
Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany

Das Deutsche Jugendherbergswerk e.V. (DJH) ist Deutschlands größter Anbieter von Jugendherbergen und betreibt ein Netzwerk von über 450 Unterkünften bundesweit. Die Organisation wurde 1909 gegründet und bietet Übernachtungsmöglichkeiten für Einzelreisende, Familien, Schulklassen und Gruppen zu erschwinglichen Preisen. Um die Einrichtungen nutzen zu können, ist eine Mitgliedschaft erforderlich, die jährlich erneuert werden muss.
Die Mitgliedschaft im DJH ermöglicht nicht nur den Zugang zu deutschen Jugendherbergen, sondern auch zu über 3.000 Hostelling International-Häusern weltweit. Das macht die Mitgliedschaft besonders attraktiv für Vielreisende und internationale Gäste. Die Einrichtungen reichen von historischen Burgen über moderne Stadtherbergen bis hin zu naturnahen Unterkünften in ländlichen Regionen.
Als gemeinnütziger Verein verfolgt das DJH pädagogische und soziale Ziele. Die Mitgliedschaft ist jedoch nicht für jeden dauerhaft sinnvoll, insbesondere wenn sich die persönlichen Reisegewohnheiten ändern oder alternative Übernachtungsmöglichkeiten bevorzugt werden. In solchen Fällen ist eine ordnungsgemäße Kündigung der Mitgliedschaft erforderlich.
Das Deutsche Jugendherbergswerk bietet verschiedene Mitgliedschaftskategorien an, die auf unterschiedliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Die Preisgestaltung ist transparent und richtet sich nach Alter und Familienstatus der Mitglieder.
| Mitgliedschaftstyp | Jahresbeitrag | Gültigkeitsdauer |
|---|---|---|
| Einzelperson unter 27 Jahren | 7,00 Euro | 12 Monate |
| Einzelperson ab 27 Jahren | 22,50 Euro | 12 Monate |
| Familienmitgliedschaft | 22,50 Euro | 12 Monate |
| Schnuppermitgliedschaft | 3,50 Euro | 6 Monate |
Mit der Mitgliedschaft erhalten Nutzer Zugang zu allen DJH-Jugendherbergen in Deutschland sowie zu internationalen Partnerhäusern. Die Übernachtungspreise variieren je nach Standort, Saison und Zimmerkategorie, sind jedoch für Mitglieder deutlich günstiger als für Nicht-Mitglieder. Zusätzlich profitieren Mitglieder von Rabatten bei verschiedenen Partnerunternehmen und erhalten regelmäßig Informationen über Sonderangebote.
Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Diese automatische Verlängerung ist rechtlich zulässig und in den Satzungen des Vereins verankert. Daher ist es wichtig, Kündigungsfristen einzuhalten, wenn keine weitere Mitgliedschaft gewünscht wird.
Das DJH ist in 14 Landesverbände untergliedert, die teilweise eigene Regelungen haben können. Die Mitgliedschaft wird jedoch zentral über das Deutsche Jugendherbergswerk e.V. verwaltet, und Kündigungen sollten an die Hauptverwaltung in Potsdam gerichtet werden. Lokale Jugendherbergen sind in erster Linie für Buchungen und den operativen Betrieb zuständig, nicht für Mitgliedschaftsangelegenheiten.
Die Mitgliedschaft im Deutschen Jugendherbergswerk unterliegt den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Vereinsmitgliedschaften. Nach § 39 BGB kann eine Mitgliedschaft in einem Verein grundsätzlich zum Ende des Geschäftsjahres gekündigt werden, sofern die Satzung keine abweichenden Regelungen trifft. Das DJH hat in seiner Satzung spezifische Kündigungsfristen festgelegt, die Mitglieder beachten müssen.
Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des DJH muss die Kündigung schriftlich erfolgen. Dies bedeutet, dass eine Kündigung per E-Mail oder telefonisch nicht wirksam ist. Die Schriftform dient dem Schutz beider Parteien und stellt sicher, dass die Kündigungserklärung eindeutig dokumentiert ist. Für die Wahrung der Frist ist das Zugangsdatum beim DJH entscheidend, nicht das Absendedatum.
Die ordentliche Kündigung der DJH-Mitgliedschaft ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Mitgliedsjahres möglich. Das Mitgliedsjahr beginnt mit dem Ausstellungsdatum der Mitgliedskarte. Wurde die Mitgliedschaft beispielsweise am 15. März 2023 abgeschlossen, endet sie am 14. März 2024, sofern sie zum 14. Dezember 2023 gekündigt wurde.
