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Die ABG Frankfurt Holding GmbH ist eine der größten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in Deutschland und spielt eine zentrale Rolle auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt. Als städtisches Unternehmen verwaltet die ABG ein umfangreiches Portfolio von über 50.000 Wohnungen und Gewerbeeinheiten im Rhein-Main-Gebiet. Gegründet wurde das Unternehmen mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten bereitzustellen und gleichzeitig zur Stadtentwicklung Frankfurts beizutragen.
Die ABG ist nicht nur Vermieter, sondern auch Bauträger und Projektentwickler. Das Unternehmen betreut verschiedene Wohnformen – von klassischen Mietwohnungen über seniorengerechtes Wohnen bis hin zu Gewerbeflächen. Mit ihrer langen Geschichte und kommunalen Verankerung genießt die ABG einen besonderen Status im Frankfurter Immobilienmarkt. Die Gesellschaft untersteht der Stadt Frankfurt am Main und verfolgt neben wirtschaftlichen auch sozialpolitische Ziele.
Als Mieter der ABG profitiert man von der Stabilität eines kommunalen Vermieters, allerdings gelten auch hier die üblichen mietrechtlichen Bestimmungen des deutschen Rechts. Die Hauptverwaltung befindet sich in Frankfurt am Main und ist die zentrale Anlaufstelle für alle vertraglichen Angelegenheiten, einschließlich Kündigungen von Mietverhältnissen.
Die ABG Frankfurt Holding ist in mehreren Geschäftsbereichen aktiv. Der Kernbereich umfasst die Vermietung und Verwaltung von Wohnimmobilien in verschiedenen Stadtteilen Frankfurts. Darüber hinaus entwickelt das Unternehmen neue Wohnquartiere und modernisiert bestehende Gebäude, um zeitgemäße Wohnstandards zu gewährleisten. Ein weiterer wichtiger Bereich ist die Verwaltung von Gewerbeimmobilien und Sonderimmobilien wie Studentenwohnheimen.
Das Unternehmen legt Wert auf Nachhaltigkeit und energieeffizientes Bauen. Viele Modernisierungsprojekte zielen darauf ab, den Energieverbrauch zu senken und den CO2-Fußabdruck der Gebäude zu reduzieren. Für Mieter bedeutet dies oft moderne, gut ausgestattete Wohnungen mit zeitgemäßer Infrastruktur. Gleichzeitig können energetische Sanierungen auch zu Mietanpassungen führen, was für manche Mieter ein Grund sein kann, über eine Kündigung nachzudenken.
Die ABG Frankfurt Holding fungiert als Dachgesellschaft für verschiedene Tochterunternehmen, die jeweils spezifische Aufgaben übernehmen. Diese Struktur ermöglicht eine spezialisierte Betreuung verschiedener Immobilienarten und Dienstleistungen. Für Mieter ist es wichtig zu wissen, dass trotz dieser komplexen Struktur die Hauptadresse für alle kündigungsrelevanten Schreiben die zentrale Verwaltung in der Mörfelder Landstraße ist.
Die ABG bietet verschiedene Arten von Mietverhältnissen an, die sich in ihren Konditionen und Vertragsbedingungen unterscheiden können. Das Verständnis dieser Strukturen ist wichtig, wenn man ein Mietverhältnis beenden möchte.
Die ABG vermietet unterschiedliche Wohnungstypen, von kleinen Singlewohnungen bis zu großen Familienwohnungen. Die Mietpreise variieren je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr der Immobilie. Als kommunales Wohnungsunternehmen bietet die ABG auch geförderten Wohnraum an, für den besondere Zugangsvoraussetzungen gelten. Diese Wohnungen unterliegen oft speziellen Bindungen und Regelungen.
| Wohnungstyp | Typische Größe | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Standardwohnung | 45-120 qm | Freie Mietpreisgestaltung im Rahmen der Mietpreisbremse |
| Geförderte Wohnung | 50-100 qm | Wohnberechtigungsschein erforderlich, reduzierte Miete |
| Seniorenwohnung | 40-80 qm | Barrierearm, oft mit Betreuungsangebot |
| Gewerbeeinheit | Variable | Eigene Vertragsbedingungen |
Die Mietpreise bei der ABG orientieren sich am Frankfurter Mietspiegel und den gesetzlichen Vorgaben. Als kommunales Unternehmen verfolgt die ABG zwar eine sozial verantwortliche Preispolitik, dennoch bewegen sich die Mieten im oberen Bereich des deutschen Durchschnitts, was der allgemein hohen Preisstruktur in Frankfurt geschuldet ist. Neben der Kaltmiete fallen übliche Nebenkosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Hausverwaltung an.
