Postclic Premium unbegrenzt: Werbeangebot für BHD 0.400 für 48h, dann BHD 21.560 pro Monat ohne Bindung

Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Viele Leserinnen und Leser ärgern sich erst bei der Kündigung, weil vorher nicht ganz klar war, wie Presseshop funktioniert. Presseshop ist ein Abo-Dienst für Zeitschriften und digitale Ausgaben in der Schweiz mit Angeboten auf presseshop.ch und eigenen Seiten für Aboformen, Standard-Abos und ePaper.
Die bekannten Vertragsinfos sind recht klar: Abos verlängern sich ohne Kündigung automatisch und es gibt laut AGB keine Mindestvertragsdauer. Genau das ist für Kündigungen entscheidend, denn «jederzeit kündbar» heisst bei Presseshop nicht «endet automatisch», ausser beim ausdrücklich genannten Geschenkabo "endet automatisch" (presseshop.ch).
Bezahlt wird bei Presseshop je nach Titel für gedruckte Hefte, ePaper oder digitale Inhalte. Ein Standard Abo kostet 1693,01 CHF pro Jahr für 312 Hefte, ein 1 Jahr ePaper 1560,00 CHF pro Jahr ebenfalls für 312 Hefte, und der 11 Freunde Club Digital kostet 6,49 CHF pro Monat (presseshop.ch).
Wer ungern in eine Abo-Falle tappt, sollte den Unterschied zwischen laufendem Abo und automatisch endendem Geschenkabo kennen. Beim Geschenkabo zu 1693,01 CHF pro Jahr steht ausdrücklich, dass es automatisch endet, während normale Abos ohne Kündigung weiterlaufen (presseshop.ch).
Für die Schweiz relevant sind die Kontaktangaben mit Schweizer Telefonnummer +41 71 220 82 03 und die Kündigungsadresse in St. Margrethen. Der Kundendienst ist laut den verfügbaren Angaben von Montag bis Sonnabend von 8 bis 20 Uhr erreichbar, ein Live-Chat ist nicht vorhanden (presseshop.ch).
Bei den lokalen Problemen fällt auf, dass einzelne Kundinnen und Kunden über weitere Belastungen nach der Kündigung berichten. Zudem wird teils ein Kundenservice nur in Englisch erwähnt, obwohl das Angebot auf einer Schweizer Seite läuft. Gerade deshalb lohnt es sich, Kündigungen sauber zu dokumentieren und auf Nummer sicher zu gehen.
Viele Presseshop-Mitglieder sorgen sich, dass sie zu früh den Zugang verlieren oder nachher keine Beweise haben. Schauen Sie deshalb vor dem Absenden auf Ihre letzte Rechnung, notieren Sie das nächste Belastungsdatum und machen Sie ein Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos mit Preis und Laufart.
Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Print und digital. Wenn Sie ein ePaper oder einen digitalen Zugang nutzen, sichern Sie vorher Rechnungen, E-Mails und allfällige Bestellnummern, denn nach der Kündigung werden Daten gemäss Datenschutzbestimmungen weiter nach den internen Regeln behandelt, aber Presseshop nennt dazu in den AGB keine öffentlich sichtbare Detailfrist.
Wenn die Kündigungsschritte unklar wirken, ist das frustrierend. Für Presseshop ist der offiziell genannte Weg simpel: Senden Sie Ihre Kündigung an [email protected] oder nutzen Sie die Seite Kündigung beziehungsweise das Kontaktformular auf der Webseite (presseshop.ch).
Ein sichtbarer Konto-Pfad wie «Mein Konto > Abonnement > kündigen» ist in den vorliegenden Quellen nicht konkret beschrieben. Darum ist der praktisch sauberste Online-Weg eine kurze E-Mail mit Name, Abo-Titel, Kundennummer, Rechnungsadresse und dem klaren Satz, dass Sie das Presseshop-Abo zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wenn Sie eine direkte Rückmeldung möchten, können Sie Presseshop unter +41 71 220 82 03 anrufen. Die publizierten Zeiten sind Montag bis Sonnabend von 8 bis 20 Uhr, was für die Schweiz recht kundenfreundlich ist, aber bei heiklen Fällen sollten Sie sich Namen der Mitarbeitenden und Uhrzeit des Gesprächs notieren.
