
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Der Deutsche Mieterbund (DMB) ist die größte Interessenvertretung für Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Mit über 300 örtlichen Mietervereinen und mehr als 330.000 Mitgliedshaushalten bietet der DMB umfassende Beratung und rechtliche Unterstützung in allen mietrechtlichen Angelegenheiten. Die Organisation wurde gegründet, um Mieter vor unfairen Praktiken zu schützen und ihnen bei Streitigkeiten mit Vermietern zur Seite zu stehen.
Die DMB Service GmbH fungiert als Dienstleistungsgesellschaft des Deutschen Mieterbundes und koordiniert verschiedene Serviceangebote für die Mitglieder. Dazu gehören unter anderem die Bereitstellung von Informationsmaterialien, die Organisation von Rechtsberatungen sowie die Abwicklung von Mitgliedschaften. Der Service umfasst typischerweise eine telefonische Erstberatung, persönliche Beratungsgespräche in den örtlichen Geschäftsstellen und im Streitfall auch die Vertretung vor Gericht durch spezialisierte Anwälte.
Trotz der wertvollen Dienstleistungen entscheiden sich manche Mitglieder für eine Kündigung ihrer Mitgliedschaft. Die Gründe dafür sind vielfältig: Manche Personen ziehen in Eigentum um und benötigen keine Mieterberatung mehr, andere sind mit dem Service unzufrieden oder möchten aus finanziellen Gründen die Mitgliedschaft beenden. Wieder andere haben ihre mietrechtlichen Probleme gelöst und sehen keinen weiteren Bedarf für die Mitgliedschaft.
Die Beitragsstruktur beim Deutschen Mieterbund variiert je nach örtlichem Mieterverein, da diese als eigenständige Vereine organisiert sind. Grundsätzlich richtet sich die Höhe des Mitgliedsbeitrags nach verschiedenen Faktoren wie der Wohnungsgröße, der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen oder dem Einkommen. Diese dezentrale Struktur führt dazu, dass die Kosten regional unterschiedlich ausfallen können.
Die meisten örtlichen Mietervereine bieten gestaffelte Mitgliedschaftsmodelle an, die sich an der individuellen Situation der Mitglieder orientieren. Dabei wird zwischen Einzelmitgliedschaften und Familienmitgliedschaften unterschieden. Einige Vereine bieten auch ermäßigte Beiträge für Studierende, Auszubildende oder Rentner mit geringem Einkommen an.
| Mitgliedschaftstyp | Durchschnittlicher Jahresbeitrag | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| Einzelmitgliedschaft | 70-120 Euro | Vollumfängliche Beratung für eine Person |
| Familienmitgliedschaft | 90-150 Euro | Beratung für alle Haushaltsmitglieder |
| Ermäßigte Mitgliedschaft | 50-80 Euro | Reduzierter Beitrag bei Nachweis |
Neben dem regulären Mitgliedsbeitrag können in bestimmten Fällen zusätzliche Kosten entstehen. Wenn beispielsweise eine gerichtliche Vertretung notwendig wird, können Eigenanteile an den Gerichtskosten anfallen. Auch spezialisierte Gutachten oder umfangreiche Dokumentenprüfungen können mit zusätzlichen Gebühren verbunden sein. Die meisten Standardleistungen wie telefonische Beratung, Vertragsüberprüfungen und Beratungsgespräche sind jedoch im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel jährlich oder halbjährlich, wobei einige Mietervereine auch eine monatliche Zahlungsweise per Lastschrift anbieten. Bei der Anmeldung wird häufig eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben, die zwischen 10 und 30 Euro liegen kann. Diese Gebühr deckt die administrativen Kosten der Mitgliederaufnahme ab.
Die Kündigung einer Mitgliedschaft beim Deutschen Mieterbund unterliegt den allgemeinen vereinsrechtlichen Bestimmungen sowie den spezifischen Regelungen in der Satzung des jeweiligen örtlichen Mietervereins. Da der DMB als Dachverband fungiert und die eigentliche Mitgliedschaft bei den örtlichen Vereinen besteht, sind die konkreten Kündigungsbedingungen in deren Satzungen festgelegt.
Die ordentliche Kündigung ist die Regelform der Beendigung einer Mitgliedschaft. Nach § 39 BGB kann ein Vereinsmitglied seine Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Geschäftsjahres kündigen, sofern die Satzung keine kürzere Frist vorsieht. In der Praxis haben die meisten Mietervereine deutlich kürzere Kündigungsfristen festgelegt, die typischerweise zwischen drei und sechs Monaten liegen.
| Kündigungsart | Kündigungsfrist | Kündigungstermin |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3-6 Monate | Zum Jahresende oder Quartalsende |
| Außerordentliche Kündigung | Fristlos | Bei wichtigem Grund sofort wirksam |
| Kündigung bei Umzug | Individuell geregelt | Nach Vorlage entsprechender Nachweise |
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Als wichtiger Grund gilt beispielsweise eine erhebliche Beitragserhöhung, die das Mitglied unzumutbar belastet, oder schwerwiegende Pflichtverletzungen des Vereins. Die Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes liegt beim kündigenden Mitglied. Eine außerordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen und den wichtigen Grund konkret benennen.
