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Kündigungsdienst Nr. 1 in Switzerland
Hilti ist ein etablierter Anbieter für Bau, Handwerk und Unternehmensdienstleistungen. Zum Angebot gehören nicht nur Werkzeuge, sondern auch Software, Messlösungen und Flottenmanagement für Firmenkunden. Der Hauptsitz der Gruppe liegt in Schaan in Liechtenstein, und für die Schweiz betreibt Hilti eine eigene Landesorganisation über hilti.ch.
Für viele Kundinnen und Kunden ist genau das der Knackpunkt bei der Kündigung. Wer Hilti wegen Flottenmanagement oder Software nutzt, hat oft keinen klassischen Privatkundenvertrag, sondern ein laufendes Abo mit automatischer Erneuerung. Laut Bedingungen werden wiederkehrende Gebühren automatisch verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird "Bei wiederkehrenden Gebühren wird das Abonnement automatisch zu den festgelegten Zeitpunkten erneuert" (hilti.ch).
Im Softwarebereich bietet Hilti eine kostenlose Standard-Version und kostenpflichtige Premium-Lizenzen an. Veröffentlicht sind unter anderem eine Premium Einzelnutzerlizenz zu CHF 300.00 pro Jahr und eine Premium Mehrfachnutzerlizenz zu CHF 449.00 pro Jahr. Nach einer 30-tägigen Testphase kann in eine kostenlose oder kostenpflichtige Variante gewechselt werden (hilti.ch).
Bezahlt wird also vor allem für erweiterten Zugriff, Premium-Funktionen und den Einsatz im beruflichen Alltag. Beim Flottenmanagement kommen je nach Vertrag zusätzlich Leistungen wie Verwaltung, Wartung und Nutzung von Geräten dazu. Gerade bei solchen Modellen lohnt es sich, den genauen Vertragstyp zu prüfen, weil Kündigungsweg, Frist und Rückgabe von Geräten nicht immer identisch sind.
Hilti tritt in der Schweiz mit lokaler Website, Schweizer Preisen in CHF und lokalem Kundendienst auf. Der Kundendienst ist telefonisch unter 0844 84 84 85 erreichbar, zusätzlich gibt es Chat auf der Website sowie ein Hilfe-Center unter Hilti Hilfe-Center Schweiz. Das ist praktisch, wenn nach der Kündigung noch eine Rechnung auftaucht.
Für Schweizer Kundinnen und Kunden ist auch wichtig, dass Hilti schweizerisches Recht als anwendbar nennt und Streitigkeiten am Sitz von Hilti in der Schweiz behandelt werden sollen (hilti.ch). Wer ein Probeabo gestartet hat, sollte besonders auf die 30 Tage achten. Danach kann aus einer Testphase rasch ein zahlungspflichtiges Abo werden, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt.
Viele ärgern sich erst nach der Kündigung, wenn plötzlich der Zugriff endet oder eine Belastung trotzdem noch erscheint. Gehen Sie deshalb vor dem Klick auf Nummer sicher und notieren Sie das nächste Rechnungsdatum, den aktuellen Tarif und die beim Abo hinterlegte Zahlungsart. Ein Bildschirmfoto vom aktiven Plan spart später Diskussionen.
Speichern Sie ausserdem wichtige Projektdaten, Berichte oder Kontoinformationen, bevor Sie die Kündigung auslösen. Hilti verweist darauf, dass Löschung oder Zugriff auf Nutzerdaten nach Vertragsende in den Bedingungen geregelt sind, sagt aber nicht öffentlich in einem kurzen FAQ, wie lange einzelne Daten verfügbar bleiben. Wenn Sie beruflich damit arbeiten, exportieren Sie besser alles noch vor dem letzten Abo-Tag.
Wer frustriert ist, weil der Weg nicht offensichtlich ist, hat einen klaren offiziellen Startpunkt. Hilti nennt für Software-Abos den Weg über das Abonnementportal: Klicken Sie auf Abonnement kündigen und wählen Sie den Kündigungsgrund aus (hilti.ch). Das ist derzeit der direkt bestätigte Online-Weg.