Zusätzlich nennt Presseshop eine Faxnummer: 004940 2788 2314. Fax ist heute selten, kann aber nützlich sein, wenn Sie eine schriftliche Spur wollen. Senden Sie das gleiche Kündigungsschreiben wie per E-Mail und bewahren Sie den Sendebericht auf.
Eine Postkündigung ist nicht der Hauptweg, aber sie ist möglich und gerade bei Streit über spätere Belastungen oft hilfreich. Ein modernes digitales Pendant zur klassischen eingeschriebenen Sendung sind Dienste wie Postclic, bei denen Versand und Zustellung mit Zeitnachweisen dokumentiert werden; das kann praktisch sein, wenn Sie Belege ohne Papierordner wollen.
Für Presseshop können Sie Ihre Kündigung an die Schweizer Postfachadresse senden:
Schreiben Sie kurz und konkret. Nennen Sie Abo, Kundennummer, Datum und Ihren Wunsch nach Kündigungsbestätigung. Rechnen Sie auf dem Postweg mit etwa 5 bis 10 Arbeitstagen bis zur sicheren Verarbeitung.
Viele haben Angst, dass nach dem Absenden sofort Schluss ist. Bei Presseshop ist das Entscheidende das nächste Abrechnungsdatum: Abos können jederzeit gekündigt werden, aber ohne Kündigung verlängern sie sich automatisch. Praktisch bedeutet das meistens, dass der Zugang oder die Lieferung bis zum bereits bezahlten Zeitraum weiterläuft (presseshop.ch).
Wenn Sie zum Beispiel am 10. Mai kündigen und das Abo bis Ende Mai bezahlt ist, sollten Sie die Leistung in der Regel bis zum Ende dieser Periode erhalten. Bei im Voraus bezahlten Monaten nennt Presseshop ausdrücklich eine Rückzahlung für nicht mehr zu liefernde Hefte, was für Printabos relevant ist (presseshop.ch).
Wer nichts unternimmt, bleibt im Abo. Die AGB sagen klar: "Ohne eine Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch." Das ist der typische Punkt, an dem Abo-Fallen entstehen, wenn man die Verlängerung im Kalender nicht markiert.
Zu den Daten hält Presseshop fest, dass diese nach der Kündigung gemäss Datenschutzbestimmungen behandelt werden. Eine öffentliche Detailangabe dazu, welche Kontodaten sofort gelöscht werden und welche wegen Buchhaltung aufbewahrt bleiben, ist in den verfügbaren Quellen nicht genauer ausformuliert. Speichern Sie deshalb vorab Rechnungen und Bestellbestätigungen selbst.
Viele Presseshop-Kundinnen und Kunden fürchten, dass nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder bereits bezahltes Geld verloren ist. Die gute Nachricht: Presseshop nennt mehrere Rückerstattungsfälle ausdrücklich. Bei Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist werden alle Zahlungen einschliesslich Lieferkosten zurückerstattet, und bei vorausbezahlten Monaten wird der Betrag für nicht mehr gelieferte Hefte zurückgezahlt (presseshop.ch).
Bei Abrechnungsfehlern soll die Rechnung korrigiert werden und Sie werden informiert. Eine feste Zahl von Tagen für die Auszahlung nennt Presseshop in den öffentlich sichtbaren Angaben nicht. In der Praxis sollten Sie nach wenigen Arbeitstagen eine Bestätigung verlangen und nach spätestens 14 Tagen erneut nachhaken, wenn nichts passiert.
Für Presseshop gilt laut den vorliegenden Angaben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen. Der Widerruf muss innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt gegeben werden. Das passt zu den auf der Presseshop-Seite publizierten Informationen zum Widerruf (presseshop.ch).
