
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Die Volkshochschule (VHS) ist Deutschlands größter Anbieter für öffentlich geförderte Erwachsenenbildung und außerschulische Jugendbildung. Mit über 900 lokalen Einrichtungen in nahezu jeder deutschen Stadt und Gemeinde bieten Volkshochschulen ein breites Spektrum an Bildungsangeboten für alle Altersgruppen und Bildungshintergründe. Jährlich nehmen mehr als neun Millionen Menschen an VHS-Kursen teil, die von Sprachkursen über berufliche Weiterbildung bis hin zu Gesundheits- und Kreativkursen reichen.
Die Geschichte der Volkshochschulen reicht bis ins frühe 20. Jahrhundert zurück, als die Bewegung der Volksbildung in Deutschland entstand. Der Deutsche Volkshochschul-Verband e.V. (DVV) fungiert als Dachorganisation und vertritt die Interessen der Landesverbände auf Bundesebene. Die VHS-Einrichtungen sind rechtlich eigenständig organisiert, meist als eingetragene Vereine oder als kommunale Einrichtungen in Trägerschaft von Städten und Gemeinden.
Volkshochschulen verstehen sich als demokratische Bildungseinrichtungen, die allen Menschen unabhängig von Vorbildung, Einkommen oder sozialer Herkunft zugänglich sein sollen. Die Kurse werden durch öffentliche Mittel bezuschusst, wodurch die Teilnahmegebühren vergleichsweise moderat bleiben. Das Angebot umfasst Einzelkurse, Seminarreihen, Workshops, Bildungsurlaube und zunehmend auch digitale Lernformate.
Ein wichtiger Aspekt beim Umgang mit Volkshochschulen ist das Verständnis ihrer dezentralen Struktur. Jede VHS ist eine eigenständige Einrichtung mit eigener Verwaltung, eigenen Geschäftsbedingungen und spezifischen Verfahren. Dies bedeutet auch, dass Kündigungen und administrative Angelegenheiten stets direkt mit der jeweiligen lokalen VHS abgewickelt werden müssen, bei der man sich angemeldet hat.
Die größten Volkshochschulen befinden sich in Metropolen wie Berlin, München, Hamburg und Köln, wo jährlich mehrere hunderttausend Teilnehmende registriert sind. Kleinere VHS-Einrichtungen in ländlichen Regionen arbeiten oft mit begrenzteren Ressourcen, bieten aber dennoch ein umfangreiches Grundangebot an Bildungsmöglichkeiten.
In den letzten Jahren haben Volkshochschulen verstärkt in digitale Infrastruktur investiert. Die VHS-Cloud ermöglicht online-gestütztes Lernen, und viele Kurse werden mittlerweile hybrid oder vollständig digital angeboten. Diese Entwicklung hat besonders während der Corona-Pandemie an Bedeutung gewonnen und die Flexibilität der Bildungsangebote erhöht.
Anders als bei klassischen Abonnementdiensten funktioniert das Angebot der Volkshochschulen primär über Einzelkursbuchungen. Teilnehmende melden sich für spezifische Kurse an, die zeitlich begrenzt sind und nach Abschluss enden. Es gibt jedoch auch verschiedene Kursformate mit unterschiedlichen Laufzeiten und Preisstrukturen.
Die Preise bei Volkshochschulen variieren erheblich je nach Kursart, Dauer, Standort und öffentlicher Förderung. Grundsätzlich werden die Gebühren nach Unterrichtsstunden berechnet, wobei eine Unterrichtsstunde meist 45 Minuten umfasst.
| Kurstyp | Typische Dauer | Preisspanne |
|---|---|---|
| Einzelveranstaltungen | 1-3 Stunden | 5-25 Euro |
| Wochenendworkshops | 2 Tage | 30-80 Euro |
| Semesterkurse | 12-15 Wochen | 60-150 Euro |
| Intensivsprachkurse | 4-8 Wochen | 200-400 Euro |
| Integrationskurse | 6-12 Monate | Gefördert, ca. 2,20 Euro/UE |
| Bildungsurlaube | 5 Tage | 150-350 Euro |
Volkshochschulen bieten umfangreiche Ermäßigungsmöglichkeiten für verschiedene Personengruppen an. Studierende, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Menschen mit Schwerbehinderung erhalten häufig Rabatte zwischen 10 und 50 Prozent auf die regulären Kursgebühren. Viele VHS-Einrichtungen akzeptieren auch Bildungsgutscheine oder den Berlin-Pass beziehungsweise vergleichbare kommunale Sozialpässe.
