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Die Müller-Wohlfahrt Praxis in München zählt zu den renommiertesten orthopädischen und sportmedizinischen Einrichtungen in Deutschland und Europa. Unter der Leitung von Dr. Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt, der jahrzehntelang als Mannschaftsarzt des FC Bayern München und der deutschen Fußballnationalmannschaft tätig war, hat sich die Praxis einen internationalen Ruf erarbeitet. Die Praxis befindet sich in der Paracelsus-Ehrenpreis 9 im Münchner Stadtteil Neuhausen-Nymphenburg und bietet ein breites Spektrum an medizinischen Leistungen im Bereich der Orthopädie, Sportmedizin und konservativen Behandlungsmethoden.
Die medizinische Philosophie der Praxis basiert auf einer ganzheitlichen Betrachtung des Patienten und einer Kombination aus klassischer Schulmedizin und biologischen Heilverfahren. Besonders bekannt ist die Einrichtung für ihre Behandlung von Sportverletzungen, Muskelproblemen und orthopädischen Beschwerden. Neben Profisportlern aus verschiedensten Disziplinen behandelt die Praxis auch Privatpatienten, die von der langjährigen Expertise und den innovativen Behandlungsmethoden profitieren möchten.
Das Team der Müller-Wohlfahrt Praxis besteht aus hochqualifizierten Fachärzten, Physiotherapeuten und medizinischem Personal, die eng zusammenarbeiten, um individuell abgestimmte Therapiekonzepte zu entwickeln. Die Praxis verfügt über moderne diagnostische Geräte und bietet neben der klassischen orthopädischen Diagnostik auch bildgebende Verfahren und labormedizinische Untersuchungen an. Der Fokus liegt dabei stets auf minimal-invasiven und konservativen Behandlungsansätzen, bevor operative Maßnahmen in Betracht gezogen werden.
Die Müller-Wohlfahrt Praxis hat sich auf verschiedene medizinische Bereiche spezialisiert. Dazu gehören die Behandlung von akuten und chronischen Sportverletzungen, Muskelverletzungen, Sehnenproblemen, Gelenkbeschwerden und Rückenschmerzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Regenerationsmedizin, bei der körpereigene Heilungsprozesse durch spezielle Therapieverfahren unterstützt werden. Die Praxis wendet dabei auch Eigenbluttherapien, Infiltrationen und andere biologische Behandlungsmethoden an, die in der Schulmedizin teilweise kontrovers diskutiert werden, aber in der Praxis langjährige Erfahrungswerte aufweisen.
Patienten schätzen besonders die persönliche Betreuung und die ausführlichen Untersuchungen, die häufig mehr Zeit in Anspruch nehmen als in herkömmlichen orthopädischen Praxen üblich. Diese intensive Betreuung spiegelt sich allerdings auch in den Kosten wider, da viele der angebotenen Leistungen nicht oder nur teilweise von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Die Praxis richtet sich daher primär an Privatpatienten und Selbstzahler, was bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung berücksichtigt werden sollte.
Im Gegensatz zu klassischen Abonnementmodellen, wie sie bei vielen Dienstleistungen üblich sind, basiert die Zusammenarbeit mit der Müller-Wohlfahrt Praxis auf einzelnen Behandlungsverträgen oder Behandlungsserien. Jeder Patient, der die Praxis aufsucht, schließt faktisch einen Behandlungsvertrag ab, der die Grundlage für die medizinische Versorgung bildet. Diese Verträge unterliegen dem deutschen Behandlungsvertragsrecht, das seit 2013 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den Paragraphen 630a bis 630h explizit geregelt ist.
Die Kostenstruktur der Praxis orientiert sich an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), wobei häufig höhere Sätze zur Anwendung kommen, die bei Privatpatienten üblich sind. Eine Erstuntersuchung kann je nach Umfang und durchgeführten diagnostischen Maßnahmen mehrere hundert Euro kosten. Folgebehandlungen, Infiltrationen, physiotherapeutische Maßnahmen oder spezielle Therapieverfahren werden zusätzlich berechnet. Für umfassende Behandlungsserien können die Gesamtkosten schnell mehrere tausend Euro erreichen.
