Kündigungsdienst Nr. 1 in Germany
Der Lohnsteuerhilfering e.V. ist einer der etablierten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland mit Sitz in Düsseldorf. Als eingetragener Verein bietet die Organisation seit vielen Jahren steuerliche Beratung und Unterstützung für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre bei der Erstellung ihrer Einkommensteuererklärung. Mit bundesweit vertretenen Beratungsstellen ermöglicht der Lohnsteuerhilfering seinen Mitgliedern eine persönliche Betreuung in Steuerfragen, die über die reine Erstellung der Steuererklärung hinausgeht.
Die Hauptzentrale des Vereins befindet sich am Alten Posthof 6 in 40213 Düsseldorf. Von hier aus wird die gesamte Verwaltung koordiniert, einschließlich der Bearbeitung von Mitgliedschaftsangelegenheiten und Kündigungen. Als Lohnsteuerhilfeverein unterliegt die Organisation strengen gesetzlichen Regelungen gemäß dem Steuerberatungsgesetz und wird durch die Finanzverwaltung beaufsichtigt. Dies garantiert Mitgliedern ein hohes Maß an Professionalität und Rechtssicherheit bei der steuerlichen Beratung.
Die Dienstleistungen des Lohnsteuerhilferings umfassen die vollständige Erstellung der Einkommensteuererklärung, die Prüfung von Steuerbescheiden, die Vertretung gegenüber dem Finanzamt sowie die Beratung zu steuerlichen Optimierungsmöglichkeiten. Dabei profitieren Mitglieder von der Fachkompetenz ausgebildeter Berater, die sich kontinuierlich über Änderungen im Steuerrecht informieren und ihre Kenntnisse aktualisieren. Die Mitgliedschaft im Verein ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, was typisch für Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland ist.
Die Preisgestaltung beim Lohnsteuerhilfering orientiert sich an verschiedenen Faktoren, insbesondere am Gesamteinkommen der Mitglieder und deren familiärer Situation. Im Gegensatz zu kommerziellen Steuerberatungsgesellschaften arbeiten Lohnsteuerhilfevereine mit einem Mitgliedsbeitragssystem, das in der Regel günstiger ausfällt als die Honorare klassischer Steuerberater. Die Beiträge werden jährlich festgelegt und können je nach Beratungsstelle leicht variieren.
Die Mitgliedsbeiträge beim Lohnsteuerhilfering sind gestaffelt nach Einkommenshöhe. Grundsätzlich gilt: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto höher fällt auch der Jahresbeitrag aus. Diese soziale Staffelung soll sicherstellen, dass steuerliche Beratung für alle Einkommensschichten erschwinglich bleibt. Typischerweise beginnen die Beiträge bei etwa 60 bis 80 Euro jährlich für Geringverdiener und können bei höheren Einkommen bis zu mehreren hundert Euro betragen.
| Einkommensbereich | Ungefährer Jahresbeitrag | Leistungsumfang |
|---|---|---|
| Bis 10.000 Euro | 60-90 Euro | Vollständige Steuererklärung |
| 10.000-20.000 Euro | 90-150 Euro | Steuererklärung + Bescheidprüfung |
| 20.000-30.000 Euro | 150-220 Euro | Umfassende Beratung |
| Über 30.000 Euro | 220-400 Euro | Vollservice mit Vertretung |
Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften bietet der Lohnsteuerhilfering spezielle Familientarife an, die günstiger sind als zwei Einzelmitgliedschaften. Auch für Rentner gelten häufig reduzierte Beitragssätze, da deren steuerliche Angelegenheiten oft weniger komplex sind. Zusätzliche Beratungsleistungen außerhalb der regulären Steuererklärung können unter Umständen mit Aufschlägen verbunden sein, wobei dies von der jeweiligen Beratungsstelle abhängt.
Die Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfering e.V. unterliegt klaren rechtlichen Rahmenbedingungen, die in der Vereinssatzung festgelegt sind. Als eingetragener Verein gelten hier besondere Regelungen, die sich von gewöhnlichen Vertragsbeziehungen unterscheiden. Mitglieder sollten diese Bedingungen genau kennen, um ihre Mitgliedschaft ordnungsgemäß beenden zu können und ungewollte Verlängerungen zu vermeiden.
Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfering muss in der Regel schriftlich erfolgen und bestimmte Fristen einhalten. Üblicherweise gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Geschäftsjahres. Da das Geschäftsjahr bei den meisten Lohnsteuerhilfevereinen mit dem Kalenderjahr identisch ist, bedeutet dies konkret: Eine Kündigung muss spätestens bis zum 30. September eingehen, um zum 31. Dezember desselben Jahres wirksam zu werden.
Wer beispielsweise seine Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2024 beenden möchte, muss die Kündigung bis spätestens 30. September 2024 beim Verein eingereicht haben. Geht die Kündigung erst im Oktober ein, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr bis zum 31. Dezember 2025. Diese Regelung ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Vereinssatzung verankert und entspricht der gängigen Praxis bei Lohnsteuerhilfevereinen in Deutschland.
Neben der ordentlichen Kündigung gibt es auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher wichtiger Grund könnte beispielsweise vorliegen, wenn die Einkommensverhältnisse sich so ändern, dass eine Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein nicht mehr zulässig ist, etwa bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Auch bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Vereins könnte eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein. In solchen Fällen sollte die Kündigung umgehend erfolgen und die Gründe ausführlich dargelegt werden.
Die Kündigung einer Vereinsmitgliedschaft ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Gemäß § 39 BGB kann ein Mitglied seine Mitgliedschaft grundsätzlich kündigen, wenn die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Kündigungsfrist darf dabei zwei Jahre nicht überschreiten. Diese gesetzliche Regelung schützt Mitglieder vor überlangen Bindungen und garantiert ein Austrittsrecht. Zusätzlich gelten die spezifischen Regelungen der Vereinssatzung des Lohnsteuerhilferings, die im Einklang mit dem BGB stehen müssen.
| Kündigungsart | Frist | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Ordentliche Kündigung | 3 Monate | Zum Jahresende |
| Außerordentliche Kündigung | Unverzüglich | Bei wichtigem Grund |
| Kündigung im ersten Jahr | Nach Satzung | Siehe AGB |
Die postalische Kündigung ist der rechtlich sicherste und empfehlenswerteste Weg, um die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfering zu beenden. Im Gegensatz zu telefonischen Kündigungsversuchen oder E-Mails bietet der Postweg die Möglichkeit, einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang der Kündigung zu erhalten. Dies ist besonders wichtig, da bei Streitigkeiten über den Zeitpunkt der Kündigung die Beweislast beim Kündigenden liegt.
Ein formgerechtes Kündigungsschreiben sollte mehrere wesentliche Elemente enthalten. Zunächst ist es wichtig, dass das Schreiben die vollständigen persönlichen Daten des Mitglieds enthält, einschließlich Name, Adresse und Mitgliedsnummer. Die Mitgliedsnummer findet sich in der Regel auf allen Korrespondenzen des Vereins sowie auf der Mitgliedskarte. Ohne diese Angabe kann die Zuordnung erschwert werden, was zu Verzögerungen führen kann.
Der eigentliche Kündigungstext sollte klar und unmissverständlich formuliert sein. Es genügt eine einfache Erklärung wie "Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfering e.V. fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt." Eine Begründung der Kündigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber in bestimmten Fällen, etwa bei einer außerordentlichen Kündigung, sinnvoll sein. Das Schreiben sollte mit Datum und eigenhändiger Unterschrift versehen werden, da dies für die Rechtsgültigkeit erforderlich ist.
Kündigungsschreiben müssen an die zentrale Verwaltungsadresse des Lohnsteuerhilferings gesendet werden. Die korrekte Anschrift lautet:
Es wird empfohlen, den Zusatz "z. Hd. Kündigung" oder "z. Hd. Mitgliederverwaltung" auf dem Umschlag zu vermerken. Dies stellt sicher, dass das Schreiben direkt an die zuständige Abteilung weitergeleitet wird und nicht unnötig Zeit in der allgemeinen Poststelle verbringt. Die Verwendung der korrekten Adresse ist entscheidend, da eine Kündigung, die an eine falsche Adresse gesendet wird, möglicherweise nicht fristgerecht zugeht und damit unwirksam sein könnte.
Der Versand per Einschreiben mit Rückschein ist die sicherste Methode, um eine Kündigung zu übermitteln. Bei dieser Versandart erhält der Absender einen Nachweis darüber, dass das Schreiben zugestellt wurde, sowie das Datum der Zustellung und die Unterschrift des Empfängers. Dieser Nachweis ist im Streitfall vor Gericht verwertbar und beweist, dass die Kündigung rechtzeitig zugegangen ist.
