Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Die IT-Recht-Kanzlei mit Sitz in der Wallstraße 54-56 in Berlin ist eine der führenden Anwaltskanzleien für E-Commerce und Internetrecht in Deutschland. Seit ihrer Gründung hat sich die Kanzlei auf die rechtliche Beratung von Online-Händlern, Webseitenbetreibern und Unternehmen spezialisiert, die im digitalen Raum tätig sind. Das Leistungsspektrum umfasst die Erstellung und Aktualisierung von Rechtstexten wie Impressum, Datenschutzerklärungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Widerrufsbelehrungen.
Besonders bekannt ist die IT-Recht-Kanzlei für ihre Schutzpakete, die eine rechtssichere Abmahnsicherheit versprechen. Diese Pakete richten sich primär an Betreiber von Online-Shops, die auf verschiedenen Plattformen wie Shopify, WooCommerce, Shopware oder anderen Shopsystemen aktiv sind. Die Kanzlei bietet dabei nicht nur die Erstellung von Rechtstexten an, sondern überwacht auch kontinuierlich Gesetzesänderungen und passt die Dokumente automatisch an.
Neben den Schutzpaketen bietet die IT-Recht-Kanzlei auch Einzelberatungen, Vertragsgestaltungen und die Vertretung bei Abmahnungen an. Die Dienstleistungen werden überwiegend im Abonnement-Modell angeboten, was bedeutet, dass Kunden monatlich oder jährlich für die fortlaufende Betreuung zahlen. Diese Vertragsform macht eine ordnungsgemäße Kündigung erforderlich, wenn die Leistungen nicht mehr benötigt werden oder man zu einem anderen Anbieter wechseln möchte.
Die IT-Recht-Kanzlei strukturiert ihre Angebote in verschiedene Schutzpakete, die sich nach dem Umfang der benötigten Leistungen und der Anzahl der betriebenen Online-Shops richten. Die Preisgestaltung ist dabei gestaffelt und richtet sich nach den individuellen Anforderungen der Mandanten.
Das Basispaket richtet sich an kleinere Online-Händler mit einem Shop und umfasst die grundlegenden Rechtstexte sowie deren Aktualisierung. Für Händler, die auf mehreren Plattformen gleichzeitig verkaufen oder mehrere Shops betreiben, gibt es erweiterte Pakete mit entsprechend höheren monatlichen Gebühren. Die Pakete unterscheiden sich auch darin, ob sie nur nationale oder auch internationale Rechtstexte beinhalten.
| Paket | Leistungen | Preis (ca.) |
|---|---|---|
| Basis | 1 Shop, Standard-Rechtstexte, Updates | Ab 10-15 € monatlich |
| Professional | Mehrere Shops, erweiterte Texte, Beratung | Ab 30-50 € monatlich |
| Premium | Umfassender Schutz, internationale Texte | Ab 80-100 € monatlich |
Die meisten Schutzpakete werden mit einer Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten angeboten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird. Einige Pakete bieten auch monatliche Kündigungsoptionen an, diese sind jedoch in der Regel teurer als die Jahresverträge. Die Bezahlung erfolgt üblicherweise per Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung, wobei bei jährlicher Vorauszahlung oft Rabatte gewährt werden.
Zusätzlich zu den monatlichen Paketgebühren können bei Inanspruchnahme von Einzelberatungen oder speziellen Vertragsgestaltungen weitere Kosten anfallen. Diese werden in der Regel nach Stundensätzen abgerechnet, die je nach Komplexität der Angelegenheit variieren können.
Die Kündigung eines Vertrags mit der IT-Recht-Kanzlei unterliegt bestimmten rechtlichen Rahmenbedingungen, die sowohl in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kanzlei als auch im deutschen Vertragsrecht verankert sind. Eine ordnungsgemäße Kündigung erfordert die Beachtung von Fristen und Formvorschriften.
Die reguläre Kündigungsfrist für Schutzpakete der IT-Recht-Kanzlei beträgt in der Regel einen Monat zum Ende der Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens einen Monat vor Ablauf des Vertragsjahres beim Anbieter eingegangen sein muss, um eine automatische Verlängerung zu verhindern. Bei monatlich kündbaren Verträgen gilt üblicherweise ebenfalls eine Frist von einem Monat zum Monatsende.
| Vertragsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Jahresvertrag | 1 Monat | Zum Ende der Vertragslaufzeit |
| Monatlicher Vertrag | 1 Monat | Zum Monatsende |
| Außerordentliche Kündigung | Sofort | Bei wichtigem Grund |
Nach deutschem Recht, insbesondere nach den §§ 620 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), können Dauerschuldverhältnisse wie Dienstleistungsverträge ordentlich gekündigt werden. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist die ordentliche Kündigung erst nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit möglich. Das Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts hat zudem die Regelungen für digitale Dienstleistungen verschärft.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB bleibt jedoch immer möglich. Ein wichtiger Grund könnte beispielsweise eine erhebliche Pflichtverletzung des Dienstleisters sein, etwa wenn die versprochenen Aktualisierungen der Rechtstexte nicht erfolgen oder fehlerhafte Dokumente bereitgestellt werden, die zu rechtlichen Problemen führen.
