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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser merken erst bei der Kündigung, was genau im Abo steckt. Bei Tagblatt geht es nicht nur um einzelne Artikel, sondern um ein laufendes Medienabo mit E-Paper, abo+ Inhalten auf dem Web und Zugriff in der App. Ein Digital-Abo kostet laut Angebot CHF 18.90 pro Monat, ein Studentenabo CHF 7.50 pro Monat und ein Print-Abo CHF 16.15 pro Woche (shop-prod.tagblatt.ch).
Tagblatt ist in der Deutschschweiz als regionale Nachrichtenmarke verankert und arbeitet mit digitalen Abo-Modellen, die sich automatisch verlängern. Genau das ist der Punkt, an dem viele in eine Abo-Falle tappen: Man testet das Angebot, nutzt es ein paar Wochen und vergisst dann die automatische Verlängerung. Laut Bedingungen verlängern sich digitale Abonnemente nach Ablauf der bezahlten Laufzeit automatisch (bilanz.ch).
Im Alltag zahlen Kundinnen und Kunden bei Tagblatt vor allem für drei Dinge: vollständigen Zugang zu abo+ Artikeln, das E-Paper der Zeitung und die Nutzung in Web und App. Das E-Paper-Abo für CHF 18.90 pro Monat umfasst die digitalen Ausgaben von Montag bis Samstag. Beim Print-Abo ist zusätzlich die tägliche Zustellung der gedruckten Ausgabe enthalten (shop-prod.tagblatt.ch).
Das ist für Vielleser praktisch, lohnt sich aber kaum, wenn Sie nur einzelne Meldungen lesen. Wer vor allem regionale Nachrichten aus St. Gallen und der Ostschweiz sucht, erhält mit Tagblatt ein klassisches Bezahlmodell und kein kostenloses Nachrichtenportal. Als Alternativen kommen in der Schweiz etwa NZZ ab CHF 27 pro Monat, Blick ab CHF 25 pro Monat oder 20 Minuten kostenlos infrage.
Tagblatt ist klar auf die Schweiz ausgerichtet, mit Preisen in CHF und Kundendienst in deutscher Sprache. Gerade das führt zu einem typischen Problem: Es gibt laut erhobenen Beschwerden keine englische Unterstützung, was für expats oder internationale Zahlende mühsam sein kann. Als Kontakt sind die E-Mail-Adresse [email protected] und die Telefonnummer +41 58 200 55 55 angegeben (portal.tagblatt.ch).
Für die Verwaltung des Abos ist das Online-Selfservice zentral. Die Kündigung läuft nicht primär über die Redaktion, sondern über das Kundenportal. Wer sich anmeldet, sollte darum die bei Abschluss verwendete E-Mail-Adresse bereithalten, sonst kann es passieren, dass der Kundendienst das Abo nicht findet. Genau diese Frustration taucht in Nutzerberichten mehrfach auf.
Viele ärgern sich, wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird oder der Zugang zu früh weg ist. Gehen Sie deshalb zuerst auf Nummer sicher und halten Sie drei Punkte fest: aktuelle Abo-Art, nächstes Belastungsdatum und verwendete E-Mail-Adresse. Machen Sie ausserdem einen Bildschirmfoto Ihrer Kontoübersicht mit Preis und Laufzeit.
Schauen Sie auch nach, ob Sie ein Digital-Abo, E-Paper-Abo, Print-Abo oder Studentenabo haben. Bei Tagblatt gibt es Angebote mit fester Laufzeit, und abgeschlossene Print- und Digitalabonnements können grundsätzlich nicht ordentlich vor Ablauf dieser Laufzeit beendet werden (bilanz.ch). Wenn Sie kurz vor der nächsten Verlängerung stehen, zählt jeder Tag.
Der sauberste Weg führt über das Selfservice-Portal. Laut den hinterlegten Angaben kann die Kündigung des Abonnements über das Selfservice-Portal myservices.bilanz.ch erfolgen, und Tagblatt verweist zusätzlich auf seine Hilfeseite zum Thema Kündigung (bilanz.ch, portal.tagblatt.ch). Öffnen Sie am besten zuerst die Hilfe und melden Sie sich danach im Kundenbereich mit Ihrem Abo-Konto an.
