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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leute merken erst bei der Kündigung, was sie genau abgeschlossen haben. Bei Blick geht es nicht um die frei zugänglichen Nachrichten, sondern um kostenpflichtige Digitalangebote wie Blick+ und Kombi-Abos mit E-Paper oder SonntagsBlick. Das Modell ist also klar freemium: Ein Teil ist gratis, für Premium-Inhalte fällt ein Abo an.
Blick gehört zur Ringier-Gruppe, einem grossen Schweizer Medienhaus mit Sitz in Zürich. Für Abos relevant ist vor allem der Kundenservice über das Portal Blick Abo-Service, über den Verwaltung und Kündigung laufen. Die AGB verweisen für Streitigkeiten auf Zürich und auf schweizerisches Recht "AGB" (blick.ch).
Aktuell finden sich mehrere wiederkehrende Abos mit Preisen in CHF. Verifiziert sind unter anderem Blick+ Digital für CHF 9.90 pro Monat, Blick + E-Paper für CHF 19.90 pro Monat, Blick + SonntagsBlick für CHF 24.90 pro Monat und ein Blick+ Jahresabo für CHF 99.00 pro Jahr "Angebote" (abo.blick.ch).
Bezahlt wird vor allem für unbeschränkten Zugang zu Blick+-Artikeln. Je nach Paket kommen das E-Paper oder die gedruckte Sonntagsausgabe dazu. Wer nur gelegentlich liest, landet schnell in einer Abo-Falle, weil das Abo ohne Kündigung automatisch weiterläuft.
Blick ist klar auf die Schweiz ausgerichtet, mit Preisen in CHF und deutschsprachigem Support per Telefon unter +41 58 510 73 02 sowie per E-Mail an [email protected]. Ein Live-Chat ist nicht ersichtlich. Das ist praktisch, aber auch heikel, wenn man keine schriftliche Bestätigung sichert.
Wichtig für Schweizer Kundinnen und Kunden: Laut AGB verlängern sich die Abonnemente automatisch, wenn nicht spätestens 10 Tage vor Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt wird "AGB" (blick.ch). Wer sparen will, kann nach der Kündigung auf kostenlose Alternativen wie 20 Minuten oder SRF News ausweichen. Wer mehr Tiefe sucht, schaut eher NZZ oder Tages-Anzeiger an, zahlt dort aber deutlich mehr.
Viele Blick-Mitglieder sind genervt, wenn nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird. Bevor Sie loslegen, prüfen Sie deshalb Ihr aktuelles Paket, das nächste Belastungsdatum und den ursprünglichen Abschlusskanal. Gerade bei App-Abos scheitert die Kündigung oft daran, dass im falschen Kanal gesucht wird.
Machen Sie vorab einen Bildschirmfoto von Ihrem Konto mit Abo-Name und Laufzeit. Notieren Sie auch, ob Sie direkt über Blick, über App Store oder über Google Play abgeschlossen haben. Das spart später Diskussionen, falls der Kundenservice eine aktive Verlängerung bestreitet.
Wenn Sie direkt bei Blick abgeschlossen haben, ist das Selfservice-Portal der schnellste Weg. Die offizielle Angabe lautet, dass eine Kündigung jederzeit vor Ende der bezahlten Laufzeitperiode über myservices.blick.ch möglich ist "Abo-Service" (abo.blick.ch). Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die Bestätigung sofort abspeichern.
Der praktische Klickweg ist in der Regel: Anmelden im Abo-Bereich, Konto öffnen, Abo oder Mitgliedschaft aufrufen, Kündigung auswählen und Bestätigung sichern. Die genaue Benennung einzelner Knöpfe kann sich ändern, aber Sie sollten im Bereich Konto, Abo oder Meine Services fündig werden.
Wenn das Portal hakt oder Sie keinen Zugriff mehr aufs Konto haben, können Sie Blick auch telefonisch oder per E-Mail kündigen. Verifiziert sind die Nummer +41 58 510 73 02 und die Adresse [email protected] "Abo-Service" (abo.blick.ch). Supportzeiten sind öffentlich nicht klar ausgewiesen, darum lohnt sich ein Anruf zu Bürozeiten an Werktagen.
