Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
MyHammer ist eine der führenden Online-Plattformen in Deutschland, die Handwerker und Dienstleister mit Auftraggebern verbindet. Seit der Gründung im Jahr 2005 hat sich das Unternehmen zu einem wichtigen Marktplatz für professionelle Dienstleistungen entwickelt. Die Plattform ermöglicht es Privatpersonen und Unternehmen, Aufträge aus verschiedenen Bereichen wie Renovierung, Umzug, Gartenarbeit oder Reinigung auszuschreiben. Registrierte Handwerker und Dienstleister können dann auf diese Ausschreibungen bieten und so neue Kunden gewinnen.
Die MyHammer AG hat ihren Sitz in Berlin und gehört seit 2016 zur HomeAdvisor-Gruppe, einem internationalen Netzwerk für Heimwerker- und Handwerkerdienstleistungen. Die Plattform verzeichnet mehrere Millionen registrierte Nutzer und vermittelt jährlich hunderttausende Aufträge in Deutschland, Österreich und anderen europäischen Ländern. Für Dienstleister bietet MyHammer die Möglichkeit, ihre Reichweite zu erhöhen und kontinuierlich neue Aufträge zu akquirieren, während Auftraggeber von einer großen Auswahl qualifizierter Fachkräfte profitieren können.
Das Geschäftsmodell basiert auf einem Abonnement-System für Dienstleister, die für den Zugang zu Aufträgen und die Möglichkeit, Angebote abzugeben, bezahlen müssen. Während die Plattform für viele Handwerker und Dienstleister ein wertvolles Werkzeug zur Kundengewinnung darstellt, entscheiden sich manche Nutzer nach einer gewissen Zeit für eine Kündigung. Dies kann verschiedene Gründe haben, von veränderten Geschäftsmodellen über unzureichende Auftragslage bis hin zu Kostenüberlegungen.
MyHammer bietet verschiedene Mitgliedschaftsmodelle für Dienstleister an, die sich in Umfang und Preis unterscheiden. Die Plattform hat ihr Preismodell im Laufe der Jahre mehrfach angepasst, um den Bedürfnissen unterschiedlicher Nutzergruppen gerecht zu werden. Grundsätzlich müssen Dienstleister für die aktive Nutzung der Plattform bezahlen, während die Ausschreibung von Aufträgen für Kunden kostenlos ist.
Die Preisstruktur bei MyHammer orientiert sich an verschiedenen Faktoren wie der Anzahl der Kontaktanfragen, der Reichweite des Profils und zusätzlichen Premium-Funktionen. Dienstleister können zwischen verschiedenen Paketen wählen, die sich hinsichtlich der enthaltenen Leistungen unterscheiden. Die genauen Preise können variieren und werden oft individuell nach Branche und Region festgelegt.
| Leistung | Basis | Premium |
|---|---|---|
| Monatliche Grundgebühr | Ab 19 Euro | Ab 49 Euro |
| Kontaktanfragen pro Monat | Begrenzt | Erweitert |
| Profilsichtbarkeit | Standard | Erhöht |
| Zusätzliche Features | Eingeschränkt | Vollumfänglich |
Neben der monatlichen Grundgebühr können bei MyHammer weitere Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise Gebühren für zusätzliche Kontaktanfragen, die über das im Paket enthaltene Kontingent hinausgehen. Auch Premium-Platzierungen in Suchergebnissen oder besondere Hervorhebungen des eigenen Profils können mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Diese flexible Preisgestaltung ermöglicht es Dienstleistern zwar, ihre Investition an die tatsächliche Nutzung anzupassen, kann aber auch zu unerwarteten Kosten führen.
Für viele Dienstleister stellt sich nach einiger Zeit die Frage, ob sich die Investition in die Plattform tatsächlich lohnt. Faktoren wie die Qualität der vermittelten Aufträge, die Erfolgsquote bei Angeboten und die Rentabilität der gewonnenen Kunden spielen dabei eine wichtige Rolle. Wenn die Kosten den Nutzen übersteigen oder sich das Geschäftsmodell des Dienstleisters ändert, wird eine Kündigung relevant.
