Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
RWS Catering GmbH ist ein professioneller Catering-Dienstleister mit Sitz in Berlin, der sich auf die Versorgung von Unternehmen, Veranstaltungen und Einrichtungen spezialisiert hat. Das Unternehmen bietet umfassende gastronomische Lösungen an, die von der täglichen Mitarbeiterverpflegung über Eventcatering bis hin zu langfristigen Vertragsvereinbarungen reichen. Mit dem Hauptsitz am Kurfürstendamm 21 in Berlin bedient RWS Catering vorwiegend Kunden im Großraum Berlin und Brandenburg, wobei das Leistungsspektrum je nach Vereinbarung auch überregionale Projekte umfassen kann.
Die Dienstleistungen von RWS Catering richten sich primär an Geschäftskunden, können aber auch von Privatpersonen für besondere Anlässe in Anspruch genommen werden. Das Unternehmen positioniert sich im gehobenen Segment der Catering-Branche und legt besonderen Wert auf Qualität, Zuverlässigkeit und individuelle Betreuung. Typische Kunden sind Unternehmen mit Betriebskantinen, Bildungseinrichtungen, Krankenhäuser, Pflegeheime sowie Veranstalter von Konferenzen, Messen und gesellschaftlichen Events.
Ein wesentliches Merkmal von RWS Catering ist die Flexibilität in der Vertragsgestaltung. Während einige Kunden einmalige Leistungen für spezielle Events buchen, schließen andere langfristige Rahmenverträge ab, die eine kontinuierliche Versorgung über Monate oder Jahre hinweg garantieren. Diese Vertragsvielfalt bringt jedoch auch unterschiedliche Kündigungsmodalitäten mit sich, die für Kunden von erheblicher Bedeutung sind, wenn sie die Zusammenarbeit beenden möchten.
Das Geschäftsmodell von RWS Catering basiert auf individuell ausgehandelten Verträgen, die auf die spezifischen Bedürfnisse des jeweiligen Kunden zugeschnitten sind. Im B2B-Bereich dominieren Langzeitverträge mit festen Laufzeiten und automatischen Verlängerungsklauseln. Diese Verträge bieten Planungssicherheit für beide Seiten, erfordern jedoch eine sorgfältige Beachtung von Kündigungsfristen, wenn der Kunde den Service nicht mehr in Anspruch nehmen möchte.
Für Privatkunden und einmalige Events gelten in der Regel einfachere Vertragsbedingungen. Hier kommt häufig das Widerrufsrecht nach deutschem Verbraucherrecht zur Anwendung, insbesondere wenn der Vertrag über Fernkommunikationsmittel wie Telefon, E-Mail oder über die Website abgeschlossen wurde. Dies gibt Verbrauchern zusätzliche Rechte, die über die regulären Kündigungsmöglichkeiten hinausgehen.
Die Gründe für eine Kündigung bei RWS Catering sind vielfältig und reichen von organisatorischen Veränderungen bis hin zu Unzufriedenheit mit der Leistung. Unternehmen entscheiden sich häufig für einen Anbieterwechsel, wenn sich ihre Anforderungen ändern, beispielsweise durch Umstrukturierungen, Standortverlagerungen oder Personalabbau. Auch wirtschaftliche Überlegungen spielen eine Rolle, wenn günstigere Alternativen gefunden werden oder die Catering-Leistung intern übernommen werden soll.
Qualitätsbezogene Kündigungsgründe umfassen Unzufriedenheit mit der Speisequalität, mangelnde Flexibilität bei Menüwünschen, unzuverlässige Lieferungen oder unzureichenden Kundenservice. Auch hygienische Bedenken oder wiederholte Beschwerden von Mitarbeitern können zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung führen. In solchen Fällen ist eine rechtlich einwandfreie Kündigung besonders wichtig, um mögliche Schadensersatzforderungen oder Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
RWS Catering bietet keine standardisierten Abonnementpläne wie bei digitalen Services, sondern arbeitet mit individuell kalkulierten Verträgen, die auf den spezifischen Bedarf des Kunden abgestimmt sind. Die Preisgestaltung hängt von zahlreichen Faktoren ab, darunter die Anzahl der zu verpflegenden Personen, die Häufigkeit der Belieferung, die Menüauswahl, besondere Ernährungsanforderungen sowie die Entfernung zum Lieferort.
