
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Der DEHOGA Bundesverband e.V. ist die führende Interessenvertretung des Gastgewerbes in Deutschland und vereint Hoteliers, Gastwirte und Caterer unter einem Dach. Mit seiner Hauptgeschäftsstelle am Weidendamm 1a in Berlin vertritt der Verband die Interessen von über 70.000 Mitgliedsbetrieben aus der Hotel- und Gastronomiebranche. Die Organisation gliedert sich in Landes- und Regionalverbände, die flächendeckend in ganz Deutschland präsent sind und ihren Mitgliedern umfassende Dienstleistungen anbieten.
Als Mitglied des DEHOGA profitieren Unternehmen von zahlreichen Serviceleistungen, darunter rechtliche Beratung, arbeitsrechtliche Unterstützung, Tarifverhandlungen und branchenspezifische Weiterbildungsangebote. Der Verband setzt sich auf politischer Ebene für die Belange des Gastgewerbes ein und bietet seinen Mitgliedern Zugang zu exklusiven Informationen, Veranstaltungen und Netzwerkmöglichkeiten. Die Mitgliedschaft wird in der Regel über die jeweiligen Landesverbände organisiert, wobei die Beitragshöhe von verschiedenen Faktoren wie Betriebsgröße, Umsatz und regionaler Zugehörigkeit abhängt.
Trotz der vielfältigen Vorteile entscheiden sich manche Mitglieder aus unterschiedlichen Gründen für eine Kündigung ihrer DEHOGA-Mitgliedschaft. Dies kann auf veränderte Geschäftsmodelle, Betriebsschließungen, finanzielle Erwägungen oder die Wahrnehmung eines unzureichenden Kosten-Nutzen-Verhältnisses zurückzuführen sein. Unabhängig vom Kündigungsgrund ist es wichtig, die formalen Anforderungen und Fristen korrekt einzuhalten, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.
Die DEHOGA-Organisation ist föderalistisch aufgebaut und spiegelt die deutsche Verwaltungsstruktur wider. Der Bundesverband fungiert als Dachorganisation, während die eigentliche Mitgliedschaft über die 16 Landesverbände und deren Untergliederungen erfolgt. Diese Struktur bedeutet, dass Kündigungen in der Regel an den zuständigen Landesverband gerichtet werden müssen, wobei die Bundesgeschäftsstelle in Berlin für übergeordnete Angelegenheiten zuständig ist.
Jeder Landesverband verfügt über eigene Satzungen und Geschäftsordnungen, die sich in Details unterscheiden können. Dennoch folgen alle Verbände gemeinsamen Grundprinzipien bezüglich Mitgliedschaft, Beitragszahlungen und Kündigungsmodalitäten. Diese föderale Struktur erfordert von Mitgliedern besondere Aufmerksamkeit bei der Kündigung, da sie sicherstellen müssen, dass ihr Kündigungsschreiben an die korrekte Adresse gesendet wird.
Die Mitgliedsbeiträge beim DEHOGA werden individuell berechnet und variieren erheblich je nach Bundesland, Betriebsart und Unternehmensgröße. Die Beitragshöhe richtet sich üblicherweise nach Kriterien wie Anzahl der Betten, Sitzplätze, Mitarbeiterzahl oder Jahresumsatz. Kleinere Gastronomiebetriebe zahlen in der Regel deutlich niedrigere Beiträge als große Hotelketten oder Kongresszentren.
| Betriebstyp | Typische Beitragsspanne (jährlich) | Berechnungsgrundlage |
|---|---|---|
| Kleine Gaststätte | 200 - 500 Euro | Sitzplätze, Umsatz |
| Mittelgroßes Restaurant | 500 - 1.500 Euro | Umsatz, Mitarbeiterzahl |
| Hotel (bis 50 Betten) | 800 - 2.000 Euro | Bettenzahl, Sterne-Kategorie |
| Großbetrieb/Hotelkette | 2.000 - 10.000+ Euro | Umsatz, Standorte |
Diese Beiträge werden üblicherweise jährlich oder in Raten erhoben. Zusätzlich können regionale Unterschiede die Beitragshöhe beeinflussen, da wirtschaftlich stärkere Regionen teilweise höhere Beitragssätze aufweisen. Für viele Betriebe stellen diese Kosten einen relevanten Ausgabenposten dar, weshalb die Entscheidung über die Fortsetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft sorgfältig abgewogen werden sollte.