Für die Wirksamkeit einer Kündigung ist grundsätzlich die Schriftform erforderlich. Dies bedeutet nach § 126 BGB, dass die Kündigung auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen und eigenhändig unterschrieben werden muss. Eine E-Mail oder ein Fax genügen dieser Anforderung nicht, da sie keine eigenhändige Unterschrift im rechtlichen Sinne enthalten. Die sicherste und rechtlich einwandfreie Form der Kündigung ist daher der postalische Versand per Einschreiben.
Mandanten entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für die Kündigung ihrer Verträge mit der IT-Recht-Kanzlei. Häufig spielt die Geschäftsaufgabe eine Rolle, wenn der Online-Shop geschlossen wird oder das E-Commerce-Geschäft eingestellt wird. In solchen Fällen werden die rechtlichen Dienstleistungen schlichtweg nicht mehr benötigt.
Ein weiterer häufiger Kündigungsgrund ist der Wechsel zu einem günstigeren Anbieter oder zu einer Lösung, die besser zu den individuellen Bedürfnissen passt. Der Markt für rechtliche Dienstleistungen im E-Commerce ist in den letzten Jahren gewachsen, und es gibt mittlerweile zahlreiche Alternativen mit unterschiedlichen Preismodellen und Leistungsumfängen.
Manche Kunden kündigen auch, weil sie die Rechtstexte lieber individuell von einem lokalen Anwalt erstellen lassen möchten oder weil sie mit dem Service unzufrieden sind. Verzögerungen bei der Aktualisierung von Texten nach Gesetzesänderungen oder technische Probleme bei der Integration in das Shopsystem können zu Unzufriedenheit führen.
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die sicherste und rechtlich empfehlenswerteste Methode, um einen Vertrag mit der IT-Recht-Kanzlei zu beenden. Diese Form der Kündigung bietet maximale Rechtssicherheit und schützt vor späteren Streitigkeiten über den Zugang der Kündigung.
Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist aus mehreren Gründen die bevorzugte Methode. Erstens erfüllt sie zweifelsfrei die gesetzliche Schriftformerfordernis nach § 126 BGB, da das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben wird. Zweitens erhalten Sie durch den Rückschein einen rechtsverbindlichen Nachweis darüber, dass und wann die Kündigung beim Empfänger eingegangen ist.
Dieser Zugangsnachweis ist besonders wichtig, wenn es um die Einhaltung von Kündigungsfristen geht. Sollte später ein Streit darüber entstehen, ob die Kündigung rechtzeitig erfolgt ist, können Sie mit dem Rückschein eindeutig belegen, wann das Schreiben zugestellt wurde. Bei elektronischen Kündigungsmethoden wie E-Mail fehlt dieser rechtssichere Nachweis häufig.
Zudem zeigt die postalische Kündigung per Einschreiben eine gewisse Ernsthaftigkeit und Professionalität. Unternehmen nehmen solche Kündigungen in der Regel besonders ernst und bearbeiten sie prioritär. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kündigung übersehen oder verlegt wird, ist bei einem offiziellen Einschreiben deutlich geringer als bei einer einfachen E-Mail, die im Posteingang untergehen könnte.
Bevor Sie das Kündigungsschreiben verfassen, sollten Sie alle relevanten Vertragsdaten zusammentragen. Dazu gehören Ihre Kundennummer, die genaue Bezeichnung des gebuchten Pakets, das Datum des Vertragsbeginns und gegebenenfalls die Vertragsnummer. Diese Informationen finden Sie in Ihrer Vertragsbestätigung oder in den monatlichen Rechnungen der IT-Recht-Kanzlei.
Das Kündigungsschreiben sollte klar strukturiert und unmissverständlich formuliert sein. Es muss folgende Elemente enthalten: Ihren vollständigen Namen und Ihre Adresse, die Empfängeradresse der IT-Recht-Kanzlei, ein eindeutiges Betreff wie "Kündigung des Schutzpakets", die Kundennummer zur Identifikation, eine klare Kündigungserklärung mit Angabe des gewünschten Beendigungstermins sowie Datum und Ihre eigenhändige Unterschrift.
