Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Die Deutsche Lufthansa AG ist Deutschlands größte Fluggesellschaft und eine der führenden Airline-Gruppen weltweit. Mit Sitz in Köln und operativem Hauptquartier am Flughafen Frankfurt am Main bietet das Unternehmen nicht nur Flugdienstleistungen an, sondern betreibt auch umfangreiche Vielfliegerprogramme, Abonnementservices und Mitgliedschaftsmodelle. Gegründet 1953, hat sich Lufthansa zu einem globalen Luftfahrtkonzern entwickelt, der neben dem Passagierflugverkehr auch Cargo-Services, Wartungs- und IT-Dienstleistungen anbietet.
Für Geschäfts- und Privatkunden bietet Lufthansa verschiedene Mitgliedschaftsprogramme wie Miles & More sowie spezielle Business-Abonnements an. Diese Services können von Kunden aus verschiedenen Gründen gekündigt werden müssen – sei es aufgrund veränderter Reisegewohnheiten, Kostenoptimierung oder Unzufriedenheit mit den Leistungen. Die rechtssichere Kündigung solcher Verträge erfordert die Einhaltung bestimmter Formalitäten, die im deutschen Vertragsrecht verankert sind.
Der eingetragene Firmensitz der Deutschen Lufthansa AG befindet sich in der Von-Gablenz-Straße 2-6 in 50679 Köln. Diese Adresse ist besonders wichtig für alle formellen Schreiben, einschließlich Kündigungen von Mitgliedschaften, Abonnements oder vertraglichen Vereinbarungen. Nach deutschem Gesellschaftsrecht müssen Kündigungserklärungen an die offizielle Geschäftsadresse des Unternehmens gerichtet werden, um ihre volle Rechtswirksamkeit zu entfalten.
Das Miles & More Programm bietet verschiedene Mitgliedschaftsstufen, die mit unterschiedlichen Jahresgebühren und Leistungen verbunden sind. Während die Basis-Mitgliedschaft kostenlos ist, gibt es Premium-Kreditkarten und Status-Mitgliedschaften, die kostenpflichtig sind und regelmäßige Zahlungen erfordern. Diese Verträge haben spezifische Kündigungsfristen, die beachtet werden müssen.
Zu den kostenpflichtigen Angeboten gehören verschiedene Kreditkartenmodelle in Zusammenarbeit mit Partnerbanken. Diese Karten bieten Vorteile wie Lounge-Zugang, Bonusmeilen und Versicherungsleistungen, sind aber mit Jahresgebühren zwischen 69 und 500 Euro verbunden. Die Kündigungsbedingungen dieser Kreditkartenverträge unterscheiden sich teilweise von reinen Mitgliedschaftsverträgen.
Für Geschäftskunden bietet Lufthansa spezielle Corporate-Programme an, die Firmen ermöglichen, Reisebudgets zu verwalten und von Sonderkonditionen zu profitieren. Diese Verträge haben oft längere Laufzeiten und komplexere Kündigungsmodalitäten als private Mitgliedschaften. Unternehmen sollten besonders sorgfältig auf Kündigungsfristen achten, da diese häufig drei bis sechs Monate vor Vertragsende liegen.
| Mitgliedschaftstyp | Kosten | Typische Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Miles & More Basis | Kostenlos | Jederzeit |
| Premium-Kreditkarten | 69-500 € jährlich | 3 Monate zum Vertragsende |
| Corporate-Programme | Individuell | 3-6 Monate zum Vertragsende |
| Lounge-Mitgliedschaften | 200-400 € jährlich | 6 Wochen zum Vertragsende |
Neben den Hauptmitgliedschaften bietet Lufthansa verschiedene Zusatzservices an, darunter Zeitschriften-Abonnements, Newsletter-Services und digitale Dienste. Auch diese können vertragliche Bindungen mit sich bringen, die einer ordentlichen Kündigung bedürfen. Besonders bei automatisch verlängernden Abonnements ist Vorsicht geboten, da versäumte Kündigungsfristen zu ungewollten Vertragsverlängerungen führen können.
Die Kündigung von Verträgen mit der Lufthansa unterliegt dem deutschen Vertragsrecht, insbesondere den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Nach § 309 BGB sind überlange Kündigungsfristen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam. Für Verbraucherverträge gelten besondere Schutzvorschriften, die sicherstellen sollen, dass Kunden nicht unangemessen lange an Verträge gebunden werden.