Für Integrationskurse und bestimmte berufliche Weiterbildungsmaßnahmen übernehmen staatliche Stellen wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder die Agentur für Arbeit einen Großteil oder die gesamten Kosten. In diesen Fällen zahlen Teilnehmende nur einen geringen Eigenanteil oder sind vollständig von Gebühren befreit.
Die Kursgebühren sind in der Regel vor Kursbeginn oder spätestens bei der ersten Kurssitzung fällig. Viele Volkshochschulen bieten Lastschriftverfahren, Überweisung oder Barzahlung an. Bei längeren und teureren Kursen sind teilweise Ratenzahlungen möglich, dies muss jedoch individuell mit der jeweiligen VHS vereinbart werden.
Die Kündigungsbedingungen bei Volkshochschulen unterscheiden sich grundlegend von klassischen Abonnementverträgen, da es sich meist um zeitlich befristete Kursanmeldungen handelt. Dennoch gibt es Situationen, in denen Teilnehmende von einer Anmeldung zurücktreten oder einen laufenden Kurs abbrechen möchten.
Volkshochschulen unterliegen als Bildungseinrichtungen dem allgemeinen Vertragsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Anmeldung zu einem Kurs stellt einen Dienstvertrag dar, der beide Seiten bindet. Jede VHS hat eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die die spezifischen Kündigungs- und Rücktrittsbedingungen regeln.
Das gesetzliche Widerrufsrecht nach § 312g BGB gilt für Verträge, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurden. Bei Online-Anmeldungen haben Teilnehmende grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht, allerdings mit wichtigen Einschränkungen: Wenn der Kurs innerhalb der Widerrufsfrist beginnt und die Teilnehmenden ausdrücklich zugestimmt haben, erlischt das Widerrufsrecht.
Die meisten Volkshochschulen handhaben Kündigungen nach folgendem Muster:
| Zeitpunkt | Regelung | Gebührenerstattung |
|---|---|---|
| Vor Kursbeginn (mehr als 14 Tage) | Kostenfreier Rücktritt | 100% Erstattung |
| Vor Kursbeginn (7-14 Tage) | Rücktritt mit Bearbeitungsgebühr | 80-90% Erstattung |
| Vor Kursbeginn (weniger als 7 Tage) | Rücktritt mit erhöhter Gebühr | 50-70% Erstattung |
| Nach Kursbeginn | Nur bei wichtigem Grund | Anteilig nach besuchten Terminen |
| Bei Krankheit/Umzug | Mit Nachweis möglich | Kulanzregelung, individuell |
Als wichtige Gründe, die eine Kündigung nach Kursbeginn rechtfertigen können, gelten typischerweise längere Krankheit mit ärztlichem Attest, beruflich bedingte Versetzung oder Umzug, unerwartete familiäre Verpflichtungen oder die Unzumutbarkeit der Kursteilnahme aus gesundheitlichen Gründen. In solchen Fällen sollte die Kündigung umgehend erfolgen und mit entsprechenden Nachweisen versehen werden.
Bei staatlich geförderten Kursen wie Integrationskursen oder Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gelten oft strengere Regelungen. Hier kann eine vorzeitige Beendigung ohne wichtigen Grund zur Rückforderung der Fördergelder führen. Teilnehmende müssen in diesen Fällen sowohl die VHS als auch die fördernde Stelle informieren.
Die meisten Volkshochschulen verlangen für Kündigungen die Schriftform. Mündliche Kündigungen oder telefonische Abmeldungen werden in der Regel nicht akzeptiert. Dies dient der Rechtssicherheit für beide Seiten und ermöglicht eine eindeutige Dokumentation.
Die Kündigung per Post ist die zuverlässigste und rechtssicherste Methode, um eine Kursanmeldung bei der Volkshochschule zu beenden. Trotz zunehmender Digitalisierung empfehlen Verbraucherschützer und Rechtsexperten den postalischen Weg, insbesondere wenn es um Fristen und Nachweispflichten geht.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein bietet den höchsten Grad an Rechtssicherheit. Sie erhalten einen dokumentierten Nachweis über den Versand und den Zugang des Schreibens bei der VHS. Dies ist besonders wichtig, wenn Fristen eingehalten werden müssen oder wenn es später zu Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt kommen sollte.
Im Gegensatz zu E-Mails, die in Spam-Ordnern landen oder technische Probleme verursachen können, ist ein per Einschreiben versandter Brief ein rechtlich anerkanntes Beweismittel. Gerichte akzeptieren Einschreiben-Belege als Nachweis für die fristgerechte Kündigung, während E-Mail-Bestätigungen oft angezweifelt werden können.
