
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Die BSR Berliner Stadtreinigung GmbH ist das kommunale Entsorgungsunternehmen der deutschen Hauptstadt und einer der größten Abfallentsorger Europas. Mit einer Geschichte, die bis ins Jahr 1951 zurückreicht, ist die BSR für die Müllabfuhr, Straßenreinigung und weitere Entsorgungsdienstleistungen in Berlin verantwortlich. Das Unternehmen beschäftigt über 5.800 Mitarbeiter und entsorgt jährlich mehr als eine Million Tonnen Abfall aus privaten Haushalten und gewerblichen Einrichtungen.
Die BSR ist als öffentliches Unternehmen organisiert und untersteht dem Land Berlin. Sie bietet verschiedene Dienstleistungen an, darunter die reguläre Müllabfuhr für Restmüll, Bioabfall, Papier und Wertstoffe, die Sperrmüllabholung, den Betrieb von Recyclinghöfen sowie Winterdienste. Für Privathaushalte ist die Nutzung der BSR-Dienstleistungen in der Regel verpflichtend, da das Unternehmen den gesetzlichen Entsorgungsauftrag für Berlin innehat.
Die Hauptverwaltung der BSR befindet sich in der Invalidenstraße 116 in Berlin-Mitte. Von hier aus werden alle administrativen Angelegenheiten koordiniert, einschließlich Kundenservice, Vertragsangelegenheiten und Kündigungen. Für Bürger und Unternehmen, die ihre Dienstleistungen bei der BSR beenden möchten, ist diese Adresse der zentrale Anlaufpunkt für postalische Kommunikation.
Die BSR übernimmt vielfältige Aufgaben im Bereich der Stadtsauberkeit. Neben der klassischen Müllabfuhr gehören dazu die Reinigung von Straßen und öffentlichen Plätzen, der Betrieb von 15 Recyclinghöfen im gesamten Stadtgebiet sowie die Bereitstellung von Containerdiensten. Das Unternehmen betreibt zudem eigene Müllverbrennungsanlagen und Kompostierungswerke, um eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Für gewerbliche Kunden bietet die BSR maßgeschneiderte Entsorgungslösungen an, die je nach Branche und Abfallaufkommen individuell gestaltet werden können. Private Haushalte sind hingegen an die standardisierten Leistungen gebunden, die durch die Berliner Abfallwirtschaftsgesetze geregelt sind.
Die BSR arbeitet nicht mit klassischen Abonnementplänen wie bei privaten Dienstleistern, sondern berechnet ihre Gebühren nach dem Berliner Abfallwirtschaftsgesetz. Die Kosten für die Entsorgungsdienstleistungen werden über Gebührenbescheide erhoben, die sich nach verschiedenen Faktoren richten. Dazu gehören die Größe der Müllbehälter, die Leerungshäufigkeit und die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Die Gebührenstruktur ist gestaffelt und berücksichtigt unterschiedliche Behältergrößen von 60 bis 1.100 Litern. Haushalte können zwischen verschiedenen Leerungsrhythmen wählen, typischerweise wöchentlich oder vierzehntägig. Die Jahresgebühren werden quartalsweise in Rechnung gestellt und sind verbindlich zu zahlen, solange ein Entsorgungsvertrag besteht.
| Behältergröße | Leerung alle 14 Tage | Wöchentliche Leerung |
|---|---|---|
| 60 Liter | ca. 85 € pro Jahr | ca. 170 € pro Jahr |
| 120 Liter | ca. 170 € pro Jahr | ca. 340 € pro Jahr |
| 240 Liter | ca. 340 € pro Jahr | ca. 680 € pro Jahr |
Diese Preise sind Richtwerte und können je nach aktueller Gebührenordnung variieren. Zusätzlich zu den Grundgebühren für die Restmüllentsorgung kommen Kosten für die Bioabfallentsorgung hinzu, sofern diese genutzt wird. Sonderleistungen wie Sperrmüllabholung oder die Anmietung zusätzlicher Container werden separat berechnet.
Gewerbetreibende und Unternehmen erhalten individuelle Angebote, die auf ihrem spezifischen Entsorgungsbedarf basieren. Die Preisgestaltung richtet sich nach der Art und Menge des anfallenden Abfalls, der Frequenz der Leerungen und eventuellen Sonderanforderungen. Gewerbliche Kunden haben mehr Flexibilität bei der Vertragsgestaltung, unterliegen aber ebenfalls den gesetzlichen Vorgaben des Berliner Abfallrechts.
Die Kündigung von BSR-Dienstleistungen ist an spezifische Bedingungen geknüpft, die sich aus dem öffentlich-rechtlichen Charakter des Unternehmens ergeben. Anders als bei privaten Dienstleistern kann man die BSR-Leistungen nicht einfach nach Belieben kündigen, da in Berlin ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Abfallentsorgung besteht. Eine Kündigung ist daher nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Der häufigste Kündigungsgrund ist ein Umzug aus Berlin heraus oder innerhalb Berlins mit Wechsel der Wohnung. In diesem Fall endet die Entsorgungspflicht am alten Wohnort automatisch, muss aber ordnungsgemäß der BSR mitgeteilt werden. Auch bei Eigentümerwechsel, Haushaltsauflösung oder Tod des Vertragsnehmers können Kündigungen notwendig werden.