Im Bereich der Betriebsgastronomie arbeitet RWS Catering üblicherweise mit Rahmenverträgen, die eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten haben. Diese Verträge beinhalten feste monatliche Grundgebühren plus variable Kosten pro Portion oder Mahlzeit. Die Grundgebühr deckt in der Regel Planungsaufwand, Logistik und Verwaltung ab, während die variablen Kosten die tatsächlich gelieferten Speisen und Getränke umfassen.
| Vertragstyp | Mindestlaufzeit | Typische Preisstruktur | Kündigungsfrist |
|---|---|---|---|
| Betriebsgastronomie | 12 Monate | Grundgebühr + pro Portion | 3 Monate zum Vertragsende |
| Event-Catering | Keine | Pauschalpreis oder pro Person | Gemäß Vertrag (oft 14-30 Tage) |
| Langzeit-Event-Serie | 6-12 Monate | Paketpreis mit Einzelabruf | 6 Wochen bis 3 Monate |
| Einrichtungsversorgung | 24 Monate | Pro-Kopf-Pauschale | 6 Monate zum Vertragsende |
Die Preise bei RWS Catering bewegen sich je nach Leistungsumfang in unterschiedlichen Bereichen. Für einfache Mittagsmenüs in der Betriebsgastronomie können Preise ab etwa 8 bis 12 Euro pro Portion kalkuliert werden, während gehobene Menüs oder spezielle Ernährungskonzepte deutlich höher liegen. Event-Catering beginnt typischerweise bei etwa 25 Euro pro Person für einfache Buffets und kann bei exklusiven Veranstaltungen mehrere hundert Euro pro Gast erreichen.
Wichtig für die Kündigungsüberlegung ist, dass viele Verträge Mindestabnahmemengen oder Umsatzgarantien enthalten. Werden diese nicht erreicht, können Ausgleichszahlungen fällig werden. Diese Klauseln sind rechtlich zulässig, sofern sie transparent im Vertrag dargestellt sind. Bei einer Kündigung sollten Kunden prüfen, ob noch offene Verpflichtungen bestehen, die vor Vertragsende erfüllt werden müssen.
Neben den Grundleistungen bietet RWS Catering diverse Zusatzoptionen an, die separat berechnet werden. Dazu gehören Servicepersonal für Events, Geschirr- und Besteckverleih, Dekorationselemente, Getränkeservice, sowie spezielle Ausstattung wie mobile Küchen oder Kühleinheiten. Diese Zusatzleistungen werden entweder pauschal oder nach Aufwand abgerechnet und sollten bei einer Kündigung ebenfalls berücksichtigt werden, da sie oft separate Kündigungsfristen haben können.
Die Kündigungsbedingungen bei RWS Catering sind vertragsabhängig und unterliegen den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens sowie den gesetzlichen Vorgaben des deutschen Vertragsrechts. Eine sorgfältige Prüfung des individuellen Vertrags ist unerlässlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, da die Fristen und Modalitäten erheblich variieren können.
Für Geschäftskunden gelten primär die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und -bedingungen, sofern diese nicht gegen zwingendes Recht verstoßen. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht für Dauerschuldverhältnisse grundsätzlich die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung vor, wobei die Fristen vertraglich geregelt werden können. Übliche Kündigungsfristen im Catering-Bereich liegen zwischen drei und sechs Monaten zum Vertragsende.
Für Verbraucher, die RWS Catering für private Zwecke nutzen und den Vertrag als Fernabsatzgeschäft abgeschlossen haben, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB. Dieses ermöglicht es, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Voraussetzung ist, dass der Kunde ordnungsgemäß über dieses Recht belehrt wurde. Bei Dienstleistungen, die bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist erbracht werden, kann das Widerrufsrecht eingeschränkt sein.
