Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Die Lechwerke AG, heute als LEW-Gruppe bekannt, gehört zu den traditionsreichsten Energieversorgern in Bayern und versorgt seit über 120 Jahren die Region Bayerisch-Schwaben mit Strom, Erdgas und innovativen Energiedienstleistungen. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Augsburg beliefert rund 600.000 Kunden in der Region und beschäftigt etwa 1.900 Mitarbeiter. Als Teil der innogy SE, die wiederum zum E.ON-Konzern gehört, verbindet LEW regionale Verwurzelung mit der Expertise eines großen Energiekonzerns.
Das Versorgungsgebiet der Lechwerke erstreckt sich über weite Teile Bayerisch-Schwabens und umfasst sowohl städtische als auch ländliche Gebiete. Neben der klassischen Energieversorgung engagiert sich das Unternehmen stark im Bereich erneuerbare Energien, betreibt Wasserkraftwerke am Lech und seinen Zuflüssen und ist ein wichtiger Akteur bei der regionalen Energiewende. Die Lechwerke bieten verschiedene Tarife für Privat- und Geschäftskunden an, darunter konventionelle Stromtarife, Ökostromprodukte und Erdgasversorgung.
Trotz der langen Tradition und regionalen Verbundenheit entscheiden sich manche Kunden für einen Anbieterwechsel. Die Gründe hierfür sind vielfältig: günstigere Angebote bei Wettbewerbern, der Wunsch nach einem reinen Ökostromanbieter, Umzug in ein anderes Versorgungsgebiet oder Unzufriedenheit mit dem Service. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, die Kündigung korrekt und fristgerecht durchzuführen, um rechtliche Probleme zu vermeiden und einen reibungslosen Wechsel zu gewährleisten.
Die Lechwerke bieten eine breite Palette an Tarifen für unterschiedliche Kundenbedürfnisse an. Das Tarifportfolio umfasst sowohl Grundversorgungstarife als auch Sonderverträge mit verschiedenen Laufzeiten und Konditionen. Die Preisgestaltung richtet sich nach Verbrauch, Vertragslaufzeit und gewähltem Produkttyp.
Bei den Stromtarifen unterscheiden die Lechwerke zwischen verschiedenen Produktlinien. Der Grundversorgungstarif steht allen Kunden im Versorgungsgebiet zur Verfügung und unterliegt besonderen gesetzlichen Regelungen hinsichtlich Kündigungsfristen. Daneben bietet LEW verschiedene Sonderverträge an, die oft günstigere Konditionen, aber auch längere Vertragslaufzeiten beinhalten. Besonders hervorzuheben sind die Ökostromtarife, bei denen der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammt.
| Tariftyp | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Grundversorgung | Keine | 2 Wochen | Gesetzlich geregelt |
| Sondervertrag 12 Monate | 12 Monate | 4-6 Wochen | Preisgarantie möglich |
| Sondervertrag 24 Monate | 24 Monate | 6-8 Wochen | Oft mit Neukundenbonus |
| Ökostromtarife | Variabel | Variabel | 100% erneuerbare Energien |
Neben Strom bieten die Lechwerke auch Erdgastarife mit ähnlicher Struktur an. Auch hier gibt es Grundversorgung und Sonderverträge mit unterschiedlichen Laufzeiten. Zusätzlich können Kunden verschiedene Zusatzprodukte wie Smart-Home-Lösungen, Photovoltaikanlagen oder Wallboxen für Elektrofahrzeuge erwerben. Diese Zusatzprodukte haben oft eigene Vertragsbedingungen und müssen gegebenenfalls separat gekündigt werden.
Die Preise bei den Lechwerken setzen sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis pro Kilowattstunde zusammen. Hinzu kommen staatliche Abgaben, Steuern und Netzentgelte, die einen erheblichen Teil der Gesamtkosten ausmachen. Preisänderungen sind vertraglich geregelt und müssen dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt werden, wobei ihm bei Preiserhöhungen ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Die Kündigung eines Energieversorgungsvertrags unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen, die sowohl im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) als auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert sind. Diese Vorschriften schützen Verbraucher und stellen sicher, dass ein Wechsel des Energieanbieters unkompliziert möglich ist.
Bei der ordentlichen Kündigung sind die vertraglich vereinbarten Fristen einzuhalten. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist lediglich zwei Wochen, was einen schnellen Wechsel ermöglicht. Bei Sonderverträgen sind die Fristen länger und individuell im Vertrag festgelegt, typischerweise zwischen vier Wochen und drei Monaten vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit.
