Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland und unterstützt seit Jahrzehnten Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung. Als eingetragener Verein bietet die Organisation ihren Mitgliedern professionelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten zu deutlich günstigeren Konditionen als klassische Steuerberater. Die Mitgliedschaft richtet sich ausschließlich an Personen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, wobei bestimmte Einkommensgrenzen beachtet werden müssen.
Der Verein verfügt über ein bundesweites Netzwerk von Beratungsstellen, in denen qualifizierte Berater die Steuererklärungen ihrer Mitglieder erstellen und bei Bedarf auch in Rechtsbehelfsverfahren vertreten. Die Zentrale befindet sich in Berlin, und von dort aus wird die Organisation der zahlreichen regionalen Geschäftsstellen koordiniert. Mitglieder profitieren von der langjährigen Erfahrung der Berater und der Spezialisierung auf Arbeitnehmerfälle, was häufig zu optimalen Steuererstattungen führt.
Die Mitgliedschaft bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende können grundsätzlich nicht Mitglied werden, da Lohnsteuerhilfevereine gesetzlich nur Arbeitnehmer beraten dürfen. Diese Einschränkung ist im Steuerberatungsgesetz verankert und dient dem Verbraucherschutz sowie der klaren Abgrenzung zwischen verschiedenen Beratungsformen im deutschen Steuersystem.
Die Beitragsstruktur der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. orientiert sich am Bruttoeinkommen der Mitglieder und folgt einer gestaffelten Gebührenordnung. Diese Staffelung stellt sicher, dass die Kosten für die steuerliche Beratung im Verhältnis zum Einkommen angemessen bleiben. Im Vergleich zu einem Steuerberater, der nach der Steuerberatervergütungsverordnung abrechnet, sind die Mitgliedsbeiträge deutlich günstiger, was die Lohnsteuerhilfevereine besonders für Normalverdiener attraktiv macht.
| Jahresbruttoeinkommen | Ungefährer Jahresbeitrag |
|---|---|
| Bis 15.000 Euro | 80-120 Euro |
| 15.001 bis 25.000 Euro | 120-180 Euro |
| 25.001 bis 35.000 Euro | 180-250 Euro |
| 35.001 bis 45.000 Euro | 250-350 Euro |
| Über 45.000 Euro | 350-500 Euro |
Der Mitgliedsbeitrag deckt in der Regel die Erstellung der jährlichen Einkommensteuererklärung ab, einschließlich aller relevanten Anlagen wie Anlage N für Arbeitnehmer, Anlage R für Rentner oder Anlage Kind für kindergeldberechtigte Personen. Auch die Beratung zu steuerlichen Fragen während des gesamten Jahres ist im Beitrag enthalten. Viele Beratungsstellen bieten zudem die Überprüfung von Steuerbescheiden und die Einlegung von Einsprüchen an, falls das Finanzamt Positionen nicht oder nur teilweise anerkennt.
Zusätzliche Kosten können entstehen, wenn besonders komplexe Sachverhalte vorliegen oder wenn Mitglieder mehrere Einkunftsarten haben, die an der Grenze zur erlaubten Beratungsbefugnis liegen. Auch die Vertretung vor dem Finanzgericht kann mit Zusatzgebühren verbunden sein, wobei dies vorab transparent kommuniziert werden sollte. Grundsätzlich gilt jedoch, dass der Jahresbeitrag die meisten Standardfälle vollständig abdeckt.
Die Mitgliedschaft bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. unterliegt den Regelungen des Vereinsrechts sowie den spezifischen Bestimmungen der Vereinssatzung. Anders als bei vielen kommerziellen Dienstleistern handelt es sich um eine Vereinsmitgliedschaft, die bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen folgt. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich auf die Kündigungsmodalitäten und Fristen auswirkt.
Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist in der Regel zum Ende des Kalenderjahres möglich. Dies bedeutet, dass Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft beenden möchten, dies rechtzeitig vor Jahresende schriftlich erklären müssen. Die genaue Kündigungsfrist ist in der Satzung des Vereins festgelegt und beträgt üblicherweise drei Monate zum Jahresende. Eine Kündigung, die beispielsweise im Oktober eingeht, würde somit zum 31. Dezember des laufenden Jahres wirksam werden.