Mieterhöhungen sind bei der ABG wie bei allen Vermietern möglich, müssen aber den gesetzlichen Rahmen einhalten. In Frankfurt gilt die Mietpreisbremse, die bei Neuvermietungen die zulässige Miete begrenzt. Bestehende Mietverhältnisse können innerhalb von drei Jahren um maximal 20 Prozent erhöht werden, sofern die ortsübliche Vergleichsmiete dies rechtfertigt. Modernisierungsmaßnahmen können zusätzliche Mieterhöhungen nach sich ziehen.
Neben der monatlichen Miete können weitere Kosten anfallen. Dazu gehören Stellplatzmieten, falls ein Parkplatz angemietet wird, sowie eventuelle Kosten für Kellerräume oder andere Sondernutzungen. Bei Vertragsabschluss wird in der Regel eine Kaution fällig, die maximal drei Nettokaltmieten betragen darf. Diese wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung nach Vertragsende zurückerstattet.
Die Kündigung eines Mietverhältnisses bei der ABG unterliegt den Bestimmungen des deutschen Mietrechts, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Das Verständnis dieser rechtlichen Grundlagen ist essentiell für eine rechtswirksame Kündigung.
Für Mieter gilt in Deutschland grundsätzlich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende, unabhängig von der Mietdauer. Diese Frist ist im § 573c BGB geregelt und kann vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters verlängert werden. Das bedeutet: Wenn Sie Ihr Mietverhältnis bei der ABG zum 31. Juli beenden möchten, muss Ihre Kündigung spätestens am 30. April bei der ABG eingegangen sein.
Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang der Kündigung beim Vermieter, nicht mit dem Absendedatum. Deshalb ist es wichtig, den Zugang nachweisen zu können. Ein per Einschreiben mit Rückschein versandtes Kündigungsschreiben bietet hier die größte Rechtssicherheit, da Sie einen dokumentierten Nachweis über den Zugang erhalten.
| Kündigungseingang | Frühestmögliches Vertragsende | Beispiel |
|---|---|---|
| 1.-3. eines Monats | Ende des übernächsten Monats plus einen Monat | Eingang 2. Januar → Ende 30. April |
| Mitte eines Monats | Ende des übernächsten Monats plus einen Monat | Eingang 15. Januar → Ende 30. April |
| Ende eines Monats | Ende des übernächsten Monats plus einen Monat | Eingang 28. Januar → Ende 30. April |
Nach § 568 BGB muss die Kündigung eines Mietverhältnisses schriftlich erfolgen. Die Schriftform bedeutet, dass das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben sein muss. Eine Kündigung per E-Mail, Fax oder SMS ist nicht rechtswirksam. Diese strenge Formvorschrift dient dem Schutz beider Vertragsparteien und soll übereilte Entscheidungen verhindern.
Das Kündigungsschreiben muss eindeutig formuliert sein und den Kündigungswillen klar zum Ausdruck bringen. Es sollte die vollständige Adresse der Mietwohnung enthalten, das gewünschte Vertragsende nennen und von allen Mietvertragspartnern unterschrieben werden. Bei mehreren Mietern müssen grundsätzlich alle unterschreiben, es sei denn, es wurde eine Vollmacht erteilt.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es Sonderkündigungsrechte, die kürzere Fristen ermöglichen. Ein wichtiges Sonderkündigungsrecht besteht bei Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen. Wenn die ABG eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ankündigt, haben Mieter das Recht, innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mieterhöhungserklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats zu kündigen.
Ein weiteres Sonderkündigungsrecht besteht bei erheblichen Gesundheitsgefährdungen durch die Wohnung, etwa bei massivem Schimmelbefall, der vom Vermieter nicht beseitigt wird. Auch bei einem berechtigten Interesse, etwa einem berufsbedingten Umzug oder persönlichen Gründen, kann unter Umständen eine vorzeitige Vertragsauflösung im Einvernehmen mit der ABG erreicht werden.
Mieter entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, ihr Mietverhältnis mit der ABG zu beenden. Häufige Gründe sind berufliche Veränderungen, die einen Umzug erforderlich machen, oder der Wunsch nach einer größeren oder kleineren Wohnung aufgrund veränderter Lebensumstände. Auch der Kauf einer Immobilie oder der Umzug in eine andere Stadt führen zu Kündigungen.