Privatversicherte Patienten erhalten in der Regel eine Erstattung ihrer Behandlungskosten durch ihre private Krankenversicherung, wobei der Umfang der Erstattung vom jeweiligen Versicherungstarif abhängt. Gesetzlich Versicherte müssen die Kosten hingegen meist vollständig selbst tragen, da viele der angewandten Behandlungsmethoden nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Dies ist ein wichtiger Aspekt, der vor Behandlungsbeginn geklärt werden sollte, um spätere finanzielle Überraschungen zu vermeiden.
| Leistungsart | Ungefähre Kosten | GKV-Erstattung |
|---|---|---|
| Erstuntersuchung | 300-600 Euro | Keine |
| Folgeuntersuchung | 150-300 Euro | Keine |
| Infiltrationsbehandlung | 200-500 Euro | Teilweise möglich |
| Eigenbluttherapie | 150-400 Euro | Keine |
| Physiotherapie (Einheit) | 80-150 Euro | Selten |
Die Beendigung eines Behandlungsverhältnisses mit der Müller-Wohlfahrt Praxis unterscheidet sich grundlegend von der Kündigung eines klassischen Abonnements oder Dauerschuldverhältnisses. Gemäß den Regelungen des Behandlungsvertragsrechts im BGB können sowohl Patient als auch Arzt das Behandlungsverhältnis grundsätzlich jederzeit beenden. Für Patienten bedeutet dies, dass sie nicht verpflichtet sind, eine begonnene Behandlungsserie fortzusetzen, wenn sie dies nicht mehr wünschen.
Das Recht zur jederzeitigen Beendigung des Behandlungsverhältnisses ergibt sich aus dem besonderen Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Gemäß § 630a BGB ist der Behandlungsvertrag ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Behandelnde zur Leistung der versprochenen Behandlung verpflichtet. Dieses Vertrauensverhältnis kann nicht gegen den Willen einer Partei aufrechterhalten werden. Allerdings sind bereits erbrachte Leistungen zu vergüten, und vereinbarte Termine sollten rechtzeitig abgesagt werden, um Ausfallhonorare zu vermeiden.
Ein besonderer Aspekt ist das Widerrufsrecht nach dem Verbraucherrecht. Wenn ein Behandlungsvertrag außerhalb der Praxisräume geschlossen wurde, etwa telefonisch oder über das Internet, kann unter Umständen ein 14-tägiges Widerrufsrecht gemäß § 312g BGB in Verbindung mit § 355 BGB bestehen. Dieses Widerrufsrecht erlischt jedoch, wenn die Behandlung mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wurde. In der Praxis bedeutet dies, dass bei direkter Terminvereinbarung und sofortiger Behandlung in den Praxisräumen kein Widerrufsrecht besteht.
Für bereits durchgeführte Behandlungen besteht keine Möglichkeit der nachträglichen Kündigung oder des Widerrufs. Die Vergütungspflicht für erbrachte medizinische Leistungen bleibt auch bei vorzeitiger Beendigung des Behandlungsverhältnisses bestehen. Dies ist besonders relevant, wenn umfangreiche Behandlungsserien geplant waren, aber nach einigen Sitzungen abgebrochen werden. Patienten sollten sich daher vor Behandlungsbeginn genau über den voraussichtlichen Umfang und die damit verbundenen Kosten informieren.
