Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Der Bayerische Lehrer- und Lehrerinnenverband (BLLV) ist eine der größten Bildungsgewerkschaften in Deutschland und vertritt die Interessen von Lehrkräften aller Schularten in Bayern. Mit einer über 150-jährigen Geschichte hat sich der BLLV zu einer wichtigen Stimme im bayerischen Bildungswesen entwickelt. Der Verband bietet seinen Mitgliedern umfassende Beratung, rechtlichen Beistand, Fortbildungsmöglichkeiten und weitere professionelle Dienstleistungen an.
Als eingetragener Verein mit Sitz in München versteht sich der BLLV nicht nur als Interessenvertretung, sondern auch als Serviceorganisation für seine Mitglieder. Die Mitgliedschaft im BLLV beinhaltet verschiedene Leistungen wie Rechtsschutz in schulrechtlichen Angelegenheiten, Beratung bei beruflichen Problemen, Zugang zu Fortbildungsveranstaltungen und Unterstützung bei Fragen zur Beamtenversorgung oder Besoldung. Darüber hinaus engagiert sich der Verband bildungspolitisch und setzt sich für bessere Arbeitsbedingungen von Lehrkräften ein.
Die offizielle Geschäftsstelle für schriftliche Korrespondenz befindet sich an folgender Adresse:
Trotz der vielen Vorteile einer BLLV-Mitgliedschaft gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder eine Kündigung in Erwägung ziehen. Dazu gehören der Eintritt in den Ruhestand, ein Berufswechsel außerhalb des Bildungssektors, finanzielle Überlegungen oder die Entscheidung für eine alternative Gewerkschaft. Unabhängig vom Grund ist es wichtig, die korrekten Kündigungsverfahren zu kennen und einzuhalten, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Die Mitgliedsbeiträge im BLLV richten sich nach dem individuellen Bruttoeinkommen der Mitglieder und betragen in der Regel etwa 0,75 bis 0,85 Prozent des monatlichen Bruttogehalts. Diese prozentuale Staffelung stellt sicher, dass die Beiträge sozial gerecht gestaltet sind und sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der einzelnen Mitglieder orientieren. Für Beamte und angestellte Lehrkräfte gelten dabei unterschiedliche Berechnungsgrundlagen.
Für Referendare und Lehramtsanwärter bietet der BLLV ermäßigte Beiträge an, die deutlich unter den regulären Sätzen liegen. Diese Ermäßigung trägt der besonderen finanziellen Situation während der Ausbildungsphase Rechnung. Auch Studierende können zu vergünstigten Konditionen Mitglied werden und bereits während des Studiums von bestimmten Beratungsangeboten profitieren.
| Mitgliedschaftstyp | Beitragssatz | Inkludierte Leistungen |
|---|---|---|
| Vollmitgliedschaft (aktive Lehrkräfte) | ca. 0,75-0,85% des Bruttogehalts | Vollumfänglicher Rechtsschutz, alle Beratungsleistungen |
| Referendare/Anwärter | Reduzierter Beitrag (ca. 50%) | Rechtsschutz, Beratung, Fortbildungen |
| Studierende | Minimalbeitrag (ca. 2-3 Euro/Monat) | Informationsmaterial, ausgewählte Beratungen |
| Ruheständler | Reduzierter Beitrag | Beratung zu Versorgungsfragen, Sozialleistungen |
Neben der Grundmitgliedschaft bietet der BLLV verschiedene Zusatzleistungen an, die teilweise im Mitgliedsbeitrag enthalten sind oder separat hinzugebucht werden können. Dazu gehören eine Berufshaftpflichtversicherung, die speziell auf die Bedürfnisse von Lehrkräften zugeschnitten ist, sowie Unfallversicherungen mit erweiterten Leistungen. Viele Mitglieder schätzen auch die kostenlose Rechtsberatung in schulrechtlichen Angelegenheiten, die bei arbeitsrechtlichen Konflikten oder Disziplinarverfahren von unschätzbarem Wert sein kann.
Die Mitgliederzeitschrift des BLLV erscheint monatlich und informiert über bildungspolitische Entwicklungen, rechtliche Neuerungen und praktische Tipps für den Schulalltag. Der Zugang zu Online-Seminaren und digitalen Fortbildungsformaten hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen und ergänzt das klassische Fortbildungsangebot.
