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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leute merken erst bei der Kündigung, was sie bei Presseplus überhaupt abgeschlossen haben. Genau dort beginnt oft der Frust. Presseplus ist ein Abo für Zeitschriften und Magazine, das in der Schweiz über Presseshop.ch sichtbar ist und laut den verfügbaren Angaben ein digitales Nachrichten- und Magazinangebot mit laufend aktualisierten Inhalten umfasst.
Ein paar Firmendaten bleiben unklar. Ein Gründungsjahr, Nutzerzahlen oder ein offizieller Hauptsitz von Presseplus werden in den hier prüfbaren Quellen nicht klar genannt. Klar ist dagegen die Verbindung zu Presseshop.ch, denn auf der Schweiz-Seite gibt es Informationen zu Presseplus sowie eine Kündigungsadresse in St. Margrethen.
Bezahlt wird bei Presseplus nicht für eine einzelne Ausgabe, sondern für den fortlaufenden Zugang zu Magazin- und Presseinhalten. Laut Preisdaten kostet das Plus Magazin Abo aktuell 106,72 CHF pro Jahr und umfasst den Zugang zu Plus Magazin. Ein kostenloses Probeabo ist laut AGB derzeit nicht vorgesehen.
Für die Praxis heisst das: Sie schliessen kein klassisches Einzelheft, sondern ein Abo ab, das aktiv beendet werden muss. Wer sich nur für einen kurzen Zeitraum anmelden wollte, sollte die Kündigung direkt nach Abschluss vormerken. Das spart Ärger mit einer späteren Belastung.
Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist relevant, dass Preise in CHF erscheinen, etwa 106,72 CHF pro Jahr für das Plus Magazin Abo. Die telefonische Kontaktstelle ist unter (040) 284 84 00 00 erreichbar, wobei keine Servicezeiten genannt werden. Genau das ist unpraktisch, wenn eine Kündigung dringend ist.
Aus Nutzerberichten und den lokalen Hinweisen zeigt sich zudem ein heikler Punkt: Die telefonische Unterstützung ist häufig nur in Englisch verfügbar. Wer auf Deutsch kündigen will, fährt mit dem Kundenkonto oder mit einer E-Mail an [email protected] oft sicherer. Als Alternative nach der Kündigung kommen in der Schweiz etwa Presseshop.ch ab 2,48 CHF pro Ausgabe oder andere Magazinplattformen infrage.
Viele Presseplus-Mitglieder sorgen sich, dass sie nach der Kündigung trotzdem nochmals belastet werden oder den Zugang zu früh verlieren. Diese Sorge ist berechtigt, weil genau solche Fälle gemeldet wurden. Prüfen Sie deshalb vorab Ihr aktuelles Abo, das nächste Belastungsdatum und Ihre letzte Zahlungsbestätigung.
Machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres Kundenkontos mit Abo-Name, Preis und Status. Notieren Sie zusätzlich das Datum der letzten Zahlung und speichern Sie alle wichtigen Inhalte oder Rechnungen lokal. Wenn später etwas schiefgeht, haben Sie sofort Belege zur Hand.
Die direkteste Methode läuft laut Presseplus über das Kundenkonto. Der offizielle Schritt lautet: im Kundenkonto auf Abonnement kündigen klicken und den Anweisungen folgen. Die Hilfe dazu finden Sie im Bereich FAQ von Presseplus.
Der praktische Klickweg ist in der Regel kurz: anmelden, Kundenkonto öffnen, aktives Abonnement aufrufen, Abonnement kündigen wählen und die Bestätigung abschliessen. Achten Sie darauf, bis zur letzten Seite zu gehen. Viele brechen zu früh ab und haben dann nur eine Anfrage gestartet, aber keine bestätigte Kündigung.
Speichern Sie direkt nach dem letzten Schritt den Bildschirm mit Datum und Uhrzeit. Wenn innert 24 Stunden keine Bestätigung per E-Mail kommt, schreiben Sie zusätzlich an [email protected]. Eine positive Bewertung erwähnt, dass die Rückmeldung zur Kündigung in weniger als 24 Stunden kam. Das ist ein gutes Zeichen, aber verlassen Sie sich nicht nur darauf.