Der praktische Klickweg ist in der Regel: Konto öffnen, Abonnement wählen, Vertrags- oder Aboverwaltung aufrufen und dort die Kündigung bestätigen. Wenn eine Seite zur Kundenrückgewinnung erscheint, lesen Sie genau, ob nur ein Rabatt angeboten wird oder ob die Kündigung wirklich ausgelöst wurde. Verlassen Sie die Seite erst, wenn eine klare Bestätigung angezeigt wird.
Wenn die Online-Kündigung nicht durchläuft, senden Sie am gleichen Tag zusätzlich eine kurze E-Mail mit Kundennummer, Name, Adresse und gewünschtem Kündigungstermin. So haben Sie einen Zeitnachweis. Viele Probleme entstehen nicht beim Klick selbst, sondern weil später kein Beleg mehr vorhanden ist.
Wenn Sie im Portal nicht weiterkommen, können Sie Tagblatt direkt kontaktieren. Bekannt sind die Telefonnummer +41 58 200 55 55 und die E-Mail-Adresse [email protected] (portal.tagblatt.ch). Öffnungszeiten sind nicht klar publiziert, darum lohnt sich ein Anruf am besten zu üblichen Bürozeiten an Werktagen.
Am Telefon sollten Sie nicht nur um die Kündigung bitten, sondern ausdrücklich nach einer schriftlichen Bestätigung fragen. Sagen Sie Namen, Kundennummer, Abo-Typ und das gewünschte Ende. Schicken Sie danach noch eine E-Mail mit dem Betreff «Kündigung Tagblatt Abo» und notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs.
Auch ein Brief ist möglich, falls Sie einen zusätzlichen Nachweis möchten. In der Schweiz nutzen manche dafür Einschreiben, andere setzen auf digitale Zustellungslösungen wie Postclic, bei denen Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitstempel dokumentiert werden. Als Adresse wird die Hauptanschrift in St. Gallen verwendet.
Viele haben Angst, nach dem Klick sofort alles zu verlieren. Bei laufenden Medienabos bleibt der Zugang normalerweise bis zum Ende der bereits bezahlten Periode aktiv, auch wenn früher gekündigt wird. Das passt zur Regel, dass bereits bezahlte Gebühren grundsätzlich nicht zurückerstattet werden und die bezahlte Laufzeit damit in der Regel weiterläuft (bilanz.ch).
Ein Beispiel: Wenn Ihr Digital-Abo am 12. Oktober erneut belastet würde und Sie am 5. Oktober kündigen, sollte der Zugriff üblicherweise bis zum 11. Oktober bestehen bleiben. Prüfen Sie nach der Bestätigung im Konto, welches Enddatum dort angezeigt wird. Fehlt ein Datum, fragen Sie sofort per E-Mail nach.
Wenn Sie nichts unternehmen, verlängern sich digitale Abonnemente nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch. Genau diese Klausel ist für viele die teure Stelle, weil ein Probeangebot oder ein wenig genutztes Abo einfach weiterläuft (bilanz.ch). Stellen Sie sich also spätestens sieben Tage vor Ablauf eine Erinnerung.
Zur Speicherung von Nutzerdaten nach der Kündigung gibt es in den vorliegenden Bedingungen keine konkrete Angabe. Tagblatt klärt das nicht genauer in den verfügbaren Angaben (bilanz.ch). Wenn Sie wichtige Rechnungen oder E-Paper-Nachweise brauchen, laden Sie sie vor dem Vertragsende herunter.
Viele hoffen auf eine anteilige Rückzahlung, wenn sie mitten in der Laufzeit kündigen. Genau hier ist Tagblatt eher streng: Eine Rückerstattung der bereits bezahlten Abonnementsgebühren ist grundsätzlich nicht möglich (bilanz.ch). Auch bei Unterbrechungen von Abonnements erfolgt laut Angaben keine Rückerstattung.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn Sie heute kündigen, stoppt meist die nächste Verlängerung, aber der bereits bezahlte Zeitraum bleibt bezahlt. Wer ein Monatsabo am 2. des Monats erneuert hat, bekommt den Rest des Monats in der Regel nicht zurück. Das ist unschön, aber für Medienabos in der Schweiz nicht unüblich.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für normale Online-Abos. Darum können Sie ein Tagblatt Abo nicht einfach wie einen Versandkauf pauschal innert 14 Tagen rückgängig machen. Ausnahmen gelten etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR oder bei besonderen Vertragstypen, aber ein normales Online-Zeitungsabo fällt meist nicht darunter.