Die Kosten für ein Einschreiben mit Rückschein belaufen sich bei der Deutschen Post auf etwa 4,85 Euro zusätzlich zum normalen Porto. Diese Investition ist jedoch sinnvoll, da sie rechtliche Sicherheit bietet. Alternativ kann auch ein Einschreiben Einwurf gewählt werden, das mit etwa 2,65 Euro günstiger ist. Hierbei wird der Einwurf in den Briefkasten dokumentiert, allerdings ohne Unterschrift des Empfängers. Für eine Kündigung ist dies ebenfalls ausreichend, bietet aber etwas weniger Beweiskraft als der Rückschein.
Die Schriftform ist für Kündigungen von Vereinsmitgliedschaften rechtlich vorgeschrieben. Während E-Mails theoretisch auch schriftlich sind, akzeptieren viele Vereine diese Form nicht als ausreichend, da die eindeutige Identifizierung des Absenders schwierig sein kann. Telefonische Kündigungen sind rechtlich nicht wirksam, da sie keine Schriftform darstellen. Selbst wenn ein Mitarbeiter am Telefon die Kündigung entgegennimmt, ist dies nicht bindend und kann später bestritten werden.
Der Postweg bietet zudem den Vorteil, dass das Datum des Poststempels als Absendedatum gilt. Bei der Fristwahrung kommt es jedoch auf den Zugang beim Empfänger an, nicht auf das Absendedatum. Daher ist es ratsam, Kündigungen mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf zu versenden, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig ankommen. Als Faustregel sollte man mindestens eine Woche Postlaufzeit einkalkulieren, bei wichtigen Fristen sogar zwei Wochen.
Für diejenigen, die den Gang zur Post scheuen oder keine Zeit dafür haben, gibt es mittlerweile digitale Dienste, die das Versenden von Kündigungsschreiben erleichtern. Postclic ist ein solcher Service, der es ermöglicht, Kündigungen online zu erstellen und als echten Brief mit Sendungsverfolgung zu versenden. Der Vorteil liegt darin, dass der gesamte Prozess digital dokumentiert wird und man einen rechtssicheren Nachweis über den Versand erhält, ohne selbst zur Post gehen zu müssen.
Solche Dienste kümmern sich um die professionelle Formatierung des Schreibens, den Druck und den Versand per Einschreiben. Dies spart Zeit und stellt sicher, dass alle formalen Anforderungen erfüllt sind. Die Kosten für solche Services liegen in der Regel nur geringfügig über den Kosten eines selbst versendeten Einschreibens, bieten aber den Komfort der vollständig digitalen Abwicklung. Besonders für Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder sehr beschäftigte Personen kann dies eine praktische Alternative darstellen.
Nach dem Versand der Kündigung ist es wichtig, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren. Dazu gehören eine Kopie des Kündigungsschreibens, der Einlieferungsbeleg der Post sowie der Rückschein nach dessen Erhalt. Diese Dokumente sollten mindestens bis zur schriftlichen Bestätigung der Kündigung durch den Verein aufbewahrt werden, besser noch darüber hinaus für mindestens ein Jahr. Im Falle von Unstimmigkeiten über die Wirksamkeit der Kündigung sind diese Nachweise unverzichtbar.
Die Erfahrungen von Mitgliedern mit dem Lohnsteuerhilfering sind vielfältig und reichen von sehr positiven Bewertungen bis hin zu kritischen Stimmen. Viele Mitglieder schätzen die persönliche Betreuung vor Ort und die Fachkompetenz der Berater. Besonders hervorgehoben wird häufig, dass die Mitgliedsbeiträge deutlich günstiger sind als die Honorare klassischer Steuerberater, was den Verein besonders für Arbeitnehmer mit durchschnittlichem Einkommen attraktiv macht.
Trotz der grundsätzlich positiven Bewertungen gibt es verschiedene Gründe, warum Mitglieder ihre Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfering kündigen. Ein häufiger Grund ist der Wechsel zu digitalen Steuerprogrammen oder Online-Diensten, die eine selbstständige Erstellung der Steuererklärung ermöglichen. Besonders jüngere Menschen mit einfachen steuerlichen Verhältnissen entscheiden sich oft für diese kostengünstigere Alternative.
