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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Sonntagsblick ist eine Schweizer Sonntagszeitung aus dem Ringier-Umfeld und erscheint einmal pro Woche. Wer nach «sonntagsblick abo kündigen» sucht, hat meistens ein Printabo, ein E-Paper oder ein Kombiangebot mit digitalem Zugang abgeschlossen.
Für die Kündigung zählt vor allem das Abo-Modell: Sonntagsblick arbeitet mit wiederkehrenden Abonnements, die sich automatisch verlängern, wenn sie nicht rechtzeitig beendet werden. Genau das sorgt in der Schweiz oft für Frust, weil viele erst nach der nächsten Belastung merken, dass das Abo weiterläuft.
Bezahlt wird je nach Angebot für die sonntägliche Hauszustellung, das E-Paper ab 4 Uhr morgens und teils zusätzlich für digitalen Zugriff wie Blick+. Laut Angebotsseiten gibt es Jahres-, Halbjahres- und 2-Jahresabos sowie ein reines E-Paper-Angebot in CHF.
Praktisch ist: Beim Printabo sind Versandkosten laut Angebotsbeschreibung eingeschlossen, und beim E-Paper ist die Nutzung auf Desktop, Tablet und Smartphone vorgesehen. Wer kündigen will, sollte deshalb zuerst prüfen, ob nur Sonntagsblick oder auch ein gekoppelter Digitalzugang betroffen ist.
Viele Sonntagsblick-Mitglieder sorgen sich, ob sie nach der Kündigung sofort den Zugriff verlieren. Bei Sonntagsblick läuft die Verwaltung laut Blick über das Self-Service-Portal myservices.blick.ch beziehungsweise über die jeweilige Abo-Verwaltung im App Store oder in Google Play, wenn das Abo dort abgeschlossen wurde.
Die Preise sind in CHF ausgewiesen, der Kundendienst ist mit Schweizer Telefonnummern erreichbar, und die Standardadresse für Kündigungen liegt in Zofingen. Als Alternativen nach einer Kündigung kommen etwa Sonntags-Zeitung ab rund CHF 240.- pro Jahr, NZZ am Sonntag ab rund CHF 350.- oder 20 Minuten kostenlos infrage.
Wenn die Schritte unklar sind, passiert schnell eine Abo-Falle: falscher Kanal, falsches Datum, keine Bestätigung. Prüfen Sie deshalb vor der Kündigung Ihr aktuelles Paket, den nächsten Belastungstermin und ob Sie über die Webseite, den App Store oder Google Play abgeschlossen haben.
Machen Sie einen Screenshot von Ihrem aktiven Abo, notieren Sie den Preis und speichern Sie vorhandene Bestätigungs-E-Mails. Gerade bei Streit über eine spätere Belastung ist ein Bild der Kontoseite mit Datum oft wertvoller als lange Diskussionen mit dem Support.
Der offizielle Weg für direkt abgeschlossene Abos führt über das Self-Service-Portal myservices.blick.ch, wie Blick selbst angibt. Öffnen Sie das Portal über die Abo-Verwaltung von Blick, melden Sie sich an und suchen Sie den Bereich für Ihr laufendes Abonnement.
Der praktische Klickpfad ist in der Regel: Anmeldung, aktives Abo öffnen, Vertrags- oder Aboverwaltung aufrufen, Kündigung auswählen und den Vorgang bis zur Bestätigung abschliessen. Hören Sie nicht beim ersten Hinweistext auf, sondern klicken Sie bis zur Schlussseite mit klarer Bestätigung weiter und speichern Sie den Nachweis sofort.
Wenn Sie Sonntagsblick über iPhone oder iPad abgeschlossen haben, funktioniert die Kündigung ausschliesslich über den App Store. Auf iOS finden Sie das Abo normalerweise unter Apple-ID, Abonnements, Sonntagsblick auswählen, Abonnement kündigen.
Bei Android läuft es ausschliesslich über Google Play. Dort ist der übliche Weg: Profilbild, Zahlungen und Abos, Abos, Sonntagsblick auswählen, Abo kündigen. Wer hier stattdessen dem Sonntagsblick-Kundendienst schreibt, verliert oft Zeit, weil Ringier Abo-Abschlüsse in den Plattformen nicht direkt beenden kann.
