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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Wer Liefert Was ist eine B2B-Plattform für Firmenkontakte, Lieferantensuche und Sichtbarkeit im Geschäftskundenbereich. Das Angebot richtet sich vor allem an Unternehmen, die Produkte, Hersteller oder Dienstleister finden oder ihr eigenes Firmenprofil besser platzieren wollen.
Für Schweizer Nutzerinnen und Nutzer ist wichtig: Wer Liefert Was tritt im deutschsprachigen Raum als etablierte Unternehmensplattform auf und gehört zum Umfeld von Visable. Hinweise zur Plattform und zur Einordnung als B2B-Marktplatz finden sich bei Visable und Paragon (visable.com, paragon.de).
Viele ärgern sich erst bei der Kündigung, weil sie dann merken, dass nicht nur ein einfaches Profil läuft, sondern ein länger gebuchtes Sichtbarkeitspaket. Bei Wer Liefert Was geht es nach den verfügbaren Angaben vor allem um Zusatzleistungen wie bessere Platzierung, Produkt-Boosts und ein umfangreicheres Premium-Profil.
Das kostenlose Basisprofil liegt bei CHF 0.00 pro Monat. Kostenpflichtig sind laut recherchierten Angaben insbesondere Boosted Products mit monatlicher Verrechnung sowie ein Premium Profile mit jährlicher Verrechnung, wobei konkrete CHF-Beträge für diese Zusatzpakete öffentlich nicht klar ausgewiesen sind.
Für die Schweiz relevant ist die Adresse in Baar ZG. Das hilft, wenn Sie bei Problemen eine schriftliche Kündigung oder eine Reklamation sauber dokumentieren wollen. Gerade bei Abo-Fallen lohnt es sich, von Anfang an Kontoansicht, Laufzeit und letzte Rechnung zu sichern.
Die Hilfe ist über das FAQ erreichbar, und als Kontakt sind die E Mail-Adresse [email protected] sowie die Telefonnummer +49 (0)40 2 54 40 mit Zeiten von Montag bis Freitag, 9:00 bis 18:00 Uhr genannt. Ein Live-Chat ist nicht angegeben. Mehrere Beschwerden drehen sich genau um unklare Fristen und spätere Rechnungen.
Viele Wer Liefert Was-Mitglieder sind frustriert, wenn nach der Kündigung noch etwas verrechnet wird oder wenn sie den Zugang früher verlieren als gedacht. Prüfen Sie deshalb vor dem Klick auf Kündigen drei Punkte: aktuelles Paket, nächstes Rechnungsdatum und Mindestlaufzeit von in der Regel 12 Monaten.
Machen Sie einen Bildschirmfoto vom Konto, vom aktiven Tarif und von der letzten Rechnung. Wenn eine automatische Verlängerung mit Frist von 3 Monaten gilt, ist genau dieses Datum entscheidend. Laut den recherchierten Vertragsdaten verlängern sich Verträge automatisch, wenn nicht mindestens 3 Monate vorher gekündigt wird.
Wenn Ihr Vertrag direkt bei Wer Liefert Was abgeschlossen wurde, ist der Kontoweg der naheliegendste Start. Der typische Pfad lautet: Anmelden, Kontoeinstellungen öffnen, zum Bereich Abo oder Vertragsdaten wechseln und dort die Kündigungsfunktion auswählen.
Konkreter können Sie sich an diesem Ablauf orientieren: Login, Konto, Einstellungen, Abonnement oder Mitgliedschaft, Kündigen. Falls die Schaltfläche nicht sofort sichtbar ist, öffnen Sie zusätzlich Rechnungen oder Vertragsdetails. Das FAQ liegt unter Hilfe von Wer Liefert Was.
Achtung, da wird’s heikel: Kunden berichten von automatischen Verlängerungen ohne klaren Hinweis auf die Kündigungsfrist. Wenn nach dem Klick auf Kündigen noch eine Zwischenseite mit Halteangebot oder Rückfrage erscheint, brechen Sie nicht ab, sondern gehen Sie bis zur ausdrücklichen Bestätigung durch.