Die Kündigung einer BLLV-Mitgliedschaft unterliegt den Bestimmungen der Verbandssatzung sowie den allgemeinen Regelungen des deutschen Vereinsrechts. In der Regel gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30. September eines Jahres beim BLLV eingehen muss, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Kündigungen, die nach diesem Stichtag eingehen, werden erst zum Ende des folgenden Kalenderjahres wirksam.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigungsfrist nicht ab dem Datum der Absendung, sondern ab dem Datum des Zugangs beim BLLV berechnet wird. Daher empfiehlt es sich dringend, die Kündigung rechtzeitig und mit einem Nachweis über den Zugang zu versenden. Nur so können Mitglieder sicherstellen, dass ihre Kündigung fristgerecht bearbeitet wird und keine ungewollte Verlängerung der Mitgliedschaft eintritt.
| Aspekt | Regelung | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Jahresende | Vereinssatzung BLLV |
| Außerordentliche Kündigung | Bei wichtigem Grund jederzeit möglich | § 39 BGB |
| Schriftformerfordernis | Kündigung muss schriftlich erfolgen | § 126 BGB |
| Nachweis der Kündigung | Empfohlen durch Einschreiben | Beweislastverteilung |
Neben der ordentlichen Kündigung sieht das deutsche Vereinsrecht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Ein solcher wichtiger Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn das Vertrauensverhältnis zwischen Mitglied und Verband nachhaltig gestört ist oder wenn die Fortsetzung der Mitgliedschaft für das Mitglied unzumutbar wird. Dies könnte etwa bei erheblichen Beitragserhöhungen ohne angemessene Leistungssteigerung oder bei grundlegenden Änderungen der Verbandsausrichtung der Fall sein.
Bei einer außerordentlichen Kündigung müssen Mitglieder den wichtigen Grund in ihrem Kündigungsschreiben detailliert darlegen und gegebenenfalls nachweisen können. Die außerordentliche Kündigung ist an keine Kündigungsfrist gebunden und kann daher jederzeit ausgesprochen werden. Allerdings sollte sie zeitnah nach Bekanntwerden des wichtigen Grundes erfolgen, da sonst von einer stillschweigenden Billigung der Umstände ausgegangen werden könnte.
Für bestimmte Mitgliedschaftsformen gelten teilweise abweichende Kündigungsregelungen. Studierende, die eine vergünstigte Mitgliedschaft abgeschlossen haben, können ihre Mitgliedschaft häufig mit kürzeren Fristen beenden. Nach Abschluss des Studiums oder bei Nichteintritt in den Schuldienst sollten ehemalige Studierende ihre Mitgliedschaft aktiv kündigen, da sonst eine automatische Umwandlung in eine Vollmitgliedschaft mit entsprechend höheren Beiträgen erfolgen kann.
Referendare und Lehramtsanwärter sollten beachten, dass ihre ermäßigte Mitgliedschaft in der Regel automatisch in eine Vollmitgliedschaft übergeht, sobald sie in den regulären Schuldienst eintreten. Wer zu diesem Zeitpunkt nicht Mitglied bleiben möchte, muss rechtzeitig vor dem Übergang kündigen.
Obwohl wir in einem digitalen Zeitalter leben, bleibt die postalische Kündigung per Einschreiben die rechtlich sicherste Methode, um eine BLLV-Mitgliedschaft zu beenden. Der Hauptgrund liegt in der Beweiskraft: Ein Einschreiben mit Rückschein liefert einen unwiderlegbaren Nachweis darüber, dass das Kündigungsschreiben den Empfänger erreicht hat und wann genau dies geschehen ist. Diese Dokumentation ist besonders wichtig, wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt des Kündigungseingangs kommen sollte.
Im deutschen Recht gilt das Zugangs- und nicht das Absendeprinzip. Das bedeutet, dass eine Kündigung erst dann wirksam wird, wenn sie tatsächlich in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Bei einem Einschreiben können Sie genau nachvollziehen, wann dies der Fall war. E-Mails oder Online-Formulare bieten diese Rechtssicherheit nicht in gleichem Maße, da technische Probleme, Spam-Filter oder Serverausfälle den Zugang verzögern oder verhindern können, ohne dass der Absender davon erfährt.
