Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Die Allbau GmbH ist ein traditionsreiches Wohnungsunternehmen mit Sitz in Essen, das seit über 90 Jahren im Bereich der Immobilienverwaltung und Wohnraumvermietung tätig ist. Mit einem Bestand von rund 16.000 Wohnungen zählt Allbau zu den größten Vermietern im Ruhrgebiet und spielt eine bedeutende Rolle in der regionalen Wohnraumversorgung. Das Unternehmen verwaltet nicht nur Wohnimmobilien, sondern bietet auch gewerbliche Flächen und verschiedene Dienstleistungen rund um das Wohnen an.
Als kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt Essen verfolgt Allbau den Anspruch, bezahlbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum bereitzustellen. Das Portfolio umfasst unterschiedliche Wohnungstypen – von kleinen Apartments bis hin zu großzügigen Familienwohnungen in verschiedenen Stadtteilen Essens. Neben der reinen Vermietung kümmert sich Allbau auch um die Instandhaltung, Modernisierung und Quartiersentwicklung.
Die Geschäftstätigkeit von Allbau konzentriert sich auf mehrere Kernbereiche: die Vermietung von Wohn- und Gewerberäumen, die Bewirtschaftung und Verwaltung des eigenen Immobilienbestands sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Wohnquartiere. Dabei legt das Unternehmen besonderen Wert auf Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und die Schaffung lebenswerter Nachbarschaften.
Allbau bietet seinen Mietern verschiedene Serviceleistungen an, die über die reine Wohnraumüberlassung hinausgehen. Dazu gehören ein Hausmeisterservice, Notdienste für technische Probleme sowie Ansprechpartner für Mieterfragen. Das Unternehmen investiert regelmäßig in die Modernisierung seiner Bestände, um energetische Standards zu verbessern und den Wohnkomfort zu erhöhen.
Die Mieter von Allbau profitieren von einer professionellen Verwaltung und einem etablierten Beschwerdemanagement. Gleichzeitig bedeutet die Größe des Unternehmens, dass Prozesse teilweise standardisiert ablaufen müssen, was bei individuellen Anliegen manchmal zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Die Kommunikation erfolgt über verschiedene Kanäle, wobei für rechtlich relevante Vorgänge wie Kündigungen der Postweg vorgeschrieben ist.
Es gibt verschiedene Gründe, warum Mieter ihr Mietverhältnis mit Allbau beenden möchten. Häufig sind es persönliche Veränderungen wie ein Jobwechsel in eine andere Stadt, eine Familiengründung mit entsprechendem Platzbedarf oder der Wunsch nach Wohneigentum. Auch der Umzug zu einem Partner oder die Verkleinerung im Alter gehören zu den typischen Kündigungsgründen.
Manche Mieter entscheiden sich für einen Wechsel aufgrund von Unzufriedenheit mit der Wohnsituation. Dies kann mit der Wohnungsausstattung, dem Zustand des Gebäudes, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder Mieterhöhungen zusammenhängen. Auch längere Wartezeiten bei Reparaturen oder Differenzen mit der Hausverwaltung können eine Rolle spielen. In einigen Fällen führen Modernisierungsmaßnahmen zu Mietanpassungen, die für Mieter nicht mehr tragbar sind.
Bei Allbau werden in der Regel unbefristete Mietverträge nach deutschem Mietrecht abgeschlossen. Diese bieten beiden Seiten Rechtssicherheit und folgen den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Die Mietkonditionen variieren je nach Wohnungsgröße, Lage, Ausstattung und Baujahr der Immobilie. Als kommunales Wohnungsunternehmen orientiert sich Allbau bei der Preisgestaltung am lokalen Mietspiegel.