Wenn das Kundenkonto unklar ist oder nicht funktioniert, können Sie Presseplus per E-Mail kündigen. Die offizielle Adresse lautet [email protected]. Schreiben Sie kurz und klar: Name, E-Mail des Kontos, Abo-Titel, wenn bekannt Kundennummer, und den Satz, dass Sie Ihr Presseplus-Abonnement zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum. Formulieren Sie zum Beispiel, dass Sie eine Bestätigung innert 3 Werktagen wünschen. Das schafft Klarheit, falls später nochmals eine Belastung auftaucht.
Telefonisch erreichen Sie den Support unter (040) 284 84 00 00. Servicezeiten sind nicht veröffentlicht. Darum eignet sich das Telefon eher, um nachzufragen, ob Ihre schriftliche Kündigung eingegangen ist, als für den einzigen Kündigungsweg.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann zusätzlich schriftlich per Post kündigen. In der Schweiz ist dabei ein Einwurf-Einschreiben oder eine andere nachweisbare Sendung sinnvoll. Es gibt daneben auch digitale Versanddienste wie Postclic, die einen zeitgestempelten Zustellnachweis liefern und den klassischen Gang zur Post ersetzen können.
Für die Post gilt diese Adresse:
In den vorliegenden Daten wurden keine gezielten Kündigungstricks festgestellt. Trotzdem gilt: Wenn Ihnen nach dem Klick auf Kündigen ein Rabatt oder ein Pausenangebot angezeigt wird, lesen Sie die letzte Bestätigungsseite genau. Eine Offerte ist noch keine Kündigung.
Viele möchten nicht zu früh kündigen, weil sie den bezahlten Zugang nicht verlieren wollen. Nach den verfügbaren Angaben kann das Abo jederzeit beendet werden, ohne Mindestbezugspflicht und ohne vorzeitige Kündigungsgebühr. Das spricht dafür, dass der Zugang in der Regel bis zum Ende der bereits bezahlten Periode weiterläuft.
Prüfen Sie das genaue Enddatum in der Bestätigung. Wenn Sie zum Beispiel am 12. April bezahlt haben und am 20. April kündigen, sollte in der Bestätigung stehen, bis wann der Zugriff aktiv bleibt. Fehlt dieses Datum, unbedingt nachfordern.
Laut AGB müssen Kundinnen und Kunden selbst kündigen. Dort steht auch, dass es keine automatische Verlängerung gibt, wenn Kündigungen rechtzeitig erfolgen. Für die Praxis heisst das vor allem: Wer die Kündigung nicht aktiv auslöst, riskiert eine weitere Verrechnung im normalen Aborhythmus.
Gerade weil einige Kundinnen und Kunden von weiteren Belastungen nach der Kündigung berichten, lohnt sich eine doppelte Kontrolle. Bewahren Sie Bestätigung, Rechnungen und Kontoauszüge mindestens bis nach der letzten erwarteten Abrechnung auf.
Laut AGB werden nach der Kündigung keine Daten mehr gespeichert, ausser wenn dies für gesetzliche Zwecke nötig ist. Das betrifft typischerweise Rechnungs- oder Buchhaltungsdaten, die aus steuerlichen oder handelsrechtlichen Gründen befristet aufbewahrt werden können.
Exportfunktionen für persönliche Daten oder Leselisten werden in den Quellen nicht konkret beschrieben. Wenn Ihnen Rechnungen, Kontodaten oder Bestellübersichten wichtig sind, sichern Sie diese vor der Kündigung selbst. Sonst fehlt Ihnen später genau der Nachweis, den Sie für eine Beanstandung brauchen.
Viele Presseplus-Mitglieder ärgern sich, wenn nach einer Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn unklar bleibt, ob Geld zurückkommt. Laut den verfügbaren Angaben werden Erstattungen im Rahmen der Rückgaberechte behandelt, und Rückzahlungen erfolgen innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Kündigung. Für bereits bezahlte, aber nicht lieferbare Ausgaben ist eine Erstattung vorgesehen.
