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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Menschen ärgern sich schon vor der Kündigung, weil sie gar nicht mehr genau wissen, was sie bei Monatsblick überhaupt abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft die Abo-Falle: Monatsblick wird als digitales Nachrichtenmagazin beschrieben, mit Inhalten zu Politik, Wirtschaft, Gesellschaft und Kultur, und das Abo läuft laut öffentlich verfügbaren Angaben monatlich weiter, wenn es nicht rechtzeitig gestoppt wird.
Als Kontakt- und Kündigungsumfeld taucht Praevalidus AG in Zug auf, mit der Adresse Baarerstrasse 75, 6300 Zug. Öffentliche Hinweise deuten zudem auf aggressive Vermarktung hin, teils im Umfeld von Gewinnspielen oder Telefonwerbung, was bei Konsumentinnen und Konsumenten in der Schweiz regelmässig für Ärger sorgt (abotracker.ch).
Das bekannte Abo kostet CHF 60.00 pro Monat und umfasst laut den recherchierten Angaben Lifestyle- und Magazin-Inhalte. Einen Gratis-Testzeitraum konnte ich in den verfügbaren Unterlagen nicht finden, und genau das ist wichtig: Wer abschliesst, sollte nicht mit einem kostenlosen Probemonat rechnen, sondern mit einem zahlungspflichtigen Abo ab Beginn.
Die Mindestlaufzeit beträgt bei monatlichen Abos einen Monat, danach verlängert sich das Abo automatisch zum Ende jedes Abrechnungszyklus, wenn nicht vorher gekündigt wird (schweizermonat.ch). Das Geschäftsmodell ist also kein Einmalkauf, sondern ein klassisches Verlängerungsabo mit wiederkehrender Belastung.
Für die Schweiz relevant ist vor allem, dass der Dienst in einem schweizerischen Vertragsumfeld erscheint und schweizerisches Recht gelten soll (schweizermonat.ch). Einen klar ausgewiesenen Telefon-Support gibt es nicht, als Support-Kanal wird in den Recherchedaten nur E-Mail genannt, nämlich [email protected].
Wer nach der Kündigung lieber zu einem transparenteren Angebot wechselt, findet in der Schweiz günstigere Alternativen. Genannt werden etwa Schweizer Illustrierte für rund CHF 20-30 pro Jahr, BLICK mit Angeboten im Bereich von etwa CHF 300 pro Jahr und NZZ mit etwa CHF 400 pro Jahr, je nach Paket.
Viele Monatsblick-Mitglieder haben Sorge, dass nach der Kündigung weiter verrechnet wird oder dass sie den Zugang zu früh verlieren. Bevor Sie etwas anklicken, notieren Sie deshalb Ihr nächstes Belastungsdatum, machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos und speichern Sie vorhandene Bestätigungen oder Rechnungen mit dem Betrag von CHF 60.00.
Prüfen Sie auch, über welchen Kanal Sie abgeschlossen haben. In den öffentlichen Quellen ist vor allem die Kündigung über das Benutzerkonto oder per E-Mail dokumentiert, und genau dieser Abgleich spart später viel Zeit, falls Monatsblick behauptet, die Kündigung sei nicht eingegangen (kuendigung.org).
Der direkteste Weg führt über das Web-Konto. Laut den recherchierten Angaben melden Sie sich auf der Monatsblick-Webseite in Ihrem Konto an und gehen dort zu den Abo- oder Kontoeinstellungen, dann zu den Einstellungen Ihres Abonnements und schliessen die Kündigung über die eingeblendeten Schritte ab (kuendigung.org).
Praktisch formuliert sieht der Klickpfad meist so aus: Konto anmelden > Abonnement oder Abo-Einstellungen > Kündigen > Bestätigen. Wenn Sie auf eine Seite mit Rückhalteangeboten oder unklaren Formulierungen stossen, lesen Sie genau und suchen Sie ausdrücklich nach der endgültigen Bestätigung der Kündigung. Für allgemeine Hilfe ist zudem die Serviceseite Service von Praevalidus öffentlich erreichbar.