Manche werden nervös, wenn online keine Bestätigung erscheint oder wenn nach der Kündigung doch noch etwas verrechnet wird. In solchen Fällen hilft es, parallel den Kundendienst zu kontaktieren: +41 58 510 73 03 für Sonntagsblick und +41 58 510 73 02 für Blick, jeweils Montag bis Freitag von 08:00 bis 17:00 Uhr.
Per E-Mail sind [email protected] und [email protected] bekannt. Schreiben Sie kurz und konkret: Kundennummer, vollständiger Name, Abo-Art, gewünschtes Kündigungsdatum und Bitte um schriftliche Bestätigung.
Auch ein Brief ist möglich, besonders wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen oder wenn online etwas hakt. Statt eines klassischen Einschreibens nutzen einzelne Konsumentinnen und Konsumenten inzwischen auch digitale Zustelldienste wie Postclic, die Versand, Empfang und Öffnung mit Zeitnachweis dokumentieren.
Nach den vorliegenden Angaben wurden keine klaren versteckten Kündigungstricks identifiziert. Die Abläufe sind grundsätzlich beschrieben, ohne versteckte Optionen.
Trotzdem wird es heikel, wenn Sie beim falschen Kanal kündigen oder die automatische Verlängerung übersehen. Besonders App-Abos sind ein Klassiker: Wer über Apple oder Google abgeschlossen hat, muss auch genau dort kündigen.
Viele haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren. Bei Abos dieser Art gilt normalerweise: Die Kündigung stoppt die nächste Verlängerung, der bereits bezahlte Zeitraum läuft aber bis zum Ende der aktuellen Periode weiter.
Wenn Ihr Abo also etwa bis Ende Juni bezahlt ist und Sie im Mai kündigen, nutzen Sie Sonntagsblick in der Regel bis zum Ablauf dieser Periode weiter. Genau deshalb lohnt sich ein Blick auf das Rechnungsdatum, damit Sie die Restlaufzeit sauber einplanen können.
Laut AGB verlängern sich Abonnements automatisch, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Bei Monatsabonnements beträgt die Mindestlaufzeit 4 Wochen, danach droht ohne aktive Kündigung die nächste Belastung.
Das ist einer der häufigsten Stolpersteine in der Schweiz: keine separate Erinnerung, aber eine neue Rechnung. Wer Sonntagsblick nicht weiterführen will, sollte deshalb einige Tage vor der nächsten Abrechnung handeln und nicht erst am letzten Abend.
Nach den vorliegenden AGB-Angaben werden nach der Kündigung alle personenbezogenen Daten gelöscht. Wenn Sie noch Rechnungen, Login-Angaben oder E-Mails zum Abo brauchen, speichern Sie diese vor dem endgültigen Ende des Vertrags.
Exportfunktionen für Inhalte werden in den Quellen nicht besonders beschrieben. Sichern Sie deshalb vor der Kündigung vor allem Belege, Rechnungsnummern und Bestätigungen, nicht erst dann, wenn der Zugang bereits ausgelaufen ist.
Viele ärgern sich, wenn nach der Kündigung keine anteilige Rückzahlung kommt. Bei Sonntagsblick ist die Lage eher streng: Bereits erbrachte Leistungen werden laut den vorliegenden Angaben nicht zurückerstattet, und für ungenutzte Restzeit gibt es normalerweise keine anteilige Vergütung.
Aus Kundensicht heisst das klar: Kündigen stoppt meist nur die nächste Verlängerung. Wer mitten in einer laufenden Periode aussteigt, muss damit rechnen, dass kein Geld für die nicht genutzte Zeit zurückkommt.
Für digitale Produkte nennen die AGB keine besondere Widerrufsfrist. In den recherchierten Angaben steht ausdrücklich, dass es kein Widerrufsrecht für digitale Inhalte gibt, was für E-Paper und digitale Zugänge besonders relevant ist.