Wenn der Kontoweg nicht funktioniert oder Sie keine klare Bestätigung sehen, können Sie zusätzlich per E Mail nachfassen. Schreiben Sie an [email protected] und nennen Sie Firmenname, Kundennummer, gebuchtes Paket und den Satz, dass Sie den Vertrag fristgerecht kündigen möchten. Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung mit Enddatum.
Telefonisch erreichen Sie den Support unter +49 (0)40 2 54 40 von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 18:00 Uhr. Das Telefon ist gut für Rückfragen, aber nicht stark als Beweis. Notieren Sie deshalb Datum, Uhrzeit und den Namen der Kontaktperson.
Für zusätzliche Absicherung können Sie die Kündigung auch postalisch an die Schweizer Adresse senden. Statt eines klassischen Einschreibens nutzen manche heute einen digitalen Zustelldienst wie Postclic, weil Versand, Zustellung und Öffnung zeitgestempelt dokumentiert werden. Das kann praktisch sein, wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen.
Wenn Sie mehrfach keine Antwort erhalten oder schon Rechnungen trotz Kündigung bekommen haben, ist ein schriftlicher Weg oft sinnvoll. Schreiben Sie kurz und klar, nennen Sie das Vertragsende nach nächstmöglichem Termin und verlangen Sie eine Bestätigung innert weniger Tage.
Senden Sie an folgende Adresse:
Bewahren Sie Kopie, Versandbeleg und den vollständigen Text der Kündigung auf. Gerade bei strittigen Verlängerungen hilft eine saubere Dokumentation deutlich mehr als ein späteres Erinnern an ein Telefongespräch.
Viele haben Angst, zu früh den Zugang zu verlieren. Nach den vorliegenden Angaben endet der Zugang in der Regel nicht sofort, sondern zum Ende der bereits bezahlten Laufzeit. Wenn Ihr Jahrespaket zum Beispiel bis 31. Oktober läuft und Sie fristgerecht kündigen, bleibt die Leistung normalerweise bis zu diesem Datum aktiv.
Eine anteilige Rückzahlung für ungenutzte Resttage ist nicht als Standard genannt. Das heisst praktisch: kündigen Sie rechtzeitig, nutzen Sie den bezahlten Zeitraum fertig und verlassen Sie sich nicht auf eine Teilgutschrift für die letzten Wochen.
Der wichtigste Punkt bei Wer Liefert Was ist die automatische Verlängerung. Laut den recherchierten Vertragsdaten verlängert sich der Vertrag automatisch, wenn nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Genau hier tappen viele in eine klassische Abo-Falle.
Wenn die Mindestbindung 12 Monate beträgt, sollten Sie die Kündigung deutlich vor dem letzten Quartal der Laufzeit erledigen. Wer erst wenige Wochen vor Vertragsende reagiert, ist oft zu spät und bleibt nochmals gebunden.
Nach den verfügbaren Angaben werden Nutzerdaten nach der Kündigung typischerweise noch eine gewisse Zeit gespeichert und danach gelöscht. Der genannte Zweck ist Dienstverbesserung und administrative Verarbeitung. Eine genaue Löschfrist ist in den recherchierten Unterlagen nicht öffentlich präzisiert.
Exportieren Sie vor der Kündigung deshalb alle wichtigen Profildaten, Texte, Produktinformationen und Rechnungen. Wenn Ihr Firmenprofil Leads oder Kontaktanfragen enthält, sichern Sie diese vor dem Enddatum lokal als PDF oder Bildschirmfoto.
Viele hoffen auf eine Rückerstattung, wenn sie kurz nach der Verlängerung kündigen. Die recherchierten Angaben sind hier eher streng: Nach der Kündigung gibt es grundsätzlich keine Rückerstattung, ausser besondere Bedingungen oder Aktionen sehen etwas anderes vor.