Bei Dauerschuldverhältnissen, wie sie bei Mitgliedschaften und Abonnements vorliegen, muss die Kündigungsmöglichkeit klar in den AGB geregelt sein. Fehlt eine solche Regelung oder ist sie unwirksam, greift das gesetzliche Kündigungsrecht. Verbraucher haben zudem bei bestimmten Vertragsarten ein 14-tägiges Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss, das eine fristlose Beendigung ohne Angabe von Gründen ermöglicht.
Grundsätzlich wird zwischen ordentlicher und außerordentlicher Kündigung unterschieden. Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zum nächstmöglichen Termin. Bei den meisten Lufthansa-Services beträgt diese Frist zwischen sechs Wochen und drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist nach § 314 BGB möglich, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags bis zum Ende der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Wichtige Gründe können erhebliche Leistungsstörungen, Preiserhöhungen ohne vereinbarte Grundlage oder schwerwiegende Vertragsverletzungen durch Lufthansa sein. In solchen Fällen muss die Kündigung jedoch besonders sorgfältig begründet werden.
Die konkreten Kündigungsfristen variieren je nach Art des Vertrags. Kreditkartenverträge mit Partnerbanken unterliegen oft den Kündigungsbestimmungen der jeweiligen Bank, während reine Lufthansa-Mitgliedschaften nach den AGB der Fluggesellschaft zu kündigen sind. Es ist essentiell, die spezifischen Vertragsbedingungen zu prüfen, da bei Nichteinhaltung der Fristen eine automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr erfolgen kann.
| Kündigungsart | Frist | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate vor Vertragsende | Schriftform erforderlich |
| Außerordentliche Kündigung | Unverzüglich | Wichtiger Grund notwendig |
| Widerruf | 14 Tage nach Vertragsschluss | Nur bei Fernabsatzverträgen |
Nach deutschem Recht müssen Kündigungen von Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich in Textform erfolgen. Die meisten Lufthansa-Verträge sehen in ihren AGB sogar die strengere Schriftform vor, was bedeutet, dass eine eigenhändige Unterschrift erforderlich ist. E-Mails oder Online-Formulare genügen in diesen Fällen nicht, um eine rechtswirksame Kündigung herbeizuführen.
Besonders wichtig ist der Nachweis des Zugangs der Kündigungserklärung. Nach § 130 BGB wird eine Willenserklärung – und damit auch eine Kündigung – erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Der Zugang gilt als erfolgt, wenn die Erklärung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und unter normalen Umständen mit der Kenntnisnahme gerechnet werden kann. Bei Briefsendungen ist dies typischerweise der Einwurf in den Briefkasten.
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, bietet die größte Rechtssicherheit. Im Gegensatz zu E-Mails oder Online-Formularen erhalten Sie einen dokumentierten Nachweis über den Versand und – beim Einschreiben mit Rückschein – auch über den Erhalt durch Lufthansa. Dieser Nachweis ist im Streitfall vor Gericht verwertbar und schützt Sie vor der Behauptung, die Kündigung sei nie eingegangen.
Viele Kunden berichten von Problemen mit telefonischen oder Online-Kündigungen, bei denen Bestätigungen ausbleiben oder Kündigungen angeblich nicht im System vermerkt wurden. Die postalische Kündigung eliminiert diese Unsicherheiten, da sie eine physische Spur hinterlässt. Zudem erfüllt sie zweifelsfrei das Schriftformerfordernis, das bei vielen Lufthansa-Verträgen vorgeschrieben ist.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Möglichkeit, alle relevanten Dokumente beizufügen. Sie können Kopien Ihrer Mitgliedsnummer, Vertragsunterlagen oder bei außerordentlichen Kündigungen Belege für den wichtigen Grund beilegen. Dies macht Ihre Kündigung vollständig und nachvollziehbar, was Rückfragen und Verzögerungen minimiert.
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu gehören Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Adresse), Ihre Mitglieds- oder Kundennummer, eine eindeutige Kündigungserklärung und das gewünschte Kündigungsdatum. Bei außerordentlichen Kündigungen sollte der wichtige Grund präzise dargelegt werden.
Das Schreiben sollte sachlich und präzise formuliert sein. Vermeiden Sie emotionale Ausführungen oder unnötige Erklärungen. Eine klare Struktur erleichtert die Bearbeitung durch Lufthansa und reduziert das Risiko von Missverständnissen. Vergessen Sie nicht, das Datum anzugeben und das Schreiben eigenhändig zu unterschreiben – eine fehlende Unterschrift kann die Wirksamkeit der Kündigung gefährden.
