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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Verlagshaus24 verkauft vor allem Zeitschriften-Abos mit Print- und Digitalzugang über verlagshaus24.ch. Im Angebot finden sich konkrete Modelle wie das P.M. Vorteilsabo „Plus“ für 114,40 CHF pro Jahr und das Clausewitz Vorteilsabo „Plus“ für 72,00 CHF pro Jahr (verlagshaus24.ch).
Für die Kündigung relevant ist der organisatorische Aufbau: Die Kündigungsadresse liegt in Deutschland, und in den Angaben erscheint die GeraNova Bruckmann Verlagshaus GmbH als zuständige Stelle. Wer in der Schweiz abonniert, schliesst also zwar über die Schweizer Seite ab, hat beim Kundendienst aber teils mit grenzüberschreitenden Abläufen zu tun.
Viele ärgern sich erst bei der Kündigung, weil dann klar wird, was genau im Abo steckt und wie lange es läuft. Bei Verlagshaus24 zahlen Sie je nach Titel für gedruckte Ausgaben, digitale Ausgaben, Prämien und teils eine automatische Verlängerung, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird: „Verträge verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden“ (verlagshaus24.ch).
Ein Geschenkabo mit 12 Ausgaben für 50,60 CHF endet laut Angebotsbeschreibung automatisch, was bei normalen Vorteilsabos gerade nicht der Fall ist. Das monatliche selbermachen-Abo startet ab 3,99 CHF pro Ausgabe und wird als flexibel beschrieben, während andere Modelle erst nach einem Jahr kündbar sind (verlagshaus24.ch).
Für die Schweiz ist praktisch, dass es eine eigene .ch-Seite mit Preisen in CHF gibt. Weniger praktisch ist, dass laut Rückmeldungen der telefonische Support teilweise hauptsächlich auf Englisch läuft, obwohl viele Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz klare deutschsprachige Hilfe erwarten.
Ein kostenloses Probeabo ist derzeit nicht angegeben, und die Mindestlaufzeit hängt vom gewählten Abo ab (verlagshaus24.ch). Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, prüfen Sie vor der Kündigung immer auf der Produktseite oder im Kundenkonto, ob Ihr Abo monatlich läuft, nach einem Jahr kündbar ist oder automatisch endet wie ein Geschenkabo.
Viele Verlagshaus24-Mitglieder fühlen sich frustriert, wenn nach der Kündigung weiter verrechnet wird oder wenn unklar bleibt, bis wann der Zugang läuft. Darum lohnt sich vor dem Absenden ein kurzer Kontrollblick auf Abotyp, nächstes Belastungsdatum und den aktuellen Status im Kundenkonto.
Machen Sie einen Bildschirmfoto von Ihrem Tarif, notieren Sie das nächste Rechnungsdatum und speichern Sie vorhandene Bestell- oder Kundennummern. Wer Print plus Digital nutzt, sollte zusätzlich festhalten, welche Ausgaben schon geliefert wurden, falls es später Diskussionen über den Leistungszeitraum gibt.
Der direkte Weg läuft über das persönliche Kundenkonto. Verlagshaus24 nennt selbst den Pfad: Anmelden, zu „Verträge kündigen“ gehen und den Anweisungen folgen (verlagshaus24.ch).
Praktisch heisst das meist: Konto öffnen, den Bereich mit Ihren laufenden Abos aufrufen, „Verträge kündigen“ auswählen und die Bestätigung bis zur letzten Seite durchklicken. Schliessen Sie den Vorgang erst ab, wenn eine Bestätigungsseite erscheint oder eine Bestätigungs-E-Mail eintrifft. Die offizielle Hilfeseite dazu ist Abo kündigen.
Ich würde nach dem letzten Klick sofort zwei Belege sichern: einen Bildschirmfoto der Schlussseite und die E-Mail-Bestätigung. Genau diese zwei Nachweise helfen später am meisten, wenn doch noch eine Abbuchung kommt oder der Status im Konto nicht sauber aktualisiert wird.
Wenn das Konto hakt oder Sie keinen Zugriff mehr haben, geht die Kündigung auch per E-Mail an [email protected] (verlagshaus24.ch). Schreiben Sie kurz und klar: vollständiger Name, Kundennummer, Magazin, Kündigungswunsch und gewünschtes Kündigungsdatum. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung.