Wenn Sie lieber schriftlich arbeiten, ist E-Mail oft die praktischste Spur. In den Recherchedaten erscheinen zwei Adressen: für Kündigungen wird [email protected] genannt, für Support [email protected]. Schreiben Sie klar in den Betreff «Kündigung Monatsblick» und nennen Sie Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse, wenn möglich eine Kundennummer und das gewünschte Enddatum (kuendigung.org).
Formulieren Sie kurz und eindeutig, zum Beispiel dass Sie das Monatsblick-Abo per nächstmöglichem Termin kündigen. Verlangen Sie in derselben Nachricht eine schriftliche Bestätigung. Wenn innert 3 bis 5 Werktagen nichts kommt, senden Sie die Nachricht nochmals und heften Sie die erste E-Mail als Nachweis an.
Es gibt Fälle, in denen Nutzer trotz digitaler Kündigung weiter Belastungen melden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie zusätzlich einen Brief an die bekannte Firmenadresse senden. Neben einem klassischen Einschreiben nutzen manche in der Schweiz auch digitale Zustelldienste wie Postclic, die Versand, Empfang und Öffnung dokumentieren.
Im Brief gehören mindestens Ihr voller Name, Ihre Adresse, die bei Monatsblick verwendete E-Mail-Adresse, das Kündigungsdatum und die klare Erklärung zur Beendigung des Abos. Warten Sie nach dem Versand nicht einfach ab, sondern kontrollieren Sie Ihr Konto und Ihren Karten- oder Bankauszug bis zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats.
Viele befürchten, dass der Zugang sofort verschwindet. Nach den recherchierten Angaben gibt es bei Monatsblick nach der bearbeiteten Kündigung in der Regel weiterhin Zugriff bis zum Ende des bereits bezahlten Abrechnungszeitraums, also etwa bis zum letzten Tag des laufenden Monatszyklus (abotracker.ch).
Wenn Ihr Abo zum Beispiel am 12. eines Monats erneuert wurde und Sie am 20. kündigen, läuft der Zugriff typischerweise bis kurz vor den nächsten 12. des Folgemonats. Eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Tage ist dabei gerade nicht vorgesehen.
Ohne Kündigung verlängert sich Monatsblick automatisch am Ende jedes Abrechnungszyklus (schweizermonat.ch). Wer die Frist verpasst, rutscht deshalb direkt in den nächsten bezahlten Monat zu CHF 60.00, und genau hier entsteht oft Frust.
Zu den Daten ist bekannt, dass Nutzerdaten nach der Kündigung gemäss schweizerischem Datenschutzrecht weiter aufbewahrt werden können (schweizermonat.ch). Wenn Sie Unterlagen, Rechnungen oder Kontoinformationen später noch brauchen könnten, sichern Sie diese vor der Kündigung lokal als Bildschirmfoto oder PDF.
Viele Monatsblick-Mitglieder kündigen in der Hoffnung, wenigstens einen Teil des Geldes zurückzubekommen. Die verfügbare Recherche sagt aber klar: Nach der Kündigung werden grundsätzlich keine Rückerstattungen gewährt, und der Zugang bleibt stattdessen bis zum Ende der bezahlten Periode bestehen (abotracker.ch).
Auch für ungenutzte Resttage wurde keine besondere Kulanzregel gefunden. Das heisst in der Praxis: Wenn Sie zwei Tage nach einer neuen Monatsbelastung von CHF 60.00 kündigen, endet zwar die automatische Verlängerung, aber dieser bereits belastete Monat läuft normalerweise weiter ohne Teilrückzahlung.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines Widerrufsrecht für gewöhnliche Online-Abos. Verträge sind grundsätzlich verbindlich. Eine wichtige Ausnahme gibt es aber bei Haustürgeschäften und ähnlichen Situationen nach Art. 40a ff. Obligationenrecht, etwa wenn ein Vertrag telefonisch oder an einem öffentlichen Ort unter besonderem Überraschungsmoment abgeschlossen wurde und der Betrag über CHF 100 liegt.