In den recherchierten Angaben steht allerdings, dass ein Widerruf möglich ist, sofern die Zahlung via Kreditkarte oder TWINT erfolgt, allerdings nur nach den vom Anbieter festgelegten Bestimmungen. Das ist also kein allgemeines Schweizer Standardrecht, sondern eine anbieterseitige Regel. Wenn Sie so bezahlt haben, reklamieren Sie sofort schriftlich und nennen Sie Abschlussdatum, Zahlungsart und Betrag.
Wenn trotzdem falsch belastet wurde, handeln Sie rasch. Schreiben Sie an [email protected] mit Name, Kundennummer, Rechnungsdatum, Betrag und kurzer Erklärung, etwa «Kündigung am 3. Mai eingereicht, Belastung am 10. Mai trotzdem erfolgt». Fügen Sie Bildschirmfotos der Kündigungsbestätigung und des Kontoauszugs an.
Bei Falschlieferungen ist laut Angaben eine Retournierung innert 14 Tagen möglich (bilanz.ch). Wenn eine Zahlung trotz Kündigung weiterläuft und der Kundendienst nicht reagiert, können Sie bei Kreditkarten innert rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen. In der Schweiz läuft das als Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion, nicht über eine staatliche Chargeback-Stelle. Zuständig ist Ihre Bank unter den Regeln von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Der heikelste Punkt steht klar in den Bedingungen: «Digitale Abonnemente verlängern sich nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch» (bilanz.ch). Genau deshalb reicht es nicht, das Abo einfach nicht mehr zu nutzen. Ohne Kündigung läuft die nächste Belastung weiter.
Zusätzlich heisst es, die Abonnements hätten «stets eine bestimmte Laufzeit, welche dem jeweiligen Angebot zu entnehmen ist» (bilanz.ch). Wer also ein Angebot mit fester Dauer abgeschlossen hat, kann nicht davon ausgehen, jederzeit ordentlich auszusteigen. Das sollten Sie vor einer Beschwerde gegen eine vermeintlich unfaire Belastung zuerst prüfen.
Ein kostenloses Probeabo ist in den vorliegenden Bedingungen nicht konkret erwähnt. Bekannt ist aber ein Aktionspreis von CHF 1 für den ersten Monat des Digital-Abos, danach gilt laut Angebotsseite der reguläre Preis von CHF 18.90 pro Monat (shop-prod.tagblatt.ch). Gerade solche Einstiegspreise führen oft dazu, dass die Verlängerung übersehen wird.
Als anwendbares Recht gilt Schweizer Recht, und für Streitigkeiten wird Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand genannt (bilanz.ch). Zur Datenspeicherung nach Kündigung gibt es keine präzise Erklärung. Wenn Sie sensible Daten im Konto haben, verlangen Sie bei Bedarf schriftlich Auskunft zur Bearbeitung Ihrer Personendaten.
Abo | Preis in CHF | Abrechnung | Leistungen |
|---|---|---|---|
Digital-Abo | CHF 18.90 | Monatlich | E-Paper, abo+ in Web und App |
E-Paper-Abo | CHF 18.90 | Monatlich | E-Paper Montag bis Samstag |
Print-Abo | CHF 16.15 | Wöchentlich | Print, E-Paper, Web-Zugang |
Studentenabo | CHF 7.50 | Monatlich | Digitale Inhalte vergünstigt |
Preislich am günstigsten ist das Studentenabo mit CHF 7.50 pro Monat. Bei den Standard-Digitalangeboten liegen Digital-Abo und E-Paper-Abo beide bei CHF 18.90 pro Monat. Das Print-Abo wirkt mit CHF 16.15 pro Woche zunächst tiefer, kostet auf einen Monat gerechnet aber deutlich mehr.
Wenn Sie nur das E-Paper wollen, ist das E-Paper-Abo klarer zugeschnitten als das Digital-Abo. Wer jedoch regelmässig abo+ Artikel im Web und in der App liest, fährt mit dem Digital-Abo besser. Das Print-Abo lohnt sich vor allem für Haushalte, die die gedruckte Ausgabe wirklich an mehreren Tagen pro Woche lesen.
Ein wichtiger Hinweis: Der erste Monat des Digital-Abos kann für CHF 1 getestet werden, danach verlängert sich das Abo automatisch zum regulären Preis (shop-prod.tagblatt.ch). Gerade bei Testphasen sollten Sie das Kündigungsdatum sofort eintragen, sonst wird aus dem günstigen Einstieg schnell ein normales Vollpreisabo.
