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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Motor Presse verkauft in der Schweiz vor allem Zeitschriften-Abos zu Titeln wie MOTORSPORT aktuell, Motor Klassik und MOTORRAD. Das Angebot läuft über den Shop für die Schweiz mit CHF-Preisen wie 120.00 CHF für 25 Ausgaben von MOTORSPORT aktuell oder 18.60 CHF für 26 Ausgaben des MOTORRAD E-Paper (shop.motorpresse.de).
Für Kündigungen ist wichtig zu wissen, was man überhaupt gebucht hat. Bei Motor Presse geht es meist um klassische Jahresabos mit automatischer Verlängerung, nicht um ein jederzeit stoppbares Monatsabo. Genau hier tappen viele in eine Abo-Falle, weil sie erst beim Ablauf merken, dass sich das Abo nochmals um ein Jahr verlängert hat.
Bezahlt wird je nach Titel für Print, E-Paper oder Kombi-Angebote mit gedruckter Ausgabe und digitalem Zugriff. Das Kombi-Abo Motor Klassik umfasst 12 Ausgaben zu 12.72 CHF pro Ausgabe, dazu kommt bei diesem Angebot die erste Ausgabe gratis (shop.motorpresse.de).
Bei anderen Offerten locken Vorteile wie kostenlose Zustellung oder Probevorteile. Das klingt attraktiv, kann aber teuer werden, wenn man die Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf verpasst. Wer nur einen Test wollte, sollte das Abo-Datum sofort im Kalender sichern.
Für die Schweiz gibt es einen eigenen Shopbereich und eine Schweizer Firmenadresse in Schwerzenbach. Praktisch ist die Preisangabe in CHF, weniger praktisch für hiesige Kundinnen und Kunden ist, dass laut Beschwerden der Kundendienst teils nur auf Englisch erreichbar sei, obwohl das Angebot für die Deutschschweiz vermarktet wird.
Die Kündigung kann laut Kundenservice über ein Kontaktformular, per E-Mail an [email protected] oder telefonisch unter +49 781 639 6658 erfolgen, erreichbar Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr (shop-ch.motorpresse.de). Wer auf Nummer sicher gehen will, prüft vor der Kündigung, ob das eigene Abo aus dem Schweizer Shop stammt und welche Laufzeit in der Bestellbestätigung steht.
Viele sind frustriert, wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird. Darum lohnt sich vor dem Absenden ein kurzer Kontrollblick auf die letzte Rechnung, das Startdatum und die nächste Verlängerung. Laut AGB verlängern sich Abos automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird (shop.motorpresse.de).
Machen Sie vorab einen Bildschirmfoto Ihres aktuellen Abos, notieren Sie Titel, Kundennummer und gewünschtes Kündigungsdatum. Wenn Sie ein Print-plus-Digital-Abo haben, speichern Sie auch die Angebotsseite oder Ihre Bestellmail. Diese Unterlagen helfen später, falls Motor Presse die Kündigung nicht sofort zuordnet.
Wenn Ihnen unklare Schritte auf die Nerven gehen, sind Sie nicht allein. Der offiziell genannte Online-Weg läuft über den Kundenservice und das Kontaktformular, nicht über einen klar dokumentierten Knopf mit festem Klickpfad im Konto. Genau deshalb sollten Sie Ihre Nachricht präzise formulieren und den Versandbeleg sichern (shop-ch.motorpresse.de).
Öffnen Sie den Kundenservice von Motor Presse über Kundenservice Schweiz. Wählen Sie das Kontaktformular, tragen Sie Name, E-Mail-Adresse, wenn möglich Kundennummer, den genauen Abo-Titel und den Satz ein, dass Sie das Abo fristgerecht zum nächstmöglichen Termin kündigen möchten.
Schreiben Sie zusätzlich hinein, dass Sie eine schriftliche Bestätigung per E-Mail wünschen. Nach dem Absenden speichern Sie den Bildschirmfoto der Bestätigungsseite. Weil keine besonderen Kündigungstricks dokumentiert sind, geht es hier weniger um versteckte Knöpfe als um saubere Belege.