Manche Mieter kündigen aufgrund von Unzufriedenheit mit der Wohnsituation. Dies kann Lärmbelästigung durch Nachbarn, Probleme mit der Bausubstanz oder Unzufriedenheit mit der Verwaltung betreffen. Mieterhöhungen, insbesondere nach Modernisierungsmaßnahmen, können ebenfalls ein Kündigungsgrund sein, wenn die neue Miete das Budget übersteigt. In manchen Fällen spielen auch Veränderungen im persönlichen Umfeld eine Rolle, etwa der Wunsch, näher bei Familie oder Freunden zu wohnen.
Die postalische Kündigung per Einschreiben ist die rechtssicherste Methode, um ein Mietverhältnis mit der ABG zu beenden. Diese Methode bietet den größten Schutz für Mieter, da ein dokumentierter Nachweis über die Zustellung existiert.
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, bietet mehrere entscheidende Vorteile. Erstens erfüllt sie die gesetzliche Schriftformerfordernis, da das Original mit eigenhändiger Unterschrift beim Empfänger ankommt. Zweitens erhalten Sie mit dem Rückschein einen gerichtsfesten Nachweis darüber, dass und wann die Kündigung bei der ABG eingegangen ist. Dies ist im Streitfall von unschätzbarem Wert.
Im Gegensatz zu anderen Kommunikationswegen können bei der postalischen Zustellung kaum Missverständnisse entstehen. Das Schreiben liegt physisch vor, kann archiviert werden und dient beiden Seiten als Beleg. Während E-Mails im Spam-Ordner landen oder technische Probleme auftreten können, ist die Post ein verlässlicher und rechtlich anerkannter Übermittlungsweg. Auch telefonische Kündigungen sind rechtlich unwirksam und können später nicht bewiesen werden.
Ein weiterer Vorteil der postalischen Kündigung ist die Professionalität und Verbindlichkeit, die sie ausstrahlt. Ein sorgfältig formuliertes, ordentlich gedrucktes und unterschriebenes Kündigungsschreiben zeigt, dass Sie die Angelegenheit ernst nehmen und korrekt vorgehen. Dies kann auch die weitere Kommunikation mit der ABG positiv beeinflussen, etwa bei der Wohnungsübergabe oder der Kautionsrückzahlung.
Bevor Sie Ihr Kündigungsschreiben aufsetzen, sollten Sie einige wichtige Informationen zusammentragen. Halten Sie Ihren Mietvertrag bereit, um die genaue Wohnungsbezeichnung, Ihre Mietvertragsnummer und das Datum des Mietvertragsbeginns zu überprüfen. Notieren Sie sich die Namen aller im Mietvertrag aufgeführten Mieter, da alle unterschreiben müssen.
Berechnen Sie das frühestmögliche Vertragsende unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Planen Sie einige Tage Puffer ein, um sicherzustellen, dass die Kündigung rechtzeitig zugeht. Überlegen Sie auch, ob Sie einen Nachmieter vorschlagen möchten, was die ABG nicht akzeptieren muss, aber die Vertragsauflösung beschleunigen könnte.
Ein rechtswirksames Kündigungsschreiben sollte bestimmte Elemente enthalten. Beginnen Sie mit Ihren vollständigen Kontaktdaten als Absender, gefolgt von der Empfängeradresse der ABG. Das Datum des Schreibens sollte klar ersichtlich sein. Als Betreff eignet sich eine eindeutige Formulierung wie "Kündigung des Mietverhältnisses".
Im Haupttext sollten Sie zunächst das zu kündigende Mietverhältnis eindeutig identifizieren, indem Sie die vollständige Adresse der Mietwohnung und die Mietvertragsnummer angeben. Formulieren Sie dann klar und unmissverständlich Ihren Kündigungswillen. Nennen Sie das gewünschte Vertragsende unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Es empfiehlt sich, die Formulierung "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" zu ergänzen, falls Sie sich bei der Fristenberechnung verrechnet haben sollten.
Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Kündigung und um Mitteilung eines Termins für die Wohnungsübergabe. Geben Sie an, unter welcher Adresse oder Telefonnummer Sie für die Terminabsprache erreichbar sind. Bedanken Sie sich gegebenenfalls für die Zusammenarbeit und schließen Sie mit einer höflichen Grußformel. Vergessen Sie nicht die eigenhändige Unterschrift aller Mieter.