Die Kündigung eines MyHammer-Abonnements unterliegt bestimmten vertraglichen Bedingungen, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform festgelegt sind. Diese Regelungen entsprechen den deutschen Rechtsvorschriften und müssen von beiden Vertragsparteien eingehalten werden. Für Dienstleister ist es wichtig, diese Bedingungen genau zu kennen, um eine reibungslose Beendigung der Mitgliedschaft sicherzustellen.
MyHammer-Verträge haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit, die je nach gewähltem Paket unterschiedlich ausfallen kann. Häufig beträgt die Mindestlaufzeit einen Monat, kann aber auch längere Zeiträume umfassen, insbesondere bei vergünstigten Jahresabonnements. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch, sofern keine Kündigung erfolgt ist.
Die Kündigungsfrist beträgt üblicherweise zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Das bedeutet, dass die Kündigung spätestens zwei Wochen vor Ablauf des aktuellen Abrechnungszeitraums beim Unternehmen eingegangen sein muss, um eine weitere Verlängerung zu vermeiden. Bei der Berechnung der Frist ist der Zugang der Kündigung bei MyHammer entscheidend, nicht das Absendedatum.
| Vertragstyp | Mindestlaufzeit | Kündigungsfrist |
|---|---|---|
| Monatsvertrag | 1 Monat | 2 Wochen zum Monatsende |
| Jahresvertrag | 12 Monate | 2 Wochen zum Vertragsende |
| Verlängerung | Automatisch | 2 Wochen vor Verlängerung |
Die Kündigung von Dienstleistungsverträgen in Deutschland unterliegt dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Gemäß § 623 BGB bedarf die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen der Schriftform. Dies bedeutet, dass eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail rechtlich nicht ausreichend ist. Die Schriftform erfordert eine eigenhändige Unterschrift auf einem Papierdokument.
Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz beider Vertragsparteien und stellt sicher, dass Kündigungen eindeutig nachweisbar sind. Für den Kündigenden bedeutet dies, dass er einen rechtssicheren Nachweis über die erfolgte Kündigung hat. MyHammer als Vertragspartner erhält dadurch eine eindeutige und authentifizierte Willenserklärung, die Missverständnisse ausschließt.
Neben der ordentlichen Kündigung besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Diese ist gemäß § 314 BGB möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar macht. Solche Gründe können beispielsweise erhebliche Vertragsverletzungen seitens MyHammer oder grundlegende Änderungen der Geschäftsbedingungen sein, die den Nutzer benachteiligen.
Eine außerordentliche Kündigung muss ebenfalls schriftlich erfolgen und sollte den wichtigen Grund ausführlich darlegen. Es empfiehlt sich, vor einer außerordentlichen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen, da die Anforderungen an einen wichtigen Grund relativ hoch sind und die Beweislast beim Kündigenden liegt.
Die postalische Kündigung ist die rechtssicherste Methode, um ein MyHammer-Abonnement zu beenden. Sie erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an die Schriftform und bietet dem Kündigenden die größtmögliche Sicherheit, dass seine Willenserklärung auch tatsächlich beim Vertragspartner ankommt und nachweisbar ist.
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationswegen. Erstens erfüllt sie zweifelsfrei die gesetzliche Schriftformerfordernis, da ein physisches Dokument mit eigenhändiger Unterschrift vorliegt. Zweitens ermöglicht das Einschreiben einen lückenlosen Nachweis über den Versand und den Zugang des Kündigungsschreibens bei MyHammer.
Im Streitfall kann dieser Nachweis von entscheidender Bedeutung sein. Sollte MyHammer beispielsweise behaupten, keine Kündigung erhalten zu haben, kann der Kündigende mit dem Einschreiben-Beleg das Gegenteil beweisen. Der Rückschein dokumentiert zudem das genaue Datum des Zugangs, was für die Einhaltung von Kündigungsfristen essentiell ist.
Online-Kündigungen oder E-Mails erfüllen die Schriftformerfordernis nicht und können daher von MyHammer rechtlich zurückgewiesen werden. Telefonische Kündigungen sind ebenfalls nicht ausreichend und bieten keinerlei Nachweis. Selbst wenn ein Mitarbeiter am Telefon die Kündigung entgegennimmt, ist dies rechtlich nicht bindend, solange keine schriftliche Bestätigung erfolgt.