Praktisch sieht der Ablauf in der Regel so aus: Melden Sie sich im Hilti Konto an, öffnen Sie das Abonnementportal oder den Bereich mit Ihrer Lizenz, suchen Sie die aktive Software oder den Dienst und wählen Sie Abonnement kündigen. Danach verlangt Hilti einen Kündigungsgrund. Machen Sie am Schluss ein Bildschirmfoto der letzten Bestätigungsseite und prüfen Sie, ob zusätzlich eine Bestätigung per E-Mail kommt.
Wenn Sie den Menüpunkt nicht sofort sehen, nutzen Sie das Schweizer Hilfe-Center oder den Chat auf der Website. Ein sinnvoller Start ist Hilti Hilfe-Center. Gerade bei Firmenkonten mit mehreren Nutzerrollen kann der Kündigungsbutton nur für Administrierende sichtbar sein.
Wenn online nichts klappt oder wenn Sie nach der Kündigung weiter belastet wurden, ist der telefonische Kontakt oft der schnellste Hebel. Die offizielle Nummer für die Schweiz lautet 0844 84 84 85. Supportzeiten sind öffentlich nicht genau genannt, aber der Kundendienst ist telefonisch erreichbar und auf der Website steht zusätzlich ein Chat bereit (hilti.ch).
Eine klassische E-Mail-Adresse ist nicht klar publiziert, stattdessen verweist Hilti auf ein Kontaktformular. Für heikle Fälle, etwa bei einer unklaren Vertragsbeendigung im Flottenmanagement, können Sie Ihre Kündigung zusätzlich schriftlich absenden. Das ist nicht der Hauptweg, kann aber als Reserve sinnvoll sein. Wer keinen Papierbrief senden will, kann statt eines traditionellen Einschreibens auch einen digitalen Zustelldienst wie Postclic nutzen, wenn ein zeitgestempelter Versandnachweis gewünscht ist.
Nutzen Sie im Schreiben konkrete Angaben. Nennen Sie Kundennummer, Vertragsnummer, Produktname, gewünschtes Kündigungsdatum und die Bitte um schriftliche Bestätigung. Halten Sie den Text kurz, damit die Anfrage intern nicht wegen Rückfragen liegen bleibt.
Viele sorgen sich, nach der Kündigung sofort den Zugang zu verlieren. Bei Hilti hängt das vom konkreten Produkt und vom Abrechnungszeitpunkt ab. Die Bedingungen sagen, dass im Kündigungsfall im Voraus bezahlte Gebühren für den Zeitraum nach Wirksamwerden der Kündigung zurückerstattet werden sollen. Daraus lässt sich ableiten, dass die Kündigung nicht zwingend mitten in der laufenden Periode den Zugang kappt, sondern auf den wirksamen Beendigungszeitpunkt abstellt (hilti.ch).
Bei einem Jahresabo mit Verlängerung auf den 1. Juli behalten Sie den Zugriff typischerweise bis zum Ende der bereits bezahlten Periode oder bis zum vertraglich wirksamen Kündigungsdatum. Weil Hilti auch eine Kündigungsfrist von 60 Tagen nennt, sollten Sie nicht bis zur letzten Woche warten. Sonst rutschen Sie leicht in die nächste Verlängerung.
Wenn Sie nicht kündigen, verlängert sich ein wiederkehrendes Hilti Abo automatisch zu den festgelegten Zeitpunkten. Genau das ist bei Firmenabos eine typische Abo-Falle, weil man die Nutzung intern reduziert, den Vertrag aber nicht offiziell beendet. Setzen Sie daher direkt nach der Bestätigung eine Kalendererinnerung für den letzten möglichen Kündigungstag der nächsten Periode.
Bei den Daten bleibt Hilti allgemein und verweist auf die Bedingungen zur Löschung oder zum Zugriff nach Vertragsende. Wenn Ihre Firma Reports, Projektdateien oder Lizenzhistorien braucht, sichern Sie diese vorab. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass nach Vertragsende alles noch abrufbar ist.
Wer nach der Kündigung noch auf eine Gutschrift wartet, ist oft verunsichert. Hilti formuliert hier vergleichsweise klar: Im Falle einer Kündigung erstattet der Softwareanbieter sämtliche im Voraus entrichteten Gebühren für den Zeitraum, in dem die Software nach Inkrafttreten der Kündigung hätte bereitgestellt werden sollen (hilti.ch). Das ist mehr als ein bloss vager Kulanzhinweis.