Die Kündigung einer DEHOGA-Mitgliedschaft unterliegt spezifischen Fristen, die in den jeweiligen Satzungen der Landes- und Regionalverbände festgelegt sind. In den meisten Fällen gilt eine Kündigungsfrist von drei bis sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Das Geschäftsjahr entspricht häufig dem Kalenderjahr, kann aber je nach Verband abweichen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung zum 31. Dezember spätestens bis zum 30. September oder sogar bis zum 30. Juni des laufenden Jahres eingereicht werden muss.
Besonders wichtig ist der Zugang der Kündigung beim Verband, nicht das Absendedatum. Nach deutschem Vereinsrecht ist eine Kündigung erst wirksam, wenn sie dem Empfänger tatsächlich zugegangen ist. Daher ist die Wahl einer nachweisbaren Versandmethode von entscheidender Bedeutung. Eine verspätet eingereichte Kündigung führt automatisch zur Verlängerung der Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr, einschließlich der damit verbundenen Beitragspflicht.
Die Mitgliedschaft im DEHOGA basiert auf den Grundsätzen des deutschen Vereinsrechts, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist. Gemäß § 39 BGB können Mitglieder eines Vereins ihre Mitgliedschaft unter Einhaltung der satzungsmäßigen Bestimmungen kündigen. Die Kündigungsfreiheit ist ein grundlegendes Recht, das jedoch an die vertraglich vereinbarten Modalitäten gebunden ist.
Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, wobei die Schriftform nach § 126 BGB die eigenhändige Unterschrift des Kündigenden erfordert. Elektronische Kündigungen per E-Mail oder Online-Formular erfüllen diese Anforderung grundsätzlich nicht, es sei denn, die Satzung lässt dies ausdrücklich zu. Die Beweislast für den rechtzeitigen Zugang der Kündigung liegt beim kündigenden Mitglied, weshalb eine dokumentierte Versandmethode unerlässlich ist.
Neben der ordentlichen Kündigung sieht das deutsche Vereinsrecht auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund vor. Solche Gründe können beispielsweise die dauerhafte Betriebsaufgabe, Insolvenz oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Verbands sein. Eine außerordentliche Kündigung ist nicht an die regulären Kündigungsfristen gebunden, muss aber unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden.
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Voraussetzungen |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3-6 Monate zum Jahresende | Schriftform, fristgerecht |
| Außerordentliche Kündigung | Keine | Wichtiger Grund, unverzüglich |
| Kündigung bei Betriebsaufgabe | Sofort möglich | Nachweis der Geschäftsaufgabe |
Die Kündigung per Post, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, gilt als die rechtssicherste Methode zur Beendigung einer DEHOGA-Mitgliedschaft. Diese Form der Zustellung bietet den entscheidenden Vorteil eines gerichtsfesten Nachweises über den Versand und Zugang des Kündigungsschreibens. Der Rückschein dokumentiert eindeutig, wann und von wem das Schreiben entgegengenommen wurde, was im Streitfall von unschätzbarem Wert sein kann.
Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungen, die rechtlich unwirksam sind, oder E-Mails, deren Zugang bestritten werden kann, erfüllt die postalische Kündigung alle formalen Anforderungen des deutschen Rechts. Die Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift ist zweifelsfrei gegeben, und der Nachweis über den Zugang beim Empfänger ist durch die Zustellungsurkunde der Deutschen Post erbracht. Diese Sicherheit rechtfertigt den etwas höheren Aufwand und die zusätzlichen Kosten für das Einschreiben.
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Pflichtangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Zunächst sollten die vollständigen Kontaktdaten des kündigenden Mitglieds angegeben werden, einschließlich Firmenname, Anschrift und Mitgliedsnummer, sofern bekannt. Die eindeutige Identifikation ist wichtig, damit der Verband die Kündigung dem richtigen Mitgliedskonto zuordnen kann.