Diese Regelung hat praktische Gründe: Da die Hauptleistung in der Erstellung der Steuererklärung für das abgelaufene Jahr besteht, macht eine unterjährige Kündigung wenig Sinn. Mitglieder, die im laufenden Jahr kündigen, bleiben daher bis zum Jahresende Mitglied und können die Beratungsleistungen für das entsprechende Steuerjahr noch in Anspruch nehmen. Der Beitrag für das gesamte Jahr bleibt in diesem Fall geschuldet.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Solche Gründe können beispielsweise ein Wegzug ins Ausland, eine berufliche Veränderung zur Selbstständigkeit oder andere Umstände sein, die eine weitere Mitgliedschaft unmöglich oder unzumutbar machen. Die außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund nachvollziehbar darlegen. Der Verein prüft dann, ob die Voraussetzungen vorliegen und kann die Kündigung akzeptieren oder ablehnen.
| Kündigungsart | Frist | Wirksamkeit |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate zum Jahresende | 31. Dezember |
| Außerordentliche Kündigung | Unverzüglich nach Eintritt des wichtigen Grundes | Nach Prüfung durch den Verein |
Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. sollte ausschließlich schriftlich auf dem Postweg erfolgen. Dies ist die rechtlich sicherste Methode und entspricht den Anforderungen der Vereinssatzung sowie den allgemeinen Grundsätzen des deutschen Zivilrechts. Eine mündliche Kündigung oder eine telefonische Mitteilung ist nicht ausreichend und hat keine rechtliche Wirkung.
Der klassische Postweg bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationsformen. Erstens schafft ein schriftliches Kündigungsschreiben einen eindeutigen Nachweis über den Kündigungswillen und den Zeitpunkt der Erklärung. Dies ist besonders wichtig, wenn es später zu Unklarheiten über die Wirksamkeit der Kündigung kommen sollte. Zweitens entspricht die Schriftform den gesetzlichen Anforderungen für Kündigungen von Vereinsmitgliedschaften, wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert sind.
Das Einschreiben mit Rückschein ist die empfohlene Versandart für Kündigungsschreiben. Durch diese Form der Zustellung erhält der Absender einen rechtssicheren Nachweis darüber, dass das Schreiben beim Empfänger angekommen ist und wann genau dies geschehen ist. Dies ist besonders relevant bei der Einhaltung von Kündigungsfristen. Sollte der Verein später behaupten, keine Kündigung erhalten zu haben, kann der Absender mit dem Rückschein das Gegenteil beweisen.
Ein rechtswirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig zugeordnet werden zu können. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds, insbesondere Name, Vorname und Geburtsdatum. Ebenso wichtig ist die Mitgliedsnummer, die eine schnelle und fehlerfreie Zuordnung ermöglicht. Diese Nummer findet sich auf allen Schreiben des Vereins sowie auf der Mitgliedskarte.
Das Kündigungsschreiben sollte außerdem das Datum enthalten, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies der 31. Dezember des laufenden oder folgenden Jahres, abhängig vom Zeitpunkt der Kündigung und der Kündigungsfrist. Eine klare Formulierung wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft ordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist ausreichend und rechtlich eindeutig.
Kündigungsschreiben müssen an die offizielle Postanschrift der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. gesendet werden. Die korrekte Adresse lautet:
Es ist wichtig, diese Adresse exakt zu verwenden, da Schreiben an falsche Adressen möglicherweise nicht rechtzeitig zugestellt werden und die Kündigungsfrist dadurch versäumt werden könnte. Die Verwendung der Postfachadresse stellt sicher, dass das Schreiben die zentrale Verwaltung erreicht, die für die Bearbeitung von Kündigungen zuständig ist.
Für Mitglieder, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bieten moderne Dienste wie Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis, da der Gang zur Post entfällt, sowie in der professionellen Formatierung des Schreibens. Zudem erhält man einen digitalen Nachweis über den Versand, der rechtlich gleichwertig mit einem herkömmlichen Einschreiben ist.
Solche Dienste übernehmen den gesamten Prozess vom Druck über das Kuvertieren bis zur Aufgabe bei der Post. Dies ist besonders praktisch für Personen, die beruflich stark eingebunden sind oder keinen einfachen Zugang zu einer Postfiliale haben. Die Kosten sind vergleichbar mit einem Einschreiben, bieten aber zusätzlichen Komfort durch die digitale Abwicklung.
Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft bei der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. Ein häufiger Grund ist die berufliche Veränderung, insbesondere der Wechsel in die Selbstständigkeit. Da Lohnsteuerhilfevereine nur Arbeitnehmer beraten dürfen, macht eine fortgesetzte Mitgliedschaft bei einer Existenzgründung keinen Sinn mehr. In diesem Fall ist die Kündigung notwendig, und Betroffene müssen sich nach einem Steuerberater oder einer anderen Beratungsform umsehen.
