Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Lorenz Münster ist eine spezialisierte Kanzlei für Arbeitsrecht mit Sitz in der Salzstraße 23 in Münster. Die Kanzlei bietet umfassende rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Arbeitsrechts an. Viele Menschen nehmen die Dienste von Rechtsanwälten in Anspruch, um ihre Interessen bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, Kündigungsschutzklagen oder Vertragsverhandlungen zu vertreten. Die Zusammenarbeit mit einem Anwalt basiert dabei auf einem Mandatsverhältnis, das von beiden Seiten unter Einhaltung bestimmter Bedingungen beendet werden kann.
Ein Mandatsverhältnis mit einer Anwaltskanzlei unterscheidet sich grundlegend von einem typischen Abonnement oder Mitgliedschaftsvertrag. Während bei vielen Dienstleistungen automatische Verlängerungen und feste Laufzeiten üblich sind, gestaltet sich die anwaltliche Zusammenarbeit flexibler. Mandanten haben grundsätzlich das Recht, ihre rechtliche Vertretung jederzeit zu wechseln oder zu beenden. Dies ist ein wichtiger Aspekt der anwaltlichen Berufsordnung und des deutschen Rechts, der die Selbstbestimmung des Mandanten schützt.
Die Kanzlei Lorenz Münster konzentriert sich auf arbeitsrechtliche Mandate, die von der Beratung bei Kündigungen über die Verhandlung von Aufhebungsverträgen bis hin zur Vertretung vor dem Arbeitsgericht reichen können. Solche Mandate können unterschiedlich lange dauern – von einer einmaligen Beratung bis zu mehrmonatigen Prozessen. Die Beendigung eines solchen Mandatsverhältnisses sollte stets schriftlich und nachvollziehbar erfolgen, um rechtliche Klarheit für beide Seiten zu schaffen.
Bei einer Anwaltskanzlei wie Lorenz Münster gibt es verschiedene Formen der Zusammenarbeit. Die häufigste Form ist das Einzelmandat, bei dem der Anwalt für einen spezifischen Fall oder eine bestimmte rechtliche Angelegenheit beauftragt wird. Dies kann beispielsweise die Prüfung eines Arbeitsvertrags, die Vertretung bei einer Kündigungsschutzklage oder die Verhandlung einer Abfindung sein. Solche Mandate enden in der Regel automatisch mit der Erledigung des Auftrags.
Eine weitere Möglichkeit ist die Dauerberatung, bei der ein Mandant regelmäßige rechtliche Beratung in Anspruch nimmt. Dies kann durch monatliche Pauschalvereinbarungen oder durch Stundenhonorar abgerechnet werden. Gerade bei komplexen arbeitsrechtlichen Situationen oder für Unternehmen kann eine solche kontinuierliche Beratung sinnvoll sein. Die Beendigung solcher Dauermandate erfordert eine explizite Kündigung unter Beachtung der vereinbarten Fristen.
| Honorarmodell | Beschreibung | Typische Anwendung |
|---|---|---|
| Stundenhonorar | Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand | Beratungsgespräche, Vertragsprüfungen |
| Geschäftsgebühr | Gebühr nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) | Außergerichtliche Vertretung |
| Verfahrensgebühr | Gebühr für gerichtliche Vertretung nach RVG | Gerichtsverfahren, Klagen |
| Pauschalhonorar | Festpreis für definierte Leistung | Standardisierte Verfahren |
Die Kosten für anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht können erheblich variieren. Sie hängen vom Streitwert, der Komplexität des Falls und der gewählten Honorarvereinbarung ab. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten richtet sich der Streitwert häufig nach dem Bruttomonatsgehalt multipliziert mit der Anzahl der Monate, für die Ansprüche geltend gemacht werden. Ein wichtiger Aspekt ist, dass in der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten trägt, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.
Viele Mandanten verfügen über eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten für anwaltliche Vertretung übernimmt. In diesem Fall ist es wichtig, vor Mandatserteilung eine Deckungszusage der Versicherung einzuholen. Sollte das Mandatsverhältnis beendet werden, während noch offene Honorarforderungen bestehen, müssen diese beglichen werden, auch wenn die rechtliche Vertretung nicht mehr fortgesetzt wird.
Ein fundamentales Prinzip im deutschen Anwaltsrecht ist das Recht des Mandanten, sein Mandat jederzeit zu kündigen. Dieses Recht ist in § 627 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verankert und gilt für Dienstverträge höherer Art, zu denen auch Anwaltsmandate gehören. Der Mandant kann die Zusammenarbeit ohne Angabe von Gründen beenden. Dies unterscheidet Mandatsverhältnisse von vielen anderen Vertragsarten, bei denen Kündigungsfristen und -gründe eine größere Rolle spielen.