Telefonisch erreichen Sie den Kundendienst unter +49 (0) 89 46 22 00 01, Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr (verlagshaus24.ch). Das Telefon eignet sich gut, um den Status zu klären, aber verlassen Sie sich für die Beweissicherung nicht nur auf ein Gespräch. Bitten Sie nach jedem Telefonat um eine E-Mail-Bestätigung.
Als zusätzliche Möglichkeit gibt es den Postweg. Gerade bei heiklen Fällen nutzen manche ein Einschreiben oder eine digitale Zustellungslösung wie Postclic, weil dabei Versand, Empfang und Öffnung sauber dokumentiert werden. Die Kündigungsadresse finden Sie am Schluss dieses Leitfadens.
Achtung, da wird’s heikel: Verlagshaus24 schreibt, dass sich Verträge automatisch verlängern, sofern sie nicht gekündigt werden (verlagshaus24.ch). Dazu kommt laut den vorliegenden Angaben eine Kündigung mit Vorlauf von 14 Tagen oder nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Das bedeutet: Wer zu spät dran ist, rutscht schnell in die nächste Periode.
Positiv ist, dass keine eigentlichen Kündigungsgebühren gefunden wurden. Negativ ist, dass Nutzerberichte von mühsamer Bearbeitung sprechen. Wenn Sie weniger als 14 Tage vor der nächsten Belastung kündigen, steigt das Risiko, dass die Kündigung erst für die nächste Periode verarbeitet wird. Darum besser nicht bis zum letzten Abend warten.
Viele sorgen sich, dass sie nach der Kündigung zu früh den Zugang verlieren. Bei Verlagshaus24 hängt das Ende des Zugangs vom Abotyp und vom bereits bezahlten Zeitraum ab. In der Praxis gilt meist: Das Abo läuft bis zum Ende der bezahlten Periode weiter, danach endet Printlieferung und Digitalzugang.
Bei einem Jahresabo, das zum Beispiel am 15. März belastet wurde, ist der realistische Endpunkt der nächste periodische Ablauf, nicht der Kündigungstag. Ein Geschenkabo ist einfacher, weil die Lieferung laut Angebotsbeschreibung automatisch endet und keine zusätzliche Kündigung nötig ist (verlagshaus24.ch).
Vergessen Sie die Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch. Gerade bei Vorteilsabos mit Prämie kann das unangenehm sein, weil viele Kundinnen und Kunden nur wegen des Einstiegspreises oder der Prämie abgeschlossen haben und das Abo danach nicht weiterführen wollten.
Die Mindestlaufzeit ist vom gewählten Abonnement abhängig (verlagshaus24.ch). Prüfen Sie darum nach der Kündigung im Konto oder in der Bestätigung, ob dort wirklich ein Enddatum steht. Wenn nur „erhalten“ oder „in Bearbeitung“ erscheint, würde ich nachfassen.
Zur Datenaufbewahrung nach der Kündigung macht Verlagshaus24 keine konkreten Angaben in den vorliegenden Informationen. Wenn Sie Digitalausgaben, Rechnungen oder Bestellübersichten brauchen, sichern Sie diese vor Ablauf des Abos lokal als Bildschirmfoto oder PDF.
Wer nur wegen des Digitalzugangs abonniert hat, sollte insbesondere gespeicherte Ausgaben vor dem Enddatum prüfen. Fehlt später der Zugriff, wird eine nachträgliche Wiederbeschaffung oft mühsam und das lohnt sich kaum.
Viele kündigen in der Hoffnung auf eine anteilige Rückzahlung und sind dann enttäuscht. Verlagshaus24 nennt klar den Fall des Widerrufs: „Wenn der Vertrag widerrufen wird, erhält der Kunde alle Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten, innerhalb von 14 Tagen zurück“ (verlagshaus24.ch).
Für nicht genutzte Restlaufzeiten ist die Lage weniger klar. Es gibt keine saubere, allgemein formulierte Zusage für anteilige Erstattungen bei normaler Kündigung. Genau darum sollten Sie nicht automatisch damit rechnen, dass ein bereits bezahltes Jahresabo pro rata zurückkommt.
In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für alle Online-Abos. Verlagshaus24 gewährt laut seinen Angaben aber ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt der Ware, ohne Angabe von Gründen (verlagshaus24.ch). Das ist ein freiwillig zugesagtes Recht des Anbieters und für Sie sehr wertvoll.