Die ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Fristen zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Bei Verträgen mit fester Laufzeit ist dies üblicherweise das Vertragsende. Viele Verträge enthalten automatische Verlängerungsklauseln, nach denen sich der Vertrag um eine bestimmte Periode verlängert, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Diese Klauseln sind grundsätzlich zulässig, müssen aber transparent kommuniziert sein.
| Vertragsart | Typische Kündigungsfrist | Kündigungstermin | Verlängerung bei Nichtkündigung |
|---|---|---|---|
| Jahresvertrag Betriebsgastronomie | 3 Monate | Zum Vertragsende | Automatisch um 12 Monate |
| Zweijahresvertrag Einrichtung | 6 Monate | Zum Vertragsende | Automatisch um 12 Monate |
| Event-Serie ohne Mindestlaufzeit | 6 Wochen | Jederzeit | Keine automatische Verlängerung |
| Verbrauchervertrag (Fernabsatz) | 14 Tage Widerruf | Nach Vertragsschluss | Nicht anwendbar |
Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund ist auch bei Catering-Verträgen möglich, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist. Wichtige Gründe können erhebliche Qualitätsmängel, wiederholte Vertragsverletzungen, hygienische Missstände oder andere schwerwiegende Pflichtverstöße sein. Eine außerordentliche Kündigung muss unverzüglich nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes ausgesprochen werden und sollte den konkreten Grund detailliert benennen.
Bei einer außerordentlichen Kündigung ist besondere Sorgfalt geboten, da der Kündigende im Streitfall die Berechtigung nachweisen muss. Es empfiehlt sich, vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung rechtlichen Rat einzuholen und den Vertragspartner zunächst schriftlich zur Abhilfe aufzufordern. Nur wenn diese Abhilfe nicht erfolgt oder unmöglich ist, sollte die außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden.
Manche Verträge enthalten Sonderkündigungsrechte bei bestimmten Ereignissen, etwa bei wesentlichen Preiserhöhungen, grundlegenden Änderungen des Leistungsumfangs oder bei Insolvenz einer Vertragspartei. Diese Rechte müssen explizit im Vertrag vereinbart sein oder ergeben sich aus gesetzlichen Regelungen. Auch bei Geschäftsaufgabe, Standortverlagerung oder anderen einschneidenden Veränderungen können Sonderkündigungsrechte greifen, sofern vertraglich vorgesehen.
Die postalische Kündigung ist die rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Methode, um einen Vertrag mit RWS Catering zu beenden. Während telefonische oder mündliche Kündigungen rechtlich grundsätzlich möglich sein können, bieten sie keine ausreichende Beweissicherheit. Eine schriftliche Kündigung per Post, idealerweise als Einschreiben mit Rückschein, schafft hingegen einen dokumentierten Nachweis über den Zugang der Kündigungserklärung beim Empfänger.
Das deutsche Vertragsrecht kennt das Prinzip des Zugangs: Eine Kündigungserklärung wird erst wirksam, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhält der Absender einen unterschriebenen Beleg, der den Zugang eindeutig dokumentiert. Dies ist besonders wichtig bei knappen Kündigungsfristen, wo es auf jeden Tag ankommen kann. Im Streitfall trägt der Kündigende die Beweislast dafür, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist – ein Einschreiben mit Rückschein liefert diesen Beweis.
E-Mail-Kündigungen sind zwar praktisch, aber rechtlich problematisch. Viele Verträge im professionellen Catering-Bereich schreiben die Schriftform ausdrücklich vor, was nach herrschender Rechtsprechung eine eigenhändige Unterschrift erfordert. Zudem kann der Zugang einer E-Mail schwer nachgewiesen werden, wenn der Empfänger behauptet, sie nicht erhalten zu haben. Auch Online-Formulare oder telefonische Kündigungen bieten keine ausreichende Rechtssicherheit und sollten daher vermieden werden.