Die E-Mail-Adresse für Kündigungen lautet [email protected], die Telefonnummer ist +49 781 639 6658, erreichbar Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr (shop-ch.motorpresse.de). In der Praxis ist E-Mail oft besser als Telefon, weil Sie damit einen klaren Zeitnachweis haben und den Text exakt dokumentieren können.
Bei einer Kündigung per E-Mail sollte der Betreff direkt sein, etwa Motor Presse Abo kündigen mit Ihrem Zeitschriftentitel. In den Text gehören Name, Adresse, Kundennummer, Titel des Abos und die Formulierung, dass Sie zum nächstmöglichen Termin kündigen. Verlangen Sie am Schluss eine Bestätigung mit Enddatum.
Wenn Sie telefonisch kündigen, notieren Sie Datum, Uhrzeit und den Namen der Person am Telefon. Bitten Sie sofort um eine schriftliche Bestätigung per E-Mail. Ohne Bestätigung bleibt oft Streit über den genauen Inhalt des Gesprächs, und genau dort entstehen viele spätere Mahnungen.
Ein Brief ist nicht der schnellste Weg, aber für manche Kundinnen und Kunden sinnvoll, wenn E-Mails unbeantwortet bleiben. In der Schweiz genügt oft ein sauber dokumentierter Versandnachweis. Wer lieber digital statt klassisch arbeitet, kann dafür auch einen zertifizierten digitalen Briefdienst wie Postclic nutzen, mit Zeitstempel und Sendungsnachweis.
Verwenden Sie im Brief dieselben Angaben wie in der E-Mail und schicken Sie ihn früh genug ab. Rechnen Sie für den Postweg mit 5 bis 10 Arbeitstagen. Warten Sie nicht bis kurz vor Fristende, sonst wird’s heikel, wenn das Abo bereits in die automatische Verlängerung rutscht.
Viele haben Sorge, nach der Kündigung sofort den Zugang zu verlieren. Bei Motor Presse endet das Abo in der Regel nicht sofort, sondern zum Ende der laufenden Periode. Wenn Ihr Jahresabo also noch bis zum 31. Oktober läuft und die Kündigung rechtzeitig eingeht, erhalten Sie die bezahlten Ausgaben bis zu diesem Datum.
Für bereits bezahlte, aber noch nicht versandte Hefte ist laut Widerrufs- und Erstattungsangaben eine Rückerstattung vorgesehen, wenn ein wirksamer Widerruf vorliegt oder bezahlte Hefte nicht mehr versandt werden (shop.motorpresse.de). Beim E-Paper sollten Sie damit rechnen, dass der digitale Zugriff spätestens mit dem Ende der laufenden Laufzeit stoppt.
Wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich das Abo laut AGB automatisch um ein weiteres Jahr. Die Frist beträgt einen Monat vor Ablauf, die Mindestlaufzeit in der Regel ein Jahr (shop.motorpresse.de). Gerade Probeangebote und Studentenangebote sind heikel, weil sie sich ebenfalls automatisch verlängern können.
Zur Aufbewahrung von Benutzerdaten nach Kündigung macht Motor Presse keine genauen Angaben in den AGB. Speichern Sie deshalb vor dem Kündigen Rechnungen, digitale Ausgaben und Ihre Bestätigungs-E-Mails selbst. Wer seine Unterlagen nicht sichert, hat später bei einer Reklamation oft unnötig Aufwand.
Motor Presse nennt eine klare Frist für den Widerruf: Nach einem wirksamen Widerruf werden alle gezahlten Beträge innerhalb von vierzehn Tagen zurückerstattet (shop.motorpresse.de). Für nicht versandte, bereits bezahlte Hefte ist ebenfalls eine Rückerstattung vorgesehen.
Weniger klar ist die Lage bei normalen Kündigungen mitten in der Laufzeit. Eine allgemeine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Restmonate ist in den vorliegenden Angaben nicht ausdrücklich zugesichert. Wer einfach nur vorzeitig aus dem Jahresabo aussteigen will, sollte also nicht automatisch mit Geld zurück rechnen.