Auch für ungenutzte Zeiträume ist normalerweise keine Erstattung vorgesehen. Wenn Sie also ein Jahrespaket kündigen, läuft es meist bis zum Ende weiter, ohne dass die restlichen Monate zurückbezahlt werden. Das deckt sich mit vielen negativen Erfahrungsberichten.
Eine realistische Ausnahme ist ein Verrechnungsfehler. Wenn nach einer bestätigten Kündigung nochmals belastet wurde oder ein falscher Betrag auf der Rechnung steht, können Sie die Rückzahlung verlangen. Reagieren Sie sofort mit Rechnung, Zahlungsbeleg und Kündigungsnachweis.
Schicken Sie die Forderung an [email protected] und formulieren Sie präzise: Betrag in CHF, Abbuchungsdatum, Rechnungsnummer und gewünschte Rückerstattung. Setzen Sie eine kurze Frist von 10 Kalendertagen für eine Antwort. Das ist klar, sachlich und in der Praxis oft wirksamer als lange Erklärungen.
In der Schweiz gibt es für online oder telefonisch abgeschlossene Verträge kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Genau das erklären justis.ch und auch der Konsumentenschutz sehr deutlich (justis.ch, konsumentenschutz.ch). Wer Liefert Was muss Ihnen also nicht einfach wegen Meinungsänderung den Vertrag rückabwickeln.
Nur in besonderen Fällen kann ein Widerruf greifen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. OR, meist mit 14 Tagen und nur unter bestimmten Voraussetzungen. Für normale Online-Abos bei Wer Liefert Was hilft das oft nicht weiter.
Wenn trotz Kündigung weiter belastet wird, können Sie bei Ihrer Bank eine Beanstandung der Kartentransaktion verlangen. In der Schweiz geschieht das in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. Zuständig ist Ihre kartenausgebende Bank nach den Regeln von Visa oder Mastercard und unter dem Rahmen des schweizerischen Finanzmarktrechts.
Die recherchierten Vertragsdaten nennen fünf Punkte, die für die Kündigung entscheidend sind. Erstens automatische Verlängerung ohne rechtzeitige Kündigung. Zweitens Mindestlaufzeit von in der Regel 12 Monaten. Drittens mögliche Probeangebote, die ohne Kündigung in ein kostenpflichtiges Abo übergehen.
Viertens werden Daten nach Vertragsende typischerweise noch eine Zeit lang gespeichert und später gelöscht. Fünftens soll Schweizer Recht gelten. Diese Zusammenfassung stützt sich auf die recherchierten Vertragsangaben; eine frei zugängliche vollständige Vertragsquelle wurde dabei nicht klar ausgewiesen.
Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptfunktion |
|---|---|---|---|
Basic Profile | CHF 0.00 | Monatlich | Basisprofil |
Boosted Products | Preis nicht publiziert | Monatlich | Mehr Sichtbarkeit |
Premium Profile | Preis nicht publiziert | Jährlich | Erweitertes Firmenprofil |
Am günstigsten ist klar das Basic Profile mit CHF 0.00. Am teuersten dürfte das Premium Profile sein, weil es jährlich läuft und typischerweise die umfassendste Sichtbarkeit bietet. Genau hier lohnt sich eine nüchterne Prüfung, ob die bezahlten Leads oder Kontakte den Preis tatsächlich rechtfertigen.
Unangenehm ist, dass konkrete öffentliche CHF-Preise für die Zusatzpakete nicht sauber auffindbar sind. Wenn Ihnen im Verkaufsgespräch oder per Offerte andere Beträge zugesagt wurden, bewahren Sie diese Offerte unbedingt auf. Bei späteren Streitigkeiten zählt das mehr als eine allgemeine Werbeaussage.