Bevor Sie Ihre Kündigung verfassen, sollten Sie folgende Informationen bereithalten:
Ein Kündigungsschreiben an die Volkshochschule sollte klar strukturiert und sachlich formuliert sein. Es muss eindeutig erkennbar sein, dass Sie von Ihrer Kursanmeldung zurücktreten oder den laufenden Kurs kündigen möchten. Geben Sie das gewünschte Kündigungsdatum an oder beziehen Sie sich auf die nächstmögliche Kündigungsfrist gemäß den AGB.
Wichtig ist die eindeutige Identifikation: Nennen Sie alle relevanten Vertragsdaten, damit die VHS-Verwaltung Ihr Anliegen schnell und korrekt zuordnen kann. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund sollten Sie diesen kurz darlegen und auf beigefügte Nachweise verweisen.
Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung ohne Unterschrift ist unwirksam. Bei minderjährigen Teilnehmenden muss ein Erziehungsberechtigter unterschreiben. Bewahren Sie eine Kopie des Kündigungsschreibens für Ihre Unterlagen auf.
Kündigungen müssen immer an die spezifische lokale Volkshochschule gerichtet werden, bei der Sie den Kurs gebucht haben. Es gibt keine zentrale Kündigungsadresse für alle deutschen Volkshochschulen. Als Beispiel für eine der größten VHS-Einrichtungen in Deutschland:
Wenn Sie bei einer anderen Volkshochschule angemeldet sind, finden Sie die korrekte Adresse auf Ihrer Anmeldebestätigung, auf der Website der jeweiligen VHS oder im Kursprogramm. Achten Sie darauf, dass Sie die Verwaltungsadresse verwenden, nicht die Adresse eines Kursstandorts.
Für den Versand Ihrer Kündigung stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
| Versandart | Kosten | Nachweiskraft | Empfehlung |
|---|---|---|---|
| Standardbrief | 0,85 Euro | Keine | Nicht empfohlen |
| Einschreiben | 2,65 Euro | Versandnachweis | Gut |
| Einschreiben Rückschein | 4,85 Euro | Versand- und Zugangsnachweis | Sehr empfehlenswert |
| Einschreiben Eigenhändig | 6,95 Euro | Persönliche Übergabe | Bei hohem Streitwert |
Der Gang zur Post kann zeitaufwendig sein, besonders wenn Fristen drängen. Dienste wie Postclic bieten eine moderne Alternative: Sie können Ihr Kündigungsschreiben digital hochladen, und der Service übernimmt den professionellen Druck, die korrekte Adressierung und den Versand als nachverfolgbares Einschreiben. Sie erhalten einen digitalen Nachweis über den Versand, ohne Ihr Haus verlassen zu müssen. Dies spart nicht nur Zeit, sondern stellt auch sicher, dass Ihr Schreiben professionell formatiert und fristgerecht versendet wird.
Notieren Sie sich das Datum des Versands und bewahren Sie alle Belege auf. Die Kündigungsfrist beginnt in der Regel mit dem Zugang des Schreibens bei der VHS, nicht mit dem Versanddatum. Bei Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie eine Bestätigung über den genauen Zustellungszeitpunkt.
Wenn Sie nach zwei Wochen keine Bestätigung Ihrer Kündigung erhalten haben, sollten Sie bei der VHS nachfragen. Fordern Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung an, die das Kündigungsdatum und eventuelle Rückzahlungsbeträge aufführt. Diese Bestätigung ist wichtig für Ihre Unterlagen und kann bei späteren Unstimmigkeiten als Nachweis dienen.
Die Gründe, warum Menschen ihre VHS-Kurse kündigen, sind vielfältig und oft nachvollziehbar. Zu den häufigsten Gründen gehören unerwartete berufliche Verpflichtungen, die mit den Kurszeiten kollidieren. Viele Berufstätige melden sich für Abendkurse an, müssen dann aber feststellen, dass Überstunden oder Dienstreisen eine regelmäßige Teilnahme unmöglich machen.
Gesundheitliche Probleme sind ein weiterer häufiger Kündigungsgrund. Längere Krankheitsphasen, chronische Beschwerden oder auch psychische Belastungen können die Teilnahme an Kursen unmöglich machen. Familiäre Verpflichtungen, wie die Pflege von Angehörigen oder unerwartete Kinderbetreuungssituationen, führen ebenfalls oft zu Kursabbrüchen.