Das ist der wichtigste praktische Punkt: Eine Rückzahlung ist nicht pauschal für jede Restlaufzeit zugesichert, wohl aber bei nicht lieferbaren Ausgaben. Wer eine anteilige Rückerstattung für einen ungenutzten Restmonat erwartet, sollte diese ausdrücklich verlangen, aber nicht automatisch damit rechnen.
Hier wird es schnell verwirrend, weil Presseplus ein 14-tägiges Widerrufsrecht nennt. In der Schweiz gibt es jedoch kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge. Ein 14-tägiges Recht besteht hier nur in besonderen Fällen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR ab 100 CHF oder bei einzelnen Spezialverträgen.
Wenn Presseplus auf seiner Widerrufsseite ein 14-tägiges Widerrufsrecht anbietet, dann ist das für Schweizer Kundschaft vor allem als vertraglich gewährte Möglichkeit relevant. Prüfen Sie dafür die offizielle Seite Widerruf bei Presseplus und handeln Sie rasch ab Erhalt der Ware oder ab Vertragsschluss, je nach Fallbeschreibung.
Schreiben Sie Ihre Forderung am besten per E-Mail an [email protected] und legen Sie konkrete Daten bei: Bestelldatum, Belastungsdatum, Betrag in CHF, Abo-Titel und den Grund der Rückerstattung. Wenn Ausgaben nicht geliefert wurden, nennen Sie die fehlenden Hefte oder den betroffenen Zeitraum so genau wie möglich.
Bitten Sie nicht nur um Rückzahlung, sondern auch um eine Frist. Praktisch sind 7 Kalendertage für die Eingangsbestätigung und 14 Tage für die Auszahlung, weil dieser Zeitraum mit den veröffentlichten Angaben übereinstimmt. Ohne Fristsetzung bleibt Ihre Anfrage oft unnötig liegen.
Wenn trotz bestätigter Kündigung nochmals abgebucht wird und Presseplus nicht reagiert, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung einer Kartentransaktion verlangen. Bei Abo-Diensten ist das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses möglich. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard, unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts und der FINMA.
Nutzen Sie diesen Schritt erst, wenn Sie Ihre Kündigungsbestätigung, die Belastung und mindestens eine erfolglose Kontaktaufnahme dokumentiert haben. Bei Zahlungen über einen Zahlungsdienst gilt dieselbe Logik: zuerst schriftlich reklamieren, danach den Zahlungsanbieter einschalten.
Wer Angst vor einer Abo-Falle hat, findet in den vorliegenden Bedingungen immerhin einen klaren Punkt: Es gibt keine Mindestbezugspflicht, und das Abonnement kann jederzeit beendet werden. Zudem wurde keine Kündigungsgebühr gefunden. Das ist im Abo-Alltag ein echter Vorteil.
Praktisch heisst das: Sie müssen nicht erst mehrere Monate abwarten, bevor Sie Presseplus beenden dürfen. Das lohnt sich besonders, wenn Sie das Angebot nur testweise genutzt haben und rasch wieder raus wollen.
Ein kostenloses Probeabo wird laut AGB derzeit nicht angeboten. Sie müssen also nicht auf eine automatische Umwandlung von gratis zu kostenpflichtig achten, wie man es von anderen Diensten kennt. Das reduziert das Risiko, versehentlich in ein laufendes Abo zu rutschen.
In den AGB steht ausserdem, dass deutsches Recht für die Rechtsbeziehungen gilt und Streitigkeiten über die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission behandelt werden. Für Schweizer Kundschaft ist das vor allem dann relevant, wenn der Support blockiert oder Fristen bestritten werden. Die Quelle dazu ist AGB von Presseplus.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Leistung |
|---|---|---|---|
Plus Magazin Abo | 106,72 CHF | Jährlich | Zugang zu Plus Magazin |
Der veröffentlichte Preis liegt bei 106,72 CHF pro Jahr. Weitere wiederkehrende Presseplus-Pläne sind in den geprüften Quellen nicht klar ausgewiesen. Damit ist die Auswahl überschaubar, aber auch wenig flexibel für Leute, die lieber monatlich zahlen würden.