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig identifizierbar zu sein und rechtliche Wirksamkeit zu entfalten. Zunächst sollten die vollständigen Kontaktdaten des Kündigenden angegeben werden, einschließlich Name, Adresse und idealerweise auch der bei MyHammer registrierten E-Mail-Adresse oder Kundennummer. Dies ermöglicht eine eindeutige Zuordnung zur bestehenden Mitgliedschaft.
Der Kündigungstext selbst sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Eine eindeutige Formulierung wie "Hiermit kündige ich meinen Vertrag mit MyHammer fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ist ausreichend und empfehlenswert. Es ist nicht notwendig, Gründe für die Kündigung anzugeben, auch wenn dies natürlich möglich ist. Die Angabe eines konkreten Beendigungsdatums kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich, wenn die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" verwendet wird.
Wichtig ist die eigenhändige Unterschrift unter dem Kündigungsschreiben. Ohne diese Unterschrift ist die Schriftform nicht gewahrt, und die Kündigung könnte als unwirksam angesehen werden. Bei gemeinsamen Accounts oder wenn mehrere Personen vertragsberechtigt sind, sollten alle Berechtigten unterschreiben.
Für die postalische Kündigung muss das Kündigungsschreiben an die offizielle Geschäftsadresse von MyHammer gesendet werden. Diese Adresse ist im Impressum der Website aufgeführt und stellt sicher, dass die Kündigung die zuständige Stelle erreicht:
Es ist wichtig, ausschließlich diese offizielle Adresse zu verwenden, da nur so gewährleistet ist, dass die Kündigung rechtswirksam zugeht. Kündigungen an andere Adressen oder an allgemeine Postfächer könnten zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall als nicht zugegangen gelten.
Der Versand des Kündigungsschreibens sollte unbedingt per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Diese Versandart kostet bei der Deutschen Post einen Aufpreis von wenigen Euro, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Das Einschreiben wird persönlich an einen Empfangsberechtigten übergeben, der den Erhalt quittiert. Der Rückschein wird anschließend an den Absender zurückgeschickt und dient als Beweis für den Zugang.
Beim Versand per Einschreiben erhält der Absender eine Sendungsnummer, mit der der Zustellstatus online verfolgt werden kann. So lässt sich jederzeit nachvollziehen, wo sich das Schreiben befindet und wann es zugestellt wurde. Diese Transparenz ist besonders bei zeitkritischen Kündigungen wertvoll, wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist.
Der Rückschein sollte zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens aufbewahrt werden. Diese Unterlagen bilden im Streitfall die Beweisgrundlage dafür, dass die Kündigung fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt ist. Eine Aufbewahrungsdauer von mindestens drei Jahren wird empfohlen, um auch bei späteren Unstimmigkeiten noch nachweisen zu können, dass der Vertrag ordnungsgemäß beendet wurde.
Für Personen, die den Aufwand einer postalischen Kündigung scheuen oder keine Zeit für den Gang zur Post haben, bietet Postclic eine praktische Alternative. Der Service ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und automatisch als echten Brief mit Einschreiben versenden zu lassen. Dabei übernimmt Postclic den gesamten Prozess: vom Druck des Schreibens über das Kuvertieren bis zum Versand per Einschreiben.
Der Vorteil liegt in der Zeitersparnis und der professionellen Abwicklung. Nutzer müssen nicht selbst zur Post gehen und können die Kündigung bequem von zu Hause aus beauftragen. Postclic stellt zudem einen digitalen Nachweis über den Versand bereit, der genauso rechtssicher ist wie der klassische Rückschein der Post. Die Formatierung des Kündigungsschreibens erfolgt professionell, sodass alle relevanten Informationen korrekt platziert sind.
Besonders praktisch ist dieser Service für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, für Berufstätige mit wenig Zeit oder für Personen, die in ländlichen Gebieten mit eingeschränkter Postversorgung leben. Die Kosten für den Service sind überschaubar und können sich durch die eingesparte Zeit und den reduzierten Aufwand durchaus lohnen.
