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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser ärgern sich erst bei der Kündigung und merken dann, dass sie das Abo-Modell von Das Magazin gar nie genau angeschaut haben. Genau dort beginnt die Abo-Falle oft: Man liest einzelne Ausgaben, vergisst die Verlängerung und wundert sich später über weitere Belastungen.
Das Magazin ist ein Schweizer Nachrichtenmagazin mit Fokus auf Gesellschaft, Kultur und Politik. Als Sitz wird Zürich genannt, und als Kündigungsadresse taucht Werdstrasse 21, Postfach 8021 Zürich auf. Das Magazin ist in der Schweiz seit Jahren als publizistische Marke bekannt, auch über die Einordnung in Nachschlagewerken hinaus "Das Magazin" (wikipedia.org).
Für das Abo zentral sind zwei Punkte: Print-Abonnements verlängern sich laut AGB automatisch mit jeder Ausgabe, digitale Abonnements monatlich "Print-Abonnements verlängern sich mit jeder Ausgabe automatisch; digitale Abonnements verlängern sich monatlich" (display-magazin.ch). Eine feste Mindestlaufzeit für Print wird nicht genannt, digitale Abos sind monatlich kündbar "Keine Mindestlaufzeit für Print-Abonnements; digitale Abonnements sind monatlich kündbar" (display-magazin.ch).
Das bezahlte Kernprodukt ist redaktioneller Inhalt. Beim veröffentlichten Jahresabonnement für CHF 40.00 erhalten Sie 10 Hefte mit dem Leistungsversprechen "10 unterhaltsame, geistreiche und lustige Hefte" (dasmagazin.de).
Ein kostenloses Print-Probeabo ist in den vorliegenden Bedingungen nicht erwähnt. In den AGB steht ausdrücklich, dass keine kostenlosen Testversionen für Print-Abonnements verfügbar sind "Es sind keine kostenlosen Testversionen für Print-Abonnements verfügbar" (display-magazin.ch).
Wenn Sie also dachten, Das Magazin laufe nur einmalig oder als lockere Einzelbestellung, lohnt sich ein Blick in Ihre Bestellbestätigung. Gerade bei Zeitschriften wird oft übersehen, dass die Lieferung fortlaufend weitergeht, bis Sie aktiv kündigen.
Für die Schweiz relevant ist vor allem die Rechtsgrundlage. Auf die Vertragsbeziehung soll Schweizer Recht anwendbar sein "Schweizer Recht" (display-magazin.ch). Das ist für Fristen, Rückforderungen und Reklamationen wichtig.
Der offizielle Hilfebereich zur Kündigung ist online verfügbar, und als direkter Kontakt wird [email protected] genannt (dasmagazin.de). Dazu kommt eine telefonische Erreichbarkeit von Montag bis Freitag von 10:00 bis 17:00 Uhr unter 030 53 21 43 54.
Wer nach der Kündigung einfach eine andere Zeitschrift möchte, findet in der Schweiz naheliegende Alternativen wie NZZ Folio mit vertiefenden Analysen oder die Schweizer Illustrierte im Lifestyle-Bereich. Preislich liegen diese meist über Das Magazin, oft zwischen CHF 80 und CHF 150 pro Jahr.
Viele Das Magazin-Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung trotzdem noch etwas verrechnet wird. Darum sollten Sie vor dem Absenden zuerst Ihr aktuelles Abo sichern: Machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres Tarifs, notieren Sie die Abo-Nummer und halten Sie das letzte Belastungsdatum fest.
Wenn Sie ein Print-Abo haben, prüfen Sie Ihre letzte Rechnung oder Bestellmail. Bei digitalen Abos zählt der nächste monatliche Abrechnungstermin, bei Print der nächste Versand oder die nächste Ausgabe laut Verlängerungslogik aus den AGB (display-magazin.ch).
Die schnellste offizielle Methode läuft über das Kundenkonto oder direkt über die Kündigungsseite. Laut den verfügbaren Angaben sollen Sie sich einloggen und in den Abo-Einstellungen kündigen "Melden Sie sich bei Ihrem Konto an und navigieren Sie zu den Abo-Einstellungen, um Ihre Kündigung einzureichen" (dasmagazin.de).