Vor dem Verfassen des Kündigungsschreibens sollten Sie folgende Unterlagen bereitlegen: den vollständigen Vertrag mit allen Anhängen, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von RWS Catering, alle Korrespondenz bezüglich Vertragsänderungen sowie Ihre Kundennummer oder Vertragsnummer. Prüfen Sie genau die vereinbarten Kündigungsfristen und berechnen Sie, wann die Kündigung spätestens zugehen muss, um zum gewünschten Termin wirksam zu werden.
Beachten Sie dabei, dass nicht das Absendedatum, sondern das Zugangsdatum entscheidend ist. Planen Sie daher einen Puffer von mehreren Tagen ein, um sicherzustellen, dass das Schreiben rechtzeitig ankommt. Bei kritischen Fristen kann es sinnvoll sein, die Kündigung zusätzlich per Fax zu versenden oder persönlich zu übergeben, wobei Sie sich den Empfang bestätigen lassen sollten.
Ein rechtssicheres Kündigungsschreiben sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten als Absender, die korrekte Empfängeradresse von RWS Catering, ein klarer Betreff wie "Kündigung des Catering-Vertrags", eine eindeutige Kündigungserklärung mit Angabe der Vertragsnummer, das gewünschte oder frühestmögliche Kündigungsdatum sowie die Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung. Das Schreiben sollte datiert und eigenhändig unterschrieben sein.
Bei einer ordentlichen Kündigung ist keine Begründung erforderlich, bei einer außerordentlichen Kündigung muss jedoch der wichtige Grund konkret dargelegt werden. Vermeiden Sie emotionale Formulierungen oder ausschweifende Erklärungen – halten Sie das Schreiben sachlich und präzise. Wenn Sie eine Bestätigung mit bestimmten Informationen wünschen, etwa über noch offene Forderungen oder die Rückgabe von Leihgegenständen, sollten Sie dies explizit erwähnen.
Für die Kündigung Ihres Vertrags mit RWS Catering verwenden Sie die offizielle Geschäftsadresse aus dem Impressum:
Stellen Sie sicher, dass Sie diese Adresse exakt übernehmen, da eine fehlerhafte Adressierung zu Verzögerungen führen oder im schlimmsten Fall die Wirksamkeit der Kündigung gefährden kann. Wenn in Ihrem Vertrag eine abweichende Adresse für Kündigungen angegeben ist, verwenden Sie diese stattdessen. Prüfen Sie auch, ob eine bestimmte Abteilung oder ein Ansprechpartner genannt wird, an den die Kündigung zu richten ist.
Der Versand als Einschreiben mit Rückschein ist die empfohlene Methode für Kündigungen. Bei der Deutschen Post kostet diese Versandart derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie den Zustellstatus online verfolgen können, sowie nach Zustellung den unterschriebenen Rückschein als Beleg. Bewahren Sie diesen Rückschein zusammen mit einer Kopie des Kündigungsschreibens mindestens bis zum Ablauf aller Gewährleistungsfristen auf.
Alternativ können Sie ein Einschreiben Einwurf wählen, das günstiger ist und bei dem der Zusteller den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Dies bietet ebenfalls einen Zugangsnachweis, allerdings ohne Unterschrift des Empfängers. Bei besonders wichtigen oder strittigen Kündigungen ist das Einschreiben mit Rückschein dennoch vorzuziehen, da es die höchste Beweiskraft hat.
Für diejenigen, die den Aufwand einer postalischen Kündigung scheuen oder sicherstellen möchten, dass alles rechtlich korrekt abläuft, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, Kündigungsschreiben digital zu erstellen und dann professionell als Einschreiben versenden zu lassen. Der Service übernimmt dabei das Ausdrucken, Kuvertieren und den Versand mit Sendungsverfolgung.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen sich den Gang zur Post, müssen keine Briefumschläge und Briefmarken besorgen und erhalten dennoch einen vollständigen digitalen Nachweis über die Versendung und den Zugang des Schreibens. Postclic stellt sicher, dass die Formatierung professionell ist und alle notwendigen Elemente enthalten sind. Besonders für Geschäftskunden, die mehrere Verträge kündigen müssen oder wenig Zeit haben, kann dies eine erhebliche Erleichterung darstellen.