Die genaue Kündigungsfrist ist in der Satzung des jeweiligen örtlichen Mietervereins festgelegt. Einige Vereine sehen eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende vor, andere ermöglichen eine Kündigung mit sechs Monaten zum Jahresende. Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen des eigenen Mietervereins zu prüfen. Diese Informationen finden sich in der Satzung, die Mitglieder bei Beitritt erhalten oder auf Anfrage beim Verein anfordern können.
Bei einem Umzug in eine andere Stadt gelten häufig Sonderregelungen. Viele Mietervereine ermöglichen in diesem Fall eine vorzeitige Kündigung oder einen Wechsel zum Mieterverein am neuen Wohnort. Hierfür ist in der Regel ein Nachweis über die Ummeldung oder den Umzug erforderlich.
Die Kündigung einer Mitgliedschaft beim Deutschen Mieterbund sollte aus rechtlichen Gründen grundsätzlich schriftlich per Post erfolgen. Dies ist die sicherste und rechtlich eindeutigste Methode, um die Beendigung der Mitgliedschaft zu dokumentieren. Im deutschen Vereinsrecht ist die Schriftform für Kündigungen zwar nicht immer zwingend vorgeschrieben, aber sie bietet den entscheidenden Vorteil eines nachweisbaren Zugangs beim Empfänger.
Die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein ist die rechtssicherste Methode. Sie bietet einen gerichtsfesten Nachweis darüber, dass die Kündigung beim Verein eingegangen ist. Dies ist besonders wichtig, da bei Streitigkeiten über den Zugang der Kündigung die Beweislast beim Absender liegt. Ein einfacher Brief ohne Nachweis kann im Zweifelsfall nicht beweisen, dass die Kündigung tatsächlich zugegangen ist.
Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam, da sie die Schriftform nicht wahren. Auch E-Mail-Kündigungen werden von vielen Mietervereinen nicht akzeptiert, da sie nicht der qualifizierten elektronischen Signatur entsprechen, die nach § 126a BGB erforderlich wäre. Selbst wenn ein Verein eine E-Mail-Kündigung akzeptieren würde, fehlt der rechtssichere Zugangsnachweis.
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Mindestangaben enthalten, um rechtlich einwandfrei zu sein. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds, die Mitgliedsnummer falls vorhanden, die eindeutige Kündigungserklärung sowie das gewünschte Kündigungsdatum unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Das Schreiben muss eigenhändig unterschrieben werden, da eine Kündigung ohne Unterschrift unwirksam ist.
Folgende Informationen sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein:
Die Kündigung muss an die zuständige Stelle des örtlichen Mietervereins gerichtet werden, bei dem die Mitgliedschaft besteht. Für administrative Angelegenheiten, die zentral über die DMB Service GmbH abgewickelt werden, lautet die Adresse:
Es empfiehlt sich jedoch, vorab zu prüfen, ob die Kündigung direkt an den örtlichen Mieterverein oder an die zentrale Servicestelle zu richten ist. Diese Information findet sich in den Mitgliedsunterlagen oder kann telefonisch erfragt werden.
Der Versand sollte unbedingt als Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Dies kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber die notwendige Rechtssicherheit. Der Rückschein dient als Beweis dafür, dass die Kündigung beim Empfänger angekommen ist und wann dies geschehen ist. Dieser Nachweis kann bei späteren Unstimmigkeiten über den Kündigungszeitpunkt entscheidend sein.
Alternativ zum klassischen Einschreiben bieten moderne Dienste wie Postclic die Möglichkeit, Kündigungen digital zu erstellen und nachverfolgbar zu versenden. Solche Services übernehmen die professionelle Formatierung des Schreibens, drucken es aus, kuvertieren es und versenden es mit Sendungsverfolgung. Der digitale Versandnachweis ist rechtlich gleichwertig und spart den Gang zur Post. Zudem werden alle Dokumente digital archiviert, sodass sie jederzeit abrufbar sind.
Alle Nachweise über die Kündigung sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg der Post sowie der zurückgesandte Rückschein. Diese Dokumente sollten mindestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist und idealerweise darüber hinaus aufbewahrt werden. Bei digitalen Versandservices werden diese Nachweise automatisch archiviert und sind jederzeit abrufbar.