Wer online bestellt hat, sollte den Widerruf per E-Mail senden und dieselben Vertragsdaten wie bei einer Kündigung angeben. Wenn bereits Ware verschickt wurde, beginnt die Frist in der Regel mit dem Erhalt der Ware durch Sie oder eine von Ihnen benannte Person.
Am effizientesten läuft der Antrag schriftlich an [email protected]. Nennen Sie Bestellnummer, Betrag in CHF, Belastungsdatum und den Grund, etwa Widerruf innert 14 Tagen, nicht gelieferte Hefte oder falsche Rechnung. Fügen Sie eine Kopie der Rechnung oder einen Kontoauszug an.
Falls Presseshop trotz bestätigter Kündigung erneut abbucht, reklamieren Sie zusätzlich bei Ihrer Bank oder beim Kartenherausgeber. In der Schweiz spricht man meist von Kartenrückbelastung oder Beanstandung einer Kartentransaktion. Bei Kreditkarten ist eine Reklamation in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll, je nach Regeln von Visa, Mastercard und Ihrer Bank.
Die Presseshop-AGB sind beim Kündigungsthema ziemlich eindeutig. "Ohne eine Kündigung verlängert sich das Abonnement automatisch" und zugleich "Es gibt keine Mindestvertragsdauer; Abonnements können jederzeit gekündigt werden" (presseshop.ch). Für Kundinnen und Kunden heisst das: Sie sind nicht lange gebunden, müssen aber selbst aktiv kündigen.
Das ist fairer als Jahresverträge mit starrer Laufzeit, aber nur dann, wenn Sie den Termin nicht verpassen. Wer das Abo einfach laufen lässt, wird weiter belastet. Genau hier entstehen laut Rezensionen die häufigsten Konflikte.
Kostenlose Testversionen sind bei Presseshop derzeit nicht erwähnt. Damit entfällt die klassische Falle eines Probeabos, das still in ein Vollabo kippt. Dafür bleibt die automatische Verlängerung des normalen Abos der zentrale Punkt, auf den Sie achten müssen (presseshop.ch).
Als anwendbares Recht steht Schweizer Recht im Vordergrund, und für Streitigkeiten sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Das hilft bei der Einordnung: Wenn nach der Kündigung weiter belastet wird, sichern Sie Belege und wenden sich zuerst an Presseshop, danach bei Bedarf an Ihre Bank und an Beratungsstellen wie die SKS.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptleistung |
|---|---|---|---|
| Standard Abo | 1693,01 CHF | Jährlich | 312 Hefte, jederzeit kündbar |
| Geschenkabo | 1693,01 CHF | Jährlich | 312 Hefte, endet automatisch |
| 1 Jahr ePaper | 1560,00 CHF | Jährlich | 312 Hefte, jederzeit kündbar |
| 11 Freunde Club Digital | 6,49 CHF | Monatlich | Digitale Inhalte |
| AD Architectural Digest E-Paper | 7,00 CHF | 10 Ausgaben pro Jahr | Internationales Wohn-Magazin |
Das teuerste der hier erfassten laufenden Jahresangebote ist das Standard Abo mit 1693,01 CHF, gleichauf mit dem Geschenkabo. Das günstigste monatliche Modell ist der 11 Freunde Club Digital für 6,49 CHF pro Monat. Das lohnt sich für Leserinnen und Leser, die flexibel bleiben wollen und keine hohe Vorauszahlung möchten.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Auch für eine vorzeitige Kündigung fallen laut den vorliegenden Bedingungen keine Kosten an. Preisangaben sind für 2026 genannt, eine publizierte Historie zu Preiserhöhungen liegt in den verfügbaren Quellen nicht vor.
Wenn Sie ein Presseshop-Abo online abgeschlossen haben, gilt laut den verfügbaren Angaben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ohne Begründung. Diese Frist beginnt grundsätzlich ab dem Tag, an dem Sie oder eine von Ihnen bestimmte Person die Ware in Besitz nimmt. Bei rein digitalen Leistungen zählt der schriftliche Widerruf innerhalb von 14 Tagen besonders.