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollte man die Bestätigung durch MyHammer abwarten. Seriöse Unternehmen bestätigen den Eingang einer Kündigung üblicherweise schriftlich und teilen das Datum der Vertragsbeendigung mit. Falls innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung eintrifft, empfiehlt sich eine Nachfrage, wobei auf das versendete Einschreiben verwiesen werden sollte.
Wichtig ist auch die Überprüfung der Kontoauszüge in den folgenden Monaten. Sollte MyHammer trotz wirksamer Kündigung weiterhin Beträge abbuchen, muss umgehend widersprochen und die Rückbuchung veranlasst werden. Mit dem Nachweis der fristgerechten Kündigung durch das Einschreiben steht einem in diesem Fall ein starkes Argument zur Seite.
Die Erfahrungen von Nutzern mit MyHammer sind gemischt und reichen von sehr positiven bis zu kritischen Bewertungen. Für Dienstleister, die über eine Kündigung nachdenken, können diese Erfahrungsberichte wertvolle Einblicke bieten und bei der Entscheidungsfindung helfen.
Einer der am häufigsten genannten Gründe für die Kündigung von MyHammer ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis. Viele Dienstleister berichten, dass die monatlichen Gebühren im Verhältnis zu den tatsächlich gewonnenen Aufträgen zu hoch sind. Insbesondere in Branchen mit starkem Wettbewerb auf der Plattform kann es schwierig sein, sich gegen zahlreiche Mitbewerber durchzusetzen und tatsächlich Aufträge zu erhalten.
Ein weiterer häufiger Kritikpunkt betrifft die Qualität der Anfragen. Manche Nutzer berichten, dass viele Anfragen unverbindlich sind oder von Auftraggebern stammen, die lediglich Preisvergleiche durchführen möchten, ohne tatsächlich einen Auftrag zu vergeben. Dies führt zu einem hohen zeitlichen Aufwand für die Angebotserstellung, ohne dass daraus tatsächliche Aufträge resultieren.
Auch Änderungen in der eigenen Geschäftsstrategie führen häufig zu Kündigungen. Dienstleister, die genügend Stammkunden aufgebaut haben oder andere Akquisekanäle erfolgreicher nutzen, sehen oft keinen Bedarf mehr für die Plattform. Ebenso können Veränderungen im Leistungsspektrum oder eine Spezialisierung auf Nischenbereiche dazu führen, dass MyHammer nicht mehr zur eigenen Geschäftsausrichtung passt.
Trotz der genannten Kritikpunkte gibt es auch viele Dienstleister, die positive Erfahrungen mit MyHammer gemacht haben. Besonders für Selbstständige in der Gründungsphase oder für Handwerker, die ihr Geschäft ausbauen möchten, kann die Plattform ein wertvolles Werkzeug sein. Die Reichweite von MyHammer ermöglicht den Zugang zu einer großen Zahl potenzieller Kunden, die aktiv nach Dienstleistungen suchen.
Einige Nutzer berichten von einer konstanten Auftragslage durch die Plattform und schätzen die Möglichkeit, ihr Profil zu präsentieren und Bewertungen zu sammeln. Diese Bewertungen können wiederum zur Vertrauensbildung bei neuen Kunden beitragen und die Erfolgsquote bei Angeboten erhöhen. Für Dienstleister in weniger umkämpften Nischen kann MyHammer durchaus profitabel sein.
Wer sich zur Kündigung entschieden hat, sollte einige praktische Tipps beachten, um den Prozess reibungslos zu gestalten. Zunächst empfiehlt es sich, die eigenen Vertragsunterlagen zu prüfen und das genaue Datum des Vertragsbeginns sowie die Vertragslaufzeit zu ermitteln. So lässt sich der frühestmögliche Kündigungstermin berechnen und die Kündigung kann rechtzeitig versendet werden.
Es ist ratsam, die Kündigung nicht auf den letzten Drücker zu versenden, sondern einen zeitlichen Puffer einzuplanen. Auch wenn die Kündigungsfrist zwei Wochen beträgt, sollte man die Kündigung besser drei bis vier Wochen vor dem gewünschten Beendigungstermin absenden. So bleibt genügend Zeit für eventuelle Nachfragen oder Klärungen.