Die Kaltmieten bei Allbau bewegen sich je nach Wohnungskategorie in unterschiedlichen Preissegmenten. Kleinere Wohnungen in einfacherer Ausstattung sind bereits im unteren Preissegment verfügbar, während modernisierte oder neu sanierte Wohnungen in attraktiven Lagen entsprechend höher bepreist sind. Zusätzlich zur Kaltmiete fallen Betriebskosten an, die Positionen wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung, Hausmeisterservice und Grundsteuer umfassen.
| Wohnungsgröße | Durchschnittliche Kaltmiete | Typische Nebenkosten |
|---|---|---|
| 1-Zimmer (30-40 qm) | 300-450 Euro | 80-120 Euro |
| 2-Zimmer (50-60 qm) | 450-650 Euro | 120-180 Euro |
| 3-Zimmer (70-80 qm) | 600-850 Euro | 160-240 Euro |
| 4-Zimmer (90-100 qm) | 800-1.100 Euro | 200-300 Euro |
Diese Werte dienen als Orientierung und können je nach konkreter Wohnung, Stadtteil und Ausstattungsmerkmalen variieren. Modernisierte Wohnungen mit Balkon, Einbauküche oder barrierefreiem Zugang liegen häufig im oberen Bereich der Preisspanne.
Der Mietvertrag mit Allbau regelt neben der Miethöhe auch Aspekte wie Schönheitsreparaturen, Hausordnung, Tierhaltung und Untervermietung. In vielen Verträgen sind Kleinreparaturklauseln enthalten, die Mieter zu Reparaturen bis zu einer bestimmten Höhe verpflichten. Die Kaution beträgt üblicherweise drei Nettokaltmieten und kann in drei Monatsraten gezahlt werden.
Einige Wohnanlagen von Allbau bieten zusätzliche Annehmlichkeiten wie Gemeinschaftsräume, Waschküchen oder Fahrradkeller. Bei bestimmten Objekten können auch Stellplätze oder Garagen angemietet werden, was mit zusätzlichen monatlichen Kosten verbunden ist. Diese Zusatzleistungen werden separat im Mietvertrag oder in Zusatzvereinbarungen geregelt.
Die Kündigung eines Mietvertrags mit Allbau unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Mietrechts, die im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind. Für Mieter gelten grundsätzlich großzügigere Kündigungsfristen als für Vermieter, was dem Mieterschutz dient. Die ordentliche Kündigung durch den Mieter ist jederzeit möglich, ohne dass ein besonderer Grund angegeben werden muss.
Nach § 573c BGB beträgt die Kündigungsfrist für Mieter von Wohnraum drei Monate. Diese Frist gilt unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zugehen. Wenn Sie beispielsweise bis zum 3. Januar kündigen, endet Ihr Mietverhältnis am 31. März.
Wichtig ist dabei das Zugangsprinzip: Maßgeblich ist nicht das Datum, an dem Sie die Kündigung absenden, sondern wann sie beim Vermieter eingeht. Deshalb empfiehlt sich der Versand per Einschreiben mit Rückschein, um einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang zu haben. Ein Samstag gilt dabei als Werktag, Sonn- und Feiertage hingegen nicht.
Das deutsche Mietrecht schreibt für die Kündigung eines Wohnraummietvertrags die Schriftform vor (§ 568 BGB). Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail ist rechtlich unwirksam. Die Kündigung muss auf Papier erfolgen und von allen Mietern eigenhändig unterschrieben werden. Bei mehreren Mietern müssen alle Vertragsparteien die Kündigung unterzeichnen, es sei denn, es liegt eine entsprechende Vollmacht vor.
Die Kündigung sollte folgende Informationen enthalten: vollständige Namen und Anschrift aller Mieter, genaue Bezeichnung der Mietwohnung mit Adresse, eindeutige Kündigungserklärung mit gewünschtem Beendigungsdatum, Bitte um schriftliche Kündigungsbestätigung sowie Datum und eigenhändige Unterschriften. Eine Begründung ist bei der ordentlichen Kündigung durch den Mieter nicht erforderlich, kann aber aus Höflichkeit erfolgen.