Bei Tagblatt gilt Schweizer Recht, nicht EU-Recht mit allgemeinem 14-Tage-Onlinewiderruf. Für normale Online- oder Telefonverträge gibt es in der Schweiz grundsätzlich kein allgemeines Widerrufsrecht. Relevant sind vor allem das Obligationenrecht und die vertraglichen Bedingungen des Anbieters.
Für Überrumpelungssituationen bei Haustürgeschäften gibt es nach Art. 40a ff. OR ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das hilft bei einem üblichen online abgeschlossenen Tagblatt Abo meist nicht. Darum ist bei Medienabos entscheidend, was in den AGB steht und ob die Kündigung rechtzeitig vor der automatischen Verlängerung eingereicht wurde.
Wenn Tagblatt in den Bedingungen eine feste Laufzeit und automatische Verlängerung vorsieht, ist das in der Schweiz grundsätzlich zulässig, solange die Information beim Abschluss erkennbar war. Ein laufendes Abo endet also nicht automatisch nur deshalb, weil Sie es nicht mehr lesen. Das ist der Punkt, den auch die Stiftung für Konsumentenschutz immer wieder bei Abo-Fallen betont.
Falls Ihre Kündigung ignoriert wurde oder trotz Bestätigung erneut belastet wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Tagblatt und setzen Sie eine kurze Frist von zum Beispiel 10 Tagen. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz oder für preis- und konsumentenrelevante Informationen an das SECO wenden. Bei Kartenbelastungen ist zusätzlich Ihre Bank die richtige Stelle für eine Beanstandung.
Für eine Beschwerde sammeln Sie zuerst alle Unterlagen: Vertragsbestätigung, Kündigungsnachweis, Rechnungen und Kontoauszüge. Danach schildern Sie den Fall kurz, mit Datum der Kündigung und Datum der Belastung. Je konkreter die Chronologie, desto besser.
Das Bild aus den vorliegenden Rückmeldungen ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Bewertungen zum Kündigungsprozess. Das heisst nicht, dass jede Kündigung scheitert, aber die gemeldeten Probleme sind ernst. Besonders häufig genannt werden nicht gefundene Abos, weitere Belastungen nach rechtzeitiger Kündigung und schwacher Kundendienst.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Abo nicht gefunden | Häufig | Konto nicht zuordenbar |
Weiter belastet | Häufig | Trotz Kündigung verrechnet |
Rückerstattung schwierig | Mittel | Geld nicht zurück |
Kundendienst schwach | Mittel | Unfreundliche Auskunft |
Quelle | Bewertung | Thema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Negativ | Abo nicht gefunden | Negativ | |
Trustpilot | Negativ | Weiter belastet | Negativ |
Forum | Negativ | Rückerstattung | Negativ |
Trustpilot | Negativ | Kundendienst | Negativ |
Negativ | Kündigung kompliziert | Negativ |
Die Kritik ist deutlich, aber sie betrifft vor allem den Ablauf der Kündigung und den Support, nicht zwingend die journalistischen Inhalte. Positiv ist immerhin, dass ein Online-Selfservice und klare Kontaktkanäle vorhanden sind. Wer sauber dokumentiert, reduziert das Risiko deutlich.
Wenn Sie frustriert sind, weil Schritte unklar sind, hilft eine kleine Akte mehr als langes Diskutieren. Speichern Sie vor dem ersten Klick einen Bildschirmfoto der Abo-Seite mit Preis, Laufzeit und Name des Produkts. Notieren Sie zusätzlich das nächste Rechnungsdatum und die verwendete E-Mail-Adresse.
Wenn es um Geld geht, zählen Belege. Für eine Rückforderung brauchen Sie den Transaktionsnachweis der Karte oder von TWINT, das Datum der Kündigung und die Bestätigung aus Portal oder E-Mail. Ohne diese Dokumente wird es bei einer Beanstandung unnötig zäh.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung mit der falschen E-Mail-Adresse. Dann findet der Support das Abo nicht, obwohl es existiert. Genau das wurde in Nutzerberichten geschildert. Prüfen Sie deshalb vorab, mit welchem Login und welcher Adresse das Abo abgeschlossen wurde.
Der zweite Fehler ist das Vertrauen auf eine mündliche Zusage am Telefon ohne Beleg. Wenn später doch noch belastet wird, fehlt Ihnen der Nachweis. Schicken Sie nach jedem Anruf eine Bestätigungs-E-Mail mit Datum, Uhrzeit und Gesprächsinhalt.