Wenn Sie also ein Printabo abgeschlossen haben und noch in dieser 14-Tage-Frist sind, sollten Sie ausdrücklich nicht nur „kündigen“, sondern „widerrufen“ schreiben. Dieser Unterschied macht in der Praxis oft aus, ob Sie noch Geld zurückbekommen oder nur das Abo zum nächsten Termin beenden.
Schicken Sie Ihren Antrag am besten per E-Mail an [email protected] und nennen Sie Bestelldatum, Zahlungsbetrag und Grund. Formulieren Sie eindeutig, ob Sie den Vertrag widerrufen oder ob Sie wegen einer Fehlbelastung nach Kündigung eine Rückzahlung verlangen.
Wenn Verlagshaus24 nachweislich trotz Kündigung weiter abbucht, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen. In der Schweiz läuft das meist über die kartenausgebende Bank, oft innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig sind also Bank oder Kartenherausgeber, nicht eine spezielle staatliche Stelle.
Für eine solche Kartenrückbelastung brauchen Sie starke Belege: Kündigungsbestätigung, Kontoauszug, E-Mail-Verlauf und möglichst einen Bildschirmfoto des Kundenkontos. Wer per Kreditkarte über Visa oder Mastercard bezahlt hat, sollte im Formular ausdrücklich erwähnen, dass die Belastung trotz fristgerechter Kündigung erfolgt ist.
Die wichtigste Klausel lautet: „Verträge verlängern sich automatisch, sofern sie nicht gekündigt werden“ (verlagshaus24.ch). Das ist der Kernpunkt jeder Verlagshaus24-Kündigung. Dazu kommt, dass die Mindestlaufzeit vom gewählten Abo abhängt, also nicht jedes Angebot gleich flexibel ist.
Beim P.M. Vorteilsabo „Plus“ steht etwa „jederzeit kündbar nach einem Jahr“, was faktisch eine Bindung von 12 Monaten bedeutet (verlagshaus24.ch). Wer das übersieht, erwartet oft zu früh ein Vertragsende.
Eine kostenlose Testversion ist derzeit nicht angegeben (verlagshaus24.ch). Das reduziert zwar die klassische Abo-Falle mit Probephase, ändert aber nichts daran, dass Sie die Verlängerung aktiv stoppen müssen, wenn das Abo nicht weiterlaufen soll.
Als anwendbares Recht wird deutsches Recht genannt, und zu Daten nach der Kündigung fehlen konkrete Angaben (verlagshaus24.ch). Für Schweizer Kundinnen und Kunden heisst das vor allem: sauber dokumentieren, klar kommunizieren und Fristen nicht knapp kalkulieren.
Abo | Preis in CHF | Periode | Leistungen |
|---|---|---|---|
P.M. Vorteilsabo „Plus“ | 114,40 CHF | jährlich | 13 Ausgaben, Print + Digital, Prämie |
Clausewitz Vorteilsabo „Plus“ | 72,00 CHF | jährlich | 6 Ausgaben, Print + Digital, Prämie |
Geschenkabo | 50,60 CHF | jährlich | 12 Ausgaben, endet automatisch |
selbermachen - Abo | ab 3,99 CHF | monatlich | Digitale Ausgaben, flexibel |
Das teuerste veröffentlichte Modell in diesen Daten ist das P.M. Vorteilsabo „Plus“ mit 114,40 CHF pro Jahr. Das günstigste laufende Modell ist das selbermachen-Abo ab 3,99 CHF pro Ausgabe, wobei die tatsächlichen Jahreskosten von der Erscheinungsweise abhängen.
Preislich interessant ist das Geschenkabo für 50,60 CHF, weil es automatisch endet. Wer einfach jemandem 12 Ausgaben schenken will, vermeidet damit eher Verlängerungsstress als bei einem regulären Jahresabo.
Verlagshaus24 weist darauf hin, dass Preise in künftigen Jahren steigen können (verlagshaus24.ch). Wenn Sie ein Jahresabo nur wegen einer Prämie abgeschlossen haben, prüfen Sie vor der Verlängerung, ob der laufende Nutzen den Preis noch rechtfertigt.
Versteckte Kündigungsgebühren wurden nicht gefunden. Die eigentlichen Kostenfallen liegen eher bei verpassten Fristen und bei der automatischen Verlängerung als bei separaten Bearbeitungsgebühren.