Hier gibt es oft Missverständnisse. In der Schweiz besteht für normale Onlinebestellungen kein allgemeines Widerrufsrecht. Ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gibt es vor allem bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht oder bei bestimmten Spezialfällen wie Konsumkrediten.
Motor Presse verweist zwar auf eine Widerrufsfrist von 14 Tagen. Das stammt aus den verwendeten Bedingungen und kann für Sie günstig sein, ist aber nicht dasselbe wie ein allgemeiner Schweizer Standard für jeden Onlinekauf. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren wollen, nutzen Sie das Formular unter Widerrufsformular und schicken Sie zusätzlich eine E-Mail an [email protected].
Schicken Sie Ihre Rückerstattungsanfrage mit Kundennummer, Rechnungsdatum, bezahltem Betrag und kurzer Begründung. Nennen Sie konkret, ob es um einen Widerruf innert 14 Tagen oder um nicht gelieferte Hefte geht. Fügen Sie Kontoauszug oder Zahlungsbeleg als Anhang bei.
Wenn trotz wirksamer Kündigung weiter abgebucht wird, reklamieren Sie zuerst direkt bei Motor Presse. Bleibt die Antwort aus, können Sie bei Kreditkarten in der Schweiz meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung der Kartentransaktion bei Ihrer Bank einreichen. Zuständig ist die kartenausgebende Bank, nicht eine eigene staatliche Chargeback-Stelle; massgeblich sind die Regeln von Visa oder Mastercard sowie die Aufsicht im Rahmen des Finanzmarktrechts und der FINMA.
Die wichtigste Klausel lautet: Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt wird (shop.motorpresse.de). Das ist der Punkt, an dem die meisten unnötigen Zusatzkosten entstehen.
Ebenso relevant ist die Mindestlaufzeit von in der Regel einem Jahr. Wer kurz nach Abschluss merkt, dass das Heft doch nicht passt, kommt mit einer normalen Kündigung meist erst zum Ende dieser ersten Laufzeit raus. Das lohnt sich kaum, wenn man die Frist verschläft und nochmals 12 Monate gebunden ist.
Probe- und Studentenangebote verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird (shop.motorpresse.de). Prüfen Sie bei solchen Aktionen besonders genau, wann die Erstlaufzeit endet. Tragen Sie das Datum am besten am Tag des Abschlusses in Ihren Kalender ein.
In den AGB steht zudem, dass deutsches Recht gilt, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gleichzeitig richtet sich Ihr Alltag als Kundin oder Kunde in der Schweiz bei Fragen zur Reklamation natürlich auch nach Schweizer Stellen wie SKS oder SECO. Zur Datenspeicherung nach Kündigung bleibt Motor Presse unkonkret.
Abo | Preis in CHF | Zeitraum | Leistungen |
|---|---|---|---|
MOTORSPORT aktuell, Vorteils-Abo | 120.00 CHF | 25 Ausgaben | Wöchentlich, Zustellung gratis |
Motor Klassik Kombi-Abo, Print + E-Paper | 12.72 CHF pro Ausgabe | 12 Ausgaben | Print, E-Paper, 1. Ausgabe gratis |
MOTORRAD E-Paper | 18.60 CHF | 26 Ausgaben | 2-wöchentlich, E-Paper |
PS-Angebot! | 75.68 CHF | 8 Ausgaben | Monatlich, Zustellung gratis |
Beim Stückpreis wirkt Motor Klassik mit 12.72 CHF pro Ausgabe klar am teuersten unter den konkret bezifferten Angeboten. Das MOTORSPORT aktuell Vorteils-Abo verteilt 120.00 CHF auf 25 Ausgaben und ist damit pro Heft deutlich günstiger.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden in den AGB nicht gefunden. Der eigentliche Kostenpunkt ist die automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr. Wer ein Probeangebot nur laufen lässt, zahlt oft mehr als geplant, obwohl die eigentliche Kündigung kostenlos wäre.