Die Mindestvertragslaufzeit bei Sonderverträgen darf gemäß aktueller Rechtsprechung maximal 24 Monate betragen. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, jedoch nur noch mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten. Dies bedeutet, dass Kunden nach der ersten Vertragslaufzeit deutlich flexibler sind und leichter wechseln können.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es verschiedene Situationen, in denen ein Sonderkündigungsrecht besteht. Das wichtigste Sonderkündigungsrecht entsteht bei Preiserhöhungen. Wenn die Lechwerke die Preise erhöhen, muss dies dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderung mitgeteilt werden. Der Kunde hat dann das Recht, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, ohne die regulären Kündigungsfristen einhalten zu müssen.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht bei einem Umzug. Wenn der Kunde in ein Gebiet zieht, in dem die Lechwerke nicht liefern können, oder wenn die Fortsetzung des Vertrags am neuen Wohnort unzumutbar wäre, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Allerdings müssen die Lechwerke zunächst die Möglichkeit erhalten, den Vertrag am neuen Wohnort fortzusetzen.
| Kündigungsart | Frist | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Grundversorgung ordentlich | 2 Wochen | Jederzeit möglich |
| Sondervertrag ordentlich | Vertraglich vereinbart | Nach Mindestlaufzeit |
| Preiserhöhung | Bis Inkrafttreten | Preisänderung angekündigt |
| Umzug | Nach Mitteilung | Außerhalb Versorgungsgebiet |
Eine Kündigung muss in Textform erfolgen, wie es das Energiewirtschaftsgesetz vorschreibt. Dies bedeutet, dass eine schriftliche Kündigung per Brief oder auch per E-Mail grundsätzlich möglich ist. Allerdings empfiehlt sich aus Beweisgründen dringend die Kündigung per Post, idealerweise als Einschreiben mit Rückschein. Nur so kann zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die Kündigung rechtzeitig beim Versorger eingegangen ist.
Die Kündigung muss bestimmte Mindestangaben enthalten: Name und Anschrift des Kunden, Kundennummer oder Vertragsnummer, Zählernummer, die gewünschte Kündigungsfrist oder das Kündigungsdatum sowie eine eindeutige Kündigungserklärung. Eine Begründung ist grundsätzlich nicht erforderlich, außer bei Sonderkündigungen, wo der Kündigungsgrund angegeben werden sollte.
Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich zuverlässigste Methode, um einen Energieversorgungsvertrag zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen oder Online-Kündigungen, deren Zugang und Inhalt später schwer nachzuweisen sind, bietet die schriftliche Kündigung per Post klare Beweismittel und entspricht den höchsten rechtlichen Standards.
Die Kündigung per Brief hat mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Methoden. Erstens schafft sie einen eindeutigen Nachweis über den Kündigungswillen und dessen Inhalt. Zweitens kann bei Verwendung eines Einschreibens der Zugang beim Empfänger bewiesen werden, was bei Streitigkeiten über die Einhaltung von Fristen entscheidend sein kann. Drittens entspricht die schriftliche Form den gesetzlichen Anforderungen und wird von allen Gerichten als beweiskräftig anerkannt.
Telefonische Kündigungen sind zwar manchmal möglich, hinterlassen aber keine verlässlichen Spuren. Es kann später zu Missverständnissen kommen über das, was gesagt wurde, oder ob die Kündigung überhaupt beim richtigen Ansprechpartner angekommen ist. Online-Kündigungen über Webformulare oder E-Mails sind ebenfalls problematisch, da technische Probleme auftreten können und der Nachweis des Zugangs schwierig ist. Viele Anbieter bestätigen Online-Kündigungen nicht automatisch, sodass Unsicherheit bleibt.
Bevor Sie die Kündigung verfassen, sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen gründlich prüfen. Suchen Sie nach Ihrer Kundennummer, Vertragsnummer, Zählernummer und den vereinbarten Kündigungsfristen. Prüfen Sie auch, ob Sie sich in der Grundversorgung oder in einem Sondervertrag befinden und ob gegebenenfalls ein Sonderkündigungsrecht besteht. Diese Informationen sind wichtig für die korrekte Formulierung Ihrer Kündigung.
Erstellen Sie ein formelles Kündigungsschreiben, das alle notwendigen Angaben enthält. Das Schreiben sollte Ihre vollständige Adresse und die Adresse der Lechwerke enthalten, das aktuelle Datum, eine klare Betreffzeile wie "Kündigung des Energieliefervertrags" sowie eine eindeutige Kündigungserklärung. Geben Sie Ihre Kundennummer, Vertragsnummer und Zählernummer an und nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum oder berufen Sie sich auf die nächstmögliche Kündigungsfrist.
Wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht geltend machen, sollten Sie den Grund klar benennen und gegebenenfalls Nachweise beifügen, etwa die Mitteilung über eine Preiserhöhung oder eine Wohnsitzbescheinigung bei Umzug. Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung und geben Sie gegebenenfalls bereits die Zählerstände oder einen Termin für die Endablesung an.