Vor der Kündigung sollten alle wichtigen Daten aus dem MyHammer-Account gesichert werden. Dazu gehören Kontaktdaten von Kunden, mit denen man zusammengearbeitet hat, sowie Kopien von Bewertungen oder Referenzen. Nach der Vertragsbeendigung ist der Zugang zum Account in der Regel nicht mehr möglich, sodass diese Informationen sonst verloren gehen würden.
In den meisten Fällen verläuft die Kündigung problemlos, doch gelegentlich kann es zu Schwierigkeiten kommen. Falls MyHammer den Eingang der Kündigung bestreitet, ist der Einschreiben-Beleg mit Rückschein das entscheidende Beweismittel. Dieser sollte dem Unternehmen vorgelegt werden, gegebenenfalls in Kopie per E-Mail mit der Bitte um Klärung.
Sollte MyHammer trotz wirksamer Kündigung weiterhin Zahlungen einziehen, ist schnelles Handeln gefragt. Zunächst sollte das Unternehmen schriftlich aufgefordert werden, die Abbuchungen zu stoppen und bereits zu Unrecht eingezogene Beträge zurückzuerstatten. Parallel dazu kann bei der Bank eine Rücklastschrift veranlasst werden, wobei hier Fristen zu beachten sind.
In hartnäckigen Fällen, in denen MyHammer nicht auf Schreiben reagiert oder die Kündigung nicht anerkennt, kann die Einschaltung eines Rechtsanwalts oder einer Verbraucherschutzorganisation sinnvoll sein. Mit dem Nachweis der fristgerechten Kündigung durch das Einschreiben stehen die Chancen gut, dass sich die Angelegenheit zugunsten des Kündigenden klären lässt.
Für Dienstleister, die MyHammer kündigen, stellt sich oft die Frage nach Alternativen zur Kundengewinnung. Der deutsche Markt bietet verschiedene andere Plattformen für Handwerker und Dienstleister, darunter Blauarbeit, Maler.org oder spezialisierte Branchenportale. Jede dieser Plattformen hat ihre eigenen Vor- und Nachteile sowie unterschiedliche Preismodelle.
Viele Dienstleister setzen zunehmend auf eine Kombination verschiedener Akquisekanäle. Dazu gehören die eigene Website mit Suchmaschinenoptimierung, Social-Media-Marketing, lokale Werbung und Empfehlungsmarketing durch zufriedene Kunden. Eine diversifizierte Strategie macht weniger abhängig von einzelnen Plattformen und kann langfristig zu einem stabileren Geschäft führen.
Auch klassische Methoden wie die Mitgliedschaft in lokalen Handwerkervereinen, Kooperationen mit anderen Gewerbetreibenden oder die Teilnahme an lokalen Veranstaltungen können effektive Wege zur Kundengewinnung sein. Der persönliche Kontakt und Mundpropaganda spielen gerade im Handwerksbereich nach wie vor eine wichtige Rolle.
Die Entscheidung für oder gegen MyHammer sollte nicht nur auf kurzfristigen Kosten-Nutzen-Überlegungen basieren, sondern auch langfristige Geschäftsziele berücksichtigen. Für manche Dienstleister kann es sinnvoll sein, die Mitgliedschaft in ruhigeren Geschäftsphasen zu pausieren und in auftragsschwachen Zeiten wieder zu aktivieren. Allerdings bietet MyHammer nicht immer flexible Pausierungsoptionen, sodass eine vollständige Kündigung und spätere Neuanmeldung notwendig sein kann.
Wichtig ist auch die Überlegung, wie sich die Kündigung auf die eigene Online-Präsenz auswirkt. Ein gut gepflegtes MyHammer-Profil mit vielen positiven Bewertungen kann einen gewissen Wert haben, der bei einer Kündigung verloren geht. Screenshots von Bewertungen und Referenzen können helfen, diesen Wert zumindest teilweise zu erhalten und auf anderen Plattformen oder der eigenen Website zu nutzen.
Letztendlich ist die Kündigung von MyHammer eine individuelle Entscheidung, die von der persönlichen Situation, den Geschäftszielen und den Erfahrungen mit der Plattform abhängt. Eine sorgfältige Abwägung aller Faktoren und eine professionelle Durchführung der Kündigung per Einschreiben sichern dabei die eigenen Rechte und ermöglichen einen sauberen Abschluss des Vertragsverhältnisses.