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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Presseshop.News ist ein abonnementsbasierter Dienst für digitale Inhalte rund um Nachrichten, Analysen und Magazine in der Schweiz. Die offizielle Bestellumgebung läuft über presseshop.ch, während Hilfeseiten und redaktionelle Inhalte auch über Presseshop.News erreichbar sind.
Für Nutzerinnen und Nutzer ist vor allem eines wichtig: Das Abo verlängert sich ohne Kündigung automatisch auf unbestimmte Zeit, und es gibt laut AGB keinen Mindestbezug. Genau diese Kombination ist praktisch, kann aber auch zur Abo-Falle werden, wenn man das Enddatum nicht im Kalender notiert. Die massgeblichen Regeln stehen in den AGB von Presseshop.News (presseshop.ch).
Bezahlt wird bei Presseshop.News nicht einfach nur für einzelne Artikel, sondern für laufenden Zugang zu Ausgaben im Abo-Modell. In den veröffentlichten Angeboten finden sich etwa «Mein Abo» zu 5,43 CHF pro Ausgabe mit 312 Heften pro Jahr und «E-Paper Jahresabo» zu 1,33 CHF pro Ausgabe mit ebenfalls 312 Heften pro Jahr (presseshop.ch).
Relevant für die Kündigung ist die Unterscheidung zwischen normalen Abos und Geschenk-Abos. Das Geschenk Abo endet laut Preisübersicht automatisch und muss deshalb im Normalfall nicht separat beendet werden. Das normale Abo ist dagegen kündbar, verlängert sich ohne Aktion aber weiter.
Für die Schweiz sind Preise in CHF angegeben, was die Kosten klarer macht als bei ausländischen Plattformen. Als Kontaktwege nennt Presseshop.News eine Telefonnummer unter +41 71 220 82 03, E-Mail an [email protected] sowie feste Servicezeiten von Montag bis Donnerstag 8.00 bis 15.45 Uhr und Freitag 8.00 bis 14.30 Uhr.
Viele Mitglieder fühlen sich unsicher, wenn unklar ist, ob die Kündigung online genügt oder noch eine Nachricht nötig ist. Bei Presseshop.News gibt es laut offizieller Kündigungsseite drei konkrete Kanäle: Konto, E-Mail und Telefax. Dunkle Muster wurden in den vorliegenden Daten nicht identifiziert, was ein gutes Zeichen ist, aber auf Nummer sicher gehen lohnt sich trotzdem.
Wenn Sie frustriert sind, weil schon einmal nach einer Kündigung weiterverrechnet wurde, beginnen Sie mit Beweisen. Machen Sie einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Tarifs, notieren Sie das nächste Rechnungsdatum und speichern Sie die Bestellbestätigung. Diese drei Punkte sparen später viel Ärger.
Prüfen Sie auch, ob Sie ein normales Abo oder ein Geschenk Abo haben. Laut Preisangaben endet das Geschenk Abo automatisch, während «Mein Abo» jederzeit kündbar ist, aber ohne Kündigung weiterläuft. Wer hier den falschen Abo-Typ annimmt, verliert oft unnötig Zeit.
Der direkteste Weg führt über das Benutzerkonto. Laut offizieller Kündigungsseite sollen Sie sich in Ihr Konto einloggen und im Abo-Bereich die Kündigungsoption suchen (presseshop.ch). Der praktische Klickpfad lautet in der Regel: Anmelden > Konto > Abonnementbereich > Kündigen.
Wenn die Schaltfläche nicht sofort sichtbar ist, öffnen Sie zusätzlich die Hilfeseite Abo kündigen bei Presseshop.News. Dort finden Sie den Einstiegslink und Hinweise zum Ablauf. Machen Sie am Ende zwingend einen Bildschirmfoto der Bestätigungsseite, ideal mit Datum und Uhrzeit.