Gerade weil bei Monatsblick Berichte über aggressive Vermarktung im Raum stehen, lohnt sich der Blick auf diese Ausnahme. Wenn Ihr Abschluss in ein solches Muster fällt, kann ein Widerruf innert 14 Tagen realistisch sein. Die SKS und die offizielle Konsumseite des Bundes helfen bei der Einordnung.
Wenn Sie meinen, dass die Belastung unberechtigt war, schreiben Sie zuerst an [email protected] oder [email protected]. Nennen Sie das Belastungsdatum, den Betrag von CHF 60.00, die letzten vier Ziffern des verwendeten Zahlungsmittels und fügen Sie den Nachweis Ihrer Kündigung bei.
Falls Monatsblick nicht reagiert oder ablehnt, bleibt als letzter Schritt die Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank. In der Schweiz läuft das meist als Kartenrückbelastung. Bei einer Belastung trotz früherer Kündigung reklamieren Karteninhaber solche Zahlungen häufig innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses bei der kartenausgebenden Bank, gestützt auf die Bedingungen von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts.
Die öffentlich zugänglichen Vertragsangaben nennen eine automatische Verlängerung am Ende jedes Abrechnungszyklus, sofern nicht vorher gekündigt wird (schweizermonat.ch). Für monatliche Abos ist zudem eine Mindestbindung von einem Monat genannt. Das bedeutet praktisch: Ein neu gestarteter Monat muss in der Regel bezahlt werden, wenn die Kündigung zu spät eingeht.
Eine ausdrücklich erwähnte Gratis-Testphase fehlt in den recherchierten Bedingungen. Wenn Ihnen bei der Bestellung etwas anderes mündlich versprochen wurde, sichern Sie diese Aussage sofort mit Notizen oder Bildschirmfotos, denn schriftliche Nachweise sind bei Streitfällen entscheidend.
Für das Vertragsverhältnis soll schweizerisches Recht gelten, und Streitigkeiten werden nach schweizerischer Zivilprozessordnung behandelt (schweizermonat.ch). Das ist für Betroffene in der Schweiz immerhin klarer als Auslandskonstruktionen mit schwer erreichbaren Adressen.
Zu den Daten heisst es, dass Nutzerdaten nach der Kündigung gemäss schweizerischem Datenschutzrecht aufbewahrt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass spätere Rückfragen an fehlenden Nachweisen scheitern, archivieren Sie Kontoansicht, Rechnungen und die Kündigungsbestätigung mindestens einige Monate.
Abo | Preis in CHF | Abrechnung | Inhalt |
|---|---|---|---|
Monatsblick Abo | CHF 60.00 | Monatlich | Lifestyle-Magazin |
Aktuell ist in den verifizierten Quellen nur dieses eine Monatsblick-Abo mit CHF 60.00 pro Monat dokumentiert. Hochgerechnet ergibt das CHF 720.00 pro Jahr, falls Sie nicht kündigen. Für ein Magazinangebot ist das im Schweizer Vergleich eher teuer.
Weil nur ein Plan bekannt ist, gibt es keine echte Tarifwahl zwischen günstig und teuer. Die grössere Preisfrage ist hier nicht die Auswahl, sondern die automatische Verlängerung. Wer den Termin verpasst, zahlt rasch einen weiteren Monat zu CHF 60.00.
Eine ausdrückliche Kündigungsgebühr wurde in den recherchierten Bedingungen nicht gefunden (kuendigung.org). Das ist positiv. Gleichzeitig gibt es Berichte über intransparente Verlängerungen und schwer verständliche Kündigungsbedingungen, und genau das kann die effektiven Kosten in die Höhe treiben.