Allerdings bedeutet die Möglichkeit zur jederzeitigen Kündigung nicht, dass keine Kosten entstehen. Der Anwalt hat Anspruch auf Vergütung für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen. Zudem kann bei ungünstiger Beendigung des Mandats eine Vergütung für bereits begonnene, aber nicht abgeschlossene Tätigkeiten anfallen. Die genauen Regelungen sollten in der Mandatsvereinbarung festgehalten sein.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Mandanten ihr Verhältnis zu einer Anwaltskanzlei beenden möchten. Ein häufiger Grund ist der Wunsch nach einer zweiten Meinung oder der Wechsel zu einem Anwalt mit spezifischerer Expertise. Manchmal ändern sich auch die persönlichen Umstände, etwa durch eine außergerichtliche Einigung, die weitere anwaltliche Vertretung überflüssig macht. Kommunikationsprobleme oder unterschiedliche Vorstellungen über die Prozessstrategie können ebenfalls zur Mandatsbeendigung führen.
In manchen Fällen entscheiden sich Mandanten auch aus Kostengründen für eine Beendigung, insbesondere wenn die Rechtsschutzversicherung die Deckung verweigert oder die erwarteten Kosten den möglichen Nutzen übersteigen. Auch ein Umzug in eine andere Stadt oder Region kann ein praktischer Grund sein, zu einem örtlich näher gelegenen Anwalt zu wechseln. Unabhängig vom Grund ist eine professionelle und schriftliche Kündigung der richtige Weg.
| Aspekt | Regelung | Besonderheit |
|---|---|---|
| Kündigungsfrist | Keine gesetzliche Frist | Jederzeit möglich, sofern nicht anders vereinbart |
| Formerfordernis | Schriftform empfohlen | Einschreiben mit Rückschein für Nachweis |
| Vergütungsanspruch | Für erbrachte Leistungen | Auch bei vorzeitiger Beendigung |
| Aktenherausgabe | Pflicht des Anwalts | Nach Begleichung offener Forderungen |
Bevor ein Mandatsverhältnis beendet wird, sollten mehrere Aspekte bedacht werden. Zunächst ist zu klären, ob laufende Fristen eingehalten werden müssen. Bei arbeitsrechtlichen Verfahren gibt es oft strikte Fristen, etwa die dreiwöchige Klagefrist bei Kündigungen. Ein Anwaltswechsel während laufender Fristen kann riskant sein, wenn der neue Anwalt nicht rechtzeitig eingebunden wird. Es empfiehlt sich daher, vor der Kündigung bereits einen neuen Anwalt zu konsultieren.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung offener Honorarforderungen. Der bisherige Anwalt hat ein Zurückbehaltungsrecht an den Mandatsakten, bis seine Vergütung beglichen ist. Dies kann die Fortführung des Verfahrens durch einen neuen Anwalt verzögern. Daher sollte vor der Kündigung eine Honorarabrechnung angefordert und geprüft werden. Auch die Frage, ob bereits Gerichtskosten vorgeschossen wurden oder Termine anstehen, sollte geklärt werden.
Die Kündigung eines Mandatsverhältnisses sollte stets schriftlich erfolgen, und die postalische Zustellung per Einschreiben mit Rückschein ist die rechtlich sicherste Methode. Im Gegensatz zu E-Mails oder telefonischen Kündigungen bietet ein Einschreiben einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang der Kündigung. Der Rückschein dokumentiert Datum und Empfang, was bei späteren Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt entscheidend sein kann.
E-Mails können technische Probleme haben, im Spam-Ordner landen oder von der Gegenseite bestritten werden. Eine telefonische Kündigung lässt sich schwer beweisen und wird rechtlich nicht als ausreichend angesehen. Die Schriftform gewährleistet außerdem, dass alle wichtigen Informationen vollständig und unmissverständlich übermittelt werden. Bei einem so wichtigen Schritt wie der Beendigung eines Mandatsverhältnisses sollte keine Unsicherheit bestehen.
Ein professionelles Kündigungsschreiben sollte alle wesentlichen Informationen enthalten. Dazu gehören die vollständigen Kontaktdaten des Mandanten, das Datum, die Mandatsnummer oder Aktenzeichen sowie eine eindeutige Kündigungserklärung. Es ist wichtig, das Schreiben klar und unmissverständlich zu formulieren. Der Kündigungswunsch sollte explizit geäußert werden, etwa durch die Formulierung "Hiermit kündige ich das mit Ihnen bestehende Mandatsverhältnis fristlos zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
Zusätzlich sollte das Schreiben eine Bitte um Bestätigung der Kündigung enthalten sowie die Aufforderung zur Übersendung einer Schlussrechnung. Falls bereits ein neuer Anwalt beauftragt wurde, kann die Bitte um Übersendung der Mandatsakte an den neuen Rechtsbeistand aufgenommen werden. Es ist nicht notwendig, Gründe für die Kündigung anzugeben, auch wenn dies in manchen Fällen zur Klärung beitragen kann. Das Schreiben sollte sachlich und höflich formuliert sein.