Presseshop selbst nennt ebenfalls, dass der Widerruf innerhalb von 14 Tagen schriftlich bekannt gegeben werden muss. Das passt zur publizierten Widerrufsregelung und ist für die Praxis entscheidend: Wer am 15. Tag schreibt, ist meist zu spät und muss auf Kulanz hoffen.
Für Abos sind Kündigungsfristen oft in AGB geregelt. Bei Presseshop ist die Lage günstiger als bei vielen anderen Diensten, weil keine Mindestvertragsdauer genannt wird und jederzeit gekündigt werden kann. Trotzdem verlängert sich das Abo ohne Kündigung automatisch, also sollten Sie vor dem nächsten Belastungstermin handeln.
Wenn Presseshop nicht reagiert oder weiter abbucht, können Sie sich in der Schweiz an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden und bei Preis- oder Vertragsfragen zusätzlich Informationen des SECO prüfen. Gerade bei wiederholten Belastungen nach einer bestätigten Kündigung ist das der Punkt, an dem man auf Nummer sicher gehen sollte.
Für eine Beschwerde sammeln Sie zuerst E-Mail-Verlauf, Rechnungen, Kontoauszüge und die Kündigungsbestätigung. Schreiben Sie Presseshop nochmals mit einer klaren Frist von zum Beispiel 10 Kalendertagen. Bleibt die Antwort aus, melden Sie den Fall Ihrer Bank und holen parallel Rat bei einer Konsumentenschutzstelle.
Nützliche Anlaufstellen in der Schweiz sind das SECO und die SKS. Die offizielle Bundesstelle finden Sie online über das Staatssekretariat für Wirtschaft, während die Stiftung für Konsumentenschutz bei typischen Abo-Problemen praxisnahe Hilfe bietet.
Das klare Bild aus den vorliegenden Rezensionen ist eher kritisch: 1 positive und 4 negative Rückmeldungen aus 5 ausgewerteten Stimmen. Die Kündigung wirkt bei Presseshop nicht unlösbar, aber in der Praxis berichten mehrere Personen über mühsame Abläufe, langsame Antworten und weitere Belastungen nach dem Storno.
Die wiederkehrenden lokalen Probleme passen dazu: "Nach der Kündigung weiterhin Belastungen" und "Kundenservice nur in Englisch". Positiv ist immerhin, dass mindestens eine Person eine schnelle Rückerstattung für nicht gelieferte Ausgaben erhalten hat.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Weitere Belastungen | 2 von 5 | Abbuchung trotz Storno |
| Schwierige Kündigung | 1 von 5 | Mühsamer Ablauf |
| Langsamer Kundendienst | 1 von 5 | Späte Antwort |
| Problemloser Refund | 1 von 5 | Schnelle Rückzahlung |
| Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
| TrustPilot | 4 von 5 | Rückerstattung | Positiv |
| TrustPilot | 2 von 5 | Kündigung | Negativ |
| 1 von 5 | Belastung | Negativ | |
| Google Reviews | 2 von 5 | Kundendienst | Negativ |
| Forum | Ohne Zahl | Gebühren | Negativ |
Wenn Sie bereits genervt sind, weil Schritte unklar sind, hilft eine saubere Dokumentation sofort. Sichern Sie vor der Kündigung ein Bildschirmfoto des aktuellen Presseshop-Abos, die letzte Rechnung, die Bestellnummer und das Datum der nächsten Belastung. Gerade bei Jahresbeträgen von 1560,00 CHF oder 1693,01 CHF ist das kein Detail.
Für Rückerstattungen brauchen Sie zusätzlich Zahlungsbelege. Am besten speichern Sie Kartenabrechnung, E-Banking-Auszug, Datum der Belastung und den genauen Betrag in CHF. Ohne diese Angaben verzögert sich die Bearbeitung oft unnötig.