Obwohl für die Beendigung eines Behandlungsverhältnisses grundsätzlich keine Kündigungsfrist erforderlich ist, empfiehlt sich aus Gründen der Höflichkeit und zur Vermeidung von Ausfallhonoraren eine rechtzeitige Mitteilung. Viele Arztpraxen, einschließlich der Müller-Wohlfahrt Praxis, verlangen eine Absage vereinbarter Termine mindestens 24 bis 48 Stunden im Voraus. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar berechnet werden, dessen Höhe sich nach der für den Termin eingeplanten Zeit richtet.
| Situation | Empfohlene Vorgehensweise | Rechtliche Konsequenz |
|---|---|---|
| Terminabsage | Mindestens 48h vorher | Kein Ausfallhonorar |
| Kurzfristige Absage | Weniger als 24h | Mögliches Ausfallhonorar |
| Nichterscheinen | Keine Mitteilung | Ausfallhonorar wahrscheinlich |
| Behandlungsabbruch | Schriftliche Mitteilung | Zahlung erbrachter Leistungen |
Die schriftliche Beendigung eines Behandlungsverhältnisses per Post ist die rechtssicherste Methode, um eine klare Dokumentation zu haben. Auch wenn telefonische Absagen oder E-Mails im Alltag praktischer erscheinen mögen, bietet der Postweg den Vorteil eines nachweisbaren Zugangs beim Empfänger. Dies ist besonders wichtig, wenn es um die Klärung von Zahlungsverpflichtungen, die Absage vereinbarter Termine oder die eindeutige Beendigung einer Behandlungsserie geht.
Für die postalische Kündigung sollte ein förmliches Schreiben aufgesetzt werden, das alle relevanten Informationen enthält. Dazu gehören die vollständigen Personalien des Patienten, das Geburtsdatum zur eindeutigen Identifikation, die Patientennummer falls vorhanden, sowie eine klare Erklärung über die Beendigung des Behandlungsverhältnisses. Das Schreiben sollte datiert und eigenhändig unterschrieben sein, um seine Rechtswirksamkeit zu gewährleisten.
Der Versand per Post, insbesondere als Einschreiben mit Rückschein, bietet mehrere entscheidende Vorteile gegenüber anderen Kommunikationswegen. Erstens erhalten Sie einen objektiven Nachweis über den Versandzeitpunkt durch den Poststempel. Zweitens dokumentiert der Rückschein den Zugang des Schreibens beim Empfänger, was bei späteren Streitigkeiten über Zahlungsverpflichtungen oder Ausfallhonorare von Bedeutung sein kann. Drittens entspricht die Schriftform den formalen Anforderungen, die in vielen rechtlichen Kontexten erforderlich sind.
Telefonische Kündigungen oder Absagen sind zwar praktisch, bieten jedoch keine Beweismöglichkeit, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. E-Mails können übersehen werden, im Spam-Ordner landen oder technische Probleme bei der Zustellung aufweisen. Ein per Einschreiben versandter Brief hingegen schafft Rechtssicherheit für beide Seiten und ist im deutschen Rechtsverkehr als Standardweg für wichtige Erklärungen etabliert.
Kündigungsschreiben oder Mitteilungen über die Beendigung des Behandlungsverhältnisses sollten an die offizielle Praxisadresse gesendet werden. Dies gewährleistet, dass das Schreiben die zuständige Verwaltung erreicht und ordnungsgemäß bearbeitet werden kann. Die korrekte Adresse lautet:
Es ist wichtig, die Adresse vollständig und korrekt anzugeben, um Zustellprobleme zu vermeiden. Bei einem Einschreiben mit Rückschein erhalten Sie eine Bestätigung über die erfolgreiche Zustellung, die Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren sollten. Diese Bestätigung kann bei späteren Fragen oder Unstimmigkeiten als Nachweis dienen.
Ein Kündigungsschreiben sollte präzise und sachlich formuliert sein. Es muss keine ausführliche Begründung enthalten, warum Sie das Behandlungsverhältnis beenden möchten. Eine kurze, höfliche Mitteilung ist ausreichend. Wichtig ist die eindeutige Erklärung, dass Sie keine weiteren Behandlungen wünschen und eventuelle vereinbarte Termine hiermit absagen. Falls Sie noch offene Rechnungen haben, sollten Sie dies im Schreiben erwähnen und um eine Schlussrechnung bitten.