Zusätzlich nennt Hilti spezifische Regelungen für nicht genutzte Perioden, die vom Datum der Kündigung abhängen. In der Praxis heisst das: Der genaue Eingangstag Ihrer Kündigung zählt. Kündigen Sie spät, kann der rückerstattbare Rest kleiner ausfallen als erwartet. Darum die Kündigung nicht nur absenden, sondern den Versandzeitpunkt sichern.
In der Schweiz gibt es anders als in der EU kein allgemeines 14-Tage-Widerrufsrecht für Online-Abos. Für digitale Inhalte ohne körperlichen Datenträger besteht bei Hilti laut Bedingungen kein Widerrufsrecht. Das passt zur schweizerischen Grundregel: Ein allgemeines Rücktrittsrecht für gewöhnliche Online-Abos gibt es nicht.
Ausnahmen gelten in der Schweiz nur in besonderen Konstellationen, etwa bei Haustürgeschäften nach Art. 40a ff. Obligationenrecht. Für ein normal online abgeschlossenes Hilti Software-Abo hilft das meistens nicht. Wenn Sie eine 30-tägige Testphase laufen lassen und nicht kündigen, wird daraus eher ein zahlungspflichtiger Vertrag als ein Fall für nachträglichen Widerruf.
Der praktikabelste Weg ist eine schriftliche Anfrage über Ihr Konto oder das Kontaktformular, ergänzt durch einen Anruf an 0844 84 84 85. Legen Sie Kundennummer, Rechnungsnummer, Betrag in CHF, Belastungsdatum und die Kündigungsbestätigung bei. Hilti schreibt, dass auf Anfrage Informationen zur Überprüfung der Rechnungsrichtigkeit bereitgestellt werden (hilti.ch).
Wenn nach einer bestätigten Kündigung trotzdem abgebucht wurde, reklamieren Sie rasch. In der Schweiz läuft eine Kartenrückbelastung meist über die kartenausgebende Bank. Bei unberechtigten oder trotz Kündigung weiter belasteten Kartenzahlungen kann man in der Regel innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung einreichen. Zuständig ist Ihre Bank oder der Kartenherausgeber, nicht eine staatliche Chargeback-Stelle.
Hilti nennt für wiederkehrende Gebühren eine automatische Erneuerung, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Dazu kommt eine unbefristete Laufzeit mit Kündigungsmöglichkeit unter Einhaltung der Frist. Für viele Nutzerinnen und Nutzer ist vor allem die Frist heikel: In den recherchierten Bedingungen wird eine Kündigungsfrist von 60 Tagen genannt.
Das bedeutet im Alltag: Wer erst kurz vor der nächsten Jahresrechnung reagiert, ist unter Umständen zu spät dran. Achtung, da wird’s heikel bei internen Firmenkonten, wenn niemand mehr weiss, wer den Vertrag ursprünglich abgeschlossen hat. Prüfen Sie deshalb nicht nur die Lizenz, sondern auch die Vertragsrolle im Unternehmen.
Hilti bietet eine 30-tägige kostenlose Testversion an. Nach Ablauf dieser 30 Tage erfolgt die Umstellung auf eine kostenlose Standardversion oder eine kostenpflichtige Premium-Lizenz, je nach gewähltem Modell und weiterer Nutzung (hilti.ch). Wer Premium nicht will, sollte vor Ende dieser Frist aktiv prüfen, was im Konto hinterlegt ist.
Für Verträge gilt schweizerisches Recht. Streitigkeiten werden laut Bedingungen am Sitz von Hilti in der Schweiz behandelt (hilti.ch). Das hilft, wenn Sie gegenüber Hilti mit konkreten Schweizer Regeln argumentieren wollen und nicht mit EU-Widerrufsfristen, die hier meist nicht greifen.
| Plan | Preis in CHF | Abrechnungszeitraum | Hauptfunktionen |
|---|---|---|---|
| Premium Einzelnutzerlizenz | CHF 300.00 | Jährlich | Alle Premium-Funktionen |
| Premium Mehrfachnutzerlizenz | CHF 449.00 | Jährlich | Mehrere Nutzer, voller Hauptzugriff |
Die Standard-Version ist gemäss Hilti immer kostenlos. Wer zuerst testet, startet mit einer 30-tägigen kostenlosen Testphase und wechselt danach entweder in die Gratis-Version oder in ein kostenpflichtiges Premium-Abo. Monatspreise sind in den recherchierten Quellen für diese Pläne nicht publiziert.