Der dritte Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Laut Bedingungen ist eine Rückerstattung bereits bezahlter Abo-Gebühren grundsätzlich nicht vorgesehen (bilanz.ch). Wer das früh weiss, spart sich unrealistische Diskussionen und konzentriert sich auf das Stoppen der nächsten Verlängerung.
Ein weiterer Fehler ist zu spätes Handeln bei Test- oder Aktionspreisen. Der erste Monat des Digital-Abos kann CHF 1 kosten, danach wird regulär CHF 18.90 verrechnet (shop-prod.tagblatt.ch). Wenn Sie erst am Belastungstag reagieren, ist es oft zu spät für die nächste Periode.
Schliesslich warten viele zu lange, wenn nach einer Kündigung doch noch eine Zahlung auftaucht. In der Schweiz kann eine Kartenbeanstandung oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eingereicht werden. Wer Monate zuwartet, verschlechtert die Chancen unnötig.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Einfach |
App Store (iOS) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Google Play (Android) | Vor nächster Belastung | Keine gefunden | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, bester Nachweis |
Online über das Konto ist am schnellsten, weil Sie sofort sehen können, ob die Kündigung hinterlegt wurde. Telefon und E-Mail sind gut als Ergänzung, wenn das Portal Probleme macht. Der eingeschriebene Brief ist langsamer, bietet aber einen starken Nachweis, falls es später Streit über den Zugang der Kündigung gibt.
Für Käufe über App Store oder Google Play gilt allgemein: Kündigen Sie dort, wo das Abo abgeschlossen wurde. Wenn das Abo direkt bei Tagblatt lief, bringt eine Kündigung nur im Store nichts. Genau diese Verwechslung ist bei digitalen Diensten ein klassischer Fehler.
Viele sorgen sich, dass sie keine Rückerstattung erhalten oder trotz Kündigung weiterzahlen. Prüfen Sie direkt nach dem Abschluss, ob eine Bestätigung per E-Mail eingetroffen ist oder ob im Konto ein Enddatum steht. Machen Sie einen Bildschirmfoto und setzen Sie sich zwei Erinnerungen: eine drei Tage vor dem Enddatum und eine kurz nach dem nächsten erwarteten Belastungstermin.
Kontrollieren Sie Ihr Bank- oder Kartenkonto mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus lang. Taucht doch noch eine Belastung auf, melden Sie sie sofort bei Tagblatt und parallel bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das als Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion, meist innert 30 Tagen nach Kartenabschluss.
Wer nach der Kündigung nicht ganz auf Nachrichten verzichten will, hat in der Schweiz gute Alternativen. Die NZZ bietet breite nationale und internationale Berichterstattung ab CHF 27 bis CHF 39 pro Monat. Der Tages-Anzeiger liegt bei rund CHF 30 bis CHF 40 pro Monat und 20 Minuten ist kostenlos.
Wenn Sie nur einen günstigen Überblick möchten, reicht oft eine Kombination aus 20 Minuten und einzelnen bezahlten Artikeln anderer Medien. Wer eher Unterhaltung und People sucht, fährt mit der Schweizer Illustrierten für etwa CHF 6 bis CHF 10 pro Monat günstiger als mit einem klassischen Regionalzeitungsabo.
Wenn Sie schriftlich kündigen möchten oder zusätzliche Belege versenden wollen, verwenden Sie die bekannte Hauptadresse in St. Gallen:
Da keine eigene separate Kündigungsadresse veröffentlicht wurde, ist diese Hauptanschrift die naheliegende Wahl. Schreiben Sie im Brief Ihren vollständigen Namen, die Kundennummer, das Abo-Modell und den gewünschten Kündigungstermin.
Für die meisten Fälle ist das Online-Konto der schnellste Weg. Die Postadresse ist vor allem dann hilfreich, wenn es Streit über den Eingang Ihrer Kündigung gibt oder wenn Sie Unterlagen gesammelt schriftlich nachreichen möchten. Für den Alltag gilt trotzdem: erst online kündigen, dann Belege sichern und nur bei Problemen zusätzlich schriftlich nachfassen.
Falls Sie Tagblatt telefonisch oder per E-Mail erreicht haben, halten Sie diese Kontakte ebenfalls fest: +41 58 200 55 55 und [email protected] (portal.tagblatt.ch). So haben Sie mehrere Nachweise, falls später doch noch etwas schiefgeht.
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