In der Praxis liegt genau hier das Problem. Es gibt Hinweise, dass die Kündigung zwar grundsätzlich einfach ist, aber die Option im Nutzerkonto nicht gut sichtbar ist. Wenn Sie nach dem Einloggen keinen klaren Knopf finden, suchen Sie nach Bereichen wie Konto, Abo, Mitgliedschaft, Einstellungen oder Rechnungen. Achtung, da wird’s heikel: Manche Nutzer suchen zu lange im Profil und übersehen die separate Hilfeseite.
Falls online nichts klar angezeigt wird, wechseln Sie direkt auf die offizielle Seite Abo kündigen bei Das Magazin. Das spart oft Zeit und reduziert das Risiko, im falschen Menü zu landen.
Wenn das Konto keine klare Kündigungsfunktion zeigt, ist E-Mail meist der praktischste zweite Weg. Offiziell wird die Adresse [email protected] genannt. Schreiben Sie im Betreff am besten "Kündigung Das Magazin Abo" und nennen Sie im Text Ihren vollen Namen, Ihre Abo-Nummer, Ihre Adresse und den gewünschten Kündigungstermin.
Telefonisch erreichen Sie den Support unter 030 53 21 43 54 von Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 17:00 Uhr. Am Telefon würde ich die Kündigung nicht allein stehen lassen. Lassen Sie sich bestätigen, an welche Adresse Sie die schriftliche Kündigung nachreichen sollen, und senden Sie sie danach sofort per E-Mail.
Als weitere Möglichkeit können Sie per Brief kündigen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann einen eingeschriebenen Versand nutzen oder eine digitale Zustellung mit Zustellnachweis über einen Dienst wie Postclic wählen. Das lohnt sich vor allem dann, wenn schon einmal weiter verrechnet wurde oder wenn der Support langsam reagiert.
Für den Brief sollten Sie kurz und klar formulieren, ohne lange Begründung. Entscheidend sind Identifikation und Kündigungswille. Eine vorzeitige Beendigung ausserhalb der normalen Frist ist laut Recherche nur bei triftigen Gründen vorgesehen.
Viele sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren. Nach einer normalen Kündigung läuft Das Magazin in der Regel bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiter. Bei digitalen Abos ist das typischerweise bis zum nächsten monatlichen Verlängerungsdatum der Fall, weil digitale Abonnements monatlich erneuert werden (display-magazin.ch).
Beim Print-Abo ist es etwas praktischer zu denken: Sie erhalten normalerweise noch die Ausgaben, die in der bereits bezahlten Zeit liegen. Da sich Print-Abonnements mit jeder Ausgabe automatisch verlängern, ist der richtige Zeitpunkt vor der nächsten Belastung oder vor dem nächsten Versand entscheidend (display-magazin.ch).
Ohne Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis weiter. Genau das übersehen viele bei Zeitschriftenabos, weil es keine auffällige Erinnerungsmail vor jeder neuen Ausgabe geben muss. Wer die Kündigung knapp vor dem nächsten Termin erledigt, fährt meist am sichersten.
Falls Sie noch unsicher sind, prüfen Sie in Ihrer letzten Bestellbestätigung, ob dort ein nächster Belastungstermin oder eine laufende Periode steht. Sobald die Kündigungsbestätigung da ist, vergleichen Sie den genannten Endtermin mit Ihrer letzten Abbuchung.
Für gespeicherte Daten gilt laut AGB: Sie werden nach der Kündigung auf Anfrage gelöscht "Gespeicherte Daten werden nach der Kündigung auf Anfrage gelöscht" (display-magazin.ch). Das heisst praktisch: Die Kündigung allein löscht Ihre Daten nicht automatisch sofort.
Wenn Sie möchten, dass personenbezogene Daten entfernt werden, schreiben Sie dies ausdrücklich in dieselbe E-Mail wie die Kündigung oder in eine zweite Nachricht. Heben Sie die Antwort auf, denn bei späteren Rückfragen ist diese Bestätigung hilfreich.
Viele ärgern sich besonders dann, wenn nach der Kündigung keine Rückerstattung kommt. Die Lage ist nüchtern: Für nicht genutzte Restlaufzeiten gibt es in den verfügbaren Angaben keine konkrete Regel, die eine anteilige Rückzahlung zusichert "Es gibt keine spezifische Regelung für die Rückerstattung nicht genutzter Zeiträume, sobald das Abo gekündigt wurde" (display-magazin.ch).