Viele sind überrascht, weil sie von ausländischen Regeln ausgehen. In der Schweiz gibt es für gewöhnliche Online-Verträge kein automatisches Widerrufsrecht. Das wird von justis.ch klar erklärt, und auch der Konsumentenschutz weist darauf hin, dass Rückgabe oder Umtausch nur gilt, wenn der Anbieter dies freiwillig vorsieht (justis.ch, konsumentenschutz.ch).
Für Wer Liefert Was bedeutet das konkret: Wenn Sie ein Abo online abgeschlossen haben, können Sie sich nicht einfach auf ein generelles 14-Tage-Recht berufen. Entscheidend sind die vertragliche Laufzeit, die Kündigungsfrist und allfällige Sonderumstände wie ein Haustürgeschäft nach Art. 40a ff. OR.
Wenn Wer Liefert Was nach einer fristgerechten Kündigung weiter verrechnet, handeln Sie in drei Schritten. Reklamieren Sie zuerst direkt beim Anbieter schriftlich mit Frist. Wenn nichts passiert, beanstanden Sie die Zahlung bei Ihrer Bank oder Ihrem Kartenherausgeber. Danach können Sie Hilfe bei der Stiftung für Konsumentenschutz suchen.
Für eine fundierte Einschätzung zu Schweizer Vertragsfragen sind SKS und die Informationen von justis.ch praxisnaher als allgemeine ausländische Ratgeber. Beim Thema unklare Geschäftspraktiken und Preisangaben ist auch das SECO eine wichtige Referenzstelle für den schweizerischen Markt.
Für allgemeine Informationen zum Rücktritt bei Online-Verträgen eignet sich justis.ch. Für alltagsnahe Konsumententhemen ist die Stiftung für Konsumentenschutz oft die erste Anlaufstelle. Diese Stellen entscheiden Ihren Einzelfall nicht direkt, helfen aber beim Einordnen und Formulieren.
Klare Einschätzung: Die Kündigung von Wer Liefert Was wirkt nach den vorliegenden Nutzerstimmen eher schwierig als einfach. Es liegen 7 von 7 negative Rückmeldungen zum Kündigungsprozess vor. Positive Einzelbewertungen zur Kündigung selbst sind in den recherchierten Daten nicht enthalten.
Die häufigsten Probleme passen auffällig gut zu den Schweizer Beschwerden aus der Praxis: Rechnungen trotz Kündigung und mühsamer Kontakt. Dazu kommt der Hinweis, dass der Kundendienst teils nur auf Englisch verfügbar sei, was für viele Firmen in der Schweiz unnötig mühsam ist.
Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
Kündigung abgelehnt | Mehrfach | Unklare Antworten |
Weiterverrechnung | Mehrfach | Rechnung trotz Kündigung |
Schwacher Support | Mehrfach | Keine Reaktion |
Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
ABAKUS | 1 von 5 | 2 |
Trustpilot | 1 von 5 | 2 |
Negativ | 1 |
Fairnesshalber: Wer Liefert Was kann für Firmen als Reichweitenkanal trotzdem nützlich sein, wenn die Sichtbarkeit messbar Aufträge bringt. Das positive Argument liegt also eher in der Plattformfunktion als in der Kündigungserfahrung.
Wenn Sie Ärger vermeiden wollen, sammeln Sie die wichtigsten Nachweise vor dem ersten Kündigungsversuch. Gerade bei einer möglichen Abo-Falle zählt jede Kleinigkeit, wenn später bestritten wird, welche Laufzeit galt oder wann Sie gekündigt haben.
Für eine Rückforderung brauchen Sie mehr als nur den Satz Ich habe gekündigt. Notieren Sie Transaktionsdatum, Betrag in CHF, Rechnungsnummer und Zahlungsart. Wenn per Karte bezahlt wurde, speichern Sie den entsprechenden Kartenabschluss.
Viele Wer Liefert Was-Mitglieder fühlen sich frustriert, weil kleine Fehler später teuer werden. Diese fünf Punkte tauchen in Beschwerden immer wieder auf und lassen sich mit wenig Aufwand vermeiden.