Der erste Schritt zur erfolgreichen Kündigung besteht darin, ein formgerechtes Kündigungsschreiben zu verfassen. Dieses sollte auf einem weißen DIN-A4-Blatt in geschäftlichem Format erstellt werden. Oben rechts platzieren Sie Ihre vollständigen Kontaktdaten inklusive Name, Anschrift und Mitgliedsnummer, falls bekannt. Darunter folgt die Empfängeradresse des BLLV. Das aktuelle Datum sollte rechtsbündig unter Ihrer Adresse stehen.
Die Betreffzeile sollte klar und eindeutig formuliert sein, beispielsweise "Kündigung meiner Mitgliedschaft". Im Haupttext des Schreibens erklären Sie unmissverständlich, dass Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Geben Sie dabei Ihre Mitgliedsnummer an und nennen Sie das gewünschte Kündigungsdatum. Falls Sie die ordentliche Kündigungsfrist einhalten, formulieren Sie: "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im BLLV fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Bei einer außerordentlichen Kündigung sollten Sie den wichtigen Grund ausführlich darlegen.
Ein rechtsgültiges Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um wirksam zu sein. Dazu gehören Ihre vollständigen Personalien, die eindeutige Kündigungserklärung, das gewünschte Kündigungsdatum und Ihre handschriftliche Unterschrift. Letztere ist besonders wichtig, da das deutsche Recht für Kündigungen die Schriftform im Sinne des § 126 BGB verlangt, die eine eigenhändige Unterschrift voraussetzt.
Zusätzlich sollten Sie um eine schriftliche Kündigungsbestätigung bitten. Formulieren Sie hierzu einen entsprechenden Satz wie: "Ich bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie des Beendigungszeitpunkts meiner Mitgliedschaft." Diese Bestätigung dient als zusätzliche Absicherung und hilft Ihnen, den erfolgreichen Abschluss des Kündigungsprozesses zu dokumentieren.
Nachdem Sie Ihr Kündigungsschreiben verfasst haben, sollten Sie es ausdrucken, handschriftlich unterschreiben und in einen Briefumschlag stecken. Adressieren Sie den Umschlag an die offizielle Geschäftsadresse:
Gehen Sie mit dem verschlossenen und adressierten Umschlag zu einer Postfiliale und versenden Sie ihn als Einschreiben mit Rückschein. Diese Versandart kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber die höchstmögliche Rechtssicherheit. Der Rückschein wird Ihnen nach Zustellung des Briefes zurückgeschickt und dient als Beweis für den Zugang beim BLLV.
Für Mitglieder, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet sich die Nutzung von Diensten wie Postclic an. Postclic ist ein Service, der es ermöglicht, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und anschließend als echten Brief mit Sendungsverfolgung verschicken zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis: Sie müssen nicht zur Post gehen und erhalten dennoch einen professionell formatierten Brief mit digitalem Zustellnachweis.
Postclic übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand Ihres Kündigungsschreibens. Der Service stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind und Sie einen rechtssicheren Nachweis über die Zustellung erhalten. Dies ist besonders praktisch für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität. Die digitale Nachverfolgung ermöglicht es Ihnen, jederzeit den Status Ihrer Sendung zu überprüfen.
Bewahren Sie alle Dokumente im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung sorgfältig auf. Dazu gehören eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg der Post, der Rückschein nach Zustellung und die Kündigungsbestätigung des BLLV. Diese Unterlagen sollten Sie mindestens drei Jahre lang aufbewahren, da dies der üblichen Verjährungsfrist für Beitragsforderungen entspricht.
Falls Sie keine Kündigungsbestätigung erhalten, sollten Sie nach etwa zwei Wochen schriftlich nachfragen. Auch diese Nachfrage sollte per Einschreiben erfolgen und auf Ihre ursprüngliche Kündigung Bezug nehmen. Erwähnen Sie dabei das Datum Ihrer ersten Kündigung und fügen Sie eine Kopie des Rückscheins bei.
Die Beweggründe für eine BLLV-Kündigung sind vielfältig und individuell verschieden. Ein häufiger Grund ist der Eintritt in den Ruhestand, bei dem viele Lehrkräfte ihre Vollmitgliedschaft beenden und gegebenenfalls in eine kostengünstigere Ruhestandsmitgliedschaft wechseln. Andere verlassen den Schuldienst ganz, etwa durch einen Berufswechsel in die freie Wirtschaft oder aufgrund von Familiengründung.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine Rolle. Manche Mitglieder empfinden die Beiträge als zu hoch im Verhältnis zu den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen. Insbesondere Lehrkräfte, die keine rechtlichen Probleme haben und die Fortbildungsangebote nicht nutzen, hinterfragen manchmal den Nutzen ihrer Mitgliedschaft. Andere wechseln zu alternativen Gewerkschaften oder Berufsverbänden, die ihrer Meinung nach besser zu ihren individuellen Bedürfnissen passen.