Speichern Sie die Bestätigungsmail von Presseshop sofort lokal ab und machen Sie ein zusätzliches Bildschirmfoto. Wenn Sie telefonisch gekündigt haben, halten Sie Datum, Uhrzeit und Namen der kontakteten Person fest.
Kontrollieren Sie danach mindestens die nächsten ein bis zwei Kontoabschlüsse. Viele Streitfälle beginnen erst dann, wenn eine weitere Abbuchung auftaucht und die ursprüngliche Bestätigung nicht mehr auffindbar ist.
Ein typischer Fall ist die Kündigung kurz vor der nächsten Abrechnung ohne Screenshot oder E-Mail-Kopie. Wenn dann doch eine Rechnung kommt, steht Aussage gegen Aussage. Mit einem klar datierten Schreiben und gespeicherter Bestätigung ist der Fall viel einfacher.
Ein zweiter häufiger Fehler ist das Vertrauen auf Kulanz statt auf Fristen. Wer bei Presseshop erst nach Ablauf der 14 Tage widerrufen will, erhält meist keine volle Rückerstattung mehr über diesen Weg. Dann bleibt nur noch die normale Kündigung zum nächstmöglichen Termin.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Web oder Konto | Vor nächster Abrechnung | Gratis | Einfach |
| Telefon | Vor nächster Abrechnung | Gratis | Mittel |
| Fax | Vor nächster Abrechnung | Gratis | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Gratis | Höher, bester Beleg |
Es gibt bei Presseshop nicht den einen perfekten Weg für alle. Wer es schnell will, nutzt E-Mail oder das Kontaktformular. Wer besonders gute Beweise will, ergänzt den Vorgang mit Fax oder Post. Da keine Kündigungsgebühr genannt ist, entscheidet vor allem Ihr Bedürfnis nach Tempo oder Nachweis.
Praktisch fährt man oft am besten mit einer Kombination aus E-Mail und gesicherten Belegen. So bleibt der Aufwand klein und Sie haben im Streitfall mehr in der Hand.
Wenn Sie Angst haben, später doch nochmals belastet zu werden, handeln Sie sofort nach. Prüfen Sie, ob die Bestätigung ein Enddatum oder zumindest den nächstmöglichen Kündigungstermin nennt. Fehlt das, fragen Sie am gleichen Tag nach. Setzen Sie sich zudem eine Kalendererinnerung auf das nächste erwartete Abrechnungsdatum.
Kontrollieren Sie danach Ihre Kartenabrechnung oder Ihr E-Banking. Taucht trotz Kündigung eine weitere Belastung auf, reklamieren Sie diese bei Presseshop und anschliessend bei Ihrer Bank. In der Schweiz ist eine Beanstandung der Kartentransaktion meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses sinnvoll.
Wenn Sie Presseshop verlassen, müssen Sie nicht zwingend auf digitale Magazine verzichten. Readly bietet eine Flatrate für 19.90 CHF pro Monat, Kiosk.ch verkauft digitale Titel einzeln oder je nach Angebot, und Scribd kostet 9.99 CHF pro Monat. Wer lieber verschiedene klassische Zeitschriftenabos sucht, findet bei Presseplus.de Angebote ab 10 CHF pro Monat.
Wenn Sie Presseshop schriftlich per Post kündigen möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Schicken Sie im Schreiben Ihren Namen, Ihre Adresse, die Kundennummer, den genauen Abo-Titel und den Kündigungswunsch mit Datum. Eine kurze, klare Formulierung reicht völlig.
Die Postadresse ist besonders nützlich, wenn es bereits Streit über Rechnungen oder eine unklare Bestätigung gibt. Für normale Fälle ist die E-Mail an [email protected] meist schneller. Wenn Sie aber maximale Beweissicherheit möchten, kann ein schriftlicher Versand zusätzlich helfen.
Grüezi gesagt ist schnell, Belege gesichert sind besser. Genau das spart bei Presseshop am meisten Zeit, falls nach der Kündigung doch noch Fragen auftauchen.
Already sent a letter? Enter its tracking number to see its proof of dispatch and certified timestamp.