Wichtig ist, dass Sie explizit erklären, dass Sie den Vertrag kündigen möchten. Formulierungen wie "Ich kündige hiermit meinen Vertrag über das Schutzpaket fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" sind eindeutig und rechtlich wirksam. Vermeiden Sie vage Formulierungen oder Andeutungen.
Die Kündigung muss an die offizielle Geschäftsadresse der IT-Recht-Kanzlei gesendet werden:
Diese Adresse ist im Impressum der Kanzlei angegeben und die rechtlich korrekte Anschrift für alle offiziellen Schreiben, einschließlich Kündigungen. Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und fehlerfrei zu übernehmen, um Zustellprobleme zu vermeiden.
Senden Sie das unterschriebene Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein. Gehen Sie dafür zu einer Postfiliale und lassen Sie das Schreiben als Einschreiben Rückschein aufgeben. Die Mitarbeiter der Post werden Ihnen eine Einlieferungsquittung aushändigen, die Sie unbedingt aufbewahren sollten. Der Rückschein wird Ihnen nach Zustellung des Briefes zugesandt und dient als Beweis für den Zugang.
Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein betragen derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Diese Investition lohnt sich angesichts der rechtlichen Sicherheit, die Sie dadurch erhalten.
Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie des Kündigungsschreibens an und bewahren Sie diese zusammen mit der Einlieferungsquittung und dem späteren Rückschein auf. Diese Unterlagen sollten Sie mindestens bis zum Ende der Kündigungsfrist plus einige Monate darüber hinaus aufbewahren. Sie dienen als Nachweis, falls es zu Unstimmigkeiten kommen sollte.
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, gibt es moderne digitale Lösungen. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und direkt als Einschreiben versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Formatierung der Dokumente.
Bei solchen Diensten laden Sie Ihr Kündigungsschreiben hoch oder erstellen es direkt in der Plattform, geben die Empfängeradresse an, und der Service übernimmt den Druck, die Kuvertierung und den Versand per Einschreiben. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand und können den Zustellstatus online verfolgen. Dies ist besonders praktisch für Geschäftskunden, die mehrere Kündigungen gleichzeitig versenden müssen.
Bei der postalischen Kündigung können verschiedene Fehler auftreten, die die Wirksamkeit gefährden. Ein häufiger Fehler ist die fehlende eigenhändige Unterschrift. Eine Kündigung ohne Unterschrift ist formunwirksam und entfaltet keine rechtliche Wirkung. Achten Sie daher unbedingt darauf, das Schreiben persönlich zu unterschreiben.
Ein weiterer Fehler ist die Versendung an eine falsche Adresse. Manche Kunden senden die Kündigung an regionale Niederlassungen oder an Adressen, die sie im Internet gefunden haben. Verwenden Sie ausschließlich die offizielle Geschäftsadresse aus dem Impressum der Kanzlei.
Auch die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist ist ein häufiges Problem. Berechnen Sie genau, wann Ihre Kündigungsfrist endet, und versenden Sie die Kündigung rechtzeitig. Berücksichtigen Sie dabei, dass nicht das Datum des Versands, sondern das Datum des Zugangs beim Empfänger maßgeblich ist. Planen Sie daher einige Tage für die Postlaufzeit ein.
Die Erfahrungen von Kunden mit der IT-Recht-Kanzlei und insbesondere mit dem Kündigungsprozess sind vielfältig. Ein Blick auf Bewertungsplattformen und Foren zeigt ein gemischtes Bild, das potenziellen Kündigern wertvolle Einblicke geben kann.
Viele Kunden berichten von einer unkomplizierten Abwicklung der Kündigung, wenn alle Formalien korrekt eingehalten wurden. Die Kanzlei bestätigt in der Regel den Erhalt der Kündigung und den Beendigungstermin schriftlich. Positiv hervorgehoben wird oft, dass keine unnötigen Rückfragen gestellt oder Hindernisse in den Weg gelegt werden, wenn die Kündigung ordnungsgemäß erfolgt.
Einige Kunden schätzen auch die Transparenz der Vertragsbedingungen. Die Kündigungsfristen und -modalitäten sind in den AGB klar dargelegt, sodass es bei korrekter Handhabung zu keinen Überraschungen kommt. Die professionelle Abwicklung wird von vielen als angenehm empfunden.