Nach dem Versand der Kündigung sollten Sie die Zustellung überwachen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie den Rückschein innerhalb weniger Tage zurück. Kontrollieren Sie, ob das Zugangsdatum innerhalb der Kündigungsfrist liegt. Falls RWS Catering nicht innerhalb von zwei Wochen eine Kündigungsbestätigung sendet, sollten Sie telefonisch oder schriftlich nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist und akzeptiert wurde.
Beachten Sie, dass mit der Kündigung nicht automatisch alle Verpflichtungen enden. Offene Rechnungen müssen beglichen, Leihgegenstände wie Geschirr oder Ausstattung zurückgegeben und eventuell vereinbarte Abschlusszahlungen geleistet werden. Klären Sie diese Punkte proaktiv, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Fordern Sie eine detaillierte Schlussabrechnung an, die alle noch offenen Posten auflistet.
Die Erfahrungen von Kunden mit RWS Catering und insbesondere mit Kündigungsprozessen können wertvoll sein, um eigene Entscheidungen zu treffen und mögliche Fallstricke zu vermeiden. Während konkrete Bewertungen zu RWS Catering im öffentlichen Raum begrenzt verfügbar sind, lassen sich aus allgemeinen Erfahrungen mit professionellen Catering-Diensten wichtige Erkenntnisse ableiten.
Eine der häufigsten Schwierigkeiten bei der Kündigung von Catering-Verträgen sind übersehene Kündigungsfristen. Viele Verträge verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht mehrere Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Kunden berichten regelmäßig davon, dass sie die Frist verpasst haben und dann ungewollt für ein weiteres Jahr gebunden waren. Daher ist es ratsam, sich die Kündigungsfrist im Kalender zu notieren und eine Erinnerung einige Wochen vorher zu setzen.
Ein weiteres Problem sind unklare Vertragsformulierungen bezüglich der Kündigungsmodalitäten. Manche Verträge lassen offen, ob eine Kündigung per E-Mail ausreicht oder die Schriftform mit Unterschrift erforderlich ist. Im Zweifel sollte immer der sicherere Weg über die postalische Kündigung mit Unterschrift gewählt werden. Auch Unklarheiten über Restlaufzeiten, Sonderkündigungsrechte oder Ausgleichszahlungen führen häufig zu Konflikten.
Erfahrene Kunden empfehlen, bereits bei Vertragsabschluss auf flexible Kündigungsbedingungen zu achten. Lange Mindestlaufzeiten und automatische Verlängerungen sollten kritisch hinterfragt werden. Wenn möglich, sollten kürzere Kündigungsfristen vereinbart oder Sonderkündigungsrechte bei bestimmten Ereignissen festgeschrieben werden. Eine transparente Regelung zu Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung schafft ebenfalls Klarheit.
Dokumentation ist entscheidend: Bewahren Sie alle Vertragsunterlagen, Rechnungen, Korrespondenz und Bestätigungen sorgfältig auf. Bei Qualitätsproblemen, die möglicherweise eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, sollten diese schriftlich dokumentiert werden – idealerweise mit Fotos, Protokollen oder Zeugenaussagen. Eine solche Dokumentation ist im Streitfall Gold wert und kann den Unterschied zwischen einer erfolgreichen und einer abgewiesenen Kündigung ausmachen.
Viele Kündigungsprobleme lassen sich durch proaktive Kommunikation vermeiden. Wenn Sie mit dem Service unzufrieden sind, sprechen Sie dies zunächst an und geben Sie RWS Catering die Möglichkeit zur Verbesserung. Oft können Probleme gelöst werden, ohne dass es zu einer Kündigung kommen muss. Falls eine Kündigung unvermeidlich ist, führen Sie vorab ein klärendes Gespräch über die Modalitäten, offene Forderungen und den Ablauf der Vertragsbeendigung.