Falls der Konto-Weg nicht klappt, können Sie Presseshop.News per E-Mail kündigen. Die offizielle Kündigungsseite nennt [email protected], die Supportdaten nennen [email protected]. Um keine Diskussion über die Zustellung zu riskieren, senden viele Nutzerinnen und Nutzer die Kündigung an beide Adressen gleichzeitig. Schreiben Sie unbedingt Kundennummer, Name, Titel des Abos und gewünschtes Kündigungsdatum hinein.
Telefonisch erreichen Sie den Support unter +41 71 220 82 03. Der Anruf eignet sich gut, wenn Sie rasch klären wollen, ob die Kündigung eingegangen ist. Verlassen Sie sich aber nicht nur auf das Telefon. Bitten Sie immer um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail.
Als weiterer Kanal ist ein Telefax an 004940 2788 2314 möglich (presseshop.ch). Das wirkt altmodisch, kann aber nützlich sein, wenn E-Mails unbeantwortet bleiben. Wer lieber postalisch arbeitet, kann zusätzlich einen eingeschriebenen Brief schicken; als digitale Alternative nutzen manche auch Dienste wie Postclic, die Versand und Öffnung protokollieren.
Viele sorgen sich, dass eine Kündigung wegen eines Formfehlers abgelehnt wird. Bei Presseshop.News braucht es kein kompliziertes Schreiben. Kurz und klar reicht: Ich kündige mein Abonnement von Presseshop.News per nächstmöglichem Termin. Bitte bestätigen Sie mir das Kündigungsdatum schriftlich.
Fügen Sie Ihren vollständigen Namen, Rechnungsadresse, E-Mail-Adresse, Kundennummer und wenn möglich die Bestellnummer bei. Wenn Sie bereits für mehrere Monate bezahlt haben, erwähnen Sie gleich, dass Sie eine Rückzahlung für nicht mehr gelieferte Hefte erwarten. Das passt zur FAQ von Presseshop.News (presseshop.ch).
Wer kündigt, möchte meist nicht zu früh den Zugang verlieren. Da Presseshop.News keine Mindestbezugszeit nennt und jederzeitige Kündigung erlaubt, läuft das Abo in der Regel bis zum bereits bezahlten Zeitraum weiter. Wenn Sie also etwa mitten im Monat kündigen, bleibt der Zugang normalerweise bis zur nächsten Abrechnungsgrenze bestehen.
Bei vorausbezahlten Ausgaben ist ein weiterer Punkt wichtig: Laut FAQ wird für nicht mehr zu liefernde Hefte eine Rückzahlung vorgenommen (presseshop.ch). Das spricht dafür, dass nicht verbrauchte Vorauszahlungen nicht einfach verfallen.
Wenn Sie Presseshop.News nicht kündigen, verlängert sich das Abonnement automatisch auf unbestimmte Zeit. Genau das steht in den AGB (presseshop.ch). Wer die Frist vor dem nächsten Rechnungslauf verpasst, zahlt deshalb oft eine weitere Ausgabe oder einen weiteren Zeitraum.
Zu den Daten sagt Presseshop.News knapp, dass diese nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Eine genaue Löschfrist wird in den vorliegenden Quellen nicht genannt. Speichern Sie deshalb vor der Kündigung Rechnungen, Korrespondenz und falls nötig Inhalte oder Bestellnachweise lokal ab.
Wenn Sie unsicher sind, ob sich ein Widerruf oder eine normale Kündigung mehr lohnt, kommt es auf den Zeitpunkt an. Laut AGB werden bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen alle Zahlungen einschliesslich Lieferkosten zurückerstattet (presseshop.ch). Das ist grosszügiger als das, was in der Schweiz gesetzlich allgemein zwingend wäre.
Bei einer normalen Kündigung nennt die FAQ einen zweiten wichtigen Fall: Bereits bezahlte Monate oder nicht mehr zu liefernde Hefte sollen zurückerstattet werden (presseshop.ch). Zusätzlich werden bei Abrechnungsfehlern Korrekturen und gegebenenfalls Rückerstattungen vorgenommen.