Die meisten Mitglieder berichten von einer reibungslosen Abwicklung ihrer Kündigung, sofern die formalen Anforderungen eingehalten wurden. Der BLLV bestätigt in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum der Mitgliedschaft. Probleme treten hauptsächlich dann auf, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde oder das Kündigungsschreiben nicht ordnungsgemäß zugestellt werden konnte.
Einige ehemalige Mitglieder berichten, dass sie nach der Kündigung noch Informationsmaterial oder Angebote zur Wiederaufnahme der Mitgliedschaft erhalten haben. Dies ist üblich und sollte nicht als Versuch gewertet werden, die Kündigung zu ignorieren. Der BLLV ist berechtigt, ehemalige Mitglieder über Änderungen im Leistungsangebot zu informieren, solange keine ausdrückliche Untersagung erfolgt ist.
Um sicherzustellen, dass Ihre Kündigung problemlos verarbeitet wird, sollten Sie einige bewährte Praktiken beachten. Erstens: Kündigen Sie rechtzeitig. Planen Sie einen Puffer von mindestens zwei Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist ein, um Verzögerungen bei der Postzustellung zu berücksichtigen. Zweitens: Formulieren Sie Ihr Kündigungsschreiben klar und unmissverständlich. Vermeiden Sie lange Erklärungen oder Rechtfertigungen für Ihre Entscheidung – eine sachliche Kündigungserklärung ist ausreichend und professionell.
Drittens: Überprüfen Sie Ihre Angaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Eine falsche Mitgliedsnummer oder Adresse kann die Bearbeitung verzögern. Viertens: Nutzen Sie ausschließlich die offizielle Geschäftsadresse für Ihre Kündigung. Kündigungen, die an falsche Adressen oder Außenstellen geschickt werden, könnten nicht rechtzeitig weitergeleitet werden. Fünftens: Bewahren Sie alle Belege auf, bis Sie die Kündigungsbestätigung erhalten haben und sicher sind, dass keine weiteren Beiträge abgebucht werden.
Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie überprüfen, ob tatsächlich keine weiteren Beiträge von Ihrem Konto abgebucht werden. Falls Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt hatten, wird dieses mit Beendigung der Mitgliedschaft automatisch hinfällig. Sollten dennoch Abbuchungen erfolgen, können Sie diese innerhalb von acht Wochen bei Ihrer Bank zurückbuchen lassen. Informieren Sie in diesem Fall auch umgehend den BLLV über die unrechtmäßige Abbuchung.
Beachten Sie, dass mit der Beendigung Ihrer Mitgliedschaft auch alle damit verbundenen Leistungen entfallen. Dies betrifft insbesondere den Rechtsschutz in schulrechtlichen Angelegenheiten. Wenn Sie in einem laufenden Verfahren rechtliche Unterstützung durch den BLLV erhalten, sollten Sie vor der Kündigung klären, wie mit diesem Fall nach Beendigung der Mitgliedschaft verfahren wird. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Kündigung bis zum Abschluss des Verfahrens aufzuschieben.
Bevor Sie sich endgültig für eine Kündigung entscheiden, sollten Sie prüfen, ob nicht alternative Optionen für Sie infrage kommen. Der BLLV bietet verschiedene Mitgliedschaftsformen an, die möglicherweise besser zu Ihrer aktuellen Situation passen. Wenn Sie beispielsweise aus finanziellen Gründen kündigen möchten, könnten Sie eine Beitragsreduzierung beantragen oder in eine kostengünstigere Mitgliedschaftskategorie wechseln.
Für Lehrkräfte, die vorübergehend nicht im Schuldienst tätig sind, etwa aufgrund von Elternzeit oder einem Sabbatjahr, gibt es oft die Möglichkeit einer ruhenden Mitgliedschaft mit reduzierten Beiträgen. Auch eine Umwandlung in eine passive Mitgliedschaft ohne vollen Leistungsumfang kann eine Option sein. Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle des BLLV, um sich über diese Alternativen zu informieren, bevor Sie eine endgültige Kündigungsentscheidung treffen.