Ein weiterer Kündigungsgrund kann Unzufriedenheit mit der Qualität der Beratung sein. Obwohl die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. über qualifizierte Berater verfügt, kann es in einzelnen Beratungsstellen zu unterschiedlichen Servicelevels kommen. Manche Mitglieder empfinden die Beratung als zu oberflächlich oder fühlen sich mit ihren spezifischen Fragen nicht ausreichend unterstützt. In solchen Fällen kann ein Wechsel zu einem anderen Anbieter oder einem Steuerberater sinnvoll sein.
Auch finanzielle Gründe spielen bei Kündigungsentscheidungen eine Rolle. Manche Mitglieder stellen fest, dass sie mit moderner Steuersoftware oder Online-Diensten ihre Steuererklärung selbst erstellen können und dadurch den Mitgliedsbeitrag einsparen. Besonders bei einfachen steuerlichen Verhältnissen ohne besondere Abzugsmöglichkeiten kann dies eine wirtschaftliche Alternative sein. Allerdings sollte bedacht werden, dass die persönliche Beratung und die Prüfung durch erfahrene Fachkräfte oft zu höheren Erstattungen führen, die den Beitrag mehr als ausgleichen.
Ein Umzug ins Ausland macht die Mitgliedschaft ebenfalls hinfällig, da die Beratung auf in Deutschland steuerpflichtige Personen ausgerichtet ist. Auch der Eintritt in den Ruhestand kann für manche Mitglieder ein Grund sein, die Mitgliedschaft zu überdenken, insbesondere wenn die steuerlichen Verhältnisse sehr einfach werden. Allerdings bietet die Deutsche Lohnsteuerhilfe e.V. auch spezielle Beratung für Rentner an, sodass eine Kündigung nicht zwingend notwendig ist.
Die Erfahrungen mit der Deutschen Lohnsteuerhilfe e.V. sind überwiegend positiv, was sich in der hohen Mitgliederzahl und der langen Tradition des Vereins widerspiegelt. Viele Mitglieder schätzen besonders das gute Preis-Leistungs-Verhältnis und die persönliche Betreuung durch feste Ansprechpartner in den Beratungsstellen. Die Möglichkeit, komplexe steuerliche Sachverhalte von Fachleuten prüfen zu lassen, wird als großer Vorteil gegenüber der eigenständigen Steuererklärung gesehen.
Besonders gelobt wird die Kompetenz der Berater bei der Identifikation von Steuervorteilen, die Laien möglicherweise übersehen würden. Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen werden systematisch geprüft und geltend gemacht. Viele Mitglieder berichten, dass ihre Steuererstattung durch die professionelle Beratung deutlich höher ausfällt als bei früheren selbst erstellten Erklärungen. Auch die Unterstützung bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide wird als wertvoll empfunden.
Kritik gibt es gelegentlich bezüglich der Wartezeiten in der Steuersaison, wenn viele Mitglieder gleichzeitig ihre Unterlagen einreichen. Manche Beratungsstellen sind in den Monaten März bis Juni stark ausgelastet, was zu längeren Bearbeitungszeiten führen kann. Auch die Digitalisierung könnte in einigen Bereichen weiter vorangetrieben werden, da noch nicht alle Beratungsstellen die Möglichkeit bieten, Unterlagen digital einzureichen oder Termine online zu buchen.
Wer seine Mitgliedschaft kündigen möchte, sollte dies rechtzeitig tun, um die Kündigungsfrist einzuhalten. Eine Kündigung bis spätestens Ende September stellt sicher, dass sie zum Jahresende wirksam wird. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben sorgfältig zu formulieren und alle erforderlichen Angaben zu machen. Die Verwendung eines Einschreibens oder eines vergleichbaren Dienstes ist unerlässlich, um einen Nachweis über die Kündigung zu haben.
Vor der endgültigen Kündigung sollten Mitglieder prüfen, ob nicht zunächst ein Gespräch mit der Beratungsstelle Sinn macht. Manchmal lassen sich Probleme durch einen Wechsel des Beraters oder durch Klärung von Missverständnissen lösen. Auch die Frage, ob eine alternative Lösung für die steuerliche Beratung bereits gefunden wurde, sollte vor der Kündigung geklärt sein, um keine Fristen für die Abgabe der Steuererklärung zu versäumen.
Nach erfolgter Kündigung sollte man eine schriftliche Bestätigung vom Verein abwarten. Diese dokumentiert das Ende der Mitgliedschaft und dient als Nachweis, falls es später zu Unklarheiten kommen sollte. Falls keine Bestätigung innerhalb von vier Wochen eingeht, ist es ratsam, beim Verein nachzufragen und gegebenenfalls eine Kopie des Kündigungsschreibens samt Versandnachweis vorzulegen.