Das Kündigungsschreiben sollte eine klare und unmissverständliche Kündigungserklärung enthalten. Formulierungen wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im DEHOGA fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sind eindeutig und lassen keinen Interpretationsspielraum. Es empfiehlt sich, das gewünschte Kündigungsdatum explizit zu nennen, auch wenn dies bereits durch die Fristberechnung feststeht. Eine Begründung der Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen hilfreich sein.
Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift des Kündigungsberechtigten. Bei juristischen Personen wie GmbHs oder AGs muss die Kündigung durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Vorstand unterzeichnet werden. Eine Kopie des Kündigungsschreibens sollte für die eigenen Unterlagen aufbewahrt werden, zusammen mit dem Einlieferungsbeleg und später dem Rückschein.
Die Kündigung muss an die zuständige Stelle gerichtet werden, was je nach Organisationsstruktur variieren kann. Während die Bundesgeschäftsstelle für übergeordnete Angelegenheiten zuständig ist, erfolgt die Mitgliederverwaltung in der Regel über die Landesverbände. Mitglieder sollten ihre Kündigungsunterlagen prüfen oder beim zuständigen Landesverband nachfragen, um die korrekte Adresse zu ermitteln.
Für allgemeine Korrespondenz und in Fällen, in denen die Landesverbandszuständigkeit unklar ist, kann die Kündigung an die Bundesgeschäftsstelle gerichtet werden:
Die Bundesgeschäftsstelle wird das Schreiben gegebenenfalls an den zuständigen Landesverband weiterleiten. Dennoch ist es ratsam, sich vorab über die korrekte Zuständigkeit zu informieren, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Kontaktdaten der Landesverbände sind auf der DEHOGA-Website verfügbar.
Der Versand einer Kündigung per Einschreiben mit Rückschein erfordert einen Besuch bei einer Postfiliale. Das fertig ausgefüllte und unterschriebene Kündigungsschreiben wird in einen Briefumschlag gelegt, auf dem die Empfängeradresse und die eigene Absenderadresse vermerkt sind. An der Postfiliale wird das Einschreiben mit Rückschein aufgegeben, wofür derzeit eine Gebühr von etwa 4,85 Euro anfällt.
Der Postmitarbeiter versieht den Brief mit einer Sendungsnummer, die eine Online-Verfolgung ermöglicht. Der Einlieferungsbeleg mit dieser Nummer muss sorgfältig aufbewahrt werden. Nach Zustellung des Briefes wird der Rückschein an den Absender zurückgeschickt, der als endgültiger Nachweis über den Zugang beim Empfänger dient. Dieser Rückschein sollte zusammen mit der Kopie des Kündigungsschreibens und dem Einlieferungsbeleg mindestens bis zum wirksamen Kündigungstermin aufbewahrt werden.
Für Mitglieder, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit für den persönlichen Versand haben, bieten digitale Versanddienstleister wie Postclic eine praktische Alternative. Diese Services ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten, nachverfolgten Brief versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der vollständig digitalen Dokumentation des Versandprozesses.
Solche Dienste übernehmen die professionelle Formatierung des Schreibens, den Druck, die Kuvertierung und den Versand als Einschreiben. Der Nutzer erhält einen digitalen Nachweis über den Versand und später über die Zustellung. Dies kann besonders für Geschäftskunden vorteilhaft sein, die ihre Korrespondenz digital archivieren möchten. Die Kosten für solche Services liegen meist nur geringfügig über den reinen Portokosten, bieten aber erheblichen Mehrwert durch die eingesparte Zeit und die komfortable Abwicklung.
Die Gründe für eine Kündigung der DEHOGA-Mitgliedschaft sind vielfältig und individuell. Ein häufiger Beweggrund ist die Betriebsaufgabe oder -verkauf, bei der die Mitgliedschaft nicht auf den neuen Eigentümer übertragen werden soll. Auch Änderungen im Geschäftsmodell, etwa die Umstellung von einem Restaurant auf einen reinen Lieferservice, können dazu führen, dass die Verbandsmitgliedschaft nicht mehr als passend empfunden wird.