Die korrekte Adressierung ist entscheidend dafür, dass Ihre Kündigung die richtige Abteilung erreicht. Die Lechwerke haben eine spezielle Adresse für Kündigungen eingerichtet:
Verwenden Sie genau diese Adresse auf Ihrem Kündigungsschreiben und dem Briefumschlag. Achten Sie auf korrekte Schreibweise und vollständige Angaben, um Verzögerungen zu vermeiden.
Versenden Sie Ihre Kündigung unbedingt als Einschreiben, am besten als Einschreiben mit Rückschein. Dies kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber entscheidende Vorteile. Sie erhalten einen Nachweis über die Aufgabe des Briefes und bei der Variante mit Rückschein auch über den Empfang durch die Lechwerke. Dieser Nachweis kann bei Streitigkeiten über die Einhaltung von Kündigungsfristen entscheidend sein.
Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg und den Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihre Beweismittel dafür, dass Sie die Kündigung rechtzeitig und ordnungsgemäß versandt haben. Machen Sie auch eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen.
Wer den Gang zur Post scheut oder keine Zeit hat, kann moderne digitale Dienste nutzen, die den Versand von Einschreiben übernehmen. Plattformen wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten, nachverfolgbaren Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Abwicklung: Sie erstellen das Schreiben digital, der Dienst übernimmt Druck, Kuvertierung und Versand als Einschreiben.
Solche Dienste bieten zudem einen digitalen Nachweis über den Versand und oft auch eine Sendungsverfolgung. Die Kosten sind meist vergleichbar mit dem direkten Versand über die Post, aber der Komfort ist deutlich höher. Besonders praktisch ist dies, wenn Sie mehrere Verträge gleichzeitig kündigen möchten oder wenn Sie zeitlich unter Druck stehen und die Kündigungsfrist einhalten müssen.
Nach dem Versand sollten Sie die Kündigungsbestätigung der Lechwerke abwarten. Diese sollte innerhalb von ein bis zwei Wochen eintreffen. Die Bestätigung sollte das Kündigungsdatum, die Vertragsnummer und gegebenenfalls Informationen zur Endabrechnung enthalten. Wenn Sie nach drei Wochen keine Bestätigung erhalten haben, sollten Sie sich telefonisch beim Kundenservice erkundigen.
Prüfen Sie die Kündigungsbestätigung sorgfältig. Stimmt das angegebene Kündigungsdatum mit Ihrer Kündigung überein? Sind alle Vertragsnummern korrekt? Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen, sollten Sie umgehend Kontakt mit den Lechwerken aufnehmen und auf Ihre ursprüngliche Kündigung verweisen.
Es gibt einige Besonderheiten, die bei der Kündigung eines Energievertrags zu beachten sind. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, kann dieser oft die Kündigung bei Ihrem alten Versorger übernehmen. Dies ist bequem, birgt aber auch Risiken: Wenn der neue Anbieter die Kündigung nicht rechtzeitig oder korrekt durchführt, können Sie in eine automatische Vertragsverlängerung rutschen. Daher ist es sicherer, selbst zu kündigen und den neuen Vertrag erst danach abzuschließen.
Bei einem Umzug innerhalb des Versorgungsgebiets der Lechwerke setzt sich der Vertrag normalerweise am neuen Wohnort fort. Sie müssen den Umzug rechtzeitig melden, können aber auch diese Gelegenheit nutzen, um von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Bei einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets endet der Vertrag automatisch, dennoch sollten Sie dies schriftlich mitteilen.
Die Erfahrungen von Kunden mit der Kündigung bei den Lechwerken sind überwiegend positiv. Das Unternehmen gilt als zuverlässiger und seriöser Versorger, der Kündigungen ordnungsgemäß bearbeitet. Dennoch gibt es einige Punkte, die Kunden in Bewertungen und Erfahrungsberichten immer wieder ansprechen.
Viele Kunden berichten, dass die Kündigungsbestätigung zügig erfolgt und die Endabrechnung transparent und nachvollziehbar ist. Die Bearbeitungszeit liegt in der Regel bei ein bis zwei Wochen, was im Branchenvergleich durchschnittlich ist. Positiv wird auch hervorgehoben, dass die Lechwerke bei Rückfragen gut erreichbar sind und kompetent Auskunft geben.
Kritische Stimmen beziehen sich manchmal auf Versuche der Kundenrückgewinnung. Nach Eingang der Kündigung kontaktieren die Lechwerke manche Kunden telefonisch oder schriftlich mit Angeboten zum Verbleib. Dies ist ein übliches Vorgehen in der Branche und grundsätzlich legitim. Kunden sollten sich davon nicht unter Druck gesetzt fühlen und bei ihrer Kündigungsentscheidung bleiben, wenn diese gut überlegt war.