Das Schreiben sollte folgende Elemente enthalten: Ihre vollständigen Kontaktdaten im Briefkopf, die Empfängeradresse, ein Datum, eine aussagekräftige Betreffzeile wie "Beendigung des Behandlungsverhältnisses", den eigentlichen Text mit der Kündigungserklärung, eine Bitte um schriftliche Bestätigung des Eingangs, und Ihre handschriftliche Unterschrift. Eine klare Struktur erleichtert der Praxisverwaltung die Bearbeitung Ihres Anliegens.
Der Versand als Einschreiben mit Rückschein kostet zwar einige Euro mehr als ein normaler Brief, bietet aber maximale Rechtssicherheit. Bei der Deutschen Post kostet ein Einschreiben Einwurf etwa 2,65 Euro zusätzlich zum normalen Porto, ein Einschreiben mit Rückschein etwa 4,85 Euro zusätzlich. Diese Investition lohnt sich besonders dann, wenn es um die Vermeidung von Ausfallhonoraren oder die Klärung von Zahlungsverpflichtungen geht.
Der Rückschein wird vom Empfänger oder einem Empfangsbevollmächtigten unterschrieben und an Sie zurückgesandt. Dieser Beleg dokumentiert nicht nur, dass das Schreiben zugestellt wurde, sondern auch wann und an wen. In rechtlichen Auseinandersetzungen gilt dieser Nachweis als starkes Beweismittel. Bewahren Sie sowohl den Einlieferungsbeleg als auch den zurückgesandten Rückschein sorgfältig auf, idealerweise zusammen mit einer Kopie des versandten Schreibens.
In der heutigen digitalen Zeit gibt es auch moderne Alternativen zum klassischen Gang zur Post. Dienste wie Postclic ermöglichen es, Briefe online zu erstellen und als echte, physische Post mit Nachverfolgung versenden zu lassen. Der Vorteil solcher Dienste liegt in der Zeitersparnis und der digitalen Dokumentation des gesamten Prozesses. Sie erstellen Ihr Schreiben am Computer, laden es auf die Plattform hoch, und der Dienst übernimmt Druck, Kuvertierung und Versand.
Postclic und ähnliche Anbieter bieten dabei verschiedene Versandoptionen an, einschließlich Einschreiben mit Rückschein. Der gesamte Vorgang wird digital dokumentiert, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, wann Ihr Schreiben versendet und zugestellt wurde. Dies kombiniert die Rechtssicherheit des Postwegs mit dem Komfort digitaler Dienste. Besonders für Menschen, die beruflich stark eingespannt sind oder keine Postfiliale in der Nähe haben, kann dies eine praktische Lösung sein.
Die professionelle Formatierung und der automatisierte Versand stellen sicher, dass Ihr Schreiben ordnungsgemäß bei der Praxis ankommt. Der digitale Nachweis über Versand und Zustellung kann ebenso wie ein klassischer Rückschein für rechtliche Zwecke verwendet werden. Die Kosten für solche Dienste sind in der Regel vergleichbar mit oder nur geringfügig höher als der Gang zur Post, bieten aber zusätzlichen Komfort und eine übersichtliche digitale Verwaltung aller versandten Schreiben.
Patienten entscheiden sich aus verschiedenen Gründen dafür, ihre Behandlung in der Müller-Wohlfahrt Praxis zu beenden oder nicht fortzusetzen. Ein häufiger Grund sind die hohen Kosten, die für viele Patienten eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen können. Wenn die erwarteten Behandlungserfolge ausbleiben oder nur langsam eintreten, stellt sich für manche die Frage, ob das Preis-Leistungs-Verhältnis angemessen ist. Dies gilt insbesondere für gesetzlich Versicherte, die die Kosten vollständig selbst tragen müssen.
