Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Die Nassauische Heimstätte Wohnungs- und Immobilien GmbH gehört zu den größten und traditionsreichsten Wohnungsunternehmen in Deutschland. Mit Sitz in Wiesbaden verwaltet das Unternehmen einen umfangreichen Immobilienbestand von über 60.000 Wohnungen, hauptsächlich in Hessen. Gegründet im Jahr 1922, blickt die Nassauische Heimstätte auf eine lange Geschichte zurück und hat sich als wichtiger Akteur im sozialen Wohnungsbau etabliert.
Das Unternehmen ist Teil der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt und fungiert als Vermieter für zahlreiche Privathaushalte in Frankfurt am Main, Wiesbaden, Darmstadt und vielen weiteren hessischen Städten. Die Nassauische Heimstätte versteht sich als sozial orientierter Vermieter, der bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellt und dabei besonderen Wert auf Quartiersentwicklung und Nachhaltigkeit legt.
Als professioneller Immobiliendienstleister bietet die Nassauische Heimstätte nicht nur Mietwohnungen an, sondern auch umfassende Services rund um die Immobilienverwaltung. Dazu gehören Hausmeisterdienste, technische Betreuung, Modernisierungsmaßnahmen und Mieterverwaltung. Die Hauptverwaltung befindet sich am Alten Posthof 3 in Wiesbaden, wo auch sämtliche offizielle Korrespondenz bearbeitet wird.
Für Mieter ist es wichtig zu verstehen, dass die Nassauische Heimstätte als Wohnungsgesellschaft besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die Beendigung eines Mietverhältnisses mit diesem Unternehmen folgt den strengen Vorgaben des deutschen Mietrechts, insbesondere des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dies bedeutet, dass Kündigungen bestimmten Formvorschriften entsprechen müssen, um rechtswirksam zu sein.
Die Nassauische Heimstätte bietet verschiedene Arten von Mietverträgen an, die sich in ihren Konditionen und Kündigungsmodalitäten unterscheiden. Die häufigsten Vertragsformen sind unbefristete Mietverträge, die den Regelfall darstellen und beiden Parteien die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen geben. Diese Verträge bieten Mietern langfristige Planungssicherheit und sind die bevorzugte Form im deutschen Wohnungsmarkt.
Daneben gibt es befristete Mietverträge, auch Zeitmietverträge genannt, die nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen zulässig sind. Bei diesen Verträgen ist der Befristungsgrund bereits im Vertrag festgehalten, und sie enden automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Solche Verträge werden beispielsweise geschlossen, wenn der Vermieter die Wohnung nach Ablauf der Mietzeit selbst nutzen oder umfassend sanieren möchte.
Einige Mieter haben möglicherweise auch Staffelmiet- oder Indexmietverträge abgeschlossen, bei denen die Mietentwicklung bereits vertraglich festgelegt ist. Diese Vertragsformen haben keine Auswirkung auf die Kündigungsmodalitäten, sind aber für die langfristige Finanzplanung relevant.
Die Mietpreise bei der Nassauischen Heimstätte variieren erheblich je nach Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung. In begehrten Lagen wie Frankfurt am Main können die Quadratmeterpreise deutlich höher liegen als in kleineren Städten oder ländlichen Gebieten. Als sozial orientiertes Wohnungsunternehmen bietet die Nassauische Heimstätte jedoch auch geförderten Wohnraum an, für den bestimmte Einkommensgrenzen gelten.
| Wohnungsgröße | Durchschnittliche Kaltmiete | Typische Nebenkosten |
|---|---|---|
| 1-Zimmer (30-40 qm) | 400-600 EUR | 80-120 EUR |
| 2-Zimmer (50-65 qm) | 600-900 EUR | 120-180 EUR |
| 3-Zimmer (70-85 qm) | 850-1.300 EUR | 170-250 EUR |
| 4-Zimmer (90-110 qm) | 1.200-1.800 EUR | 220-320 EUR |
Zu beachten ist, dass diese Preise Durchschnittswerte darstellen und je nach Standort und Ausstattungsstandard erheblich variieren können. Die Nebenkosten umfassen üblicherweise Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeisterservice, Treppenhausreinigung und Grundsteuer. Die Nassauische Heimstätte erstellt jährlich eine Nebenkostenabrechnung, die transparent alle Positionen aufschlüsselt.