Die Kündigung muss an die offizielle Geschäftsadresse der Kanzlei gesendet werden. Für Lorenz Münster lautet diese:
Es ist wichtig, die Adresse exakt zu verwenden und sicherzustellen, dass das Schreiben an die richtige Stelle gelangt. Bei größeren Kanzleien kann es sinnvoll sein, das Schreiben an eine bestimmte Abteilung oder einen bestimmten Ansprechpartner zu adressieren. Die Verwendung der vollständigen und korrekten Adresse verhindert Zustellungsprobleme und spätere Diskussionen über den Zugang der Kündigung.
Für den Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt die Option "Einschreiben mit Rückschein" gewählt werden. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Der Rückschein wird vom Empfänger unterschrieben und an den Absender zurückgeschickt. Dieser Beleg dokumentiert eindeutig, wann und von wem das Schreiben entgegengenommen wurde.
Alternativ gibt es auch das Einschreiben Einwurf, bei dem der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Diese Variante ist günstiger, bietet aber etwas weniger Sicherheit, da keine Unterschrift des Empfängers vorliegt. Für wichtige Kündigungen ist das Einschreiben mit Rückschein dennoch die empfohlene Wahl. Der Rückschein sollte gut aufbewahrt werden, da er als Beweis für die rechtzeitige Kündigung dient.
Für Menschen, die den Gang zur Post scheuen oder zeitlich stark eingebunden sind, bietet sich die Nutzung von Diensten wie Postclic an. Solche Services ermöglichen es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und professionell per Post versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der Gewissheit, dass das Schreiben korrekt formatiert und mit allen notwendigen Nachweisen versendet wird.
Postclic übernimmt den physischen Versand und stellt digitale Nachweise über die Zustellung bereit. Dies kann besonders praktisch sein, wenn man nicht in der Nähe einer Postfiliale wohnt oder beruflich stark eingespannt ist. Die professionelle Formatierung und der automatische Versand per Einschreiben sorgen dafür, dass nichts vergessen wird und die Kündigung rechtssicher ankommt. Solche Services vereinfachen den administrativen Aufwand erheblich.
Nachdem das Kündigungsschreiben versendet wurde, sollte der Rückschein abgewartet werden. Dieser trifft in der Regel innerhalb weniger Tage ein. Sobald der Nachweis vorliegt, ist die Kündigung rechtlich wirksam. Es empfiehlt sich, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren: das Original oder eine Kopie des Kündigungsschreibens, den Rückschein und die Versandquittung der Post.
Die Kanzlei sollte innerhalb einer angemessenen Frist auf die Kündigung reagieren und eine Kündigungsbestätigung sowie eine Schlussrechnung zusenden. Falls nach zwei Wochen keine Reaktion erfolgt, ist ein höfliches Nachfassen angebracht. Die Aktenherausgabe kann nach Begleichung eventueller offener Forderungen verlangt werden. Wichtig ist, dass während der Übergangszeit keine wichtigen Fristen versäumt werden, falls ein Verfahren noch läuft.
Die Beendigung eines Mandatsverhältnisses ist ein normaler Vorgang in der Rechtsberatung. Viele Mandanten berichten, dass eine professionelle und sachliche Kommunikation den Prozess erheblich erleichtert. Anwälte sind mit Mandatsbeendigungen vertraut und reagieren in der Regel professionell darauf. Probleme entstehen meist nur dann, wenn die Kündigung nicht rechtzeitig oder nicht klar kommuniziert wird oder wenn offene Honorarforderungen ungeklärt bleiben.
Besonders wichtig ist die rechtzeitige Information des neuen Anwalts. Dieser benötigt Zeit, sich in den Fall einzuarbeiten, besonders wenn Fristen laufen. Mandanten, die einen nahtlosen Übergang planen und beide Anwälte frühzeitig informieren, berichten von den besten Erfahrungen. Auch die vollständige Begleichung offener Rechnungen vor der Kündigung wird als hilfreich beschrieben, da sie spätere Komplikationen vermeidet.
Ein häufiger Fehler ist die mündliche oder telefonische Kündigung ohne schriftliche Bestätigung. Dies führt oft zu Missverständnissen und bietet keine Rechtssicherheit. Ebenso problematisch ist es, die Kündigung per einfacher E-Mail zu versenden, da der Zugang schwer nachweisbar ist. Manche Mandanten vergessen auch, eine Kopie des Kündigungsschreibens für die eigenen Unterlagen aufzubewahren, was später zu Beweisproblemen führen kann.