Bleiben Sie dabei stets sachlich und professionell. Emotionale Auseinandersetzungen erschweren eine einvernehmliche Lösung und können zu unnötigen rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dokumentieren Sie auch mündliche Vereinbarungen schriftlich, indem Sie nach Gesprächen eine E-Mail mit einer Zusammenfassung der besprochenen Punkte senden und um Bestätigung bitten.
Bei komplexen Verträgen, hohen Vertragssummen oder strittigen Kündigungen kann es sinnvoll sein, rechtliche Beratung einzuholen. Ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt kann den Vertrag prüfen, Kündigungsmöglichkeiten aufzeigen und im Streitfall vertreten. Auch Verbraucherzentralen bieten für Privatkunden Beratung zu Kündigungsfragen an, wenn auch mit begrenztem Umfang bei spezialisierten Geschäftsverträgen.
Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar und können sich lohnen, um teure Fehler zu vermeiden. Insbesondere wenn RWS Catering die Kündigung nicht akzeptiert, Schadensersatzforderungen erhebt oder die Rückgabe von Sicherheitsleistungen verweigert, ist professionelle Hilfe angeraten. Manche Rechtsschutzversicherungen decken auch Streitigkeiten aus Dienstleistungsverträgen ab – prüfen Sie Ihre Police.
Bevor Sie kündigen, prüfen Sie mögliche Alternativen. Bei finanziellen Engpässen könnte eine Vertragsanpassung mit reduziertem Leistungsumfang eine Option sein. Bei temporären Problemen wie Renovierungen oder Umstrukturierungen lässt sich möglicherweise eine Vertragspause vereinbaren. Auch die Übertragung des Vertrags auf einen Nachfolger, etwa bei Geschäftsübergabe oder Standortwechsel, kann eine Lösung sein, sofern vertraglich zulässig.
Manche Catering-Unternehmen zeigen sich kulant, wenn Kunden offen über ihre Situation sprechen. Eine einvernehmliche Aufhebung des Vertrags vor Ablauf der regulären Kündigungsfrist, möglicherweise gegen eine moderate Ausgleichszahlung, kann für beide Seiten vorteilhafter sein als ein langwieriger Rechtsstreit. Solche Vereinbarungen sollten jedoch unbedingt schriftlich fixiert werden.
Zusammenfassend sollten Sie folgende Fristen im Auge behalten: Die vertragliche Kündigungsfrist, die je nach Vereinbarung zwischen sechs Wochen und sechs Monaten liegen kann, das Vertragsende bei befristeten Verträgen, die 14-tägige Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen nach Fernabsatz sowie die Frist für außerordentliche Kündigungen, die "unverzüglich" nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen muss, was in der Regel innerhalb von zwei Wochen bedeutet.
Markieren Sie sich diese Termine rechtzeitig und beginnen Sie mit den Kündigungsvorbereitungen mindestens einen Monat vor Fristablauf. So haben Sie ausreichend Zeit, das Kündigungsschreiben sorgfältig zu formulieren, alle notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Versand als Einschreiben zu organisieren, ohne in Zeitdruck zu geraten.
Die Kündigung eines professionellen Catering-Vertrags erfordert Sorgfalt und Planung. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihren Vertrag genau zu lesen, die Kündigungsbedingungen zu verstehen und die Kündigung rechtssicher zu formulieren. Der postalische Weg per Einschreiben mit Rückschein mag altmodisch erscheinen, ist aber nach wie vor die sicherste Methode, um Ihre Rechte zu wahren und einen eindeutigen Nachweis zu haben.
Moderne Services wie Postclic können den Prozess erleichtern, ohne die rechtliche Sicherheit zu gefährden. Sie verbinden die Vorteile der digitalen Welt mit der rechtlichen Verlässlichkeit der traditionellen Briefpost. Unabhängig davon, welchen Weg Sie wählen: Dokumentieren Sie jeden Schritt, bewahren Sie alle Belege auf und scheuen Sie sich nicht, bei Unklarheiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine korrekt durchgeführte Kündigung schafft einen sauberen Abschluss und vermeidet zukünftige Probleme mit Ihrem ehemaligen Catering-Partner.