In bestimmten Fällen gibt es Sonderregelungen: Bei einem befristeten Mietvertrag (Zeitmietvertrag) ist eine ordentliche Kündigung in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, dies wurde vertraglich vereinbart. Eine außerordentliche fristlose Kündigung ist nur bei wichtigem Grund möglich, etwa bei erheblichen Mängeln der Wohnung, die trotz Fristsetzung nicht behoben werden.
Das Sonderkündigungsrecht nach § 574 BGB ermöglicht eine Kündigung mit gesetzlicher Frist, wenn dem Mieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist. Bei Mieterhöhungen nach Modernisierung besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Mieterhöhungserklärung (§ 561 BGB).
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | Keine Begründung erforderlich |
| Außerordentliche Kündigung | Fristlos | Wichtiger Grund notwendig |
| Sonderkündigung nach Modernisierung | 3 Monate | Nach Mieterhöhungserklärung |
| Kündigung bei Zeitmietvertrag | Meist ausgeschlossen | Nur wenn vertraglich vereinbart |
Die postalische Kündigung ist die rechtssicherste Methode, um ein Mietverhältnis mit Allbau zu beenden. Der Postweg bietet im Vergleich zu anderen Kommunikationsformen entscheidende Vorteile: Er erfüllt die gesetzliche Schriftformerfordernis, ermöglicht einen rechtssicheren Zugangsnachweis und schafft Klarheit über den Zeitpunkt des Zugangs beim Vermieter. Diese Aspekte sind besonders wichtig, wenn später Uneinigkeit über die Wirksamkeit oder den Zeitpunkt der Kündigung entstehen sollte.
Das deutsche Mietrecht ist streng in Bezug auf die Form von Kündigungen. Eine E-Mail oder ein Fax genügen nicht den gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform nach § 126 BGB. Selbst wenn Allbau eine E-Mail-Kündigung akzeptieren würde, wäre diese rechtlich anfechtbar. Der Postweg mit eigenhändiger Unterschrift ist die einzige Methode, die zweifelsfrei die Schriftform wahrt.
Ein weiterer entscheidender Vorteil ist der Zugangsnachweis. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie eine Bestätigung darüber, wann und von wem die Kündigung entgegengenommen wurde. Dies ist besonders wichtig für die Einhaltung der Kündigungsfrist. Sollte es später zu Unstimmigkeiten kommen, haben Sie einen gerichtsfesten Beweis in der Hand.
Telefonische Kündigungen sind ebenfalls unwirksam und dienen höchstens der Vorabinformation. Selbst wenn ein Mitarbeiter von Allbau am Telefon die Kündigung zur Kenntnis nimmt, hat dies keine rechtliche Bindungswirkung. Die schriftliche Kündigung per Post muss in jedem Fall erfolgen, um das Mietverhältnis rechtswirksam zu beenden.
Für die Kündigung Ihres Mietverhältnisses mit Allbau verwenden Sie folgende Adresse aus dem offiziellen Impressum:
Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben. Fehlerhafte Adressangaben können zu Verzögerungen führen und im schlimmsten Fall die Wirksamkeit der Kündigung gefährden, wenn das Schreiben nicht rechtzeitig zugeht. Überprüfen Sie auch, ob in Ihrem Mietvertrag möglicherweise eine abweichende Zustelladresse angegeben ist, was bei größeren Wohnungsunternehmen manchmal vorkommt.
Beginnen Sie mit der Vorbereitung des Kündigungsschreibens mindestens eine Woche vor dem gewünschten Kündigungstermin, um ausreichend Zeit für den Postweg zu haben. Verwenden Sie weißes Papier im DIN-A4-Format und einen professionellen Briefkopf mit Ihren vollständigen Kontaktdaten. Oben rechts platzieren Sie Ort und Datum.