Der günstigere bekannte Plan ist die Premium Einzelnutzerlizenz zu CHF 300.00 pro Jahr. Der teurere bekannte Plan ist die Premium Mehrfachnutzerlizenz zu CHF 449.00 pro Jahr. Der Aufpreis beträgt CHF 149.00 jährlich und lohnt sich nur, wenn die Mehrnutzerfunktion im Betrieb tatsächlich gebraucht wird.
Versteckte Kündigungsgebühren sind in den recherchierten Bedingungen nicht gefunden worden. Das ist positiv. Weniger transparent ist, wie sich Kosten ausserhalb des Softwarebereichs, etwa im Flottenmanagement mit Geräten und Serviceanteilen, je nach Einzelvertrag zusammensetzen. Dort lohnt sich ein Blick in das konkrete Vertragsdokument, weil das öffentliche Preisblatt dafür nicht gleich klar ist.
Bei Hilti gilt laut Bedingungen schweizerisches Recht. Für Abos in der Schweiz ist zentral: Es gibt kein allgemeines Widerrufsrecht für normale Online-Verträge. Entscheidend sind deshalb der Vertrag selbst, das Obligationenrecht und besondere Ausnahmen wie Haustürgeschäfte nach Art. 40a ff. OR.
Für digitale Inhalte ohne physischen Datenträger besteht im Regelfall kein Widerrufsrecht. Genau das deckt sich mit Hilti, das für den Softwarebereich kein Widerrufsrecht vorsieht. Wenn Sie also ein Hilti Software-Abo online abgeschlossen haben, können Sie sich meist nicht einfach innert 14 Tagen ohne Vertragsgrund lösen.
Wenn Hilti nach einer bestätigten Kündigung weiter abbucht oder nicht auf Rückerstattungen reagiert, dokumentieren Sie zuerst alles sauber. Dann wenden Sie sich an den Hilti Kundendienst und setzen eine kurze Frist für die Antwort, zum Beispiel 10 Kalendertage. Bei Preis- und Vertragsthemen helfen in der Schweiz oft die Stiftung für Konsumentenschutz und bei allgemeinen Marktinformationen das SECO weiter.
Für Wettbewerbsfragen wird häufig auf die WEKO verwiesen. Für praktische Unterstützung ist bei Abo-Streitigkeiten die SKS näher am Alltag. Eine Beschwerde hat mehr Gewicht, wenn Sie Kontoauszug, Kündigungsbestätigung, Rechnungen und Bildschirmfotos beilegen. Das lohnt sich deutlich mehr als ein allgemeiner Ärgeranruf ohne Unterlagen.
Das Bild aus den vorliegenden Bewertungen ist klar negativ: 4 von 5 ausgewerteten Rückmeldungen sind negativ, 1 von 5 ist neutral. Positiv bewertete Kündigungserfahrungen liegen in diesem Datensatz keine vor. Das heisst nicht automatisch, dass jede Hilti Kündigung scheitert, aber die Frustration rund um Rückmeldungen, Abbuchungen und Erstattungen ist deutlich sichtbar.
| Thema | Häufigkeit | Typisches Beispiel |
|---|---|---|
| Unklare Kündigung | 2 | Button schwer auffindbar |
| Kundendienst wartet | 1 | Keine Rückmeldung |
| Belastung nach Kündigung | 1 | Gebühr trotzdem abgebucht |
| Rückerstattung stockt | 1 | Anfrage bleibt offen |
| Quelle | Bewertung | Anzahl Bewertungen |
|---|---|---|
| TrustPilot | Negativ | 2 |
| Negativ | 1 | |
| Forum | Negativ | 1 |
| Google Reviews | Neutral | 1 |
Viele Probleme lassen sich vermeiden, wenn Sie vorab vier Dinge sammeln. Das sind der aktuelle Plan, das Rechnungsdatum, die letzte Rechnung und ein Nachweis über die verwendete Zahlungsart. Gerade bei Firmenkarten ist später oft unklar, über welche Karte überhaupt belastet wurde.