Ein weiterer Grund kann die mangelnde Kostenübernahme durch die Krankenkasse sein. Viele Patienten sind sich vor Behandlungsbeginn nicht vollständig bewusst, dass die meisten Leistungen der Praxis nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Wenn die finanzielle Belastung unerwartet hoch ausfällt oder die private Krankenversicherung die Kostenerstattung verweigert oder kürzt, kann dies zur Entscheidung führen, die Behandlung abzubrechen und Alternativen zu suchen.
Manchmal entsprechen die angewandten Behandlungsmethoden nicht den Erwartungen oder Überzeugungen des Patienten. Die Müller-Wohlfahrt Praxis ist bekannt für ihren Ansatz, der biologische Heilverfahren und alternative Methoden mit der Schulmedizin kombiniert. Nicht alle Patienten fühlen sich mit diesem Ansatz wohl, insbesondere wenn sie eine rein schulmedizinische Behandlung bevorzugen. Auch das Ausbleiben des gewünschten Behandlungserfolgs kann ein Grund sein, nach anderen therapeutischen Optionen zu suchen.
Persönliche Gründe spielen ebenfalls eine Rolle. Die Praxis befindet sich in München, was für Patienten aus anderen Regionen mit erheblichem Reiseaufwand verbunden ist. Wiederholte Termine können zeitlich und logistisch belastend sein, besonders wenn berufliche oder familiäre Verpflichtungen eine Rolle spielen. In solchen Fällen kann die Entscheidung für einen Arzt oder Therapeuten in Wohnortnähe sinnvoll sein, auch wenn dieser möglicherweise nicht die gleiche Reputation genießt.
Die hohe Nachfrage nach Terminen in der Müller-Wohlfahrt Praxis führt oft zu langen Wartezeiten. Für Patienten mit akuten Beschwerden kann dies problematisch sein, wenn zeitnah eine Behandlung erforderlich ist. Auch die Terminvergabe und Erreichbarkeit der Praxis werden gelegentlich als Herausforderung wahrgenommen. Wenn die organisatorischen Rahmenbedingungen nicht zu den eigenen Bedürfnissen passen, kann dies ein Grund sein, sich nach Alternativen umzusehen.
Schließlich kann auch eine Verbesserung des Gesundheitszustands dazu führen, dass keine weitere Behandlung mehr erforderlich ist. In diesem positiven Fall endet das Behandlungsverhältnis natürlich, weil das therapeutische Ziel erreicht wurde. Dennoch empfiehlt sich auch in diesem Fall eine förmliche Mitteilung an die Praxis, insbesondere wenn noch Folgetermine vereinbart waren, um Missverständnisse und mögliche Ausfallhonorare zu vermeiden.
Die Erfahrungen von Patienten mit der Müller-Wohlfahrt Praxis sind gemischt und reichen von höchster Zufriedenheit bis zu deutlicher Kritik. Viele Patienten berichten von außergewöhnlichen Behandlungserfolgen, insbesondere bei Sportverletzungen und chronischen Beschwerden, bei denen andere Behandlungsansätze versagt hatten. Die persönliche Betreuung, die ausführlichen Untersuchungen und die individuell abgestimmten Therapiekonzepte werden häufig gelobt. Besonders Profisportler und Menschen, die schnell wieder leistungsfähig sein müssen, schätzen die Expertise der Praxis.
Kritische Stimmen beziehen sich vor allem auf die hohen Kosten und die aus wissenschaftlicher Sicht teilweise umstrittenen Behandlungsmethoden. Einige Patienten berichten, dass die versprochenen Erfolge nicht eingetreten sind oder dass vergleichbare Ergebnisse mit konventionellen Methoden zu geringeren Kosten hätten erzielt werden können. Die Diskrepanz zwischen den hohen Erwartungen, die durch die Reputation der Praxis geweckt werden, und den tatsächlichen Behandlungsergebnissen kann zu Enttäuschungen führen.