| Mitgliedschaftsbeginn | Kündigungsfrist bis | Mitgliedschaftsende |
|---|---|---|
| 01. Januar 2024 | 30. September 2024 | 31. Dezember 2024 |
| 15. März 2024 | 14. Dezember 2024 | 14. März 2025 |
| 01. Juli 2024 | 31. März 2025 | 30. Juni 2025 |
Eine außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dazu gehören beispielsweise schwerwiegende Verstöße gegen die Vereinssatzung oder ein wichtiger Grund im Sinne des § 314 BGB. Ein einfacher Nutzungsverzicht gilt in der Regel nicht als ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Mitglieder entscheiden sich aus verschiedenen Gründen für eine Kündigung ihrer DJH-Mitgliedschaft. Häufig ändern sich die Reisegewohnheiten, sodass Jugendherbergen nicht mehr genutzt werden. Andere bevorzugen alternative Übernachtungsformen wie Hotels, Ferienwohnungen oder private Unterkünfte über Buchungsplattformen. Auch finanzielle Überlegungen spielen eine Rolle, wenn die Mitgliedschaft nicht ausreichend genutzt wird, um den Jahresbeitrag zu rechtfertigen.
Einige Mitglieder kündigen aufgrund negativer Erfahrungen in einzelnen Einrichtungen, wobei zu beachten ist, dass die Qualität und Ausstattung der Jugendherbergen stark variieren kann. Andere Gründe können berufliche Veränderungen, gesundheitliche Einschränkungen oder ein Umzug ins Ausland sein. Unabhängig vom Grund muss die Kündigung formal korrekt erfolgen, um rechtswirksam zu sein.
Die Kündigung per Post, insbesondere per Einschreiben mit Rückschein, ist die sicherste Methode zur Beendigung einer DJH-Mitgliedschaft. Im Gegensatz zu E-Mails oder Online-Formularen, die möglicherweise nicht als rechtsgültige Schriftform anerkannt werden, erfüllt ein postalisches Kündigungsschreiben alle gesetzlichen Anforderungen. Das Einschreiben mit Rückschein bietet zudem einen rechtssicheren Nachweis über den Zugang der Kündigung beim Empfänger.
Bei Streitigkeiten über den Zugang oder den Zeitpunkt der Kündigung kann der Rückschein als Beweismittel dienen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Kündigungsfrist knapp bemessen ist. Telefonische Kündigungen werden vom DJH nicht akzeptiert und haben keine rechtliche Wirkung. Auch wenn einige Verbraucher Online-Kündigungen bevorzugen würden, schreibt die Satzung des DJH die Schriftform vor, die nach deutschem Recht eine eigenhändige Unterschrift erfordert.
Ein wirksames Kündigungsschreiben muss bestimmte Informationen enthalten, um eindeutig und rechtsgültig zu sein. Dazu gehören die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds, die Mitgliedsnummer, eine eindeutige Kündigungserklärung sowie das gewünschte Kündigungsdatum. Das Schreiben sollte klar formuliert sein und keinen Raum für Missverständnisse lassen.
Folgende Angaben sollten im Kündigungsschreiben enthalten sein:
Kündigungen der DJH-Mitgliedschaft müssen an die Hauptverwaltung des Deutschen Jugendherbergswerks gerichtet werden. Lokale Jugendherbergen sind nicht für die Bearbeitung von Mitgliedschaftskündigungen zuständig. Die korrekte Adresse lautet:
Es ist wichtig, die Adresse korrekt und vollständig anzugeben, um Verzögerungen bei der Zustellung zu vermeiden. Bei Familienmitgliedschaften sollte das Kündigungsschreiben vom Hauptmitglied unterzeichnet werden, da dieses in der Regel als Vertragspartner des DJH gilt.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist die empfohlene Methode für eine Kündigung. Bei der Deutschen Post kostet ein Einschreiben Rückschein derzeit etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Briefporto. Der Absender erhält eine Sendungsnummer zur Nachverfolgung und später den unterschriebenen Rückschein als Zustellnachweis.
Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf gewählt werden, das mit etwa 2,65 Euro günstiger ist. Hierbei wird der Einwurf dokumentiert, aber keine Unterschrift des Empfängers eingeholt. Für rechtliche Zwecke ist das Einschreiben mit Rückschein jedoch vorzuziehen, da es den stärksten Beweiswert hat.
Für Personen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit haben, bietet Postclic eine praktische Alternative. Der Service ermöglicht es, Kündigungsschreiben online zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung versenden zu lassen. Dabei wird das Schreiben professionell formatiert, ausgedruckt und als Einschreiben verschickt.
Die Vorteile von Postclic umfassen die Zeitersparnis, da kein Postweg erforderlich ist, sowie einen digitalen Nachweis über den Versand. Die Plattform stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind und das Schreiben korrekt adressiert wird. Besonders für berufstätige Personen oder bei knappen Kündigungsfristen kann dies eine wertvolle Unterstützung sein. Der Service übernimmt die gesamte Abwicklung und sorgt dafür, dass das Kündigungsschreiben rechtzeitig beim DJH eingeht.