Viele Betroffene fühlen sich machtlos, wenn Monatsblick nach der Kündigung weiter abbucht. In der Schweiz gelten hier vor allem die Regeln des Obligationenrechts. Für gewöhnliche Online-Abos gibt es kein automatisches allgemeines Widerrufsrecht, aber vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen müssen eingehalten werden, und überraschende Verkaufssituationen können unter Art. 40a ff. OR anders beurteilt werden.
Wenn der Abschluss telefonisch oder in einer typischen Überrumpelungssituation erfolgt ist und über CHF 100 liegt, kann ein 14-tägiges Widerrufsrecht bestehen. Das kann bei Monatsblick relevant werden, wenn das Abo über aggressive Telefonwerbung oder einen angeblichen Gewinn verkauft wurde.
Gehen Sie zuerst direkt zu Monatsblick oder Praevalidus und verlangen Sie schriftlich die Klärung mit Frist von 10 Tagen. Legen Sie Kündigungsbeleg, Belastungsnachweis und alle E-Mails bei. Wenn keine Reaktion kommt, wenden Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz oder an die offizielle Konsumseite des Bundes für eine rechtliche Einordnung.
Für Preis- und Konsumententhemen ist auch das SECO als schweizerische Referenzstelle wichtig. Die offizielle Informationsseite des Bundes zu häufigen Konsumfragen finden Sie über das Konsumportal des Bundes. Gerade bei Abo-Fallen lohnt sich diese zweite Meinung oft mehr als endloses Hin und Her mit dem Anbieter.
Gesamturteil: Die Kündigung von Monatsblick wirkt nach den vorliegenden Rückmeldungen eher schwierig. Aus 5 von 5 ausgewerteten Erfahrungsberichten ergibt sich ein negatives Bild. Wiederkehrend genannt werden fehlende Bestätigungen, weitere Belastungen nach der Kündigung und schlecht erreichbarer Kundendienst.
Positiv ist höchstens, dass überhaupt eine Kündigung per Konto und per E-Mail beschrieben ist. In der Praxis scheint aber gerade die Umsetzung zu haken, und das deckt sich mit den lokalen Problemen aus der Recherche: weiterlaufende Zahlungen, fehlender Telefonkontakt und unklare Fristen.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Weiterbelastung | 2 von 5 | Trotz Kündigung abgebucht |
Schwierige Kündigung | 2 von 5 | Mehrere Versuche nötig |
Schlechter Support | 1 von 5 | Keine hilfreiche Antwort |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Negativ | Kündigung | Negativ | |
TrustPilot | Negativ | Abbuchung | Negativ |
Forum Finanzfrage | Negativ | Support | Negativ |
Wenn Sie frustriert sind und einfach nur raus wollen, wird oft genau der wichtigste Schritt vergessen: Dokumentation. Speichern Sie vor der Kündigung einen Bildschirmfoto Ihres Kontos mit Abo-Status, das nächste Belastungsdatum und wenn vorhanden die letzte Rechnung über CHF 60.00.
Notieren Sie ausserdem die verwendete E-Mail-Adresse und den Zahlungsweg. Bei Monatsblick kann das später entscheidend sein, falls Support und Rechnungsstelle nicht dieselbe Adresse verwenden.
Nach dem Absenden brauchen Sie drei Belege: die gesendete Kündigung, die Bestätigung und den späteren Konto- oder Kartenauszug ohne neue Belastung. Wenn Sie eine Rückerstattung verlangen, kommen noch Transaktionsdatum, Betrag und allfällige Referenznummern dazu.
Bewahren Sie diese Unterlagen mindestens bis zwei Monatszyklen nach dem Ende des Abos auf. Gerade bei gemeldeten Weiterbelastungen lohnt sich diese Sorgfalt.