Finanzielle Überlegungen spielen ebenfalls eine wichtige Rolle. Insbesondere kleinere Betriebe mit knappen Budgets hinterfragen regelmäßig den Nutzen der Mitgliedschaft im Verhältnis zu den Kosten. Wenn die angebotenen Leistungen nicht oder nur selten in Anspruch genommen werden, erscheint der Mitgliedsbeitrag manchen als nicht gerechtfertigt. Auch Unzufriedenheit mit der Verbandsarbeit oder politischen Positionen des DEHOGA kann zu Kündigungen führen.
Vor der endgültigen Kündigung sollten Mitglieder einige Aspekte bedenken. Zunächst ist zu prüfen, ob bestimmte Verbandsleistungen noch in Anspruch genommen werden sollen oder ob laufende Beratungsprozesse abgeschlossen sind. Eine Kündigung beendet den Zugang zu allen Mitgliederservices, einschließlich rechtlicher Beratung und Weiterbildungsangeboten.
Es kann sinnvoll sein, vor der Kündigung ein Gespräch mit dem zuständigen Verband zu führen, um mögliche Alternativen zu erörtern. Manche Verbände bieten reduzierte Beitragssätze für Betriebe in wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder passive Mitgliedschaften mit geringeren Kosten an. Auch die Möglichkeit einer Beitragsstundung sollte in Erwägung gezogen werden, wenn temporäre finanzielle Engpässe der Kündigungsgrund sind.
Nach dem Versand der Kündigung sollten Mitglieder auf eine schriftliche Kündigungsbestätigung warten. Diese bestätigt den Erhalt der Kündigung und nennt das genaue Datum des Mitgliedschaftsendes. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung eingehen, ist eine Nachfrage beim Verband ratsam. Der Rückschein des Einschreibens dient dabei als Nachweis für den rechtzeitigen Versand.
Auch nach wirksamer Kündigung können noch Beitragsforderungen für das laufende Geschäftsjahr bestehen, da die Mitgliedschaft bis zum Kündigungstermin fortbesteht. Diese Forderungen sind berechtigt und sollten beglichen werden, um Mahnverfahren zu vermeiden. Eventuelle Guthaben aus Vorauszahlungen werden in der Regel nach Beendigung der Mitgliedschaft zurückerstattet.
Mitglieder sollten außerdem prüfen, ob sie durch die DEHOGA-Mitgliedschaft in Tarifverträge oder Versicherungen eingebunden waren, die nun separat gekündigt oder neu abgeschlossen werden müssen. Auch der Zugang zu Online-Portalen und Informationsdiensten endet mit der Mitgliedschaft, weshalb wichtige Dokumente vorher gesichert werden sollten.
Erfahrungsberichte ehemaliger DEHOGA-Mitglieder zeigen ein gemischtes Bild. Viele berichten von einer reibungslosen Abwicklung der Kündigung, sofern die formalen Anforderungen beachtet wurden. Die Kündigungsbestätigung erfolgt in den meisten Fällen zeitnah, und offene Forderungen werden transparent kommuniziert. Probleme treten hauptsächlich dann auf, wenn Kündigungsfristen nicht eingehalten oder falsche Adressen verwendet wurden.
Einige ehemalige Mitglieder berichten von Nachfragen seitens des Verbands bezüglich der Kündigungsgründe. Diese Rückfragen dienen der Qualitätsverbesserung und sind nicht als Versuch zu verstehen, die Kündigung zu verhindern. Eine Beantwortung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der Kündigung. Andere Mitglieder erwähnen, dass sie nach der Kündigung noch für einige Monate Informationsmaterial erhielten, was auf Verzögerungen in der Datenbankpflege zurückzuführen ist.
Insgesamt zeigen die Erfahrungen, dass eine gut vorbereitete, fristgerechte und dokumentierte Kündigung per Einschreiben der sicherste Weg ist, um die DEHOGA-Mitgliedschaft rechtswirksam zu beenden. Die Investition in eine nachweisbare Versandmethode zahlt sich durch Rechtssicherheit und Seelenfrieden aus und sollte bei einer so wichtigen Angelegenheit nicht gescheut werden.