Bei Abschluss eines Mietvertrags mit der Nassauischen Heimstätte wird in der Regel eine Mietkaution fällig. Diese darf maximal drei Nettokaltmieten betragen und kann in drei monatlichen Raten gezahlt werden. Die Kaution wird auf einem separaten Konto angelegt und verzinst. Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Kaution nach Prüfung eventueller Ansprüche zurückerstattet, was in der Regel drei bis sechs Monate nach Übergabe der Wohnung erfolgt.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses mit der Nassauischen Heimstätte unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen des § 573c BGB. Für Mieter gilt grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig davon, wie lange das Mietverhältnis bereits besteht. Diese Frist ist im deutschen Mietrecht fest verankert und kann durch den Mietvertrag nicht verlängert werden, wohl aber verkürzt, wenn beide Parteien dem zustimmen.
Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats beim Vermieter eingehen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Geht die Kündigung beispielsweise am 3. April bei der Nassauischen Heimstätte ein, endet das Mietverhältnis zum 30. Juni. Wird die Kündigung erst am 4. April zugestellt, verschiebt sich das Ende auf den 31. Juli.
| Kündigungseingang | Kündigungsfrist | Mietende |
|---|---|---|
| Bis 3. Januar | 3 Monate | 31. März |
| Bis 3. Februar | 3 Monate | 30. April |
| Bis 3. März | 3 Monate | 31. Mai |
| Bis 3. April | 3 Monate | 30. Juni |
Eine der wichtigsten rechtlichen Anforderungen bei der Kündigung eines Mietverhältnisses ist die Schriftform. Gemäß § 568 BGB muss die Kündigung schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder Textnachricht ist rechtlich unwirksam und hat keine Rechtswirkung. Dies gilt auch für eingescannte Unterschriften oder digitale Signaturen, sofern diese nicht den Anforderungen der qualifizierten elektronischen Signatur entsprechen.
Die Kündigung muss an alle im Mietvertrag aufgeführten Vermieter gerichtet sein. Bei der Nassauischen Heimstätte ist dies das Unternehmen selbst. Wenn mehrere Personen als Mieter im Vertrag stehen, müssen grundsätzlich alle Mieter die Kündigung unterschreiben, es sei denn, es wurde eine andere Regelung getroffen. Die Kündigung sollte zudem alle relevanten Angaben enthalten: Name und Anschrift des Mieters, die genaue Bezeichnung der Wohnung, das gewünschte Kündigungsdatum und eine eindeutige Kündigungserklärung.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es verschiedene Sonderkündigungsrechte, die Mieter unter bestimmten Umständen in Anspruch nehmen können. Ein wichtiges Sonderkündigungsrecht besteht bei Mieterhöhungen. Wenn die Nassauische Heimstätte eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ankündigt, hat der Mieter das Recht, das Mietverhältnis bis zum Ablauf des Monats zu kündigen, der auf den Zeitpunkt folgt, zu dem die Erhöhung eintreten soll. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall zwei Monate.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht kann bei erheblichen Mängeln der Wohnung bestehen, die vom Vermieter nicht behoben werden. Allerdings ist hier die Rechtslage komplex, und es empfiehlt sich dringend, vor einer außerordentlichen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen. Auch bei Tod eines Mieters haben Erben ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Erbfalls mit einer Frist von drei Monaten.
Bei der Planung einer Kündigung sollten Mieter verschiedene Fristen im Blick haben. Neben der dreimonatigen Kündigungsfrist ist der Stichtag des dritten Werktags eines Monats entscheidend. Samstage gelten dabei als Werktage, Sonn- und Feiertage nicht. Wenn der dritte eines Monats auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich der Stichtag auf den vierten.
Zusätzlich zur Kündigungsfrist sollte ausreichend Zeit für die Vorbereitung der Wohnungsübergabe eingeplant werden. Die Nassauische Heimstätte wird in der Regel einen Übergabetermin vereinbaren, bei dem der Zustand der Wohnung protokolliert wird. Eventuelle Schönheitsreparaturen oder Renovierungsarbeiten sollten rechtzeitig vor diesem Termin abgeschlossen sein.
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die rechtlich sicherste Methode, um ein Mietverhältnis mit der Nassauischen Heimstätte zu beenden. Im Gegensatz zu anderen Kommunikationswegen bietet die postalische Kündigung einen rechtssicheren Nachweis darüber, dass die Kündigung tatsächlich beim Vermieter eingegangen ist und wann dies geschehen ist. Dieser Nachweis kann im Streitfall von entscheidender Bedeutung sein.
Bei einer einfachen Briefsendung besteht immer das Risiko, dass der Vermieter behauptet, die Kündigung nie erhalten zu haben. In diesem Fall liegt die Beweislast beim Mieter, was zu erheblichen rechtlichen Problemen führen kann. Ein Einschreiben mit Rückschein dokumentiert hingegen eindeutig den Zugang der Kündigung. Der Rückschein mit Unterschrift des Empfängers dient als gerichtsfest nachweisbarer Beleg.