Kündigungen müssen an die offizielle Geschäftsadresse der Deutschen Lufthansa AG gerichtet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
Diese Adresse ist der eingetragene Sitz der Gesellschaft und damit die rechtlich relevante Adresse für alle formellen Schreiben. Kündigungen an andere Adressen, etwa an Servicecenter oder Flughafenbüros, können zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall als nicht zugegangen gelten. Achten Sie darauf, die Adresse vollständig und korrekt zu verwenden, einschließlich Rechtsform (AG) und Postleitzahl.
Der Versand sollte unbedingt per Einschreiben erfolgen. Die Deutsche Post bietet verschiedene Einschreiben-Optionen an: Einschreiben Einwurf, Einschreiben eigenhändig und Einschreiben mit Rückschein. Für Kündigungen empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein, da Sie damit nicht nur den Versand, sondern auch den Empfang dokumentiert bekommen.
Das Einschreiben Einwurf ist eine kostengünstigere Alternative, bei der der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert wird. Dies reicht in den meisten Fällen aus, um den Zugang zu beweisen. Das einfache Einschreiben eigenhändig erfordert eine Unterschrift bei Übergabe, liefert Ihnen aber nur eine Bestätigung über den Versand, nicht über den Empfang.
Bewahren Sie unbedingt eine Kopie Ihres Kündigungsschreibens sowie den Einlieferungsbeleg der Post auf. Diese Dokumente dienen als Nachweis, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt. Fotografieren Sie das Kündigungsschreiben vor dem Versand oder erstellen Sie eine digitale Kopie. Auch den Rückschein sollten Sie nach Erhalt sicher aufbewahren – idealerweise zusammen mit den übrigen Vertragsunterlagen.
Es empfiehlt sich, eine Notiz mit dem Versanddatum und dem voraussichtlichen Ende der Kündigungsfrist anzulegen. So behalten Sie den Überblick und können rechtzeitig reagieren, falls Lufthansa die Kündigung nicht bestätigt oder Probleme auftreten. Eine systematische Dokumentation schützt Ihre Rechte und erleichtert eventuelle spätere Auseinandersetzungen.
Für Kunden, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit haben, bieten digitale Services wie Postclic eine praktische Alternative. Solche Dienste ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und diese dann professionell formatiert und per Einschreiben versenden zu lassen. Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der Sicherheit, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind.
Postclic und ähnliche Anbieter erstellen einen digitalen Nachweis über den Versand, der rechtlich gleichwertig mit dem physischen Einlieferungsbeleg ist. Zudem wird die korrekte Adressierung sichergestellt, was Fehler beim Ausfüllen vermeidet. Die professionelle Formatierung sorgt dafür, dass das Schreiben alle notwendigen Elemente enthält und einen seriösen Eindruck macht.
Solche Services sind besonders nützlich, wenn Sie sich unsicher über die korrekte Formulierung sind oder wenn Sie mehrere Verträge gleichzeitig kündigen möchten. Die Kosten sind in der Regel moderat und werden durch die Zeitersparnis und erhöhte Rechtssicherheit aufgewogen. Dennoch sollten Sie auch bei Nutzung solcher Dienste die Vertragsunterlagen prüfen und sicherstellen, dass alle spezifischen Anforderungen Ihres Vertrags erfüllt werden.
Kunden kündigen ihre Lufthansa-Mitgliedschaften und -Abonnements aus verschiedenen Gründen. Ein häufiger Grund sind veränderte Reisegewohnheiten, etwa durch berufliche Veränderungen, Ruhestand oder die Verlagerung von Geschäftsreisen auf digitale Meetings. Wenn die ursprünglich geplante Reiseintensität nicht mehr gegeben ist, lohnen sich kostenpflichtige Premium-Mitgliedschaften oft nicht mehr.
Ein weiterer verbreiteter Kündigungsgrund sind die Kosten. Jahresgebühren für Kreditkarten oder Lounge-Zugänge können sich summieren, besonders wenn die damit verbundenen Vorteile nicht ausreichend genutzt werden. Manche Kunden stellen fest, dass sie mit flexiblen Buchungen und gelegentlichen Einzelkäufen von Services besser fahren als mit festen Mitgliedschaften.