Ein häufiger Fehler ist die verspätete Kündigung kurz nach der Abbuchung. Weil sich Monatsblick automatisch verlängert, endet das Abo dann meist erst zum nächsten Zyklus. Wer am falschen Tag kündigt, zahlt schnell nochmals CHF 60.00.
Ebenso problematisch ist eine Kündigung ohne Nachweis. Mehrere Berichte nennen fehlende Bestätigungen. Senden Sie deshalb nie nur eine knappe Nachricht ohne Belege, sondern verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
Achtung, da wird’s heikel: Bei Monatsblick gibt es Berichte über intransparente Verlängerungsbedingungen. Wer einen vermeintlichen Gewinn, eine Probe oder ein Telefonangebot vorschnell akzeptiert, merkt manchmal erst später, dass ein laufendes Abo mit CHF 60.00 pro Monat aktiviert wurde.
Wenn Sie den Abschluss nicht sauber nachvollziehen können, fordern Sie sofort die Vertragsgrundlage an. Je schneller Sie reagieren, desto besser stehen Ihre Chancen, unberechtigte Forderungen abzuwehren.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web-Konto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel | |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, guter Nachweis |
Alle drei Wege sind brauchbar, aber sie erfüllen unterschiedliche Zwecke. Das Web-Konto ist schnell, E-Mail schafft eine schriftliche Spur, und der Brief ist nützlich, wenn es bereits Streit gibt oder frühere Nachrichten unbeantwortet blieben.
Wenn es schnell gehen muss, beginnen viele direkt im Konto. Wenn Sie schlechte Erfahrungen gemacht haben oder eine Abo-Falle vermuten, ist eine zusätzliche schriftliche Spur per E-Mail oder Brief oft die sauberere Lösung. Entscheidend ist nicht der schönste Weg, sondern dass Sie Datum, Inhalt und Zugang Ihrer Kündigung belegen können.
Viele sind nach dem Klick auf «Kündigen» erleichtert und prüfen dann nichts mehr. Genau das kann teuer werden. Machen Sie sofort einen Bildschirmfoto der Abschlussseite, speichern Sie jede E-Mail-Bestätigung und setzen Sie sich einen Kalendereintrag auf den nächsten Belastungstag.
Fehlt die Bestätigung noch am selben Tag, schicken Sie die Kündigung erneut per E-Mail. So vermeiden Sie die häufige Diskussion, ob Monatsblick Ihre Mitteilung rechtzeitig erhalten hat.
Kontrollieren Sie Ihren Bank- oder Kartenabschluss mindestens 30 bis 60 Tage lang. Taucht nach dem Enddatum nochmals eine Belastung auf, reklamieren Sie diese rasch bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion. In der Schweiz geschieht das oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie nach Monatsblick ein transparenteres Medium suchen, kommen etwa Schweizer Illustrierte mit rund CHF 20-30 pro Jahr, BLICK mit digitalen Angeboten im Bereich von etwa CHF 300 pro Jahr oder NZZ mit etwa CHF 400 pro Jahr in Frage.
Wenn Sie Monatsblick postalisch kündigen möchten, verwenden Sie die öffentlich genannte Firmenadresse:
Diese Adresse wird in öffentlichen Kündigungsquellen für Monatsblick genannt. Schreiben Sie auf dem Brief klar «Kündigung Monatsblick» und ergänzen Sie Name, Adresse, E-Mail und gewünschtes Enddatum.
Da kein verlässlicher Telefon-Support gefunden wurde, sollten Sie sich nicht auf mündliche Zusagen verlassen. Sinnvoll ist die Kombination aus Konto-Kündigung oder E-Mail und einem zusätzlichen Brief, wenn bereits Unklarheiten bestehen oder Monatsblick auf frühere Nachrichten nicht reagiert hat.
So gehen Sie auf Nummer sicher und senken das Risiko, dass später nochmals CHF 60.00 belastet werden. Gerade bei Diensten mit Berichten über Abo-Fallen lohnt sich dieser saubere Nachweis fast immer.
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