Für Abos wie Motor Presse gibt es in der Schweiz keine allgemeine gesetzliche Standardfrist für jede Kündigung. Massgeblich sind in der Praxis die Vertragsbedingungen, hier also vor allem die AGB mit der Frist von einem Monat vor Ablauf. Wenn nichts Besonderes vereinbart ist, wird bei regelmässigen Leistungen oft auf übliche Fristen abgestellt, doch bei Motor Presse liegt die Frist ausdrücklich in den Bedingungen.
Ein allgemeines Widerrufsrecht für Onlinekäufe gibt es in der Schweiz nicht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht besteht vor allem bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR und bei einzelnen Sonderfällen. Wenn Motor Presse selbst ein 14-tägiges Widerrufsfenster anbietet, können Sie sich darauf berufen, auch wenn das schweizerische Gesetz nicht jeden Onlineabschluss automatisch erfasst.
Wenn Motor Presse nach Ihrer Kündigung weiter abbucht, reklamieren Sie zuerst schriftlich beim Anbieter mit Datum, Kundennummer und Belegen. Setzen Sie eine kurze Frist von 10 Tagen für Antwort oder Korrektur. Das ist oft wirksamer als mehrere unklare Nachfragen am Telefon.
Wenn nichts passiert, können Sie sich an die Stiftung für Konsumentenschutz wenden oder Informationen beim SECO nachlesen. Für Fragen zu Haustürgeschäften und Widerruf bietet der Bund Hilfen über das Konsumentenportal. Die in den Daten genannte föderale Schlichtungsstelle ist für Motor Presse nicht als verpflichtendes Verfahren vorgesehen, weil laut AGB keine Verpflichtung zur Streitbeilegung vor Verbraucherschlichtungsstellen besteht.
Das Bild ist klar negativ: 1 positive zu 5 negativen Bewertungen. Kündigen ist bei Motor Presse nicht unmöglich, aber aus Sicht vieler Nutzerinnen und Nutzer fehleranfällig. Besonders häufig tauchen Berichte über weitere Belastungen nach der Kündigung und fehlende Bestätigungen auf.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Weiterbelastung | 3 von 6 | Trotz Kündigung abgebucht |
Keine Bestätigung | 1 von 6 | Antwort blieb aus |
Kundendienst | 1 von 6 | Schlecht erreichbar |
Verpasste Frist | 1 von 6 | Abo verlängert sich |
Quelle | Bewertung | Hauptthema | Stimmung |
|---|---|---|---|
Postclic | 5/5 | Einfache Kündigung | Positiv |
TrustPilot | 1/5 | Mahnungen | Negativ |
TrustPilot | 1/5 | Weiterabbuchung | Negativ |
TrustPilot | 1/5 | Kundendienst | Negativ |
TrustPilot | 1/5 | Drei Mahnungen | Negativ |
Postclic | Ohne Zahl | Frist verpasst | Negativ |
Wenn Sie genervt sind, möchten Sie das Abo oft einfach loswerden. Trotzdem spart saubere Dokumentation viel Ärger. Halten Sie Bestellmail, Rechnung, Kundennummer, Abo-Titel und den letzten Kontoauszug bereit. Für eine Rückerstattung brauchen Sie zusätzlich Betrag, Zahlungsdatum und den Grund Ihrer Forderung.
Speichern Sie bei einer Online-Kündigung den Bildschirmfoto des Formulars und bei einer E-Mail die gesendete Nachricht samt Zeitstempel. Gerade bei Beschwerden über spätere Belastungen ist dieser Nachweis Gold wert.
Bewahren Sie die Kündigungsbestätigung, die Antwortmail und mindestens zwei folgende Kontoauszüge auf. Wenn Ihr Abo Ende Oktober ausläuft, kontrollieren Sie also auch die Belastungen im November und Dezember.
Bei Print-Abos notieren Sie zudem, wann die letzte Ausgabe angekommen ist. Wenn nach dem Enddatum weiter geliefert oder verrechnet wird, können Sie Ihr Dossier sofort an Motor Presse oder an Ihre Bank weitergeben.
Der häufigste Fehler ist die verpasste Frist. Beispiel: Ein Jahresabo läuft am 30. September aus, die Kündigung geht aber erst am 5. September ein. Weil laut AGB spätestens einen Monat vor Ablauf gekündigt werden muss, verlängert sich das Abo nochmals um ein Jahr.