Schreiben Sie in die E-Mail Ihren vollen Namen, die beim Abo verwendete E-Mail-Adresse, wenn möglich eine Kundennummer und den klaren Satz, dass Sie das Blick-Abo auf das Ende der bezahlten Laufzeit kündigen. Bitten Sie immer um eine schriftliche Bestätigung mit Datum. Wenn Sie anrufen, notieren Sie Namen der Kontaktperson, Uhrzeit und das zugesagte Enddatum.
Wer das Abo über das Mobiltelefon abgeschlossen hat, fühlt sich oft besonders frustriert, weil Blick selbst diese Abos nicht direkt beenden kann. Laut Blick laufen Verwaltung und Kündigung bei iOS ausschliesslich über App Store und bei Android ausschliesslich über Google Play "Nutzungsbedingungen" (blick.ch).
Bei iPhone oder iPad gehen Sie in die Apple-Kontoeinstellungen, öffnen Abonnements und wählen dort Blick. Bei Android öffnen Sie Google Play, tippen auf Zahlungen und Abos oder Abonnements und kündigen dort Blick. Löschen der App reicht nicht, das ist ein klassischer Fehler.
Manche Kundinnen und Kunden wollen bei wiederkehrenden Problemen einen postalischen Beleg. Das ist nicht der schnellste Weg, aber bei Streit um Fristen hilfreich. Wenn Sie nicht zur Filiale wollen, gibt es mit Postclic auch eine digitale Variante eines eingeschriebenen Briefs mit Zeitstempel und Sendungsnachweis.
Für den Postweg sollten Sie Ihre Kündigung spätestens 5 bis 10 Arbeitstage vor Fristende absenden. Blick nennt schriftliche Wege zwar nicht als Hauptkanal, doch für Beweisfragen kann das sinnvoll sein, gerade wenn Sie bereits negative Erfahrungen mit mehrfachen Rückfragen gemacht haben.
Viele haben Angst, nach dem Klick sofort den Zugriff zu verlieren. Bei Blick ist die offizielle Formulierung günstiger: Sie können jederzeit vor Ende der bezahlten Laufzeitperiode kündigen, was im Normalfall heisst, dass der Zugang bis zum bereits bezahlten Enddatum weiterläuft "Abo-Service" (abo.blick.ch).
Ein Beispiel: Wenn Ihr Monatsabo am 18. September verlängert würde und Sie am 8. September kündigen, bleibt der Zugriff in der Regel bis zum 18. September aktiv. Danach werden noch nicht erbrachte Leistungen nicht mehr geschuldet "AGB" (blick.ch).
Genau hier liegt die häufigste Abo-Falle. Die AGB sagen klar, dass sich Abonnemente nach Ende der bezahlten Laufzeit automatisch verlängern, wenn sie nicht mit einer Frist von 10 Tagen auf Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt werden "AGB" (blick.ch).
Praktisch bedeutet das: Nicht erst am letzten Tag handeln. Legen Sie die Kündigung besser mindestens 11 bis 14 Tage vor Ablauf an. So bleibt Zeit, falls das Portal streikt oder eine E-Mail-Bestätigung ausbleibt.
Blick erklärt vor allem die Leistungsseite, nicht jedes Detail zur Datenspeicherung. Verifiziert ist, dass bereits erbrachte Leistungen nicht zurückerstattet werden und noch nicht erbrachte Leistungen nicht mehr zu erbringen sind "AGB" (blick.ch). Zu einer genauen Löschfrist für Kontodaten nennt Blick in den verfügbaren Quellen nichts Konkretes.
Darum sollten Sie vor der Kündigung Rechnungen, Bestätigungsmails und allfällige E-Paper-Belege selbst sichern. Wenn Sie später eine Belastung beanstanden müssen, sind diese Unterlagen oft wichtiger als das gelöschte Konto.