Planen Sie Ihre Kündigung rechtzeitig und warten Sie nicht bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Wenn Sie beispielsweise drei Monate vor Vertragsende kündigen müssen, sollten Sie die Kündigung mindestens vier Monate vorher vorbereiten und absenden. So haben Sie einen Puffer für unvorhergesehene Probleme wie Postlaufzeiten oder fehlende Unterlagen.
Stellen Sie vor der Kündigung alle relevanten Unterlagen zusammen: Vertragsbestätigung, letzte Jahresabrechnung, Korrespondenz mit den Lechwerken. So haben Sie alle Informationen griffbereit und können Ihre Kündigung vollständig und korrekt formulieren. Dies vermeidet Rückfragen und beschleunigt die Bearbeitung.
Notieren Sie sich die aktuellen Zählerstände zum Zeitpunkt der Kündigung und zum Kündigungsdatum. Fotografieren Sie die Zähler als zusätzlichen Beweis. Diese Dokumentation hilft bei der Endabrechnung und kann Streitigkeiten über den tatsächlichen Verbrauch vorbeugen. Teilen Sie die Zählerstände auch den Lechwerken rechtzeitig mit.
Bewahren Sie alle Nachweise über die Kündigung sorgfältig auf: Kopie des Kündigungsschreibens, Einlieferungsbeleg, Rückschein, Kündigungsbestätigung. Legen Sie eine Kündigungsakte an, in der Sie alle relevanten Dokumente sammeln. Dies ist besonders wichtig, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Ein häufiger Fehler ist die Verwechslung von Kündigungsfrist und Kündigungsdatum. Die Kündigungsfrist gibt an, wie lange vor dem gewünschten Vertragsende Sie kündigen müssen. Wenn Ihr Vertrag am 31. Dezember endet und die Kündigungsfrist drei Monate beträgt, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. September bei den Lechwerken eingehen, nicht abgesendet werden.
Ein weiterer Fehler ist die Kündigung an die falsche Adresse. Verwenden Sie immer die spezielle Kündigungsadresse der Lechwerke, nicht die allgemeine Unternehmensadresse oder die Adresse einer Niederlassung. Nur so ist gewährleistet, dass Ihre Kündigung die zuständige Abteilung erreicht und zeitnah bearbeitet wird.
Manche Kunden vergessen, dass bei Kombiprodukten (Strom und Gas) gegebenenfalls zwei separate Kündigungen erforderlich sind. Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau, ob Sie einen oder zwei Verträge haben. Im Zweifel kündigen Sie beide Verträge explizit in einem Schreiben oder in separaten Schreiben.
Nach erfolgreicher Kündigung und Erhalt der Bestätigung sollten Sie den Übergang zum neuen Versorger oder zur Grundversorgung vorbereiten. Wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln, teilen Sie diesem das bestätigte Kündigungsdatum mit und vereinbaren Sie den Lieferbeginn entsprechend. Achten Sie darauf, dass keine Versorgungslücke entsteht.
Die Endabrechnung der Lechwerke sollte innerhalb von sechs Wochen nach Vertragsende eintreffen. Prüfen Sie diese sorgfältig und gleichen Sie die Zählerstände mit Ihren eigenen Aufzeichnungen ab. Bei Unstimmigkeiten haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben und Korrekturen zu verlangen. Guthaben werden in der Regel automatisch überwiesen, während Nachzahlungen fristgerecht zu begleichen sind.
Wenn Sie in die Grundversorgung wechseln, weil Sie keinen neuen Anbieter gefunden haben, erfolgt dies automatisch. Die Grundversorgung stellt sicher, dass Sie ohne Unterbrechung weiter mit Energie versorgt werden. Sie können dann jederzeit mit der kurzen Kündigungsfrist von zwei Wochen zu einem Sondervertrag oder einem anderen Anbieter wechseln.
In manchen Situationen ist besondere Aufmerksamkeit bei der Kündigung erforderlich. Bei einem Todesfall müssen die Erben den Vertrag kündigen, wobei ein Sonderkündigungsrecht besteht. Fügen Sie der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde bei und weisen Sie sich als berechtigter Erbe aus.
Bei einer Insolvenz der Lechwerke, was bei einem etablierten Versorger wie LEW unwahrscheinlich ist, würden Kunden automatisch in die Ersatzversorgung rutschen. Diese wird vom örtlichen Grundversorger übernommen und stellt die unterbrechungsfreie Energielieferung sicher. Kunden müssen in diesem Fall nicht selbst aktiv werden, sollten aber die weitere Entwicklung beobachten.
Wenn Sie mit der Bearbeitung Ihrer Kündigung unzufrieden sind oder es zu Problemen kommt, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Diese kostenlose Einrichtung vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Energieversorgern und Verbrauchern und kann oft zu einer außergerichtlichen Einigung beitragen. Auch die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Unterstützung bei Kündigungsproblemen an.