Setzen Sie direkt nach der Kündigung einen Kalendereintrag 7 Tage später. Wenn bis dann keine Bestätigung vorliegt, schicken Sie dieselbe Kündigung nochmals per E Mail und wenn nötig zusätzlich postalisch an Baar ZG. So bauen Sie eine saubere Beweiskette auf.
Prüfen Sie ausserdem den nächsten Kartenabschluss oder das Firmenkonto. Falls dennoch weiter belastet wird, reklamieren Sie die Zahlung rasch bei der Bank. In der Schweiz zählt oft die Frist von 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses für die Beanstandung.
Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
Webkonto | Vor nächster Verrechnung | Gratis | Einfach |
E Mail | Vor nächster Verrechnung | Gratis | Mittel |
Telefon | Vor nächster Verrechnung | Gratis | Mittel |
Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Arbeitstage | Gratis bei Wer Liefert Was | Höher, aber starker Nachweis |
Wenn alles normal läuft, ist das Webkonto am schnellsten. Sobald Fristen knapp werden oder der Support nicht reagiert, gewinnen E Mail und Brief an Gewicht. Keine Methode ist in jeder Lage perfekt, entscheidend ist Ihr Nachweis am richtigen Datum.
Für heikle Fälle gilt deshalb: lieber zwei sauber dokumentierte Wege kombinieren als sich nur auf einen Klick verlassen. Das lohnt sich besonders bei Jahresverträgen mit automatischer Verlängerung.
Machen Sie sofort einen Bildschirmfoto der Bestätigungsseite und speichern Sie jede E Mail als PDF. Setzen Sie einen Kalendereintrag zum Vertragsende und einen zweiten 5 Tage nach dem nächsten üblichen Abbuchungstermin. So merken Sie rasch, ob doch noch etwas schiefläuft.
Wenn in der Bestätigung kein Enddatum steht, fragen Sie nochmals nach. Genau dieses Datum ist später zentral, falls Wer Liefert Was doch nochmals Rechnung stellt.
Kontrollieren Sie Ihr Bankkonto oder den Kartenabschluss mindestens 2 Monate lang weiter. Taucht eine unberechtigte Belastung auf, beanstanden Sie sie bei Ihrer Bank innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses. In der Schweiz läuft das als Beanstandung einer Kartentransaktion oder Kartenrückbelastung.
Wenn Sie nach der Kündigung Ersatz suchen, sind Kompass, XING und LinkedIn naheliegende Alternativen. Kompass fokussiert auf B2B-Kontakte, XING ist im deutschsprachigen Raum verbreitet, und LinkedIn ist international stark. Bei XING starten kostenpflichtige Funktionen ab rund €50 pro Jahr (ca. CHF 47), bei LinkedIn ab rund €30 pro Monat (ca. CHF 28).
Wenn Sie neben Konto oder E Mail zusätzlich einen schriftlichen Weg nutzen wollen, können Sie die Kündigung an die Schweizer Adresse senden. Das ist besonders sinnvoll, wenn Fristen knapp sind oder frühere Anfragen unbeantwortet blieben.
Verwenden Sie diese Adresse:
Schreiben Sie Firmenname, Kundennummer, Kündigungsdatum und gewünschtes Vertragsende in den Brief. Verlangen Sie ausdrücklich eine schriftliche Bestätigung.
Ein gutes Schreiben ist kurz und klar. Nennen Sie den Vertrag, kündigen Sie fristgerecht zum nächstmöglichen Termin und widersprechen Sie vorsorglich jeder weiteren Verlängerung. Fügen Sie, wenn vorhanden, Kopien von Rechnung oder Auftragsbestätigung bei.
Wenn Sie schon belastet wurden, obwohl gekündigt war, erwähnen Sie den genauen Betrag in CHF und das Buchungsdatum. So erhöhen Sie die Chance, dass Ihr Fall intern schneller geprüft wird.
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