Viele in der Schweiz gehen davon aus, dass für jedes Online-Abo automatisch 14 Tage Widerruf gelten. Das stimmt so nicht. In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für alle online abgeschlossenen Verträge. Besondere Regeln gibt es etwa für Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR, für Konsumkredite und für gewisse Versicherungen.
Für ein normales Verlagshaus24-Abo stützen Sie sich deshalb primär auf die AGB des Anbieters und auf das, was Ihnen konkret zugesichert wurde. Wenn Verlagshaus24 freiwillig 14 Tage Widerruf ab Erhalt der Ware einräumt, dann können Sie sich genau darauf berufen, auch wenn das Schweizer Recht kein allgemeines Online-Widerrufsrecht vorgibt.
Eine gesetzliche Standardfrist für Konsumenten-Abos wie in anderen Ländern gibt es in der Schweiz nicht. Bei periodischen Verträgen kommt es stark auf die AGB an. Für monatliche Zahlungen gilt als Orientierung oft eine angemessene Frist von rund einem Monat nach Art. 266c OR, doch Verlagshaus24 nennt in den vorliegenden Angaben einen Vorlauf von 14 Tagen.
Wenn Ihre Bestätigung oder Produktseite eine längere Bindung vorsieht, etwa ein Jahr, ist diese Mindestlaufzeit im Alltag entscheidend. Die SKS rät bei Abo-Streitigkeiten regelmässig dazu, Vertragsunterlagen und Werbeversprechen sauber zu sichern, damit Sie belegen können, was beim Abschluss tatsächlich galt.
Wenn Verlagshaus24 trotz Kündigung weiter belastet oder eine zugesagte Rückzahlung ausbleibt, reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter per E-Mail mit Fristsetzung von 10 bis 14 Tagen. Bleibt die Antwort aus, können Sie Ihren Fall bei der Stiftung für Konsumentenschutz einreichen und bei Zahlungsfragen zusätzlich Ihre Bank einschalten.
Auch das SECO ist bei Preis- und Konsumententhemen eine wichtige Referenzstelle, selbst wenn es nicht jede Einzelfallkündigung bearbeitet. Für eine saubere Beschwerde brauchen Sie Kündigungsbeleg, Rechnungen, Zahlungsnachweise und die Korrespondenz in zeitlicher Reihenfolge.
Für Unterstützung ist die Stiftung für Konsumentenschutz besonders relevant. Die offizielle Anlaufstelle finden Sie hier: Stiftung für Konsumentenschutz. Beim Bund hilft als Informationsquelle zudem das SECO.
Gerade wenn deutsches Recht in den AGB steht, aber Sie in der Schweiz wohnen, lohnt sich eine kurze Einschätzung durch eine Konsumentenschutzstelle. Das spart oft Zeit und verhindert, dass Sie sich in endlosen E-Mails verlieren.
Das Urteil fällt eher kritisch aus. In den vorliegenden Bewertungen sind 4 von 5 Rückmeldungen negativ und keine klar positiv. Die Kündigung wirkt auf dem Papier einfach, in der Praxis berichten mehrere Nutzer aber über Nachfragen, weitere Belastungen und schwachen Kundendienst.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Nachbelastung | häufig | weiterhin abgebucht |
Bearbeitung | häufig | mehrmals nachfragen |
Kundendienst | wiederkehrend | unfreundlich |
Rückerstattung | wiederkehrend | keine Rückzahlung |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
TrustPilot | negativ | 2 |
gemischt | 2 | |
Stummi Forum | negativ | 1 |
Positiv ist immerhin: Ein neutraler Bericht sagt, die Kündigung selbst sei einfach gewesen. Es wurden zudem keine klar identifizierten Dunkelmuster gefunden. Trotzdem sollten Sie bei Verlagshaus24 besonders gut dokumentieren, weil genau dort die häufigsten Probleme auftauchen.
Wenn Sie sich schon jetzt über unklare Schritte ärgern, hilft eine kleine Checkliste mehr als langes Suchen. Sichern Sie vor der Kündigung den aktuellen Abo-Status, das nächste Belastungsdatum und die Produktseite Ihres Tarifs. Das sind die Unterlagen, die im Streitfall am schnellsten überzeugen.
Für einen Rückzahlungsantrag brauchen Sie Datum, Betrag und Zahlungsweg. Notieren Sie deshalb genau, ob mit Kreditkarte, Lastschrift oder einem anderen Mittel bezahlt wurde und welche Summe in CHF abgebucht wurde.