Bei Print und digitalen Mischabos hilft darum nicht die Hoffnung auf einen einfachen Widerruf wie im Ausland. In der Schweiz kommt es stark auf die konkreten AGB und den Zeitpunkt der Kündigung an, nicht auf eine automatisch geltende Standardlösung für jedes Digitalabo.
Wenn eine Belastung falsch ist, gehen Sie direkt über den Kundendienst. Schreiben Sie an [email protected] oder [email protected], nennen Sie Betrag, Datum, Zahlungsart und fügen Sie einen Screenshot der Kündigungsbestätigung bei.
Per Telefon unter +41 58 510 73 03 können Sie den Fall zusätzlich anmelden. In der Praxis steigen die Chancen, wenn Sie in derselben Nachricht die Kundennummer, den belasteten Betrag in CHF und die genaue Forderung nennen, also etwa Rückzahlung einer Doppelbelastung oder Storno einer Verlängerung trotz fristgerechter Kündigung.
Wenn trotz gültiger Kündigung weiter abgebucht wird und der Support nicht reagiert, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. Bei Abo-Diensten ist das oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich, je nach Kartenherausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard.
Bei Apple-Abos läuft ein Rückerstattungsversuch über Apple, bei Google-Abos über Google Play. Eine staatliche Chargeback-Stelle gibt es in der Schweiz nicht, zuständig ist in erster Linie Ihre Bank unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Die AGB sagen klar, dass sich Abonnements automatisch verlängern, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt werden. Für Monatsabonnements wird eine Mindestlaufzeit von 4 Wochen genannt, was für kurzfristige Kündigungspläne wichtig ist.
Das bedeutet im Alltag: Wer Sonntagsblick testet und dann vergisst zu kündigen, rutscht in die nächste Periode. Genau diese Klausel ist der Kern vieler nachträglicher Reklamationen.
In den AGB findet sich laut Recherche kein allgemeiner Hinweis auf eine kostenlose Testphase. Das heisst nicht, dass es nie Aktionen gibt, aber ein automatischer Gratisstart als Standard ist nicht erkennbar.
Massgeblich ist schweizerisches Recht, und Streitigkeiten werden nach schweizerischem Recht behandelt. Nach der Kündigung sollen personenbezogene Daten gelöscht werden, was für Nutzerinnen und Nutzer wichtig ist, die ihr Konto vollständig beenden möchten.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptleistungen |
|---|---|---|---|
| SonntagsBlick E-Paper | CHF 179.- | Jährlich | E-Paper ab 4 Uhr |
| SonntagsBlick | CHF 249.- | Jährlich | Print plus E-Paper |
| SonntagsBlick inkl. Blick+ | CHF 299.- | Jährlich | Print, E-Paper, Blick+ |
| SonntagsBlick Halbjahresabo | CHF 129.- | Halbjährlich | Print plus E-Paper |
| SonntagsBlick 2-Jahresabo | CHF 409.- | 2 Jahre | Print plus E-Paper |
Am günstigsten wirkt im direkten Einstieg das Halbjahresabo mit CHF 129.-, am teuersten ist das Kombiangebot SonntagsBlick inkl. Blick+ mit CHF 299.- pro Jahr. Das 2-Jahresabo für CHF 409.- drückt den Jahrespreis rechnerisch auf rund CHF 204.50 und liegt damit unter dem normalen Jahresabo für CHF 249.-.
Das reine E-Paper für CHF 179.- lohnt sich vor allem dann, wenn Sie keine Printzustellung brauchen. Wer nur wegen Blick+ im teureren Paket ist, sollte prüfen, ob der Mehrpreis von CHF 50.- gegenüber dem normalen Jahresabo den Zusatznutzen wirklich rechtfertigt.
Die veröffentlichten Preise beziehen sich auf Angebote für 2026. Historisch steigen Medienabos eher, deshalb lohnt es sich kaum, eine Kündigung bis nach der nächsten Verlängerung aufzuschieben, wenn Sie das Abo ohnehin beenden möchten.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung ist aber nur bei triftigen und nachweisbaren Gründen möglich, was spontane Ausstiege während der Laufzeit erschwert.