In der Schweiz gibt es grundsätzlich kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden Onlinevertrag. Genau darum ist bei Presseshop.News entscheidend, was der Anbieter selbst zusichert. Die 14 Tage aus den AGB sind also vor allem ein vertraglich gewährtes Recht des Anbieters.
Eine gesetzliche Ausnahme gibt es etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a OR mit 14 Tagen unter bestimmten Bedingungen. Für ein gewöhnlich online abgeschlossenes Presseshop.News-Abo zählt im Alltag aber in erster Linie das freiwillige Widerrufsmodell des Anbieters. Die SKS und das SECO weisen seit Jahren darauf hin, dass man in der Schweiz die AGB genau lesen sollte.
Am schnellsten klappt es meistens schriftlich per E-Mail mit klaren Belegen. Schreiben Sie an [email protected] und [email protected], nennen Sie Bestellnummer, Zahlungsdatum, Betrag in CHF und den Grund. Bei Widerruf sollten Sie zusätzlich das Liefer- oder Erhaltsdatum angeben, damit die 14 Tage nachvollziehbar sind.
Wenn innert einigen Arbeitstagen keine Antwort kommt, rufen Sie unter +41 71 220 82 03 an und verweisen auf Ihre gesendete Nachricht. Bleibt auch das erfolglos und wurde trotz Kündigung weiter belastet, können Sie bei der Kartenbank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz geschieht das meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses, je nach Bedingungen von Visa, Mastercard und Ihrer Bank.
Die AGB von Presseshop.News enthalten drei Punkte, die für Kündigungen zentral sind. Erstens: Ohne Kündigung verlängert sich das Abo automatisch auf unbestimmte Zeit. Zweitens: Es gibt keinen Mindestbezug. Drittens: Es wurden keine frühzeitigen Kündigungsgebühren gefunden (presseshop.ch).
Das ist insgesamt fairer als bei vielen anderen Medien-Abos. Der Haken liegt nur beim Vergessen. Weil die Verlängerung offen weiterläuft, merkt man zusätzliche Belastungen oft erst auf dem Kontoauszug.
Spezifische Testzeiträume wurden in den vorliegenden Angaben nicht erwähnt. Es gibt aber Geschenkabonnements mit Rabatt, die laut Preisübersicht automatisch enden. Für normale Abos gilt schweizerisches Recht, und Streitigkeiten werden gemäss den allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt (presseshop.ch).
Für Sie heisst das praktisch: Wenn ein Geschenk Abo ausläuft, passiert in der Regel nichts weiter. Bei einem normalen Presseshop.News-Abo sollten Sie die Kündigung dagegen vor dem nächsten Rechnungslauf abschicken, sonst läuft das Abo weiter.
Abo | Preis in CHF | Abrechnungsbasis | Leistungen |
|---|---|---|---|
Mein Abo | 5,43 CHF | pro Ausgabe | jederzeit kündbar, 312 Hefte |
Geschenk Abo | 5,43 CHF | pro Ausgabe | endet automatisch, 312 Hefte |
E-Paper Jahresabo | 1,33 CHF | pro Ausgabe | 312 Hefte pro Jahr |
Am teuersten in der veröffentlichten Übersicht sind «Mein Abo» und «Geschenk Abo» mit je 5,43 CHF pro Ausgabe. Deutlich günstiger wirkt das «E-Paper Jahresabo» mit 1,33 CHF pro Ausgabe. Rein rechnerisch ist das ein grosser Abstand pro Heft.
Die Preisnotiz «keine Mindestbezugszeit, jederzeit kündbar» ist positiv, weil dadurch keine klassische Jahresfalle entsteht. Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Falls Ihnen nach einer Kündigung dennoch zusätzliche Kosten auffallen, reklamieren Sie sofort mit Rechnungsnummer und Betrag.
Für Presseshop.News gilt laut AGB schweizerisches Recht. Beim Widerruf ist der wichtigste Punkt: In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für jeden online abgeschlossenen Vertrag. Anders als viele erwarten, kann man also nicht jeden digitalen Abschluss automatisch innert 14 Tagen rückgängig machen.