Nach der Kündigung gehören die Bestätigungs-E-Mail und ein Bildschirmfoto der Erfolgsseite in einen eigenen Ordner. Kontrollieren Sie die nächsten Kontoauszüge mindestens einen weiteren Abrechnungszyklus lang.
Der häufigste Fehler ist eine Kündigung ohne Beleg. Wenn später weiter abgebucht wird, stehen Sie sonst mit leeren Händen da. Genau dieses Muster taucht in den Bewertungen mehrfach auf.
Wenn Sie die Frist fast verpasst haben, kündigen Sie sofort über Konto und E-Mail parallel. Das erhöht die Chance, dass mindestens ein Zeitstempel klar dokumentiert ist. Bei telefonischem Kontakt notieren Sie Datum, Uhrzeit und Namen der Ansprechperson.
Falls Verlagshaus24 eine Rückerstattung ablehnt, obwohl Sie noch in der Widerrufsfrist sind, antworten Sie mit Bezug auf das auf der Seite genannte 14-Tage-Widerrufsrecht. Und wenn nach der Kündigung trotzdem eine Belastung auftaucht, reklamieren Sie umgehend beim Anbieter und nötigenfalls bei der Bank innert 30 Tagen nach Kartenabschluss.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Kundenkonto | vor nächster Abrechnung | gratis | einfach |
vor nächster Abrechnung | gratis | mittel | |
Google Play | vor nächster Abrechnung | gratis | mittel |
Einschreiben | 5 bis 10 Werktage | gratis | höher, guter Nachweis |
Wenn Sie Zugang zum Konto haben, ist der Onlineweg meist am schnellsten. Bei technischem Problem oder fehlendem Login ist E-Mail die praktischste Ausweichroute. Ein Brief ist vor allem bei strittigen Fällen nützlich, wenn Sie einen zusätzlichen Zustellnachweis wollen.
Für Verlagshaus24 ist keine eigentliche Kündigungsgebühr ersichtlich. Entscheidend ist also weniger das Geld als die Dokumentation. Wählen Sie den Weg, bei dem Sie am Ende die saubersten Belege in der Hand haben.
Viele haben Sorge, dass die Kündigung zwar abgeschickt, aber intern nicht korrekt verbucht wurde. Prüfen Sie deshalb noch am selben Tag, ob eine Bestätigung eingetroffen ist und ob im Konto ein Enddatum erscheint. Setzen Sie sich zusätzlich eine Kalendererinnerung 3 Tage vor der nächsten möglichen Belastung.
Kontrollieren Sie danach mindestens einen weiteren Karten- oder Kontoabschluss. Taucht eine unberechtigte Belastung auf, können Sie in der Schweiz bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion einreichen, meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses.
Wenn Sie nach der Kündigung einfach eine andere Bezugsquelle suchen, sind in der Schweiz besonders Buchhaus.ch, Thalia und Weltbild naheliegend. Buchhaus.ch ist als Schweizer Online-Buchhandlung lokal verankert, Thalia bietet ein breites Sortiment inklusive E-Books, und Weltbild deckt Bücher und weitere Medien ab.
Zalando ist zwar in den Daten als Alternative genannt, passt aber thematisch eher für Mode und Schuhe als für Zeitschriften oder Bücher. Für Leserinnen und Leser in der Schweiz sind darum Buchhaus.ch oder Thalia meist die sinnvolleren Ersatzoptionen.
Wenn Sie Ihre Kündigung nicht online oder per E-Mail schicken wollen, können Sie die postalische Adresse verwenden:
Schreiben Sie Name, Kundennummer, betroffenen Titel und das gewünschte Kündigungsdatum in den Brief. Bei laufender Frist würde ich zusätzlich am gleichen Tag per E-Mail kündigen, damit der Zeitstempel gesichert ist.
Die Briefpost ist besonders dann hilfreich, wenn Ihr Konto nicht zugänglich ist oder wenn Sie schon einmal vergeblich nachfassen mussten. Wegen der Zustellung nach Deutschland sollten Sie aber ein paar Werktage Reserve einplanen, vor allem wenn die nächste Abrechnung nah ist.
Für die meisten Fälle ist Verlagshaus24 online oder per E-Mail schneller. Die Post bleibt trotzdem eine brauchbare Zusatzoption, wenn Sie bei einer strittigen Kündigung auf Nummer sicher gehen möchten.
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