Für die Kündigung Ihres Mietverhältnisses ist es entscheidend, dass das Schreiben an die richtige Adresse gesendet wird. Die zentrale Adresse für kündigungsrelevante Schreiben bei der ABG lautet:
Achten Sie darauf, dass Sie die Adresse korrekt und vollständig auf dem Umschlag angeben. Fehlerhafte Adressangaben können zu Verzögerungen führen und im schlimmsten Fall die Kündigungsfrist verlängern. Es empfiehlt sich, zusätzlich einen Hinweis auf die zuständige Hausverwaltung oder Ihren Ansprechpartner zu vermerken, falls Sie diese Information haben.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist die empfohlene Versandart für Kündigungen. Gehen Sie dafür persönlich zu einer Postfiliale und geben Sie Ihr Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein auf. Sie erhalten eine Sendungsnummer, mit der Sie die Zustellung online verfolgen können. Nach erfolgter Zustellung erhalten Sie den Rückschein mit Datum und Unterschrift des Empfängers zurück.
Bewahren Sie den Rückschein sorgfältig auf, am besten zusammen mit einer Kopie Ihres Kündigungsschreibens. Diese Dokumente sind Ihre Beweise dafür, dass Sie ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt haben. Im Streitfall können Sie damit nachweisen, wann die Kündigung zugegangen ist und dass die Kündigungsfrist eingehalten wurde.
Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein liegen bei etwa 5 bis 7 Euro und sind eine sinnvolle Investition für die Rechtssicherheit. Alternativ können Sie auch ein Einschreiben-Eigenhändig wählen, bei dem die Zustellung nur persönlich an den Empfänger oder einen Empfangsbevollmächtigten erfolgt. Dies bietet noch mehr Sicherheit, ist aber etwas teurer.
Für Mieter, die den Kündigungsprozess vereinfachen möchten, bietet der Service Postclic eine praktische Lösung. Postclic ermöglicht es, wichtige Schreiben wie Kündigungen digital zu erstellen und als nachverfolgten physischen Brief versenden zu lassen. Der Service übernimmt dabei das Drucken, Kuvertieren und den Versand per Einschreiben.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Sie sparen sich den Gang zur Post, müssen keine Briefmarken oder Umschläge besorgen und erhalten dennoch einen rechtsgültigen Versandnachweis. Die professionelle Formatierung stellt sicher, dass Ihr Kündigungsschreiben alle erforderlichen Elemente enthält und einen seriösen Eindruck macht. Zudem haben Sie jederzeit digitalen Zugriff auf Ihre Versandnachweise und können den Zustellstatus online verfolgen.
Besonders praktisch ist dies für Menschen mit eingeschränkter Mobilität, bei Zeitmangel oder wenn die nächste Postfiliale schwer erreichbar ist. Der digitale Nachweis kann einfach archiviert und bei Bedarf abgerufen werden. Dennoch gilt: Auch bei Nutzung solcher Services sollten Sie die Inhalte Ihres Kündigungsschreibens sorgfältig prüfen und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Nachdem Sie Ihre Kündigung abgeschickt haben, sollten Sie den Zustellstatus überwachen. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, sobald das Schreiben zugestellt wurde. Notieren Sie sich das Zustelldatum, da ab diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist zu laufen beginnt.
Erwarten Sie innerhalb von ein bis zwei Wochen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung von der ABG. In dieser Bestätigung sollte das Vertragsende genannt und gegebenenfalls erste Informationen zur Wohnungsübergabe gegeben werden. Falls Sie nach zwei Wochen keine Reaktion erhalten haben, sollten Sie telefonisch oder schriftlich nachfragen, ob die Kündigung eingegangen ist und bearbeitet wird.
Nach der erfolgreichen Kündigung folgen weitere wichtige Schritte bis zur endgültigen Beendigung des Mietverhältnisses. Die ordnungsgemäße Abwicklung dieser Schritte ist entscheidend für eine reibungslose Vertragsauflösung.
Die Wohnungsübergabe ist ein zentraler Moment bei der Beendigung eines Mietverhältnisses. Etwa vier bis sechs Wochen vor dem Vertragsende sollten Sie mit der ABG einen Übergabetermin vereinbaren. Bei diesem Termin wird die Wohnung gemeinsam besichtigt und ein Übergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung dokumentiert wird.