Bei Sonntagsblick gilt schweizerisches Recht laut AGB. Für Abos heisst das vor allem: Entscheidend sind Laufzeit, Kündigungsfrist und die vereinbarten Bedingungen zur automatischen Verlängerung, nicht eine pauschale Lösung für jedes Abo.
In den vorliegenden Angaben steht für digitale Inhalte kein Widerrufsrecht. Wenn Sie also ein E-Paper oder einen digitalen Zugang aktiviert haben, können Sie sich in der Regel nicht einfach nach einigen Tagen ohne Weiteres auf einen allgemeinen Rücktritt berufen.
Es gibt in der Schweiz je nach Vertragssituation Konstellationen mit Widerrufsrechten, doch bei Sonntagsblick nennen die AGB für digitale Produkte keine spezielle Widerrufsfrist. Für Leserinnen und Leser ist deshalb die ehrliche Kurzfassung: Verlassen Sie sich hier nicht auf eine automatische 14-Tage-Rettung.
Wenn etwas unklar ist, lohnt sich der Blick auf die Stiftung für Konsumentenschutz und auf Hinweise des SECO zu Vertrags- und Konsumthemen. Beide helfen eher bei der Einordnung, während die konkrete Kündigung trotzdem über Sonntagsblick selbst laufen muss.
Wenn Sonntagsblick trotz Kündigung weiter abbucht oder nicht reagiert, sammeln Sie zuerst Belege: Kündigungsbestätigung, Kartenbelastung, E-Mail-Verlauf und Datum des Ablaufs. Danach schreiben Sie dem Kundendienst eine letzte kurze Frist, zum Beispiel 10 Kalendertage, und verlangen eine schriftliche Stellungnahme.
Bleibt das ohne Ergebnis, wenden Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz zur Orientierung und bei Preis- oder Marktfragen an das SECO. Für Kartenprobleme ist danach nicht eine Behörde, sondern Ihre kartenausgebende Bank der nächste praktische Ansprechpartner.
Für allgemeine Hilfe zu Abo-Fallen und Kündigungsfragen ist die Stiftung für Konsumentenschutz in der Schweiz bekannt. Für wirtschaftsbezogene Informationen und Preisfragen ist das SECO relevant.
Das Bild ist klar negativ: 5 von 5 ausgewerteten Rückmeldungen zur Kündigung waren kritisch. Der häufigste Ärger betrifft fehlende Bestätigungen, späte Reaktionen des Supports und Belastungen trotz angeblich fristgerechter Kündigung.
Fair bleibt aber: Die offiziellen Wege sind vorhanden, und es wurden keine eindeutig versteckten Kündigungsoptionen identifiziert. Positiv ist also eher die formale Struktur, negativ ist die wahrgenommene Umsetzung im Kundenerlebnis.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Keine Bestätigung | Häufig | E-Mail ohne Antwort |
| Belastung nach Kündigung | Häufig | Neue Gebühr |
| Verwirrende Abläufe | Mittel | Unklare Webseite |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Negativ | 2 | |
| TrustPilot | 1 von 5 | 1 |
| Google Reviews | Negativ | 1 |
| Reviews Forum | 2 von 5 | 1 |
Speichern Sie vor dem ersten Klick drei Dinge: Screenshot des aktiven Abos, Datum der nächsten Belastung und die letzte Rechnung. Wenn Sie Sonntagsblick über Apple oder Google abgeschlossen haben, sichern Sie zusätzlich den Beleg aus dem jeweiligen Store.
Diese Unterlagen sparen später Zeit, besonders wenn Sie beweisen müssen, über welchen Kanal das Abo lief. Ohne diesen Nachweis schiebt man sich schnell zwischen Plattform und Verlag hin und her.
Für eine Reklamation brauchen Sie Betrag in CHF, Belastungsdatum, Transaktionsnachweis und die Kündigungsbestätigung. Ein Screenshot der Bestätigungsseite direkt nach Abschluss ist oft der wichtigste Beleg.
Nach der Kündigung sichern Sie E-Mail, Bildschirmfoto und wenn möglich den Kontoauszug der nächsten Wochen. So sehen Sie rasch, ob Sonntagsblick korrekt beendet wurde oder ob nochmals eine Belastung auftaucht.