Im Adressfeld geben Sie die vollständige Anschrift von Allbau an. Die Betreffzeile sollte klar und unmissverständlich sein, beispielsweise "Kündigung des Mietvertrags für die Wohnung [Ihre Adresse]". Im Haupttext erklären Sie eindeutig, dass Sie das Mietverhältnis ordentlich kündigen möchten, nennen die genaue Wohnungsbezeichnung und das gewünschte Beendigungsdatum unter Beachtung der Kündigungsfrist.
Fügen Sie wichtige Zusatzinformationen hinzu: Bitten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung, geben Sie an, dass Sie die Wohnung vertragsgemäß übergeben werden, und erkundigen Sie sich nach einem Termin für die Wohnungsabnahme. Erwähnen Sie auch Ihre neue Adresse für die Rücküberweisung der Kaution und für weitere Korrespondenz.
Alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter müssen das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben. Blaue Tinte wird empfohlen, da sie deutlich macht, dass es sich um ein Original handelt. Fertigen Sie vor dem Versand unbedingt eine Kopie für Ihre Unterlagen an, idealerweise als Scan oder Foto.
Für den Versand stehen verschiedene Optionen zur Verfügung, die sich in Bezug auf Nachweissicherheit und Kosten unterscheiden. Das einfache Einschreiben kostet etwa 2,50 Euro zusätzlich zum Porto und dokumentiert die Aufgabe bei der Post sowie die Zustellung. Sie erhalten jedoch keine Information darüber, wer das Schreiben entgegengenommen hat.
Das Einschreiben mit Rückschein ist mit etwa 4,70 Euro Zusatzgebühr teurer, bietet aber maximale Sicherheit. Sie erhalten einen unterschriebenen Rückschein, der Name und Datum der Zustellung dokumentiert. Dies ist die empfohlene Versandart für Kündigungen, da Sie einen gerichtsfesten Nachweis haben.
Das Einschreiben Eigenhändig stellt sicher, dass nur der Adressat oder ein ausdrücklich Bevollmächtigter das Schreiben entgegennehmen kann. Bei Wohnungsunternehmen ist dies jedoch oft unpraktisch, da verschiedene Mitarbeiter zur Entgegennahme berechtigt sind. Die Kombination "Einschreiben Eigenhändig mit Rückschein" bietet maximale Sicherheit, ist aber auch am teuersten.
| Versandart | Kosten | Nachweissicherheit |
|---|---|---|
| Standard-Brief | 0,85 Euro | Keine |
| Einschreiben | ca. 3,35 Euro | Mittel |
| Einschreiben mit Rückschein | ca. 5,55 Euro | Hoch |
| Einschreiben Eigenhändig | ca. 5,85 Euro | Sehr hoch |
Moderne Dienstleister wie Postclic können den Kündigungsprozess erheblich vereinfachen, ohne dass Sie auf die Rechtssicherheit des Postwegs verzichten müssen. Solche Services übernehmen die professionelle Formatierung des Kündigungsschreibens, den Ausdruck und den Versand per nachverfolgbarem Einschreiben. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und die Zustellung.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der Bequemlichkeit: Sie müssen nicht zur Post gehen, keine Briefmarken kaufen und sich nicht um die korrekte Formatierung kümmern. Die Sendungsverfolgung erfolgt digital, und Sie werden automatisch über den Zustellstatus informiert. Besonders für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität kann dies eine praktische Lösung sein.
Dennoch bleibt die klassische postalische Kündigung eine vollkommen ausreichende und kostengünstige Alternative. Wer sich die Zeit nimmt, das Kündigungsschreiben selbst zu verfassen und zur Post zu bringen, erfüllt alle rechtlichen Anforderungen ebenso zuverlässig. Die Entscheidung zwischen Eigenversand und Service-Nutzung hängt von persönlichen Präferenzen und der individuellen Situation ab.