Bereiten Sie die Wohnung sorgfältig auf die Übergabe vor. Grundsätzlich müssen Sie die Wohnung besenrein zurückgeben, das heißt gereinigt und von Ihren persönlichen Gegenständen geräumt. Ob Sie darüber hinaus renovieren müssen, hängt von den Vereinbarungen in Ihrem Mietvertrag ab. Sogenannte Schönheitsreparaturklauseln sind oft unwirksam, wenn sie den Mieter unangemessen benachteiligen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich rechtlich beraten lassen.
Das Übergabeprotokoll ist ein wichtiges Dokument, das den Zustand der Wohnung bei Rückgabe festhält. Es sollte detailliert alle Räume beschreiben und eventuelle Mängel oder Schäden dokumentieren. Machen Sie während der Übergabe selbst Fotos von allen Räumen und besonders von Bereichen, die im Protokoll erwähnt werden. Diese Fotos können später als Beweismittel dienen.
Lesen Sie das Übergabeprotokoll sorgfältig durch, bevor Sie es unterschreiben. Wenn Sie mit bestimmten Formulierungen oder Feststellungen nicht einverstanden sind, notieren Sie Ihre abweichende Meinung im Protokoll. Sie sind nicht verpflichtet, ein Protokoll zu unterschreiben, mit dem Sie nicht einverstanden sind. Lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls aushändigen.
Bei der Wohnungsübergabe müssen Sie alle Schlüssel zurückgeben, die Sie erhalten haben. Dazu gehören Wohnungsschlüssel, Haustürschlüssel, Kellerschlüssel und gegebenenfalls Briefkastenschlüssel. Lassen Sie sich die Rückgabe der Schlüssel schriftlich bestätigen, am besten direkt im Übergabeprotokoll. Bewahren Sie keine Kopien auf, da Sie nach Vertragsende kein Recht mehr haben, die Wohnung zu betreten.
Die Mietkaution muss nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgezahlt werden, allerdings nicht sofort. Der Vermieter hat das Recht, die Kaution für eine angemessene Zeit einzubehalten, um eventuelle Forderungen geltend zu machen. Die Rechtsprechung akzeptiert in der Regel eine Frist von drei bis sechs Monaten nach Vertragsende.
Die ABG wird die Kaution um berechtigte Forderungen kürzen, etwa ausstehende Mietzahlungen, Nebenkostennachzahlungen oder Kosten für die Beseitigung von Schäden, die über die normale Abnutzung hinausgehen. Sie sollten eine detaillierte Abrechnung erhalten, aus der hervorgeht, welche Beträge von der Kaution abgezogen wurden und warum. Prüfen Sie diese Abrechnung sorgfältig und legen Sie gegebenenfalls Widerspruch ein, wenn Sie Forderungen für unberechtigt halten.
Die Erfahrungen anderer Mieter können wertvolle Einblicke in den Kündigungsprozess bei der ABG geben und helfen, häufige Fehler zu vermeiden.
Viele Mieter berichten von positiven Erfahrungen mit der ABG als Vermieter. Besonders hervorgehoben wird oft die Zuverlässigkeit eines kommunalen Vermieters und die professionelle Verwaltung. Die ABG gilt als verlässlicher Partner, der Reparaturen zeitnah durchführt und auf Anfragen reagiert. Die Wohnungsbestände sind meist gut gepflegt, und die Verwaltung ist strukturiert organisiert.
Auch im Kündigungsprozess verläuft die Kommunikation mit der ABG in den meisten Fällen reibungslos. Mieter berichten, dass Kündigungen zügig bestätigt werden und die Terminvereinbarung für die Wohnungsübergabe unproblematisch ist. Die Kautionsrückzahlung erfolgt in der Regel innerhalb der gesetzlichen Fristen, sofern keine offenen Forderungen bestehen.
Trotz der generell positiven Bewertungen gibt es auch Bereiche, in denen Mieter Verbesserungspotenzial sehen. Manchmal wird die Kommunikation als langsam empfunden, insbesondere wenn es um komplexere Anliegen geht. Die Größe der Organisation kann dazu führen, dass Anfragen durch verschiedene Abteilungen geleitet werden müssen, was Zeit kostet.
Bei der Wohnungsübergabe kommt es gelegentlich zu Meinungsverschiedenheiten über den Zustand der Wohnung und die Notwendigkeit von Renovierungsarbeiten. Hier ist es wichtig, das Übergabeprotokoll vom Einzug zur Hand zu haben, um den ursprünglichen Zustand nachweisen zu können. Auch bei der Nebenkostenabrechnung gibt es manchmal Unstimmigkeiten, die geklärt werden müssen.