Ausnahmen bestehen etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a OR, bei bestimmten Konsumkreditverträgen und seit 2022 bei vielen Privatversicherungen. Für ein normales online abgeschlossenes Presseshop.News-Abo ist deshalb entscheidend, dass der Anbieter selbst 14 Tage Widerruf ab Erhalt der Ware vorsieht. Das ist für Kundinnen und Kunden klar besser als das gesetzliche Minimum.
Wenn Presseshop.News nach Ihrer Kündigung weiter belastet, sammeln Sie zuerst Beweise: Kündigungsbestätigung, E-Mail-Verlauf, Kontoauszug, Datum des Widerrufs oder der Kündigung. Schicken Sie danach eine kurze schriftliche Beanstandung an den Support und setzen Sie eine klare Frist von einigen Arbeitstagen für die Korrektur.
Bleibt die Reaktion aus, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder Informationen des SECO nutzen. Bei einer Kartenbelastung ist parallel die Bank zuständig, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle. Achtung, da wird’s heikel: Warten Sie nicht monatelang, denn Kartenbeanstandungen haben oft kurze Fristen.
Für allgemeine Konsumentenfragen sind in der Schweiz vor allem die SKS und das SECO relevant. Das SECO führt offizielle Informationen zu häufigen Konsumentenfragen, während die SKS bei Abo-Fällen und Reklamationen praxisnahe Hilfe bietet.
Das Gesamtbild ist kritisch: 4 von 5 erfassten Rückmeldungen sind negativ, 1 von 5 ist neutral. Positiv herausstechende Erfahrungsberichte zur Kündigung liegen in den vorliegenden Daten nicht vor. Das deutet darauf hin, dass die Kündigung bei Presseshop.News zwar formal möglich ist, in der Praxis aber nicht immer reibungslos läuft.
Wiederkehrende Themen sind unklare Schritte, Belastungen nach der Kündigung und schwacher Kundendienst. Dazu passen auch die lokal erfassten Probleme wie «Sie berechnen weiterhin nach der Kündigung» und «Komplikationen bei der Kündigung aufgrund unklarer Schritte».
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung unklar | 2 | Schritte schwer auffindbar |
Weiterbelastung | 1 | Rechnungen trotz Kündigung |
Kundendienst schwach | 1 | keine klaren Antworten |
Rückzahlung langsam | 1 | mehrfach nachfragen |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
negativ | Kündigung | kritisch | |
Forum | negativ | Weiterbelastung | kritisch |
Trustpilot | negativ | Kundendienst | kritisch |
Trustpilot | neutral | Rückzahlung | gemischt |
Viele Ärgerfälle entstehen nicht wegen der Kündigung selbst, sondern wegen fehlender Nachweise. Sichern Sie vorab einen Bildschirmfoto Ihres Presseshop.News-Abos, die aktuelle Preisanzeige in CHF, das nächste Belastungsdatum und Ihre Kundennummer. Wenn ein Widerruf im Raum steht, notieren Sie zusätzlich das Datum des Erhalts der Ware.
Praktisch ist auch ein PDF der Abo-Seite oder der Bestellbestätigung. So können Sie später belegen, welcher Tarif galt und ob es sich um ein jederzeit kündbares Abo handelte.
Für Rückerstattungen brauchen Sie vor allem Transaktionsdaten. Heben Sie Rechnungsnummer, Zahlungsdatum, Betrag und das verwendete Zahlungsmittel auf. Wenn schon belastet wurde, speichern Sie den Kontoauszug oder die Kartenabrechnung.
Nach der Kündigung sind zwei Beweise Gold wert: die Bestätigung von Presseshop.News und ein Bildschirmfoto der Erfolgsseite im Konto. Ohne diese Unterlagen ist es viel mühsamer, eine spätere Weiterbelastung anzufechten.
Ein häufiger Fall ist die Weiterbelastung trotz gefühlter Kündigung. Meist stellte sich später heraus, dass nur ein Telefonat geführt wurde oder dass die E-Mail keine Kundennummer enthielt. Dann beginnt das Hin und Her mit dem Kundendienst, und das lohnt sich kaum, wenn man es von Anfang an sauber dokumentieren kann.