Einige Teilnehmende stellen nach den ersten Sitzungen fest, dass der Kurs nicht ihren Erwartungen entspricht – sei es vom Niveau, vom Tempo oder von der methodischen Gestaltung her. Auch Umzüge in andere Städte oder finanzielle Engpässe sind legitime Gründe für eine Kündigung.
Die Erfahrungen von Teilnehmenden mit dem Kündigungsprozess bei Volkshochschulen sind überwiegend positiv, wenn die formalen Anforderungen beachtet werden. Die meisten VHS-Einrichtungen zeigen sich kulant, besonders wenn nachvollziehbare Gründe vorliegen und die Kündigung rechtzeitig erfolgt.
Problematisch wird es häufig, wenn Teilnehmende die Kündigungsfristen nicht beachten oder die Kündigung nicht schriftlich einreichen. Mündliche Abmeldungen oder das einfache Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als wirksame Kündigung, und die Gebühren bleiben bestehen. Auch unvollständige Angaben im Kündigungsschreiben können zu Verzögerungen führen.
Lesen Sie vor der Anmeldung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihrer VHS sorgfältig durch, insbesondere die Passagen zu Kündigungsfristen und Rücktrittsbedingungen. So wissen Sie von Anfang an, welche Optionen Sie haben, falls Sie den Kurs nicht fortsetzen können.
Reagieren Sie schnell, wenn Sie merken, dass Sie den Kurs nicht weiterführen können. Je früher Sie kündigen, desto höher sind die Chancen auf eine vollständige oder teilweise Gebührenerstattung. Zögern Sie nicht aus falscher Scham – die VHS-Mitarbeitenden sind mit solchen Situationen vertraut.
Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben aufsetzen. Dazu gehören Anmeldebestätigung, Zahlungsbelege und gegebenenfalls Nachweise für wichtige Kündigungsgründe. Eine gut dokumentierte Kündigung wird schneller und unkomplizierter bearbeitet.
Ein freundlicher, sachlicher Ton im Kündigungsschreiben ist empfehlenswert, auch wenn Sie mit dem Kurs unzufrieden waren. Konstruktives Feedback kann helfen, das Angebot zu verbessern, aber eine Kündigung ist nicht der richtige Rahmen für ausführliche Kritik. Halten Sie sich kurz und präzise.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kündigungsgrund anerkannt wird, können Sie vor der formalen Kündigung Kontakt mit der VHS-Verwaltung aufnehmen. Viele Mitarbeitende sind hilfsbereit und können Ihnen Auskunft über Ihre Möglichkeiten geben. Verlassen Sie sich aber nicht auf mündliche Zusagen – eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Bevor Sie kündigen, prüfen Sie mögliche Alternativen. Viele Volkshochschulen bieten die Möglichkeit, in einen Parallelkurs zu einem anderen Termin zu wechseln. Bei vorübergehenden Problemen können Sie eventuell für einige Wochen pausieren und später wieder einsteigen.
Manche VHS-Einrichtungen erlauben auch die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person. Wenn Sie jemanden kennen, der Interesse am Kurs hat, kann dies eine Win-Win-Lösung sein. Sprechen Sie die VHS darauf an.
Bei finanziellen Schwierigkeiten lohnt es sich, nach Ermäßigungen oder Ratenzahlungen zu fragen. Die soziale Ausrichtung der Volkshochschulen bedeutet, dass oft Lösungen gefunden werden können, damit Bildung für alle zugänglich bleibt.
Bewahren Sie alle Unterlagen zur Kündigung mindestens drei Jahre auf. Dies umfasst Ihr Kündigungsschreiben, den Einschreiben-Beleg, die Kündigungsbestätigung der VHS und eventuelle Rückzahlungsbelege. Diese Dokumente können wichtig werden, falls es später zu Unstimmigkeiten kommt.
Prüfen Sie Ihre Kontoauszüge in den Monaten nach der Kündigung, um sicherzustellen, dass keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Wenn vereinbarte Rückzahlungen nicht eingehen, kontaktieren Sie die VHS zeitnah.
Eine Kündigung bei der Volkshochschule bedeutet nicht das Ende Ihrer Bildungsmöglichkeiten dort. Die meisten VHS-Einrichtungen führen keine "schwarzen Listen", und Sie können sich jederzeit wieder für andere Kurse anmelden. Nutzen Sie die Vielfalt des Angebots und finden Sie vielleicht beim nächsten Mal einen Kurs, der besser zu Ihrer Lebenssituation passt.