Ein zweiter Fehler ist die Kündigung ohne Beleg. Wer nur anruft und keine Bestätigung verlangt, steht bei einer späteren Mahnung schlecht da. Eine dritte Falle betrifft Probeangebote. Auch diese können sich automatisch verlängern, wenn Sie nicht rechtzeitig handeln.
Vierter Fehler: Man wartet nach dem Absenden einfach ab. Wenn nach 7 bis 14 Tagen keine Bestätigung kommt, sollten Sie sofort nachfassen und die erste Nachricht nochmals mitsenden. Eine positive Bewertung berichtet zwar von einer Bestätigung innerhalb von zwei Wochen, aber mehrere negative Stimmen zeigen, dass das nicht immer klappt.
Fünfter Fehler: Weiterabbuchungen werden zu spät beanstandet. Kontrollieren Sie Ihren Kartenabschluss sofort. In der Schweiz lässt sich eine unberechtigte Belastung bei der kartenausgebenden Bank oft innert 30 Tagen beanstanden. Wer zu lange wartet, macht sich das Leben unnötig schwer.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Web oder Konto | Vor nächster Verlängerung | Gratis | Einfach |
Vor nächster Verlängerung | Gratis | Mittel | |
Google Play | Vor nächster Belastung | Gratis | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Gratis | Höher, guter Nachweis |
Online und E-Mail sind am schnellsten, wenn Sie sofort einen Beleg sichern. Der Brief ist langsamer, gibt aber einen zusätzlichen Nachweis. Entscheidend ist weniger der Kanal als die saubere Dokumentation mit Datum, Abo-Titel und Bestätigungsanfrage.
Zu Google Play gibt es in den vorliegenden Quellen keinen bestätigten speziellen Motor Presse-Aboverkauf über Android. Falls Ihr Bezug tatsächlich über Google Play lief, müssen Sie die Kündigung dort direkt im Store auslösen, sonst läuft die Belastung weiter.
Speichern Sie sofort Ihre Belege und setzen Sie eine Erinnerung 14 Tage später. Wenn bis dann keine Bestätigung eingetroffen ist, kontaktieren Sie Motor Presse erneut über [email protected] oder telefonisch unter +49 781 639 6658.
Prüfen Sie nach dem offiziellen Enddatum noch mindestens zwei Abrechnungsperioden. Bei Kreditkarte bedeutet das in der Praxis zwei Kartenabschlüsse. Taucht eine neue Belastung auf, reklamieren Sie sie sofort bei Motor Presse und gegebenenfalls innert 30 Tagen bei Ihrer Bank als Beanstandung einer Kartentransaktion.
Wenn Sie Motor Presse kündigen, müssen Sie nicht ganz auf Auto- und Mobilitätsmagazine verzichten. Als Alternativen kommen etwa Auto Bild mit ungefähr 50 bis 70 CHF pro Jahr, MOTORRAD mit etwa 50 bis 65 CHF pro Jahr oder Promobil mit etwa 55 bis 75 CHF pro Jahr infrage.
Wenn Sie lieber schriftlich per Post kündigen oder zusätzlich einen Brief schicken möchten, verwenden Sie diese Schweizer Adresse:
Schreiben Sie im Brief Ihren vollständigen Namen, die Kundennummer, den Abo-Titel und den Wunsch nach Kündigung zum nächstmöglichen Termin. Senden Sie den Brief nicht erst in der letzten Woche vor Fristablauf.
Für die meisten Fälle sind E-Mail oder Kontaktformular schneller als die Post. Wenn Sie aber schon einmal keine Antwort erhalten haben oder eine laufende Streitigkeit dokumentieren müssen, ist ein zusätzlicher Brief oft hilfreich.
Am Ende zählt, dass Sie den Zugang zur Kündigung nachweisen können. Wer auf Nummer sicher gehen will, kombiniert E-Mail mit sauber gesichertem Beleg und kontrolliert danach die nächsten Abbuchungen sehr genau.
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