Die BSR arbeitet nach den Vorgaben des Berliner Abfallwirtschaftsgesetzes (AbfWG Bln) und der zugehörigen Verordnungen. Eine ordentliche Kündigung ist in der Regel mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende möglich, sofern ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt. Bei einem Umzug sollte die Kündigung mindestens zwei Wochen vor dem Auszugstermin erfolgen, um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten.
| Kündigungsgrund | Kündigungsfrist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Umzug aus Berlin | 2-4 Wochen vor Auszug | Nachweis erforderlich |
| Umzug innerhalb Berlins | 2-4 Wochen vor Auszug | Neuanmeldung am neuen Wohnort |
| Eigentümerwechsel | Zum Datum des Übergangs | Grundbuchauszug als Nachweis |
| Haushaltsauflösung | 4 Wochen zum Monatsende | Dokumentation erforderlich |
Eine wirksame Kündigung muss bestimmte Informationen enthalten, damit die BSR den Vorgang ordnungsgemäß bearbeiten kann. Dazu gehören die vollständige Kundennummer, die auf jedem Gebührenbescheid zu finden ist, die genaue Adresse der Entsorgungsstelle, der gewünschte Kündigungstermin sowie der Kündigungsgrund. Bei einem Umzug sollte die neue Adresse angegeben werden, auch wenn diese außerhalb Berlins liegt.
Zusätzlich ist es ratsam, Kontaktdaten für Rückfragen anzugeben und gegebenenfalls Nachweise beizufügen. Bei einem Umzug kann dies eine Kopie des neuen Mietvertrags oder eine Abmeldebescheinigung sein. Bei Eigentümerwechseln sind notarielle Dokumente oder Grundbuchauszüge hilfreich, um die Berechtigung zur Kündigung nachzuweisen.
Die postalische Kündigung ist die sicherste und rechtlich solideste Methode, um ein Vertragsverhältnis mit der BSR zu beenden. Obwohl die BSR auch Online-Formulare anbietet, bietet der Postweg den entscheidenden Vorteil eines dokumentierbaren Nachweises. Gerade bei rechtlich relevanten Vorgängen wie Kündigungen ist dieser Nachweis von unschätzbarem Wert.
Ein per Einschreiben mit Rückschein versandtes Kündigungsschreiben stellt sicher, dass Sie im Streitfall belegen können, dass Ihre Kündigung fristgerecht eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, da verspätet eingegangene Kündigungen zu weiteren Gebührenforderungen führen können. Die Deutsche Post bietet verschiedene Einschreibeoptionen an, wobei das Einschreiben mit Rückschein die höchste Beweiskraft besitzt.
Zunächst sollten Sie alle relevanten Unterlagen zusammenstellen, insbesondere Ihren letzten Gebührenbescheid, auf dem Ihre Kundennummer vermerkt ist. Verfassen Sie dann ein formelles Kündigungsschreiben, das alle notwendigen Informationen enthält. Das Schreiben sollte höflich, aber bestimmt formuliert sein und keine unnötigen Details enthalten.
Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten und dem aktuellen Datum. Adressieren Sie das Schreiben an die BSR an die offizielle Kündigungsadresse. Geben Sie im Betreff klar an, dass es sich um eine Kündigung handelt, und nennen Sie Ihre Kundennummer. Im Haupttext formulieren Sie die Kündigung eindeutig, nennen den gewünschten Beendigungstermin und den Grund für die Kündigung.
Alle Kündigungsschreiben an die BSR sollten an die zentrale Verwaltungsadresse gesendet werden:
Diese Adresse ist für alle postalischen Angelegenheiten zuständig, einschließlich Kündigungen, Vertragsänderungen und allgemeiner Korrespondenz. Stellen Sie sicher, dass die Adresse vollständig und korrekt auf dem Umschlag vermerkt ist, um Verzögerungen zu vermeiden.
Bringen Sie Ihr Kündigungsschreiben zu einer Postfiliale und versenden Sie es als Einschreiben mit Rückschein. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Versandstatus online verfolgen können. Der Rückschein wird Ihnen nach Zustellung zurückgeschickt und dient als rechtsgültiger Nachweis.
Bewahren Sie sowohl die Quittung der Post als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf. Diese Dokumente sind Ihr Beweis dafür, dass die Kündigung fristgerecht zugestellt wurde. In Kombination mit einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens haben Sie damit eine vollständige Dokumentation des Vorgangs.
Die postalische Kündigung bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationswegen. Der wichtigste Aspekt ist die rechtliche Beweiskraft. Während E-Mails verloren gehen oder im Spam-Ordner landen können und Online-Formulare technische Probleme verursachen können, ist ein Einschreiben mit Rückschein ein gerichtsfest dokumentierter Nachweis.
Zudem haben Sie bei einem Brief die volle Kontrolle über den Inhalt und die Formulierung. Sie können alle relevanten Informationen strukturiert darstellen und Nachweise als Kopien beilegen. Die schriftliche Form zwingt auch zur Präzision, was Missverständnisse reduziert. Darüber hinaus ist die postalische Kommunikation unabhängig von technischen Systemen, die ausfallen oder überlastet sein können.