Auf der anderen Seite gibt es auch kritische Berichte. Einige Kunden bemängeln, dass die automatische Vertragsverlängerung nicht deutlich genug kommuniziert wird und sie dadurch unbeabsichtigt ein weiteres Jahr gebunden waren. Andere berichten von Schwierigkeiten, wenn die Kündigung nicht per Einschreiben erfolgte und später bestritten wurde, dass sie überhaupt eingegangen sei.
Vereinzelt wird auch kritisiert, dass Kündigungen, die kurz nach Ablauf der Frist eingehen, nicht kulant behandelt werden. Während manche Unternehmen in solchen Fällen Entgegenkommen zeigen, besteht die IT-Recht-Kanzlei auf der strikten Einhaltung der vertraglichen Fristen. Dies ist rechtlich zwar korrekt, wird aber von betroffenen Kunden als unflexibel empfunden.
Setzen Sie sich rechtzeitig mit Ihrer Vertragslaufzeit auseinander. Tragen Sie sich das Ende der Mindestvertragslaufzeit in Ihren Kalender ein und setzen Sie sich eine Erinnerung etwa sechs Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist. So haben Sie ausreichend Zeit, die Kündigung vorzubereiten und zu versenden, ohne in Zeitdruck zu geraten.
Auch wenn Sie per Einschreiben mit Rückschein kündigen, kann es sinnvoll sein, im Kündigungsschreiben um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu bitten. Formulieren Sie dazu einen entsprechenden Satz wie "Ich bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung und des Beendigungstermins." Dies gibt Ihnen zusätzliche Sicherheit.
Kontrollieren Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist Ihre Kontoauszüge, um sicherzustellen, dass keine weiteren Beträge abgebucht werden. Sollte trotz wirksamer Kündigung eine Abbuchung erfolgen, widersprechen Sie dieser umgehend bei Ihrer Bank und nehmen Sie Kontakt mit der IT-Recht-Kanzlei auf.
Bevor Ihr Vertrag endet, sollten Sie alle wichtigen Dokumente und Rechtstexte herunterladen und lokal speichern. Nach Vertragsende haben Sie möglicherweise keinen Zugriff mehr auf Ihr Kundenkonto und die dort hinterlegten Dateien. Sichern Sie daher rechtzeitig alle Materialien, die Sie noch benötigen könnten.
Bevor Sie sich endgültig zur Kündigung entscheiden, sollten Sie prüfen, ob es alternative Lösungen gibt. Wenn Ihr Hauptgrund für die Kündigung die Kosten sind, könnte ein Downgrade auf ein günstigeres Paket eine Option sein. Die IT-Recht-Kanzlei bietet verschiedene Paketstufen an, und möglicherweise reicht ein kleineres Paket für Ihre Bedürfnisse aus.
Falls Sie mit bestimmten Aspekten des Service unzufrieden sind, kann auch ein direktes Gespräch mit der Kanzlei hilfreich sein. Manchmal lassen sich Probleme durch Anpassungen oder zusätzliche Erklärungen lösen, ohne dass eine Kündigung notwendig wird. Nutzen Sie die Beratungsleistungen, die oft im Paket enthalten sind, um Ihre Anliegen zu klären.
Nach erfolgreicher Kündigung sollten Sie sich Gedanken über alternative Lösungen für Ihre rechtlichen Anforderungen machen. Wenn Sie weiterhin einen Online-Shop betreiben, benötigen Sie nach wie vor rechtssichere Texte. Informieren Sie sich über andere Anbieter von Rechtstexten, lokale Anwälte mit E-Commerce-Schwerpunkt oder Software-Lösungen, die rechtliche Dokumente generieren.
Wichtig ist, dass Sie nicht ohne rechtlichen Schutz dastehen. Veraltete oder fehlerhafte Rechtstexte können zu kostspieligen Abmahnungen führen. Planen Sie daher den Übergang sorgfältig und stellen Sie sicher, dass Sie nahtlos zu einer alternativen Lösung wechseln können, bevor Ihr Vertrag mit der IT-Recht-Kanzlei endet.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Kündigung eines Vertrags mit der IT-Recht-Kanzlei bei korrekter Vorgehensweise unproblematisch ist. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet maximale Rechtssicherheit und ist daher die empfehlenswerteste Methode. Beachten Sie die Kündigungsfristen, verwenden Sie die korrekte Adresse und dokumentieren Sie den gesamten Vorgang sorgfältig. Mit diesen Maßnahmen steht einer erfolgreichen Vertragsbeendigung nichts im Wege.