Wenn Sie eine Behandlung in der Müller-Wohlfahrt Praxis in Erwägung ziehen, sollten Sie sich vorab gründlich informieren. Klären Sie mit Ihrer Krankenversicherung, welche Kosten übernommen werden und mit welchen Eigenanteilen Sie rechnen müssen. Lassen Sie sich vor Behandlungsbeginn einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen, um finanzielle Überraschungen zu vermeiden. Fragen Sie auch nach alternativen Behandlungsmöglichkeiten und deren Erfolgsaussichten, um eine informierte Entscheidung treffen zu können.
Dokumentieren Sie alle Termine, Behandlungen und Kosten sorgfältig. Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und medizinischen Unterlagen auf. Diese Dokumentation ist nicht nur für die Abrechnung mit Ihrer Versicherung wichtig, sondern auch für den Fall, dass Sie die Behandlung vorzeitig beenden möchten. Eine lückenlose Dokumentation hilft auch bei der Klärung eventueller Unstimmigkeiten bezüglich Ausfallhonoraren oder offenen Forderungen.
Eine offene und klare Kommunikation mit der Praxis ist essenziell. Wenn Sie Zweifel am Behandlungsansatz haben oder mit dem bisherigen Verlauf unzufrieden sind, sprechen Sie dies an. Oft können Missverständnisse geklärt oder Behandlungspläne angepasst werden. Falls Sie sich entscheiden, die Behandlung zu beenden, kommunizieren Sie dies rechtzeitig und eindeutig. Eine klare schriftliche Mitteilung vermeidet Missverständnisse und schafft Klarheit für beide Seiten.
Beachten Sie die Geschäftsbedingungen der Praxis, insbesondere bezüglich Terminabsagen und Ausfallhonoraren. Informieren Sie sich über die üblichen Fristen und halten Sie diese ein. Wenn Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen so früh wie möglich ab. Dies ist nicht nur eine Frage der Höflichkeit, sondern kann auch finanzielle Konsequenzen haben. Die meisten Praxen zeigen Verständnis für kurzfristige Absagen aus wichtigen Gründen, wenn diese rechtzeitig kommuniziert werden.
Nach der Beendigung des Behandlungsverhältnisses haben Sie Anspruch auf die Herausgabe Ihrer Patientenakte oder auf Kopien der relevanten Unterlagen. Dies ist im Patientenrechtegesetz geregelt und kann für die Weiterbehandlung bei einem anderen Arzt wichtig sein. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag schriftlich und unter Angabe Ihrer vollständigen Personalien. Die Praxis ist verpflichtet, diesem Antrag nachzukommen, kann aber für die Erstellung von Kopien eine angemessene Gebühr verlangen.
Prüfen Sie nach Beendigung des Behandlungsverhältnisses, ob alle Rechnungen beglichen sind und ob noch offene Forderungen bestehen. Fordern Sie gegebenenfalls eine Schlussrechnung an, um finanzielle Klarheit zu schaffen. Bewahren Sie alle Unterlagen mindestens drei Jahre auf, da dies der üblichen Verjährungsfrist für Honorarforderungen entspricht. So sind Sie für eventuelle spätere Nachfragen oder Unstimmigkeiten gerüstet.
Die Entscheidung, ein Behandlungsverhältnis zu beenden, sollte wohlüberlegt sein, ist aber jederzeit Ihr gutes Recht als Patient. Die schriftliche Form per Post bietet dabei die größte Rechtssicherheit und sollte bevorzugt werden. Mit einer klaren, höflichen Kommunikation und der Einhaltung der formalen Anforderungen lässt sich das Behandlungsverhältnis professionell und ohne Komplikationen beenden. Denken Sie daran, dass Sie als Patient das Recht auf freie Arztwahl haben und Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden an erster Stelle stehen sollten.