Die Erfahrungen mit dem Deutschen Mieterbund sind überwiegend positiv, insbesondere wenn es um die fachliche Beratung in mietrechtlichen Angelegenheiten geht. Mitglieder schätzen die kompetente Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, Mieterhöhungen und Streitigkeiten mit Vermietern. Auch der Kündigungsprozess wird in den meisten Fällen als unkompliziert beschrieben, sofern die formalen Anforderungen beachtet werden.
Viele Mitglieder kündigen ihre Mitgliedschaft, weil sich ihre Wohnsituation grundlegend geändert hat. Der Umzug in eine Eigentumswohnung oder ein eigenes Haus macht die Mieterberatung überflüssig. Andere Mitglieder haben ihre spezifischen mietrechtlichen Probleme gelöst und sehen keinen weiteren Bedarf für die Mitgliedschaft. In einigen Fällen spielen auch finanzielle Überlegungen eine Rolle, insbesondere wenn das Budget knapp ist und die Mitgliedschaft nicht mehr regelmäßig genutzt wird.
Vereinzelt berichten Mitglieder von Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität oder langen Wartezeiten für Termine. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst das Gespräch mit dem Verein zu suchen, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Oft lassen sich Probleme durch eine offene Kommunikation klären.
Ein häufiger Fehler bei der Kündigung ist die Nichtbeachtung der korrekten Kündigungsfrist. Mitglieder sollten sich frühzeitig über die in ihrer Satzung festgelegten Fristen informieren und die Kündigung rechtzeitig versenden. Wird die Frist versäumt, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um den in der Satzung vorgesehenen Zeitraum, meist um ein weiteres Jahr. Dies führt zur Pflicht, auch für diesen Zeitraum Beiträge zu zahlen.
Es empfiehlt sich, die Kündigung einige Tage vor Ablauf der Frist zu versenden, um Verzögerungen beim Postversand zu berücksichtigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Absendedatum. Daher sollte ausreichend Zeit für den Postweg eingeplant werden.
Vor der Kündigung sollten alle ausstehenden Beiträge beglichen werden. Offene Forderungen bleiben auch nach der Kündigung bestehen und können vom Verein eingefordert werden. Einige Mietervereine verlangen zudem die Zahlung der Beiträge für den gesamten Zeitraum bis zum Wirksamwerden der Kündigung im Voraus. Diese Regelungen sind in der Satzung festgelegt und sollten beachtet werden.
Falls ein Lastschriftmandat erteilt wurde, sollte dieses nach Wirksamwerden der Kündigung widerrufen werden. Dies verhindert, dass versehentlich weiterhin Beiträge eingezogen werden. Der Widerruf sollte schriftlich gegenüber dem Mieterverein erklärt werden.
Nach Versand der Kündigung sollte eine schriftliche Bestätigigung vom Mieterverein angefordert werden. Diese Bestätigung sollte das Datum des Kündigungseingangs sowie den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung enthalten. Falls innerhalb von zwei bis drei Wochen keine Bestätigung eintrifft, empfiehlt es sich, beim Verein nachzufragen. Dies kann telefonisch geschehen, sollte aber im Zweifelsfall ebenfalls schriftlich dokumentiert werden.
Für Mitglieder, die den Aufwand des klassischen Postversands scheuen, bieten digitale Services eine komfortable Alternative. Plattformen wie Postclic ermöglichen es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und professionell versenden zu lassen. Der Service übernimmt dabei die korrekte Formatierung, den Ausdruck und den Versand mit Sendungsverfolgung. Alle Dokumente werden digital archiviert und können jederzeit abgerufen werden. Dies spart nicht nur Zeit, sondern bietet auch die gleiche Rechtssicherheit wie ein selbst versandtes Einschreiben.
Der Vorteil solcher Services liegt in der Bequemlichkeit und der automatischen Dokumentation. Nutzer müssen nicht zur Post gehen, keine Briefmarken kaufen und keine Umschläge adressieren. Stattdessen wird alles digital abgewickelt, während der Brief physisch und nachverfolgbar versendet wird. Dies ist besonders praktisch für Menschen mit wenig Zeit oder eingeschränkter Mobilität.
Nach Wirksamwerden der Kündigung endet der Anspruch auf Beratungsleistungen des Mietervereins. Laufende Verfahren oder Beratungsfälle sollten daher vor der Kündigung abgeschlossen werden. In einigen Fällen bieten Mietervereine eine Übergangsregelung an, bei der bereits begonnene Beratungen noch zu Ende geführt werden. Dies sollte im Einzelfall mit dem Verein geklärt werden.
Mitglieder, die später erneut eine Mitgliedschaft abschließen möchten, können dies in der Regel problemlos tun. Allerdings kann es sein, dass erneut eine Aufnahmegebühr fällig wird und eventuelle Wartefristen für bestimmte Leistungen gelten. Diese Regelungen dienen dazu, zu verhindern, dass Mitgliedschaften nur anlassbezogen für konkrete Rechtsprobleme abgeschlossen werden.