Auch das Einwurf-Einschreiben bietet einen gewissen Schutz, da die Deutsche Post den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Allerdings ist hier nicht nachgewiesen, wer die Sendung tatsächlich entgegengenommen hat. Das klassische Einschreiben mit Rückschein ist daher vorzuziehen, auch wenn es etwas teurer ist. Die Mehrkosten von wenigen Euro sind eine sinnvolle Investition in Rechtssicherheit, wenn es um ein Mietverhältnis geht, das oft mehrere hundert oder tausend Euro monatlich umfasst.
Ein professionell formuliertes Kündigungsschreiben sollte alle notwendigen Informationen enthalten und klar strukturiert sein. Im Briefkopf sollten der vollständige Name und die aktuelle Anschrift des Mieters stehen. Darunter folgt die Empfängeradresse der Nassauischen Heimstätte. Wichtig ist, dass die Kündigung an die offizielle Geschäftsadresse gerichtet wird:
Nach Datum und Betreffzeile sollte die eigentliche Kündigungserklärung folgen. Diese muss unmissverständlich formuliert sein und den Willen zur Beendigung des Mietverhältnisses klar zum Ausdruck bringen. Es empfiehlt sich, die genaue Adresse der gemieteten Wohnung anzugeben, einschließlich Straße, Hausnummer, Etage und gegebenenfalls Wohnungsnummer. Auch die Mietvertragsnummer oder Kundennummer sollte angegeben werden, sofern bekannt.
Das gewünschte Kündigungsdatum sollte präzise benannt werden. Es ist ratsam, die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu ergänzen, falls bei der Berechnung der Frist ein Fehler unterlaufen sein sollte. So ist sichergestellt, dass die Kündigung auf jeden Fall wirksam wird, auch wenn das angegebene Datum nicht exakt mit den gesetzlichen Fristen übereinstimmt.
Das Kündigungsschreiben muss keine Begründung enthalten. Mieter sind nicht verpflichtet, anzugeben, warum sie das Mietverhältnis beenden möchten. Eine Begründung kann in manchen Fällen sogar nachteilig sein, etwa wenn sie rechtlich anfechtbare Aussagen enthält. Es genügt die klare Erklärung, dass das Mietverhältnis zum genannten Zeitpunkt beendet werden soll.
Sinnvoll ist es, im Kündigungsschreiben bereits die Bereitschaft zur Wohnungsübergabe zu signalisieren und um Terminvorschläge zu bitten. Auch die Bitte um Rückerstattung der Mietkaution nach Prüfung kann erwähnt werden. Wichtig ist, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Mieter das Schreiben eigenhändig unterschreiben. Bei Ehepaaren oder Lebensgemeinschaften, die gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen beide Partner die Kündigung unterzeichnen.
Nach Fertigstellung des Kündigungsschreibens sollte dieses ausgedruckt und von allen Mietern handschriftlich unterschrieben werden. Eine Kopie des unterschriebenen Schreibens sollte für die eigenen Unterlagen angefertigt werden. Das Original wird dann in einem Umschlag an die oben genannte Adresse der Nassauischen Heimstätte versandt.
Für den Versand als Einschreiben mit Rückschein muss der Brief zu einer Postfiliale gebracht werden. Dort wird die Sendung registriert und mit einer Sendungsnummer versehen. Der Rückschein wird dem Brief beigefügt und vom Empfänger bei Zustellung unterschrieben. Dieser unterschriebene Rückschein wird dann an den Absender zurückgeschickt und dient als Zustellnachweis.
Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein betragen derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Diese Investition ist für die Rechtssicherheit absolut empfehlenswert. Alternativ kann auch ein Einwurf-Einschreiben gewählt werden, das mit circa 2,50 Euro günstiger ist, aber keinen unterschriebenen Rückschein liefert.
In der heutigen digitalen Zeit müssen Mieter nicht mehr zwingend selbst zur Post gehen, um ein rechtssicheres Kündigungsschreiben zu versenden. Dienste wie Postclic haben sich darauf spezialisiert, den traditionellen Briefversand mit moderner Technologie zu verbinden. Über solche Plattformen können Nutzer ihr Kündigungsschreiben online erstellen, und der Dienst übernimmt dann den Druck, Kuvertierung und Versand als nachverfolgbares Einschreiben.
Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und Bequemlichkeit. Statt zur Post zu gehen, kann die gesamte Abwicklung von zu Hause aus erledigt werden. Zudem bieten diese Dienste oft professionelle Vorlagen und rechtliche Hinweise, die sicherstellen, dass das Kündigungsschreiben alle notwendigen Angaben enthält. Der digitale Versandnachweis wird elektronisch bereitgestellt und kann jederzeit abgerufen werden.
Ein weiterer Vorteil ist die automatische Formatierung und Überprüfung des Schreibens. Solche Dienste erkennen oft formale Fehler oder fehlende Angaben und weisen den Nutzer darauf hin. Dies reduziert das Risiko, dass die Kündigung aufgrund formaler Mängel unwirksam ist. Auch die Berechnung der korrekten Kündigungsfrist wird häufig automatisch durchgeführt.
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens ist es wichtig, den Zustellstatus zu verfolgen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält man eine Sendungsnummer, mit der die Sendung online bei der Deutschen Post verfolgt werden kann. So lässt sich nachvollziehen, wann das Schreiben zugestellt wurde. Der Rückschein sollte nach Erhalt sorgfältig aufbewahrt werden, idealerweise zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens.
Diese Unterlagen sind wichtig für den Fall, dass es später zu Unstimmigkeiten über den Zeitpunkt der Kündigung kommt. Sie dienen als Beweis dafür, dass die Kündigung fristgerecht zugegangen ist. Es empfiehlt sich, diese Dokumente mindestens bis zur vollständigen Abwicklung des Mietverhältnisses und der Rückerstattung der Kaution aufzubewahren, besser noch darüber hinaus für eventuelle spätere Nachfragen.
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Einschreiben nicht zugestellt werden kann, etwa weil niemand zum Abholen der Sendung erscheint. In diesem Fall wird üblicherweise eine Benachrichtigung im Briefkasten hinterlassen, und die Sendung kann in der Postfiliale abgeholt werden. Nach einer bestimmten Frist wird die Sendung als unzustellbar zurückgeschickt.
Sollte dies passieren, ist schnelles Handeln gefragt. Die Kündigung gilt erst als zugegangen, wenn sie tatsächlich in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist. Eine nicht abgeholte Sendung erfüllt diese Voraussetzung möglicherweise nicht. In einem solchen Fall sollte die Kündigung umgehend erneut versandt werden, diesmal möglicherweise mit vorheriger telefonischer Ankündigung bei der Hausverwaltung der Nassauischen Heimstätte.
Die Erfahrungen von Mietern mit der Nassauischen Heimstätte sind gemischt, wie es bei großen Wohnungsgesellschaften oft der Fall ist. Viele Mieter schätzen die Zuverlässigkeit und Professionalität des Unternehmens sowie die vergleichsweise moderaten Mietpreise. Die Nassauische Heimstätte wird häufig als sozial verantwortlicher Vermieter wahrgenommen, der auch Menschen mit geringerem Einkommen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum ermöglicht.
Bei Kündigungen berichten Mieter überwiegend von reibungslosen Abläufen, sofern alle Formalitäten eingehalten wurden. Die Wohnungsübergabe wird in der Regel professionell durchgeführt, und Übergabeprotokolle werden sorgfältig erstellt. Allerdings gibt es auch Berichte über längere Wartezeiten bei der Kautionsrückerstattung, was bei größeren Wohnungsgesellschaften nicht unüblich ist.
Mieter kündigen ihr Mietverhältnis mit der Nassauischen Heimstätte aus verschiedenen Gründen. Ein häufiger Grund ist der beruflich bedingte Umzug in eine andere Stadt oder Region. Auch Veränderungen in der Lebenssituation, wie die Gründung einer Familie oder der Auszug erwachsener Kinder, führen oft dazu, dass eine andere Wohnungsgröße benötigt wird.
Manche Mieter entscheiden sich für einen Umzug, weil sie den Wunsch nach Wohneigentum verwirklichen möchten. Auch Unzufriedenheit mit dem Wohnumfeld, Lärmbelästigung durch Nachbarn oder der Wunsch nach einer moderneren Ausstattung können Kündigungsgründe sein. In einigen Fällen spielen auch Mieterhöhungen eine Rolle, wenn Mieter sich die gestiegene Miete nicht mehr leisten können oder wollen.
Um den Kündigungsprozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, sollten Mieter einige praktische Tipps beachten. Zunächst ist es wichtig, den eigenen Mietvertrag gründlich zu lesen und alle darin enthaltenen Regelungen zu Kündigung und Wohnungsübergabe zu beachten. Manche Verträge enthalten spezifische Klauseln zu Schönheitsreparaturen oder anderen Pflichten bei Auszug.
