritte |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Negativ | 2 | |
| TrustPilot | 1 von 5 | 1 |
| Forum | Negativ | 1 |
| Google Reviews | 3 von 5 | 1 |
Ein positiver Trend ist in diesen Bewertungen kaum sichtbar. Immerhin zeigt die neutrale Rückmeldung aus Google Reviews, dass Nachfassen im Einzelfall doch etwas bringen kann. Wer sauber dokumentiert, erhöht seine Chancen deutlich.
Wenn Sie frustriert sind oder dem Prozess nicht ganz trauen, ist saubere Dokumentation Ihr bester Schutz. Sichern Sie vor der Kündigung den Tarif, das nächste Belastungsdatum und die Kontoansicht. Das dauert zwei Minuten und spart später oft mehrere Telefonate.
Für Rückfragen zu einer Fehlbelastung brauchen Sie mehr als nur die Aussage, dass Sie gekündigt haben. Entscheidend sind Datum, Betrag, Zahlungsweg und Ihr Kündigungsnachweis. Wenn Sie über App Store oder Google Play abgeschlossen haben, sichern Sie zusätzlich den Kaufbeleg aus dem Store.
Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigungsmail, den Bildschirmfoto der Bestätigungsseite und kontrollieren den nächsten Kontoauszug. Genau dort zeigen sich Fehler meist zuerst.
Der häufigste Fehler ist der falsche Kündigungskanal. Wer über App Store oder Google Play bezahlt, aber nur im Bieler Tagblatt-Konto die App löscht oder eine E-Mail schickt, beendet die Store-Abrechnung oft nicht. Das führt genau zu jenen Belastungen, über die sich viele nachher ärgern.
Ein zweiter Fehler ist das Vertrauen auf eine rein telefonische Zusage. Wenn Ihnen am Telefon gesagt wird, die Sache sei erledigt, verlangen Sie trotzdem eine schriftliche Bestätigung. Ohne diese Bestätigung wird es bei späteren Abbuchungen unnötig mühsam.
Prüfen Sie immer zuerst, wo Sie abgeschlossen haben. Dann kündigen Sie dort und zusätzlich, falls nötig, beim Kundendienst zur Dokumentation. Diese Doppelspur lohnt sich besonders, wenn das Belastungsdatum nahe ist.
Setzen Sie nach jeder Kündigung eine Erinnerung für den nächsten Kontoauszug. Wird trotz Bestätigung nochmals abgebucht, reklamieren Sie sofort schriftlich und bei Kartenzahlung innert rund 30 Tagen auch bei Ihrer Bank. Damit gehen Sie in der Schweiz auf Nummer sicher.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, guter Beleg |
Das Webkonto ist am direktesten, wenn Sie das Abo direkt bei Bieler Tagblatt abgeschlossen haben. Store-Abos gehören in den jeweiligen Store, und ein eingeschriebener Brief ist eher dann sinnvoll, wenn es schon Streit gibt oder wenn Sie einen besonders starken Versandnachweis wollen.
Es gibt nicht den einen perfekten Weg für alle. Entscheidend ist, dass der Kanal zu Ihrem Abschluss passt und dass Sie den Beleg sauber sichern.
Viele atmen nach dem Klick auf Kündigen zu früh auf. Prüfen Sie direkt danach, ob eine Bestätigungsmail eingegangen ist, und machen Sie einen Bildschirmfoto mit Datum. Legen Sie zusätzlich eine Kalendererinnerung kurz vor dem nächsten Abrechnungsdatum an.
Kontrollieren Sie danach mindestens einen weiteren Kontoauszug. Wenn trotzdem eine Belastung erscheint, reklamieren Sie schriftlich beim Kundendienst und sichern Sie den Kartenbeleg sofort für die Bank.
Bei einer unberechtigten Abbuchung können Sie in der Schweiz innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer kartenausgebenden Bank einreichen. Schicken Sie der Bank den Kündigungsnachweis, den Kontoauszug und die Korrespondenz mit Bieler Tagblatt. So erhöhen Sie die Chance auf eine Kartenrückbelastung.
Wenn Sie nach der Kündigung weiter Nachrichten aus der Schweiz lesen möchten, kommen als Alternativen etwa Berner Zeitung ab CHF 35 pro Monat, NZZ ab CHF 40 pro Monat oder 20 Minuten kostenlos infrage. Für viele, die nur einen schnellen Überblick suchen, genügt ein kostenloses Angebot bereits.
Eine ausdrücklich veröffentlichte Kündigungsadresse wurde in der Recherche nicht eindeutig gefunden. Als bekannte Unternehmensanschrift im Zusammenhang mit Bieler Tagblatt und Gassmann Media AG wird jedoch Robert-Walser-Platz 7 in Biel/Bienne genannt.
Wenn Sie schriftlich kündigen möchten, verwenden Sie diese Anschrift:
Historisch wurde teils auch 2503 Biel/Bienne geführt. Für die normale Kündigung ist der Onlineweg über das Selfservice-Portal meist schneller, ein Brief ist vor allem bei Beweisfragen oder bereits laufendem Streit nützlich.
Ein Brief lohnt sich vor allem dann, wenn Ihre Kündigung bereits bestritten wird oder wenn nach einer früheren Meldung weiterhin Rechnungen kommen. In solchen Fällen schaffen schriftliche Unterlagen mit Versandnachweis oft schneller Klarheit als mehrere Telefonate.
Für den Normalfall genügt bei Bieler Tagblatt meist das Selfservice-Portal plus eine gesicherte Bestätigung. Genau diese Kombination spart in der Praxis am meisten Ärger.
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