Ein zweiter Fall betrifft Erwartungen an sofortige Rückzahlungen. Laut Erfahrungsbericht auf Trustpilot klappte die Rückerstattung zwar, dauerte aber länger und brauchte Nachfragen. Rechnen Sie also eher mit einem Prozess in mehreren Schritten als mit einer Gutschrift am selben Tag.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | vor nächster Belastung | keine gefunden | einfach |
vor nächster Belastung | keine gefunden | mittel | |
Telefax | vor nächster Belastung | keine gefunden | mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | keine gefunden | höher, starker Nachweis |
Wenn Sie schnell handeln wollen, ist das Webkonto am direktesten. Wenn Sie bereits schlechte Erfahrungen mit Antworten oder Rechnungen gemacht haben, kann eine zusätzliche E-Mail sinnvoll sein. Bei heiklen Streitfällen bringt ein eingeschriebener Brief mehr Nachweis, braucht aber mehr Zeit.
Keiner dieser Wege ist pauschal für alle ideal. Entscheidend ist, dass Ihre Presseshop.News-Kündigung vor der nächsten Belastung eintrifft und Sie den Eingang belegen können.
Kontrollieren Sie sofort, ob eine Bestätigung mit Datum eingetroffen ist. Fehlt sie nach kurzer Zeit, haken Sie telefonisch unter +41 71 220 82 03 nach. Setzen Sie sich zusätzlich eine Kalendererinnerung auf den Tag der nächsten erwarteten Belastung.
Prüfen Sie dann Ihr Kundenkonto erneut. Wenn der Abo-Status noch aktiv aussieht, heisst das nicht zwingend, dass nichts passiert ist, aber es sollte ein Enddatum oder ein Hinweis auf die Beendigung sichtbar sein.
Beobachten Sie Ihr Bankkonto und die Kartenabrechnung noch mindestens einen weiteren Rechnungszyklus. Taucht trotz bestätigter Kündigung erneut eine Belastung von Presseshop.News auf, reklamieren Sie zuerst beim Anbieter und danach bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion. In der Schweiz geschieht das oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie nach der Kündigung eine Alternative suchen, kommen je nach Leseverhalten mehrere Dienste infrage. Kioskpresse startet ab 9,99 CHF pro Monat, PressReader liegt bei etwa 29,99 CHF pro Monat und Readly bei etwa 14,99 CHF pro Monat. Wer nur Hilfe beim Beenden oder Vergleichen sucht, kann auch Aboalarm kostenlos prüfen.
Eine konkrete Postadresse für Kündigungen wurde in den vorliegenden verifizierten Quellen nicht gefunden. Presseshop.News nennt für die Beendigung ausdrücklich das Konto, E-Mail und Telefax. Wer nicht lange suchen will, fährt mit diesen offiziellen Kanälen meist schneller.
Wenn Sie trotzdem postalisch arbeiten möchten, sollten Sie vor dem Versand zuerst beim Support unter +41 71 220 82 03 nach der aktuellen Zustelladresse fragen. So vermeiden Sie, dass ein Brief an der falschen Stelle landet und die Frist verstreicht.
In der Praxis funktioniert die Kündigung von Presseshop.News am saubersten über das Kundenkonto mit zusätzlicher E-Mail-Bestätigung. Gerade wenn Sie Sorge haben, den Zugang zu früh zu verlieren oder später keine Rückerstattung zu erhalten, ist diese Doppelspur sinnvoll. Sie haben dann einen digitalen Nachweis und zugleich einen direkten Supportkontakt.
Grüezi an alle, die es einfach wollen: Konto-Kündigung auslösen, Bestätigung sichern, E-Mail hinterherschicken und die nächste Belastung kontrollieren. Mehr braucht es bei Presseshop.News meistens nicht, aber diese vier Schritte sollten Sie wirklich konsequent machen.
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