Das bedeutet im Alltag: Wenn Sie mitten in einer bezahlten Periode kündigen, läuft das Abo eher bis zum Ende weiter, statt dass Geld zurückkommt. Die Erfolgschance für eine freiwillige Teilrückerstattung wirkt nach den Daten eher begrenzt.
Nach Schweizer Recht gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Online-Abos. Bei Das Magazin wird aber ein freiwilliges Widerrufsrecht von 14 Tagen für Print-Abonnements ab Bestellung genannt "14 Tage ab Bestellung für Print-Abonnements" (display-magazin.ch).
Das ist für Schweizer Kundinnen und Kunden wichtig, weil viele automatisch von EU-Regeln ausgehen. Für ein digitales Abo nennt die Recherche kein entsprechendes freiwilliges 14-Tage-Recht. Wenn Ihr Fall ein Print-Abo betrifft und die Bestellung erst wenige Tage alt ist, sollten Sie sofort schriftlich widerrufen.
Am besten funktioniert eine Rückforderung schriftlich per E-Mail an [email protected]. Nennen Sie Bestelldatum, Rechnungsbetrag in CHF, Zahlungsart und den Grund, etwa Doppelbelastung oder Abbuchung trotz Kündigung.
Bei Rechnungsfehlern verweist die Recherche direkt auf den Kundenservice "Bei Rechnungsfehlern sollte der Kundenservice kontaktiert werden, um das Problem zu klären" (display-magazin.ch). Eine knappe, dokumentierte Nachricht bringt meist mehr als lange Erklärungen.
Wurde trotz Kündigung weiter belastet und reagiert Das Magazin nicht, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. Bei Kreditkarten ist das oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll, je nach Herausgeber und Regeln von Visa oder Mastercard.
Reichen Sie dazu Kündigungsbestätigung, E-Mail-Verlauf und Kontoauszug ein. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenherausgeber, nicht eine eigene staatliche Chargeback-Stelle. Bei Aufsicht und Rahmenbedingungen spielt die FINMA indirekt mit, aber praktisch lösen Sie den Fall mit der Bank.
Der wichtigste Satz in den Bedingungen betrifft die Verlängerung: "Print-Abonnements verlängern sich mit jeder Ausgabe automatisch; digitale Abonnements verlängern sich monatlich" (display-magazin.ch). Wenn Sie also nichts tun, läuft das Abo weiter.
Ebenso wichtig ist die Laufzeitfrage. Die AGB nennen für Print keine Mindestlaufzeit und für Digital monatliche Kündbarkeit "Keine Mindestlaufzeit für Print-Abonnements; digitale Abonnements sind monatlich kündbar" (display-magazin.ch). Das ist verbraucherfreundlicher als bei vielen Medienabos, hilft aber nur, wenn Sie rechtzeitig kündigen.
Ein kostenloses Print-Probeabo ist nicht vorgesehen "Es sind keine kostenlosen Testversionen für Print-Abonnements verfügbar" (display-magazin.ch). Schweizer Recht soll anwendbar sein, und Streitfälle sollen direkt mit dem Kundenservice geklärt werden (display-magazin.ch).
Für Daten gilt die erwähnte Löschung auf Anfrage. Wenn Sie also nur kündigen, aber keine Datenlöschung verlangen, bleiben Kundendaten unter Umständen zunächst gespeichert. Wer sauber abschliessen will, sollte beides in einem Schritt verlangen.
| Abo | Preis in CHF | Periode | Leistung |
|---|---|---|---|
| Jahresabonnement | CHF 40.00 | Jährlich | 10 Hefte |
Der publizierte Preis für Das Magazin liegt beim Jahresabonnement bei CHF 40.00 für 10 Hefte (dasmagazin.de). Für das Ausland sollen diese Preise ebenfalls gelten, was für Grenzgänger oder Auslandsschweizer relevant sein kann.
Rechnerisch kostet eine Ausgabe beim Jahresabonnement rund CHF 4.00. Für ein Magazin mit Reportagen und Essays ist das im Schweizer Markt eher tief angesetzt, besonders verglichen mit Alternativen wie NZZ Folio oder Zeit Magazin, die oft deutlich über CHF 80 pro Jahr liegen.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den Bedingungen nicht gefunden. Einzelne Nutzer berichten allerdings von unklaren Abrechnungen. Prüfen Sie deshalb jede Belastung genau, auch wenn der Grundpreis mit CHF 40.00 zunächst fair wirkt.