Speichern Sie die Bestätigungsseite, jede E-Mail von Hilti und wenn möglich einen PDF-Ausdruck des Kontostatus. Prüfen Sie innert weniger Tage, ob im Konto noch ein aktives Verlängerungsdatum angezeigt wird. Wenn ja, reklamieren Sie sofort und verweisen Sie auf Ihren ersten Kündigungsversuch mit Datum.
Kontrollieren Sie ausserdem mindestens den nächsten Kartenabschluss. Gerade bei den in Bewertungen erwähnten Nachbelastungen ist dieser Schritt entscheidend. Ohne Kontoauszug ist eine spätere Beanstandung deutlich mühsamer.
Ein realistisches Beispiel: Ein Betrieb nutzt Hilti kaum noch, aber niemand kündigt 60 Tage vor der Verlängerung. Dann kommt erneut die Jahresrechnung. In so einem Fall sofort Kontoauszug, Vertrag und interne Nutzungsfreigabe zusammensuchen und schriftlich an Hilti melden, ob eine Kündigung bereits früher versucht wurde.
Ein zweiter Klassiker ist die fehlende Rückmeldung vom Kundendienst. Warten Sie nicht wochenlang ohne Nachfassen. Wenn innert rund 10 Tagen keine Antwort kommt, reichen Sie dieselbe Anfrage erneut mit Verweis auf das erste Datum ein und kündigen Sie für den Fall einer weiteren Belastung eine Beanstandung bei der kartenausgebenden Bank an.
| Methode | Kündigungsfrist | Gebühr | Schwierigkeit |
|---|---|---|---|
| Webkonto | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Einfach |
| App Store | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Mittel |
| Google Play | Vor nächster Verrechnung | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Mittel |
| Eingeschriebener Brief | 5 bis 10 Werktage | Keine Kündigungsgebühr gefunden | Höher, guter Nachweis |
Für direkt bei Hilti abgeschlossene Software-Abos ist das Webkonto der naheliegende Weg, weil dieser offiziell beschrieben ist. Brief und Telefon sind vor allem dann hilfreich, wenn es um Beweisfragen, komplizierte Firmenverträge oder offene Rückerstattungen geht. Für App Store und Google Play gilt: Nur relevant, wenn das Abo tatsächlich über diese Plattform abgeschlossen wurde.
Wenn Sie möglichst wenig Aufwand wollen, starten Sie online. Wenn es bereits Streit über Abbuchungen gibt, ergänzen Sie immer einen schriftlichen Nachweis. Das spart später viel Hin und Her.
Direkt nach der Kündigung brauchen Sie drei Kontrollen: Bestätigung sichern, Restlaufzeit notieren und den nächsten Kartenabschluss überwachen. Falls trotz bestätigter Kündigung nochmals abgebucht wird, können Sie in der Schweiz meist innert 30 Tagen nach Erhalt des Kartenabschlusses eine Beanstandung bei Ihrer Bank einreichen. Zuständig ist der Kartenherausgeber unter den Regeln von Visa oder Mastercard und unter Aufsicht des schweizerischen Finanzmarktrechts sowie der FINMA.
Wenn Sie nach Hilti eine Alternative suchen, sind Bosch, Makita und Festool typische Namen im professionellen Bereich. Bosch bewegt sich laut den vorliegenden Daten grob zwischen CHF 100 und CHF 2'000, Makita zwischen CHF 80 und CHF 1'500, Festool zwischen CHF 200 und CHF 3'000. Für reinen Softwareersatz oder Flottenmanagement müssen Sie aber prüfen, ob der Funktionsumfang wirklich vergleichbar ist.
Wenn Sie zusätzlich zur Online-Kündigung einen Brief senden möchten, verwenden Sie diese Adresse:
Nutzen Sie im Schreiben Ihre Kundennummer, den genauen Dienst und das gewünschte Beendigungsdatum. So landet die Anfrage schneller an der richtigen Stelle.
Für Schweizer Verträge kann auch die lokale Landesgesellschaft relevant sein. Wenn Ihre Unterlagen auf die Schweizer Gesellschaft verweisen, prüfen Sie die dort angegebene Korrespondenzadresse in Vertrag oder Rechnung.
Entscheidend ist am Ende nicht nur die Adresse, sondern der Nachweis. Bewahren Sie Versandbeleg, Bildschirmfotos und die Antwort von Hilti gemeinsam auf, damit Sie bei Unklarheiten sauber belegen können, wann Sie gekündigt haben.
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