Auch Unzufriedenheit mit dem Service kann ein Kündigungsgrund sein. Dazu gehören Probleme bei der Meileneinlösung, mangelnde Verfügbarkeit von Prämientickets, Verschlechterungen im Leistungsumfang oder negative Erfahrungen mit dem Kundenservice. Einige Kunden berichten von Schwierigkeiten bei der Kontaktaufnahme oder von nicht eingelösten Versprechen bezüglich Statusvorteilen.
Die Erfahrungen von Kunden mit dem Kündigungsprozess bei Lufthansa sind gemischt. Viele berichten von reibungslosen Abläufen, wenn die Kündigung schriftlich per Post erfolgte und alle Formalitäten beachtet wurden. In diesen Fällen erhielten Kunden innerhalb von zwei bis vier Wochen eine schriftliche Kündigungsbestätigung.
Problematischer gestaltet sich die Situation manchmal bei Kündigungen über andere Kanäle. Einige Kunden berichten, dass telefonische Kündigungsversuche nicht dokumentiert wurden oder dass Online-Formulare zu Fehlermeldungen führten. In solchen Fällen kam es zu ungewollten Vertragsverlängerungen und entsprechenden Gebührenbelastungen, die nur mit Mühe rückgängig gemacht werden konnten.
Beginnen Sie mit der Vorbereitung Ihrer Kündigung rechtzeitig, idealerweise mindestens vier Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin. So haben Sie ausreichend Zeit, alle Unterlagen zusammenzustellen, die korrekten Fristen zu recherchieren und eventuelle Rückfragen von Lufthansa zu beantworten. Überstürzte Last-Minute-Kündigungen führen häufiger zu Fehlern und versäumten Fristen.
Prüfen Sie Ihre Vertragsunterlagen genau. Die Kündigungsbedingungen können je nach Vertragsart variieren, und es ist wichtig, die für Ihren spezifischen Vertrag geltenden Regelungen zu kennen. Achten Sie besonders auf automatische Verlängerungsklauseln und die exakten Kündigungsfristen. Bei Unsicherheiten können Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden oder einen Rechtsanwalt konsultieren.
Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie die Bestätigung durch Lufthansa abwarten. Wenn Sie nach vier Wochen keine Rückmeldung erhalten haben, empfiehlt sich eine schriftliche Nachfrage unter Bezugnahme auf Ihr Kündigungsschreiben und unter Beifügung einer Kopie des Einlieferungsbelegs. Beharren Sie auf einer schriftlichen Kündigungsbestätigung mit Angabe des Beendigungsdatums.
Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung sorgfältig. Sollten dennoch Abbuchungen erfolgen, widersprechen Sie diesen umgehend bei Ihrer Bank und setzen Sie Lufthansa schriftlich über die unrechtmäßige Abbuchung in Kenntnis. Bei berechtigten Kündigungen müssen solche Beträge zurückerstattet werden.
Bevor Sie eine vollständige Kündigung aussprechen, prüfen Sie mögliche Alternativen. Manche Lufthansa-Mitgliedschaften können in eine kostenlose Basisvariante umgewandelt werden, sodass Sie zumindest grundlegende Vorteile behalten. Bei Kreditkarten lohnt sich manchmal ein Wechsel auf eine günstigere Variante statt einer kompletten Kündigung.
Auch ein vorübergehendes Ruhen der Mitgliedschaft kann eine Option sein, etwa bei längeren Reisepausen. Informieren Sie sich bei Lufthansa über solche Möglichkeiten, bevor Sie endgültig kündigen. Manchmal bietet das Unternehmen auch Sonderkonditionen für Kunden an, die eine Kündigung erwägen – ein Anruf beim Kundenservice vor der Kündigung kann sich daher lohnen, auch wenn die eigentliche Kündigung dann schriftlich erfolgen sollte.
Sollte Lufthansa Ihre Kündigung nicht anerkennen oder weiterhin Gebühren belasten, obwohl Sie fristgerecht gekündigt haben, zögern Sie nicht, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Verbraucherzentralen bieten oft kostenlose Erstberatungen an und können bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen. Auch spezialisierte Rechtsanwälte für Vertragsrecht können Sie beraten, wobei die Kosten häufig durch eine Rechtsschutzversicherung gedeckt sind.
In hartnäckigen Fällen kann auch die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr eingeschaltet werden. Diese bietet eine außergerichtliche Streitbeilegung an und kann zwischen Ihnen und Lufthansa vermitteln. Ein solches Verfahren ist in der Regel kostengünstiger und schneller als ein Gerichtsverfahren und führt oft zu zufriedenstellenden Lösungen.