Viele hoffen nach der Kündigung auf eine anteilige Rückzahlung für die Restlaufzeit. Genau hier sollten Sie keine falschen Erwartungen haben. Blick sagt ausdrücklich, ein Widerruf eines abgeschlossenen Abonnements oder des Erwerbs kostenpflichtiger Inhalte sei grundsätzlich nicht möglich "Nutzungsbedingungen" (blick.ch).
Zusätzlich heisst es, bereits erbrachte Leistungen würden nicht zurückerstattet beziehungsweise seien vom Nutzer zu entschädigen "Nutzungsbedingungen" (blick.ch). Kurz gesagt: Bei normaler Kündigung sind anteilige Rückerstattungen eher unwahrscheinlich. Das lohnt sich kaum als Standardforderung, ausser es liegt ein klarer Fehler vor.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Abos. Ein online abgeschlossenes Medienabo ist grundsätzlich verbindlich. Blick stützt sich zusätzlich auf eigene Bedingungen, wonach ein Widerruf grundsätzlich ausgeschlossen ist.
Ausnahmen mit 14 Tagen gibt es im Schweizer Recht bei besonderen Vertragstypen wie Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, Konsumkrediten nach Art. 16 KKG oder gewissen Versicherungen. Für ein normales Blick-Digitalabo hilft Ihnen diese 14-Tage-Regel meist nicht weiter.
Wenn nachweislich trotz rechtzeitiger Kündigung nochmals abgebucht wurde, schreiben Sie sofort an [email protected] und legen Bildschirmfotos, Kündigungsbestätigung, Datum und Betrag bei. Nennen Sie die unberechtigte Belastung genau, etwa CHF 9.90 am 3. Oktober. Parallel können Sie auch telefonisch unter +41 58 510 73 02 nachfassen.
Setzen Sie eine kurze Frist von 7 bis 10 Tagen für eine Antwort. Wenn das Abo über App Store oder Google Play lief, müssen Rückerstattungen dort beantragt werden. Bei Apple geschieht das über das Apple-Konto und die Meldefunktion für Käufe, bei Google über die Abo- und Bestellhistorie.
Der wichtigste Satz in den AGB lautet sinngemäss: Die Abonnemente verlängern sich automatisch, sofern nicht mit einer Kündigungsfrist von 10 Tagen auf Ende der bezahlten Laufzeit gekündigt wird "AGB" (blick.ch). Das ist die Klausel, die bei Blick am meisten Geld kostet, wenn man sie übersieht.
Es ist keine feste Mindestlaufzeit ausgewiesen, aber faktisch bindet Sie jede bereits bezahlte Periode bis zu deren Ende. Vorzeitige Kündigungsgebühren wurden in den verfügbaren Bedingungen nicht gefunden. Das ist immerhin fairer als bei manchen anderen Medienabos.
Die AGB unterstehen dem materiellen schweizerischen Recht, und für Streitigkeiten ist Zürich zuständig "AGB" (blick.ch). Das ist für Schweizer Kundinnen und Kunden relevant, wenn es um Mahnungen, Inkasso oder eine spätere Forderungsabwehr geht.
Zu kostenlosen Testphasen nennen die geprüften Quellen keine klaren Umwandlungsbedingungen. Falls Sie ein Aktionsangebot abgeschlossen haben, sichern Sie deshalb die Angebotsseite beim Abschluss. Gerade bei Rabatten oder Probephasen entstehen später oft Missverständnisse über den Start der regulären Verrechnung.
| Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
| Blick+ Digital | CHF 9.90 | Monatlich | Blick+ Inhalte |
| Blick + E-Paper | CHF 19.90 | Monatlich | Blick+ und E-Paper |
| Blick + SonntagsBlick | CHF 24.90 | Monatlich | Blick+ und Print |
| Blick+ Jahresabo | CHF 99.00 | Jährlich | Blick+ Inhalte |
Am günstigsten ist Blick+ Digital mit CHF 9.90 pro Monat. Am teuersten ist bei den monatlichen Varianten Blick + SonntagsBlick mit CHF 24.90 pro Monat. Wer nur die Plus-Artikel lesen will, zahlt mit den Kombi-Abos schnell für Leistungen, die er gar nicht nutzt.