Es empfiehlt sich, die Kündigung zeitlich großzügig zu planen. Wer beispielsweise weiß, dass er in sechs Monaten umziehen möchte, sollte nicht bis zum letzten Moment warten, sondern die Kündigung rechtzeitig vorbereiten und versenden. So bleibt ausreichend Zeit für die Organisation des Umzugs und eventuelle Renovierungsarbeiten.
Die Kommunikation mit der Nassauischen Heimstätte sollte stets höflich und professionell sein. Auch wenn es während der Mietzeit möglicherweise Probleme gab, ist ein sachlicher Ton bei der Kündigung und Wohnungsübergabe vorteilhaft. Dies erleichtert die Abwicklung und kann sich positiv auf die Kautionsrückerstattung auswirken.
Die Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Schritt beim Auszug und sollte sorgfältig vorbereitet werden. Mieter sollten die Wohnung besenrein übergeben und alle persönlichen Gegenstände entfernen. Eventuelle Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen, sollten nach Möglichkeit repariert werden, um Abzüge von der Kaution zu vermeiden.
Es ist ratsam, bei der Wohnungsübergabe selbst anwesend zu sein und ein detailliertes Übergabeprotokoll anfertigen zu lassen. In diesem Protokoll sollten alle Zählerstände für Strom, Gas und Wasser festgehalten werden. Auch der Zustand der Wohnung, eventuelle Mängel und die Anzahl der übergebenen Schlüssel sollten dokumentiert werden. Mieter sollten eine Kopie dieses Protokolls erhalten und gut aufbewahren.
Die Rückerstattung der Mietkaution erfolgt in der Regel nicht sofort nach Auszug, sondern erst nach einer Prüfungsfrist. Die Nassauische Heimstätte hat das Recht, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen und eventuelle Ansprüche geltend zu machen. Auch die Nebenkostenabrechnung für das letzte Mietjahr muss erstellt werden, bevor die Kaution vollständig zurückgezahlt werden kann.
Mieter sollten der Nassauischen Heimstätte ihre neue Adresse mitteilen, damit die Kautionsrückerstattung problemlos erfolgen kann. Falls nach drei bis sechs Monaten noch keine Rückzahlung erfolgt ist, sollte höflich nachgefragt werden. In den meisten Fällen lässt sich eine Verzögerung durch einfache Nachfrage klären.
Sollte die Nassauische Heimstätte Beträge von der Kaution einbehalten wollen, muss sie dies detailliert begründen und belegen. Mieter haben das Recht, diese Forderungen zu prüfen und gegebenenfalls zu widersprechen. Bei Unstimmigkeiten kann ein Mieterschutzbund oder ein Anwalt für Mietrecht weiterhelfen.
Neben der Kündigung des Mietverhältnisses sollten Mieter auch an weitere organisatorische Schritte denken. Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post stellt sicher, dass wichtige Post auch nach dem Umzug den Empfänger erreicht. Dieser Service kostet eine geringe Gebühr, kann aber verhindern, dass wichtige Dokumente verloren gehen.
Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist gesetzlich vorgeschrieben und muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen. Auch Versicherungen, Banken, Arbeitgeber und andere wichtige Stellen sollten über die neue Adresse informiert werden. Eine Checkliste kann helfen, keine wichtigen Schritte zu vergessen.
Sollte es bei der Kündigung oder Wohnungsübergabe zu Problemen kommen, ist es ratsam, rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Mieterschutzbünde bieten ihren Mitgliedern kostenlose Beratung und können bei Streitigkeiten vermitteln. Auch spezialisierte Anwälte für Mietrecht können helfen, wenn es zu ernsthaften Konflikten mit der Nassauischen Heimstätte kommt.
Viele Rechtsschutzversicherungen decken auch mietrechtliche Streitigkeiten ab. Es lohnt sich, den eigenen Versicherungsschutz zu prüfen, bevor man rechtliche Schritte einleitet. In vielen Fällen lassen sich Probleme jedoch durch sachliche Kommunikation und Kompromissbereitschaft auf beiden Seiten lösen, ohne dass es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen muss.
Abschließend lässt sich festhalten, dass die Kündigung eines Mietverhältnisses mit der Nassauischen Heimstätte bei Einhaltung aller formalen Anforderungen in der Regel problemlos verläuft. Die postalische Kündigung per Einschreiben bietet die größte Rechtssicherheit und sollte daher bevorzugt werden. Mit sorgfältiger Planung, rechtzeitiger Vorbereitung und professioneller Abwicklung steht einem erfolgreichen Wohnungswechsel nichts im Wege.