Ein weiterer Fehler ist die Kündigung ohne Rücksicht auf laufende Fristen. Wenn beispielsweise eine Kündigungsschutzklage innerhalb der Dreiwochenfrist erhoben werden muss, kann ein unüberlegter Anwaltswechsel dazu führen, dass diese Frist versäumt wird. Auch die Nichtbeachtung offener Honorarforderungen kann problematisch sein, da der Anwalt die Akten zurückhalten darf, bis die Zahlung erfolgt ist. Eine gründliche Vorbereitung vermeidet diese Fallstricke.
Für eine reibungslose Beendigung des Mandatsverhältnisses sollten mehrere Schritte beachtet werden. Erstens: Klären Sie vor der Kündigung alle offenen Fragen und Honorarforderungen. Fordern Sie eine aktuelle Kostenaufstellung an und begleichen Sie offene Beträge zeitnah. Zweitens: Informieren Sie sich über den Stand Ihres Verfahrens und prüfen Sie, ob wichtige Fristen anstehen. Bei laufenden Fristen sollte der neue Anwalt bereits vor der Kündigung des alten Mandats kontaktiert werden.
Drittens: Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und eindeutig. Vermeiden Sie emotionale oder vorwurfsvolle Formulierungen, auch wenn Sie mit der bisherigen Vertretung unzufrieden waren. Viertens: Versenden Sie die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie alle Belege auf. Fünftens: Fordern Sie explizit die Herausgabe der Mandatsakte an und geben Sie an, ob diese an Sie persönlich oder an einen neuen Anwalt gesendet werden soll.
Nach Beendigung des Mandats haben Sie Anspruch auf Herausgabe Ihrer Akte. Diese enthält alle wichtigen Dokumente, Schriftsätze und Korrespondenz, die für Ihr Verfahren relevant sind. Die Akte ist wichtig für die Fortsetzung Ihres Falls durch einen neuen Anwalt oder für Ihre eigenen Unterlagen. Der Anwalt ist zur Herausgabe verpflichtet, kann diese aber bis zur Begleichung seiner Honorarforderungen zurückhalten.
Es ist ratsam, die Aktenherausgabe bereits im Kündigungsschreiben zu fordern und eine angemessene Frist zu setzen. Falls Sie einen neuen Anwalt beauftragt haben, kann die Akte direkt an diesen geschickt werden. Manche Anwälte berechnen für die Aktenherausgabe eine Gebühr, insbesondere wenn umfangreiche Kopien angefertigt werden müssen. Klären Sie dies im Vorfeld, um Überraschungen zu vermeiden.
Wenn Sie zu einem neuen Anwalt wechseln, ist eine offene Kommunikation über die Gründe des Wechsels hilfreich. Der neue Anwalt kann so besser einschätzen, welche Erwartungen Sie haben und wo möglicherweise Probleme in der bisherigen Vertretung lagen. Übergeben Sie dem neuen Anwalt alle relevanten Unterlagen, einschließlich der Mandatsakte des bisherigen Anwalts, sobald Sie diese erhalten haben.
Informieren Sie den neuen Anwalt auch über alle laufenden Fristen und anstehenden Termine. Eine detaillierte Übergabe erleichtert die Einarbeitung erheblich und stellt sicher, dass keine wichtigen Schritte versäumt werden. Viele Anwälte bieten ein kostenloses Erstgespräch an, in dem die Übernahme des Mandats besprochen werden kann. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um alle offenen Fragen zu klären und ein Gefühl für die neue Zusammenarbeit zu bekommen.
Nach erfolgreicher Beendigung des Mandatsverhältnisses ist es sinnvoll, die Erfahrungen zu reflektieren. Was lief gut, was hätte besser laufen können? Diese Überlegungen helfen bei der Auswahl zukünftiger Rechtsvertretung. Bewahren Sie alle Unterlagen aus dem Mandat mindestens drei Jahre auf, da dies die regelmäßige Verjährungsfrist für Honorarforderungen ist. Bei arbeitsrechtlichen Verfahren können auch längere Aufbewahrungsfristen sinnvoll sein.
Falls Ihr Fall noch nicht abgeschlossen ist, bleiben Sie in engem Kontakt mit Ihrem neuen Anwalt und stellen Sie sicher, dass alle Übergänge reibungslos verlaufen. Bei abgeschlossenen Fällen sollten Sie die Ergebnisse dokumentieren und wichtige Dokumente wie Vergleiche oder Urteile sicher aufbewahren. Diese können für zukünftige arbeitsrechtliche Situationen relevant sein, etwa bei Bewerbungen oder späteren Auseinandersetzungen mit demselben Arbeitgeber.