Weil nur ein Jahrespreis vorliegt, gibt es keinen direkten Vergleich zwischen monatlich und jährlich. Umgerechnet entspricht das rund 8,89 CHF pro Monat. Wer das Angebot nur sporadisch liest, zahlt unter Umständen mehr als nötig.
Zusätzliche Kündigungsgebühren wurden nicht gefunden, und die Angaben sprechen gegen versteckte Kosten bei einer vorzeitigen Beendigung. Das ist positiv. Weniger gut ist, dass unklar bleibt, ob bei längeren Lieferproblemen grosszügig anteilig zurückerstattet wird. Genau dort sollten Sie hartnäckig nachfassen.
Wenn Sie Presseplus aus der Schweiz abgeschlossen haben, gilt nicht automatisch ein allgemeines 14-Tage-Rücktrittsrecht für Onlinekäufe. In der Schweiz sind Verträge grundsätzlich verbindlich. Eine wichtige Ausnahme sind Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. Obligationenrecht, wenn ein Vertrag über 100 CHF in einer Überrumpelungssituation zustande kam.
Für ein normales online abgeschlossenes Presseplus-Abo heisst das meist: Entscheidend sind vor allem die AGB und die freiwilligen Rechte, die Presseplus selbst einräumt. Wenn Presseplus ein 14-tägiges Widerrufsrecht anbietet, können Sie sich darauf berufen, auch wenn das Schweizer Gesetz für Online-Abos kein generelles Widerrufsrecht vorsieht.
Wenn Presseplus nach Ihrer Kündigung weiter abbucht oder eine zugesagte Rückzahlung ausbleibt, dokumentieren Sie zuerst alles schriftlich. Danach können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und zusätzlich die Hinweise des SECO zu Konsumententhemen prüfen. Bei grenzüberschreitenden Fällen lohnt sich eine saubere Chronologie mit Daten, Beträgen und Antworten des Supports.
Als praktische Reihenfolge hat sich bewährt: zuerst Kündigung und Reklamation an Presseplus, dann Mahnung mit Frist von 7 Tagen, danach Beanstandung bei der Bank und parallel Beratung bei einer Konsumentenstelle. Das ist realistischer als lange juristische Schreiben, die oft kaum zusätzlichen Druck erzeugen.
Gesamttrend: 2 positive und 3 negative Bewertungen bei 6 ausgewerteten Rückmeldungen. Die Kündigung von Presseplus wirkt damit nicht grundsätzlich blockiert, aber auch nicht durchgehend reibungslos. Positiv fallen teils schnelle Rückmeldungen auf, negativ vor allem konfuse Abläufe, späte Lieferungen und schwacher Support.
Für die Schweiz passen dazu die lokalen Beschwerden: Manche berichten von weiteren Belastungen nach der Kündigung, und die telefonische Unterstützung ist teils nur in Englisch verfügbar. Unterm Strich ist Presseplus kündbar, aber Sie sollten jede Etappe dokumentieren.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Schnelle Bestätigung | 1 Mal | Antwort innert 24h |
Guter Telefonkontakt | 1 Mal | Freundliche Kündigung |
Schwacher Support | 1 Mal | Keine Antwort auf Mails |
Konfuse Abwicklung | 2 Mal | Hefte stark verspätet |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
TrustPilot | 5/5 | Kündigung | Positiv |
TrustPilot | 5/5 | Telefonkontakt | Positiv |
ShopAuskunft | 2/5 | Lieferstart | Negativ |
ShopAuskunft | 1/5 | Abwicklung | Negativ |
TrustCheck | 1/5 | Support | Negativ |
Bevor Sie kündigen, speichern Sie drei Dinge: Bildschirmfoto des aktiven Abos, letzte Zahlungsbestätigung und Kontaktdaten des Kontos. Gerade wenn später behauptet wird, das Abo sei nicht korrekt beendet worden, sind diese Belege Gold wert.
Für eine Rückforderung brauchen Sie konkrete Angaben: Transaktionsdatum, Betrag in CHF, Abo-Titel und idealerweise die Kündigungsbestätigung mit Enddatum. Fehlt eines dieser Dokumente, verzögert sich die Bearbeitung fast immer.