Für diejenigen, die den Vorteil der postalischen Kündigung nutzen möchten, aber Zeit sparen wollen, gibt es moderne Lösungen. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung versenden zu lassen. Dabei wird das Schreiben professionell formatiert, ausgedruckt, kuvertiert und als Einschreiben verschickt.
Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und dem digitalen Nachweis. Sie müssen nicht zur Post gehen, erhalten aber dennoch alle Vorteile eines nachverfolgten Briefversands. Die Sendungsverfolgung erfolgt digital, und Sie haben jederzeit Zugriff auf den Status Ihrer Kündigung. Dies kombiniert die rechtliche Sicherheit des Postwegs mit der Bequemlichkeit digitaler Prozesse.
Die Erfahrungen mit der BSR fallen unterschiedlich aus, wobei die Bewertungen stark davon abhängen, mit welchem Bereich des Unternehmens Kunden zu tun haben. Die reguläre Müllabfuhr wird überwiegend als zuverlässig beschrieben, mit pünktlichen Leerungen und freundlichem Personal. Kritik gibt es hingegen häufiger im Bereich Kundenservice und Verwaltung, wo lange Wartezeiten und komplizierte Prozesse bemängelt werden.
Die meisten Kündigungen bei der BSR erfolgen aufgrund von Umzügen. Berlin ist eine Stadt mit hoher Fluktuation, und viele Menschen ziehen innerhalb der Stadt oder verlassen die Hauptstadt ganz. In diesen Fällen ist die Kündigung ein notwendiger administrativer Schritt, der meist problemlos verläuft, sofern alle Formalien beachtet werden.
Ein weiterer häufiger Grund ist die Haushaltsauflösung, etwa nach einem Todesfall oder bei Zusammenlegung von Haushalten. Auch Eigentümerwechsel bei Immobilien führen regelmäßig zu Kündigungen und Neuanmeldungen. In gewerblichen Kontexten können Geschäftsaufgaben oder Umstrukturierungen Kündigungen erforderlich machen.
Planen Sie Ihre Kündigung frühzeitig und halten Sie die Fristen ein. Warten Sie nicht bis zum letzten Tag vor Ihrem Umzug, sondern kümmern Sie sich mindestens drei bis vier Wochen im Voraus um die Formalitäten. Dies gibt Ihnen einen Puffer für eventuelle Rückfragen oder zusätzlich benötigte Dokumente.
Dokumentieren Sie jeden Schritt des Kündigungsprozesses. Machen Sie Kopien aller Unterlagen, die Sie versenden, und bewahren Sie diese zusammen mit den Versandnachweisen auf. Notieren Sie sich Datum und Uhrzeit des Versands sowie die Sendungsnummer. Diese Sorgfalt kann Ihnen später viel Ärger ersparen.
Falls die BSR nach Ihrer Kündigung Rückfragen hat, reagieren Sie zeitnah und stellen Sie die angeforderten Informationen oder Nachweise bereit. Bleiben Sie in der Kommunikation sachlich und höflich, auch wenn Prozesse länger dauern als erwartet. Dokumentieren Sie auch diese Kommunikation für Ihre Unterlagen.
Sollte es zu Problemen kommen, etwa weil Ihre Kündigung nicht bearbeitet wurde oder weiterhin Gebühren erhoben werden, wenden Sie sich zunächst schriftlich an den Kundenservice. Verweisen Sie dabei auf Ihre Kündigungsbestätigung und die Nachweise über den fristgerechten Versand. In den meisten Fällen lassen sich Missverständnisse auf diesem Weg klären.
Achten Sie darauf, dass Sie nach der Kündigung keine weiteren Gebührenbescheide mehr erhalten. Sollten dennoch Rechnungen kommen, widersprechen Sie diesen umgehend unter Verweis auf Ihre Kündigung. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens drei Jahre auf, um bei eventuellen Nachforderungen reagieren zu können.
Bei einem Umzug innerhalb Berlins vergessen Sie nicht, sich an Ihrer neuen Adresse bei der BSR anzumelden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben und erfolgt nicht automatisch. Die Anmeldung sollte zeitnah nach dem Einzug erfolgen, um Mahnungen und Nachforderungen zu vermeiden.
In besonderen Situationen wie Erbfällen oder Insolvenzverfahren gelten spezielle Regelungen. Erben sollten sich zeitnah um die Klärung der Entsorgungsverträge kümmern, da Gebührenforderungen Teil der Erbmasse sein können. Bei Fragen zu komplexen Situationen empfiehlt sich eine direkte Kontaktaufnahme mit der BSR-Verwaltung oder die Konsultation eines Rechtsberaters.
Gewerbliche Kunden mit umfangreichen Verträgen sollten bei Kündigungen besonders auf vertragliche Sondervereinbarungen achten. Hier können abweichende Fristen oder Bedingungen gelten, die individuell geprüft werden müssen. Eine frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Kundenbetreuer ist in solchen Fällen ratsam.