Nach dem Versand des Kündigungsschreibens sollte der Rückschein oder die Sendungsverfolgung aufbewahrt werden. Das DJH ist verpflichtet, den Eingang der Kündigung zu bestätigen. Falls innerhalb von zwei Wochen keine Bestätigung eintrifft, sollte telefonisch nachgefragt werden. Die Kontaktdaten der Mitgliederverwaltung sind auf der Website des DJH zu finden.
Es empfiehlt sich, eine Kopie des Kündigungsschreibens sowie alle Nachweise für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Dies ist besonders wichtig, falls es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Kündigung oder einer möglichen automatischen Verlängerung kommt. Bei Familienmitgliedschaften sollte geprüft werden, ob alle Mitglieder von der Kündigung betroffen sind oder ob separate Kündigungen erforderlich sind.
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Kündigungsprozess beim DJH sind überwiegend positiv. Viele berichten, dass die Kündigung unkompliziert verläuft, sofern die Fristen eingehalten werden. Die Mitgliederverwaltung bestätigt Kündigungen in der Regel zuverlässig und zeitnah. Probleme entstehen meist dann, wenn die Kündigungsfrist versäumt wurde oder das Schreiben nicht ordnungsgemäß adressiert war.
Einige Mitglieder kritisieren die relativ lange Kündigungsfrist von drei Monaten, die eine spontane Beendigung der Mitgliedschaft erschwert. Andere bemängeln, dass keine Online-Kündigung möglich ist, was in der heutigen digitalen Zeit als umständlich empfunden wird. Dennoch wird die Notwendigkeit der Schriftform auch verstanden, da sie Rechtssicherheit für beide Seiten bietet.
Ein häufiger Fehler ist das Versenden der Kündigung an eine lokale Jugendherberge statt an die Hauptverwaltung in Potsdam. Dies führt zu Verzögerungen, da das Schreiben weitergeleitet werden muss. Ein weiterer Fehler ist das Versäumen der Kündigungsfrist, wodurch die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird.
Manche Mitglieder vergessen, ihre Mitgliedsnummer anzugeben, was die Bearbeitung erschwert. Auch fehlende Unterschriften machen eine Kündigung unwirksam. Der Versand als einfacher Brief ohne Sendungsverfolgung ist ebenfalls riskant, da bei Verlust kein Nachweis über den Versand existiert. Diese Fehler lassen sich durch sorgfältige Vorbereitung und den Versand per Einschreiben vermeiden.
Um eine reibungslose Kündigung zu gewährleisten, sollten Mitglieder einige Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist aktiv werden. Dies bietet einen Puffer für eventuelle Verzögerungen bei der Post. Es empfiehlt sich, das Kündigungsschreiben kurz und präzise zu formulieren, ohne ausführliche Begründungen. Eine einfache Erklärung, dass die Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt gekündigt wird, ist ausreichend.
Die Mitgliedskarte sollte griffbereit sein, um die Mitgliedsnummer korrekt zu übertragen. Bei Unsicherheiten über das genaue Kündigungsdatum kann in der Mitgliederverwaltung nachgefragt werden. Nach dem Versand sollte die Sendungsnummer notiert und der Zustellstatus online verfolgt werden. Bei Ausbleiben einer Bestätigung ist eine proaktive Nachfrage ratsam.
Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, sollten Mitglieder prüfen, ob es Alternativen gibt. Das DJH bietet keine Ruhendstellung der Mitgliedschaft an, aber die vergleichsweise niedrigen Jahresbeiträge machen es möglich, die Mitgliedschaft auch bei gelegentlicher Nutzung aufrechtzuerhalten. Für Personen unter 27 Jahren ist der Beitrag besonders günstig.
Wer unsicher ist, ob die Mitgliedschaft noch benötigt wird, kann zunächst für ein weiteres Jahr fortführen und die Nutzung beobachten. Die Schnuppermitgliedschaft ist eine Option für Personen, die das Angebot zunächst testen möchten. Bei temporären Veränderungen der Lebensumstände kann eine spätere Neuanmeldung in Betracht gezogen werden, da die Wiederaufnahme jederzeit möglich ist.
Nach erfolgreicher Kündigung und Ablauf der Mitgliedschaft sollten Mitglieder ihre Mitgliedskarte entsorgen, da diese nicht mehr gültig ist. Eine Nutzung von Jugendherbergen ist weiterhin möglich, allerdings zu den höheren Preisen für Nicht-Mitglieder. Bei Bedarf kann jederzeit eine neue Mitgliedschaft beantragt werden, wobei keine Wartefristen bestehen.
Ehemalige Mitglieder sollten prüfen, ob nach der Kündigung tatsächlich keine weiteren Abbuchungen erfolgen. Bei Lastschrifteinzug empfiehlt es sich, die Bankverbindung zu überwachen. Falls versehentlich doch ein Beitrag abgebucht wird, kann dieser mit Verweis auf die erfolgte Kündigung zurückgefordert werden. Der aufbewahrte Rückschein dient hierbei als Nachweis.