Rechnerisch ist das Jahresabo interessant: Zwölf Monate Blick+ Digital würden CHF 118.80 kosten, das Jahresabo kostet CHF 99.00. Das entspricht einer Ersparnis von CHF 19.80 oder rund 16.7 Prozent gegenüber dem Monatsabo.
Viele sind enttäuscht, wenn sie hören, dass es in der Schweiz kein allgemeines Widerrufsrecht für Online-Abos gibt. Genau das ist aber der Ausgangspunkt: Ein online abgeschlossenes Blick-Abo ist grundsätzlich verbindlich. Die Stiftung für Konsumentenschutz, kurz SKS, weist seit Jahren darauf hin, dass Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bei digitalen Verträgen genauer auf Fristen achten müssen.
Rechtlich relevant sind bei Sonderfällen Art. 40a ff. OR für Haustürgeschäfte mit 14 Tagen Widerruf, Art. 16 KKG für Konsumkredite und besondere Regeln für Versicherungen. Für ein normales Blick-Abo helfen diese Ausnahmen meist nicht. Blicks eigene AGB mit 10 Tagen Kündigungsfrist bleiben deshalb in der Praxis entscheidend.
Wenn Blick trotz rechtzeitiger Kündigung weiter abbucht, reklamieren Sie zuerst direkt bei Blick schriftlich mit Datum, Betrag und Belegen. Bleibt die Antwort aus, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und Preis- oder Marktfragen auch beim SECO nachlesen. Für eine Kartenbelastung ist aber primär Ihre Bank zuständig.
Bei Kreditkarten spricht man in der Schweiz meist von Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion. Eine unberechtigte Belastung können Sie in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der kartenausgebenden Bank reklamieren. Zuständig ist nicht eine staatliche Chargeback-Stelle, sondern Ihre Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard unter dem Aufsichtsrahmen der FINMA.
Das Bild ist klar negativ: 0 positive und 5 negative Bewertungen in den vorliegenden Erfahrungsberichten. Die Kündigung wirkt also eher mühsam als elegant. Wiederkehrende Themen sind umständliche Abläufe, späte Bestätigungen, weitere Abbuchungen und schwacher Kundendienst.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Umständliche Kündigung | 2 von 5 | Mehrere Kontakte nötig |
| Belastung nach Kündigung | 1 von 5 | Weitere Abbuchung |
| Rückerstattung | 1 von 5 | Lange Bearbeitung |
| Kundendienst | 1 von 5 | Mehrfach anrufen |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | 3 |
| Negativ | 1 | |
| Google Reviews | Negativ | 1 |
Positive Bewertungen zur Kündigung liegen hier keine vor. Fairerweise gilt trotzdem: Blick bietet mehrere Kündigungskanäle an, also Portal, Telefon, E-Mail und bei App-Abos die jeweiligen Plattformen. Das ist besser als reine Briefpflicht, aber nur dann hilfreich, wenn die Bestätigung sauber dokumentiert wird.
Wenn Sie Blick kündigen, sollten Sie nicht einfach nur auf den Knopf drücken und hoffen. Sichern Sie den Abo-Namen, den Preis, das Verlängerungsdatum und den Abschlusskanal. Gerade bei einem Jahresabo über CHF 99.00 macht ein fehlender Nachweis später unnötig Ärger.
Viele merken den Fehler erst auf dem Kontoauszug des Folgemonats. Heben Sie deshalb die Kündigungsbestätigung, die gesendete E-Mail, allfällige Antwortmails und einen Bildschirmfoto der Bestätigungsseite auf. Prüfen Sie danach mindestens 2 Abrechnungsperioden lang Ihre Karte oder Ihr Bankkonto.