Ein weiterer Grund kann Unzufriedenheit mit der Beratungsqualität sein. Obwohl die meisten Berater gut ausgebildet sind, kann es vorkommen, dass die Chemie zwischen Berater und Mitglied nicht stimmt oder dass Fehler bei der Steuererklärung gemacht werden. Auch lange Wartezeiten für Termine, besonders in der Hauptsaison von Februar bis Mai, werden gelegentlich als Kündigungsgrund genannt.
Veränderte Lebenssituationen spielen ebenfalls eine Rolle. Wer selbstständig wird oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, darf nicht mehr durch einen Lohnsteuerhilfeverein beraten werden und muss zu einem Steuerberater wechseln. Auch ein Umzug in eine Region ohne nahegelegene Beratungsstelle kann ein Grund sein, die Mitgliedschaft zu beenden.
Wer seine Mitgliedschaft kündigen möchte, sollte einige praktische Hinweise beachten. Zunächst ist es ratsam, die Kündigung erst nach Erhalt des Steuerbescheids für das laufende Jahr einzureichen. So stellt man sicher, dass die bezahlten Beiträge auch vollständig genutzt werden und man für das Jahr noch die volle Beratungsleistung erhält.
Es empfiehlt sich, vor der Kündigung die persönlichen Unterlagen und Kopien früherer Steuererklärungen vom Berater zurückzufordern oder zumindest Kopien anzufertigen. Diese Dokumente können für zukünftige Steuererklärungen hilfreich sein, etwa als Referenz für absetzbare Ausgaben oder bei Rückfragen des Finanzamts zu Vorjahren.
Wer unsicher ist, ob eine Kündigung die richtige Entscheidung ist, kann auch zunächst ein klärendes Gespräch mit der Beratungsstelle suchen. Manchmal lassen sich Probleme durch einen Beraterwechsel innerhalb des Vereins oder durch Anpassung der Erwartungen lösen. Eine Kündigung sollte wohlüberlegt sein, da eine erneute Aufnahme in den Verein möglicherweise mit Aufnahmegebühren verbunden sein kann.
Nach erfolgreicher Kündigung sollte man eine schriftliche Kündigungsbestätigung vom Lohnsteuerhilfering erhalten. Diese Bestätigung sollte das Datum des Mitgliedschaftsendes enthalten und bestätigen, dass keine weiteren Beiträge fällig werden. Falls keine Bestätigung innerhalb von zwei bis drei Wochen eintrifft, ist es ratsam, beim Verein nachzufragen.
Für das folgende Jahr muss man sich rechtzeitig um eine alternative Lösung für die Steuererklärung kümmern. Ob dies ein anderer Lohnsteuerhilfeverein, ein Steuerberater oder eine Steuersoftware ist, sollte frühzeitig geklärt werden. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärung bleiben unverändert bestehen, auch wenn man keinen Berater mehr hat.
Ehemalige Mitglieder sollten auch bedenken, dass sie bei Rückfragen des Finanzamts zu Steuererklärungen aus der Zeit ihrer Mitgliedschaft nicht mehr auf die Unterstützung des Vereins zurückgreifen können. Daher ist es besonders wichtig, alle relevanten Unterlagen gut aufzubewahren. Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Steuerunterlagen beträgt in Deutschland mindestens vier Jahre, für bestimmte Dokumente sogar länger.
Nach der Kündigung stehen verschiedene Alternativen zur Verfügung. Andere Lohnsteuerhilfevereine wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe, der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine oder die Steuerring bieten ähnliche Dienstleistungen an. Ein Vergleich der Beitragsstrukturen und Leistungen kann sich lohnen, da es durchaus Unterschiede gibt.
Für Menschen mit einfachen steuerlichen Verhältnissen können Steuersoftware-Programme oder Online-Dienste eine kostengünstige Alternative darstellen. Diese führen Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und kosten meist zwischen 20 und 40 Euro pro Jahr. Allerdings fehlt hier die persönliche Beratung, was bei komplexeren Fragen nachteilig sein kann.
Wer umfassende steuerliche Beratung benötigt oder Einkünfte hat, die über die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen hinausgehen, sollte einen Steuerberater konsultieren. Die Kosten sind hier zwar höher, dafür ist das Leistungsspektrum deutlich breiter und umfasst auch betriebswirtschaftliche Beratung und Vertretung bei komplexen steuerlichen Auseinandersetzungen.