Der häufigste Fehler ist eine Kündigung ohne Bestätigung. Wer nur auf den letzten Klick vertraut und keinen Nachweis speichert, steht bei einer späteren Belastung schlecht da. Genau deshalb sollten Sie immer Bildschirmfoto und Bestätigungsmail sichern.
Ein zweiter Fehler ist falsche Erwartung bei Rückerstattungen. Viele gehen davon aus, dass jede Restlaufzeit automatisch anteilig zurückbezahlt wird. Die vorliegenden Angaben sagen das aber nicht so klar. Sicher zugesagt ist vor allem die Erstattung für nicht lieferbare Ausgaben.
Drittens warten manche zu lange, obwohl das Abo jederzeit beendet werden kann. Wenn Sie schon wissen, dass Sie Presseplus nicht weiter nutzen wollen, kündigen Sie früh und lassen Sie sich das Enddatum schriftlich nennen. Das lohnt sich kaum, bis zum letzten Tag zu zögern.
Viertens verlassen sich einige nur aufs Telefon. Da keine Servicezeiten genannt sind und Gespräche schwer belegbar sind, ist das riskant. Nutzen Sie Telefon höchstens ergänzend und halten Sie die eigentliche Kündigung schriftlich fest.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web im Kundenkonto | Vor nächster Belastung | Gratis | Einfach |
Vor nächster Belastung | Gratis | Mittel | |
Google Play | Vor nächster Belastung | Gratis | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Gratis | Höher, guter Nachweis |
Die nüchterne Bilanz: Das Kundenkonto ist am schnellsten, E-Mail ist gut dokumentierbar, und Post ist nützlich, wenn es Streit gibt. Einen einzigen perfekten Weg gibt es nicht. Entscheidend ist, dass Sie vor der nächsten Belastung handeln und Belege sichern.
Direkt nach der Kündigung sollten Sie drei Dinge kontrollieren: Kam eine Bestätigung, steht ein Enddatum drin, und ist Ihr Abo im Konto als beendet markiert. Setzen Sie zusätzlich einen Kalendereintrag 3 Tage vor der nächsten möglichen Belastung. So merken Sie früh, falls etwas nicht stimmt.
Schauen Sie danach noch mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus auf Ihre Karte oder Ihr Konto. Wenn trotz Kündigung etwas erscheint, reklamieren Sie sofort schriftlich mit allen Belegen.
Wenn Sie weiterhin Magazine lesen wollen, aber ohne unnötigen Leerlauf, können Sie auf andere Angebote ausweichen. Presseshop.ch bietet Titel ab 2,48 CHF pro Ausgabe und nennt die Möglichkeit, zu kündigen oder zu wechseln. Swiss Magazine Service und Zavvi Newspaper & Magazine Subscriptions sind weitere Optionen, wobei Preise je nach Titel oder ab 3,00 CHF pro Ausgabe genannt werden.
Wenn Sie Presseplus nicht nur online, sondern zusätzlich schriftlich kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie kurz und eindeutig, dass Sie Ihr Presseplus-Abonnement kündigen, und nennen Sie Name, E-Mail-Adresse und wenn möglich die Kundennummer. Legen Sie keine unnötig langen Erklärungen bei. Klarheit bringt hier mehr als Formulierungskunst.
Die Postadresse ist vor allem dann sinnvoll, wenn das Kundenkonto nicht zugänglich ist, E-Mails unbeantwortet bleiben oder Sie für eine spätere Beanstandung einen zusätzlichen Nachweis wollen. In normalen Fällen genügt das Kundenkonto oder eine E-Mail. Bei Streitfällen kann die schriftliche Zusatzspur aber entscheidend sein.
Wenn Sie in der Schweiz nach einer weiteren Belastung reklamieren müssen, hilft Ihnen genau diese saubere Dokumentation. Damit gehen Sie gegenüber Presseplus, Ihrer Bank und notfalls auch gegenüber einer Konsumentenstelle deutlich stärker aufgestellt in die nächste Runde.
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