Basierend auf den Erfahrungen vieler Mieter lassen sich einige praktische Tipps ableiten. Erstens: Planen Sie den Kündigungsprozess frühzeitig. Beginnen Sie mindestens vier Monate vor Ihrem gewünschten Auszugstermin mit den Vorbereitungen, um ausreichend Zeit für alle Schritte zu haben. Zweitens: Dokumentieren Sie alles schriftlich. Bewahren Sie Kopien aller Schreiben auf und machen Sie Fotos von der Wohnung sowohl beim Einzug als auch beim Auszug.
Drittens: Kommunizieren Sie proaktiv mit der ABG. Informieren Sie sich frühzeitig über die Erwartungen bezüglich der Wohnungsrückgabe und klären Sie offene Fragen rechtzeitig. Viertens: Achten Sie auf alle Fristen und Termine. Verpassen Sie keine Kündigungsfrist und erscheinen Sie pünktlich zum Übergabetermin. Fünftens: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten beraten. Der Mieterbund oder ein Fachanwalt für Mietrecht können bei komplexen Fragen helfen.
Sollte es zu Konflikten mit der ABG kommen, etwa über die Höhe von Schadensersatzforderungen oder die Kautionsrückzahlung, ist es wichtig, ruhig und sachlich zu bleiben. Versuchen Sie zunächst, eine einvernehmliche Lösung im direkten Gespräch zu finden. Dokumentieren Sie alle Kommunikation und bewahren Sie Beweise für Ihre Position auf.
Wenn eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder rechtliche Schritte prüfen. In vielen Fällen lohnt es sich, zunächst eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um die eigenen Erfolgsaussichten realistisch einzuschätzen. Mitglieder eines Mietervereins haben oft Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Parallel zur Kündigung sollten Sie sich um eine neue Wohnung kümmern, falls Sie nicht bereits eine gefunden haben. Der Frankfurter Wohnungsmarkt ist angespannt, und die Suche kann mehrere Monate dauern. Beginnen Sie frühzeitig mit der Suche und nutzen Sie verschiedene Kanäle wie Online-Portale, Zeitungsanzeigen und persönliche Kontakte.
Bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen sorgfältig vor. Dazu gehören in der Regel eine Selbstauskunft, Gehaltsnachweise, eine Schufa-Auskunft und Mietschuldenfreiheitsbescheinigungen von Ihren bisherigen Vermietern. Eine positive Referenz der ABG kann Ihre Chancen bei neuen Vermietern erhöhen, daher ist ein gutes Verhältnis auch bei der Kündigung wichtig.
Vergessen Sie nicht, sich bei den Behörden umzumelden. Nach dem Umzug haben Sie zwei Wochen Zeit, sich beim Einwohnermeldeamt an Ihrer neuen Adresse anzumelden. Informieren Sie auch andere Stellen über Ihre Adressänderung, etwa Ihr Arbeitgeber, Ihre Krankenkasse, Banken, Versicherungen und Versorgungsunternehmen. Eine Nachsendeauftrag bei der Post kann sicherstellen, dass Sie keine wichtige Post verpassen.
Melden Sie Strom, Gas und Internet rechtzeitig ab oder um. Bei der ABG sollten Sie die Zählerstände am Tag der Wohnungsübergabe notieren und fotografieren, um spätere Unstimmigkeiten bei der Nebenkostenabrechnung zu vermeiden. Kündigen Sie auch Ihren Rundfunkbeitrag für die alte Adresse und melden Sie sich an der neuen Adresse an.
Eine Kündigung ist oft der Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Nutzen Sie die Gelegenheit, um zu überlegen, welche Wohnsituation langfristig zu Ihnen passt. Vielleicht ist es an der Zeit, über den Kauf einer Immobilie nachzudenken, oder Sie möchten bewusst flexibel bleiben. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch mögliche zukünftige Veränderungen in Ihrem Leben.
Die Erfahrungen aus Ihrem Mietverhältnis mit der ABG können Ihnen helfen, bei der nächsten Wohnungssuche gezielter vorzugehen. Überlegen Sie, was Ihnen wichtig ist: Lage, Größe, Ausstattung, Art des Vermieters oder Mietpreis. Eine gut durchdachte Entscheidung trägt zu Ihrer langfristigen Zufriedenheit bei und kann zukünftige Umzüge reduzieren.