Für Das Magazin ist Schweizer Recht massgeblich laut den vorliegenden AGB (display-magazin.ch). Im Schweizer Obligationenrecht gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für normale Online-Abos. Eine wichtige Ausnahme betrifft Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR mit 14 Tagen Frist, was bei einem üblichen Online-Abo von Das Magazin meist nicht passt.
Wenn im Vertrag keine Kündigungsfrist sauber geregelt wäre, kann als Orientierung eine angemessene Frist gelten. Bei laufenden periodischen Zahlungen wird oft an Art. 266c OR gedacht, also ein Monat auf Ende einer Zahlungsperiode. Für Das Magazin sind aber zuerst die eigenen AGB und die bestätigte Aboperiode entscheidend.
Bei Print-Abos nennt Das Magazin beziehungsweise das ausgewertete Material ein freiwilliges Widerrufsrecht von 14 Tagen ab Bestellung (display-magazin.ch). Das ist kein allgemeiner Automatismus für alle Aboformen, sondern eine freiwillige Regel, auf die Sie sich bei einem neuen Print-Abo direkt berufen sollten.
Wenn trotz Kündigung weiter verrechnet wird, reklamieren Sie zuerst beim Anbieter selbst mit Datum, Betrag und Nachweis. Bleibt die Sache hängen, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden. Auch das SECO bietet allgemeine Informationen zu Konsumentenfragen und Vertragsfallen, selbst wenn es nicht jede Einzelforderung direkt eintreibt.
Für praktische Hilfe ist in der Schweiz die Stiftung für Konsumentenschutz oft die erste Adresse. Bei allgemeinen Markt- und Konsumententhemen ist auch das SECO hilfreich, besonders wenn es um wiederkehrende Vertragsprobleme oder irreführende Abläufe geht.
Das klare Bild aus den vorliegenden Bewertungen ist eher kritisch: 1 positive und 4 negative Rückmeldungen. Die Kündigung von Das Magazin wirkt damit nicht unlösbar, aber deutlich störungsanfällig, vor allem bei Bestätigungen, Supporttempo und Nachbelastungen.
In der Schweiz passen diese Beschwerden gut zu zwei bekannten Frustpunkten: Es werden nach der Kündigung weiter Gebühren verrechnet, und der Kundensupport kann nur auf Englisch verfügbar sein. Das ist gerade bei einer Kündigung unnötig mühsam.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Schwierige Kündigung | 1 von 5 | Mehrere E-Mails nötig |
| Weiterbelastung | 1 von 5 | Trotz Kündigung verrechnet |
| Langsamer Support | 1 von 5 | Späte Antworten |
| Versteckte Kosten | 1 von 5 | Unklare Abrechnung |
| Rasche Rückzahlung | 1 von 5 | Geld zurück erhalten |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| Forum | 4 von 5 | 1 |
| Negativ | 2 | |
| TrustPilot | Negativ | 1 |
| Google Reviews | Negativ | 1 |
Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn Sie vor dem letzten Klick sauber dokumentieren. Speichern Sie den aktuellen Tarif, das nächste Belastungsdatum und die Seite mit Ihrer Abo-Nummer.
Wenn Sie Geld zurückfordern wollen, zählen belastbare Belege. Notieren Sie Buchungsdatum, Betrag, Kartenart und den genauen Grund der Beanstandung, etwa Doppelabbuchung oder Belastung nach Kündigung.
Nach der Kündigung speichern Sie die Bestätigungsmail und prüfen mindestens den nächsten Kontoauszug. Genau dort zeigt sich oft, ob wirklich Schluss ist oder ob nochmals verrechnet wurde.
Ein häufiger Fehler ist die Kündigung ohne Nachweis. Wer nur telefoniert, hat später oft nichts in der Hand. Lösung: Nach dem Telefonat sofort per E-Mail nachfassen und die schriftliche Bestätigung verlangen.
Der zweite Fehler ist die Suche im falschen Menü. Da die Kündigungsoption im Konto nicht immer sichtbar wirkt, verlieren Nutzer unnötig Zeit. Lösung: direkt die offizielle Kündigungsseite aufrufen und parallel per E-Mail kündigen.