Der Klassiker: Das Abo wurde über den App Store abgeschlossen, gekündigt wird aber per E-Mail beim Verlag. Dann läuft die Plattformbuchung oft weiter, obwohl Sie sicher waren, alles erledigt zu haben.
Lösung: Prüfen Sie vorab die Zahlungsquelle. Steht Apple oder Google auf dem Beleg, müssen Sie auch dort kündigen.
Viele merken das Problem erst auf dem Kartenabschluss. Laut AGB verlängert sich Sonntagsblick automatisch, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Lösung: Kündigen Sie einige Tage vor der nächsten Abrechnung und setzen Sie sofort einen Kalendereintrag. Das ist simpel, verhindert aber viele unnötige CHF-Belastungen.
Ein realistischer Stolperstein ist die Erwartung einer anteiligen Rückzahlung für ungenutzte Restzeit. Die vorliegenden Angaben sprechen dagegen, weil bereits erbrachte Leistungen nicht zurückerstattet werden.
Lösung: Rechnen Sie primär mit Zugang bis Periodenende, nicht mit Geld zurück. Fordern Sie eine Rückerstattung nur bei Doppelbelastung, Fehlbuchung oder klarer Kündigungspanne.
Wer die Schlussseite wegklickt und auf die E-Mail wartet, steht im Streitfall schwach da. Genau das passt zu den negativen Rückmeldungen über fehlende Bestätigungen.
Lösung: Machen Sie unmittelbar nach dem letzten Klick einen Screenshot und speichern Sie ihn mit Datum. Das dauert 10 Sekunden und kann später entscheidend sein.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Abrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Einfach |
| App Store auf iOS | Vor nächster Abrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Mittel |
| Google Play auf Android | Vor nächster Abrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Höher, aber guter Nachweis |
Am schnellsten ist meist das Webkonto, sofern das Abo direkt bei Sonntagsblick läuft. App-Abos sind nicht kompliziert, aber fehleranfälliger, weil viele den falschen Kanal wählen.
Der Brief ist langsamer, dafür bei Konflikten nützlich. Welche Methode für Sie passt, hängt weniger von Bequemlichkeit ab als von der Frage, wo das Abo ursprünglich abgeschlossen wurde.
Wenn Sie frustriert sind oder schon einmal schlechte Erfahrungen gemacht haben, sollten Sie sofort kontrollieren, ob eine Bestätigung sichtbar ist. Speichern Sie die Kündigungsseite, prüfen Sie das Enddatum des Zugangs und legen Sie 3 Tage später eine kurze Erinnerung an, um die E-Mail-Bestätigung nochmals zu kontrollieren.
Gerade bei unklaren Fällen hilft ein zweiter Check im Kundenkonto. Wenn das Abo dort weiterhin als aktiv ohne Enddatum erscheint, melden Sie sich noch am selben Tag beim Kundendienst.
Beobachten Sie Ihren Kontoauszug mindestens bis zum nächsten erwarteten Belastungstermin. Taucht trotzdem eine unberechtigte Zahlung auf, können Sie bei Ihrer Bank innert rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen.
Wenn Sie nach Sonntagsblick etwas anderes lesen möchten, sind Sonntags-Zeitung, NZZ am Sonntag oder die kostenlose 20 Minuten die naheliegendsten Alternativen. Wer Unterhaltung und Gesellschaftsthemen sucht, schaut eher auf die Schweizer Illustrierte.
Wenn Sie Sonntagsblick per Post kündigen möchten, verwenden Sie die Standardadresse des Kundenservice in Zofingen:
Schreiben Sie Ihren Namen, die Kundennummer, die Abo-Art und das gewünschte Kündigungsdatum klar in den Brief. Verlangen Sie zusätzlich eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Die Postlösung ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Onlinekonto Probleme macht oder wenn Sie bei einer strittigen Situation einen sauberen Nachweis wollen. Für normale Fälle ist das Webportal meist schneller, aber der Brief bleibt eine brauchbare Option.
Wichtig ist nur: Bei Apple- oder Google-Abos ersetzt ein Brief die Kündigung in der Plattform nicht. In solchen Fällen muss die Beendigung weiterhin im App Store oder in Google Play erfolgen.
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