Für eine Rückerstattungsforderung brauchen Sie Datum, Betrag, Zahlungsart und den Beleg, dass rechtzeitig gekündigt wurde. Ohne diese Unterlagen wird es heikel, besonders wenn Sie eine Kartenrückbelastung bei der Bank beantragen wollen.
Der häufigste Fehler ist die Kündigung im falschen Kanal. Wer das Abo über App Store oder Google Play abgeschlossen hat, kann nicht einfach per Blick-Konto beenden. Zweiter Klassiker: Die Frist von 10 Tagen wird verpasst, etwa weil erst am letzten Wochenende vor Ablauf gekündigt wird.
Ein dritter Fehler ist die Erwartung einer anteiligen Rückerstattung. Blick schliesst den Widerruf grundsätzlich aus und erstattet bereits erbrachte Leistungen in der Regel nicht zurück. Vierter Fehler: Es wird keine schriftliche Bestätigung gesichert, obwohl Erfahrungsberichte von späteren Problemen sprechen.
Achtung, da wird’s heikel: Gerade wenn der Prozess umständlich wirkt, brechen manche kurz vor dem letzten Klick ab. Bleiben Sie dran, bis Sie eine Bestätigung mit Datum haben. Wenn Sie nur eine Zwischenseite oder ein allgemeines Kontaktformular sehen, ist die Kündigung noch nicht gesichert.
Setzen Sie sich 14 Tage vor Ende der Periode einen Kalenderalarm. Wenn nach einer E-Mail innert 3 Arbeitstagen keine Antwort kommt, fassen Sie telefonisch nach. Bei grösseren Beträgen oder wiederholten Problemen kann zusätzlich ein postalischer Nachweis sinnvoll sein.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| App Store (iOS) | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Google Play (Android) | Vor nächster Verrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Wenn Sie direkten Zugang zum Konto haben, ist das Web-Portal meist am schnellsten. Bei App-Abos führt kein Weg an App Store oder Google Play vorbei. Für heikle Fälle mit Streit über Fristen ist ein zusätzlicher schriftlicher Nachweis oft die nervenschonendere Lösung.
Wichtig ist weniger die Methode als der Beleg. Ohne Bestätigung ist jede Kündigung angreifbar. Mit sauberer Dokumentation stehen Ihre Chancen deutlich besser, falls später doch noch CHF 9.90, CHF 19.90 oder mehr belastet werden.
Prüfen Sie sofort, ob das Enddatum sichtbar ist, und speichern Sie die Bestätigung. Kontrollieren Sie dann den nächsten Karten- oder Bankauszug und nochmals den darauffolgenden. Bei einer unberechtigten Belastung können Sie innert 30 Tagen nach Kartenabschluss eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen.
Wenn Sie Blick ersetzen möchten, sind 20 Minuten und SRF News gratis Alternativen für den Alltag. Wer mehr Analyse sucht, schaut NZZ oder Tages-Anzeiger an, muss dort aber eher mit CHF 40 bis CHF 75 pro Monat rechnen.
Wenn Sie neben dem Onlineweg auch einen physischen Nachweis wollen, können Sie die Kündigung an folgende Adresse senden:
Schreiben Sie Name, E-Mail-Adresse des Kontos, wenn vorhanden Kundennummer und gewünschtes Kündigungsdatum dazu. Senden Sie den Brief mehrere Arbeitstage vor der 10-Tage-Frist ab, damit es nicht an der Zustellung scheitert.
Für normale Fälle reicht meist das Blick-Konto, Telefon oder E-Mail. Die Postadresse wird dann interessant, wenn Sie schon schlechte Erfahrungen gemacht haben, wenn eine Bestätigung ausbleibt oder wenn nach einer Kündigung trotzdem weiter verrechnet wurde.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert Konto-Kündigung oder E-Mail mit einem zusätzlichen belegbaren Versandweg. So haben Sie im Streitfall eine deutlich stärkere Dokumentation.
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