Die Erfahrungen von Mietern mit Allbau sind vielfältig und reichen von sehr positiv bis kritisch. Viele Mieter schätzen die Professionalität der Verwaltung, die solide Bausubstanz vieler Objekte und die faire Preisgestaltung als kommunales Wohnungsunternehmen. Andere berichten von Herausforderungen bei der Kommunikation, längeren Wartezeiten bei Reparaturen oder Unstimmigkeiten bei Nebenkostenabrechnungen.
Bei der Kündigung berichten die meisten Mieter von einem reibungslosen Ablauf, sofern alle formalen Anforderungen erfüllt wurden. Allbau bestätigt Kündigungen in der Regel zeitnah und vereinbart Termine für die Wohnungsabnahme. Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsbestätigung tatsächlich erhalten und aufbewahren, da diese als Nachweis für das vereinbarte Vertragsende dient.
Einige Mieter berichten von Verzögerungen bei der Kautionsrückzahlung. Nach der Wohnungsübergabe hat der Vermieter grundsätzlich eine angemessene Frist zur Prüfung eventueller Ansprüche. In der Praxis sollte die Kaution innerhalb von drei bis sechs Monaten zurückgezahlt werden, sofern keine berechtigten Einbehalte bestehen. Bei unangemessen langen Verzögerungen sollten Sie schriftlich nachfragen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einholen.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung vor der Übergabe gründlich mit Fotos oder Videos. Dies schützt Sie vor ungerechtfertigten Schadensersatzforderungen. Führen Sie Schönheitsreparaturen nur durch, wenn Sie vertraglich dazu verpflichtet sind – nicht alle Klauseln in älteren Mietverträgen sind wirksam. Im Zweifelsfall lohnt sich eine Beratung beim Mieterverein.
Kündigen Sie auch alle mit der Wohnung verbundenen Zusatzleistungen wie Stellplätze, Garagenplätze oder Kabelanschlüsse separat, sofern diese in eigenen Verträgen geregelt sind. Informieren Sie rechtzeitig Ihren Strom- und Gasanbieter über Ihren Auszug und melden Sie sich beim Einwohnermeldeamt um. Organisieren Sie die Rückgabe aller Schlüssel, einschließlich Briefkasten-, Keller- und Haustürschlüssel.
Vereinbaren Sie einen konkreten Termin für die Wohnungsübergabe und lassen Sie sich ein Übergabeprotokoll aushändigen, das von beiden Seiten unterschrieben wird. Nehmen Sie idealerweise eine neutrale Person als Zeugen mit. Notieren Sie Zählerstände für Wasser, Strom und Heizung und fotografieren Sie die Zähler. Teilen Sie Allbau Ihre neue Adresse schriftlich mit, damit die Kautionsrückzahlung und die Nebenkostenabrechnung Sie erreichen.
Sollte Allbau die Kündigung nicht bestätigen oder den Zugang bestreiten, ist Ihr Einschreiben-Rückschein der entscheidende Beweis. Bewahren Sie alle Unterlagen sorgfältig auf. Bei Unstimmigkeiten über den Wohnungszustand während der Abnahme sollten Sie nicht vorschnell etwas unterschreiben, sondern um Bedenkzeit bitten und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.
Wenn Allbau Schadensersatz oder Renovierungskosten von der Kaution einbehalten möchte, muss dies detailliert begründet und beziffert werden. Sie haben das Recht, Kostenvoranschläge einzusehen und die Berechtigung der Forderungen zu prüfen. Bei unrechtmäßigen Einbehalten können Sie die Rückzahlung gerichtlich durchsetzen, wobei Ihnen dann auch Verzugszinsen zustehen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, während des gesamten Kündigungsprozesses freundlich, aber bestimmt zu kommunizieren und alle Schritte zu dokumentieren. Eine sachliche Herangehensweise führt in den meisten Fällen zu einer einvernehmlichen Lösung. Bei komplexeren rechtlichen Fragen bieten Mietervereine kompetente Beratung zu überschaubaren Kosten, was sich besonders bei größeren Streitwerten lohnt.