Der dritte Fehler ist die Erwartung einer automatischen Teilrückerstattung. Für ungenutzte Restzeiträume ist keine klare Regel bekannt. Lösung: mit einer Nutzung bis zum Periodenende rechnen und nur bei Fehlern aktiv Rückzahlung verlangen.
Der vierte Fehler ist fehlende Kontrolle nach der Kündigung. Gerade Berichte über Weiterbelastungen zeigen, dass Sie den nächsten Kontoauszug prüfen sollten. Lösung: 30 Tage lang Belastungen beobachten und bei Problemen rasch reklamieren.
Ein weiterer Stolperstein ist, dass Leserinnen und Leser auf eine sichtbare Schaltfläche warten, statt den nächstbesten funktionierenden Kanal zu nutzen. Wenn online nichts klar erscheint, ist das kein Grund zum Abwarten. Kündigen Sie am selben Tag zusätzlich an [email protected].
Auch sprachliche Hürden können mühsam sein, wenn der Support nur auf Englisch reagiert. Schreiben Sie trotzdem einfach und eindeutig auf Deutsch, mit allen Fakten in einer Nachricht. Kurze, saubere Mails werden schneller bearbeitet als lange Beschwerdetexte.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Einfach |
| Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel | |
| Google Play | Vor nächster Abrechnung | Keine gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine gefunden | Höher, starker Nachweis |
Online und E-Mail sind am schnellsten, wenn Sie noch vor der nächsten Abrechnung handeln. Der Brief braucht mehr Vorlauf, bietet aber einen klaren Zustellnachweis, falls es später Streit gibt.
Google Play sollten Sie nur dann nutzen, wenn Ihr Abo tatsächlich dort abgeschlossen wurde. Bei Das Magazin ist das nicht der Standardweg aus den vorliegenden Daten, deshalb gilt: immer dort kündigen, wo Sie ursprünglich abgeschlossen haben.
Warten Sie nach dem Absenden nicht einfach ab. Prüfen Sie noch am selben Tag, ob eine Bestätigungsmail eingegangen ist, und setzen Sie sich eine Erinnerung zwei Tage vor der nächsten erwarteten Belastung.
Wenn in der Bestätigung ein Enddatum steht, gleichen Sie dieses mit Ihrer letzten Zahlung ab. Fehlt ein Datum, fragen Sie sofort schriftlich nach. Gerade diese Lücke führt später oft zu Diskussionen.
Kontrollieren Sie mindestens einen vollen Abrechnungszyklus lang Ihre Karte oder Ihr Konto. Taucht trotz Kündigung nochmals eine Belastung auf, reklamieren Sie zuerst bei Das Magazin mit Nachweis und danach bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
In der Schweiz sollten Sie damit nicht zu lange warten. Bei Kreditkarten ist oft eine Frist von rund 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses relevant, je nach Kartenherausgeber. Halten Sie dafür Kündigungsnachweis und Kontoauszug bereit.
Wenn Sie Das Magazin verlassen, aber weiterhin gute Magazintexte suchen, sind NZZ Folio für vertiefte Analysen, Zeit Magazin für Reportagen und Cultura für Kunst und Literatur sinnvolle Alternativen. Preislich bewegen sie sich grob zwischen CHF 50 und CHF 120 pro Jahr.
Wenn Sie Das Magazin schriftlich per Post kündigen möchten, nutzen Sie die bekannte Kündigungsadresse in Zürich:
Einzelne Quellen nennen bei derselben Strasse auch eine leichte Abweichung bei der Postleitzahl. Für eine Kündigung ist 8021 Zürich die sauber belegte Variante aus den vorliegenden Angaben. Schreiben Sie zusätzlich Ihre Abo-Nummer und Ihre E-Mail-Adresse in den Brief.
Ein Brief lohnt sich vor allem dann, wenn E-Mails unbeantwortet bleiben oder wenn schon einmal nach der Kündigung weiter verrechnet wurde. Für normale Fälle ist E-Mail meist schneller, aber bei heiklen Fällen schafft ein postalischer Nachweis mehr Ruhe.
Wenn Sie per Post kündigen, senden Sie das Schreiben nicht erst am letzten Tag. Planen Sie 5 bis 10 Werktage ein, damit die Sendung ankommt und intern verarbeitet werden kann.
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